BEGINN UND ENDE DER MIETE. Alle Mietverhältnisse beginnen am vereinbarten Standort der Vermieterin und enden, sobald das Mietobjekt fristgerecht am selben Ort zurückgegeben wird, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Bei einer Verhinderung des Mietantritts oder einer unvorhergesehenen Verlängerung der Mietdauer ist die Vermieterin sofort zu informieren. Wird das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, muss die Mieterschaft für jede angefangene Stunde CHF 200.- bezahlen. Falls dadurch eine weitere Vermietung des Mietobjekts verhindert wird, muss die Mieterschaft den vollständigen Nutzungsausfall entschädigen (siehe Ziffer 12)