Bezahlung Voorbeeldclausules

Bezahlung. 1.Bis spätestens 7 Tage nach dem Reservierungsdatum müssen die Anzahlungen des gesamten Mietbetrages auf das Bankkonto von Greenchalets B.V. überwiesen sein. 2.Die restliche Xxxxxxxxxxx xxxx xxx 0 Xxxxxx vor Anreise auf das Bankkonto von Greenchalets B.V. überwiesen worden sein. 3.Bei einer Reservierung von innerhalb 4 Wochen vor Anreise muss der gesamte Mietzahlung sofort nach Erhalt des Buchungsformulars bezahlt werden. 4.Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der fälligen Beträge schickt Greenchalets B.V. eine schriftliche Mahnung. Wenn der fällige Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Mahnung noch nicht erfolgt worden ist, wird der Vertrag als annulliert betrachtet. Daraufhin stellt Greenchalets B.V. Annullierungskosten gemäβ Artikel 10 dieser Geschäftsbedingungen in Rechnung.
Bezahlung. 1. Alle Bezahlungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne eines Anspruchs des Kunden auf Rabatt, Aussetzung oder Verrechnung.
Bezahlung. 2.1 Rechnungen sind jeweils innerhalb der vereinbarten Fristen auf die vereinbarte Art und Weise zu bezahlen.
Bezahlung. 1. Kommt der Nutzer, der Verbraucher ist, seiner/seinen Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig nach, werden, nachdem er von EuroWheelz auf den Zahlungsverzug hingewiesen wurde und EuroWheelz dem Nutzer eine zusätzliche Frist von 14 Tagen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen eingeräumt hat und er die Zahlung innerhalb dieser 14 Tagesfrist nicht geleistet hat, über den noch fälligen Betrag die gesetzlichen Zinsen fällig. EuroWheelz ist berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Diese Inkassogebühren betragen maximal; 15 % auf die noch offenen Beträge bis 2.500,- EUR,- 10 % auf die nächsten 2.500,00 € und 5 % auf die darauf folgenden 5.000,00 €, mindestens jedoch 40,- € (in Worten: vierzig Euro).
Bezahlung. 17.1 Alle vom Käufer zu entrichtenden Zahlungen müssen an dem zwischen Kjelvik International und dem Käufer vereinbarten Tag bei Kjelvik International in bar oder durch Gutschrift auf einem der Bankkonten von Kjelvik International eingegangen sein. Wenn kein genaues Datum vereinbart wurde, muss die Zahlung bei Lieferung gegen Nachnahme oder innerhalb von dreißig (30) Tagen erfolgt sein; in Ermangelung dessen ist der Käufer automatisch in Verzug, und es sind ab dem zuletzt festgelegten Datum Zinsen in Höhe von zwei (2) Prozent pro Monat auf das zu zahlen, was der Käufer noch zu entrichten hat.
Bezahlung. 1. Die Bezahlung muss in der Geschäftsstelle des Verkäufers und nach Wahl des Verkäufers auf folgende Art erfolgen:
Bezahlung. 5A. Alle Rechnungen sind am Gesellschaftssetz zahlbar. Vorbehaltlicht gegensätzlicher und schriftlicher Bestimmung sind unsere Rechnungen bar zahlbar. 5B. Jeder Betrag, der bei Verfall unbezahlt bleibt, wird mit vollem Recht und ohne Inverzugsetzung Zinsen bringen, auf Basis von dem durch die Nationale Bank von Belgien für Kontokorrentvorschusse auf Staatspapieren durchgefürhrten Xxxxx, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Rechnung. Dieser Tarif wird um 2% erhöht.
Bezahlung. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Waren netto ohne Abzug entweder gegen Nachnahme oder gegen einen unwiderruflich bestätigten Kreditbrief zu bezahlen. Wurde kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen, hat die Bezahlung xxxxxxxxxx 00 (xxxxxxx) Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Die Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer von Rechts wegen, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Darüber hinaus bleibt der Käufer für etwaige durch die verspätete Zahlung entstandene Kursverluste haftbar. Der Betrag der offenen Rechnungen erhöht sich von Rechts wegen als Schadenersatz um 15 %, mindestens jedoch um 100,00 EUR, ab dem Tag, der auf den Fälligkeitstag der Rechnung folgt, ohne dass der Käufer vorab in Verzug gesetzt werden muss; davon unberührt bleiben die Hauptsumme, die Verzugszinsen sowie alle Eintreibungs-, Mahn- und Folgekosten.
Bezahlung. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis binnen dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen.