Bezahlung. Die vom Spediteur berechneten Beträge oder Vergütungen sind nach einer Frist von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum an den Gesellschaftssitz des Spediteurs in bar zahlbar. Der Kunde haftet für Verluste infolge Kursschwankungen. Es ist dem Spediteur erlaubt, Zahlungen, die nicht vom Kunden einer Schuld zugeschrieben wurden, von dem abzuziehen was der Kunde dem Spediteur schuldet.
Bezahlung. 1.Bis spätestens 7 Tage nach dem Reservierungsdatum müssen die Anzahlungen des gesamten Mietbetrages auf das Bankkonto von Greenchalets B.V. überwiesen sein. 2.Die restliche Xxxxxxxxxxx xxxx xxx 0 Xxxxxx vor Anreise auf das Bankkonto von Greenchalets B.V. überwiesen worden sein. 3.Bei einer Reservierung von innerhalb 4 Wochen vor Anreise muss der gesamte Mietzahlung sofort nach Erhalt des Buchungsformulars bezahlt werden. 4.Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der fälligen Beträge schickt Greenchalets B.V. eine schriftliche Mahnung. Wenn der fällige Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Mahnung noch nicht erfolgt worden ist, wird der Vertrag als annulliert betrachtet. Daraufhin stellt Greenchalets B.V. Annullierungskosten gemäβ Artikel 10 dieser Geschäftsbedingungen in Rechnung.
Bezahlung. 1. Alle Bezahlungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne eines Anspruchs des Kunden auf Rabatt, Aussetzung oder Verrechnung.
Bezahlung. 17.1 Alle vom Käufer zu entrichtenden Zahlungen müssen an dem zwischen Kjelvik International und dem Käufer vereinbarten Tag bei Kjelvik International in bar oder durch Gutschrift auf einem der Bankkonten von Kjelvik International eingegangen sein. Wenn kein genaues Datum vereinbart wurde, muss die Zahlung bei Lieferung gegen Nachnahme oder innerhalb von dreißig (30) Tagen erfolgt sein; in Ermangelung dessen ist der Käufer automatisch in Verzug, und es sind ab dem zuletzt festgelegten Datum Zinsen in Höhe von zwei (2) Prozent pro Monat auf das zu zahlen, was der Käufer noch zu entrichten hat.
17.2 Vom Käufer geleistete Zahlungen werden immer zuerst zur Reduzierung der zu zahlenden Kosten und fälligen Zinsen (in dieser Reihenfolge) und danach zur Reduzierung der Hauptsummen verwendet, wobei ältere Forderungen Vorrang vor neuen haben.
Bezahlung. 2.1 Rechnungen sind jeweils innerhalb der vereinbarten Fristen auf die vereinbarte Art und Weise zu bezahlen.
2.2 Nach Ablauf der Zahlungsfristen ist der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und ab diesem Datum zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag verpflichtet.
2.3 Ist der Kunde in Verzug, so ist er zur Zahlung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des vom Kunden geschuldeten Betrags einschließlich der oben genannten Verzugszinsen.
2.4 Der Kunde ist zur Erstattung aller Kosten verpflichtet, die Sweet & Candy entstanden sind, einschließlich aller Kosten für externe Sachverständige und Gerichtsvollzieher sowie Rechtsanwalts- und Notarkosten.
Bezahlung. 1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis binnen dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen.
2. Jede Teillieferung, worunter auch die Lieferung von Teilen eines zusammengesetzten Auftrags zu verstehen ist, kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
3. Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug oder Aufrechnung in der von Hydynamic festzulegenden Weise zu erfolgen; davon ausgenommen sind etwaige Kreditlimits, wie auf der Rechnung ausgewiesen.
4. Xxxxx der Auftraggeber nicht binnen der vereinbarten Fristen, gilt er als von Rechts wegen in Verzug und ist Hydynamic ohne Inverzugsetzung berechtigt, ihm ab dem Fälligkeitsdatum die anwendbaren gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119a und Artikel 6:120 Absatz 2 niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) sowie sämtliche für die Einziehung ihrer Forderung anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
Bezahlung. 1. Die Bezahlung muss in der Geschäftsstelle des Verkäufers und nach Wahl des Verkäufers auf folgende Art erfolgen:
a. netto in bar bei der Lieferung, oder
Bezahlung. 1. Kommt der Nutzer, der Verbraucher ist, seiner/seinen Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig nach, werden, nachdem er von EuroWheelz auf den Zahlungsverzug hingewiesen wurde und EuroWheelz dem Nutzer eine zusätzliche Frist von 14 Tagen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen eingeräumt hat und er die Zahlung innerhalb dieser 14 Tagesfrist nicht geleistet hat, über den noch fälligen Betrag die gesetzlichen Zinsen fällig. EuroWheelz ist berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Diese Inkassogebühren betragen maximal; 15 % auf die noch offenen Beträge bis 2.500,- EUR,- 10 % auf die nächsten 2.500,00 € und 5 % auf die darauf folgenden 5.000,00 €, mindestens jedoch 40,- € (in Worten: vierzig Euro).
2. Befindet sich der Nutzer, der kein Verbraucher ist, im Zahlungsverzug, dann hat er über den geschuldeten Betrag ab dem Datum des Verzugs eine Vertragsstrafe von 1,5 % pro Monat oder pro angefangenem Monat zu zahlen, sofern die gesetzlichen (Handels-) Zinsen nicht höher sind. In dem Fall gelten die gesetzlichen (Handels-) Zinsen. Die Zinsen über den fälligen Betrag werden ab dem Moment berechnet, in dem sich der Nutzer im Verzug befindet bis zu dem Zeitpunkt der Begleichung des gesamten fälligen Betrages. Alle gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten, die EuroWheelz zur Durchsetzung seiner Rechte aufwenden muss, gehen zu Lasten des Nutzers. Die außergerichtlichen Kosten werden abweichend von den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf 15 % des Streitwerts festgelegt, mindestens auf 50,- € (in Worten: fünfzig Euro) zuzüglich MwSt. Der Nutzer hat auch auf die fälligen Inkassogebühren Zinsen zu zahlen. Sind die tatsächlich entstandenen Kosten höher, können diese tatsächlich entstandenen Kosten von EuroWheelz gefordert werden.
Bezahlung. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Waren netto ohne Abzug entweder gegen Nachnahme oder gegen einen unwiderruflich bestätigten Kreditbrief zu bezahlen. Wurde kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen, hat die Bezahlung xxxxxxxxxx 00 (xxxxxxx) Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Die Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer von Rechts wegen, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Darüber hinaus bleibt der Käufer für etwaige durch die verspätete Zahlung entstandene Kursverluste haftbar. Der Betrag der offenen Rechnungen erhöht sich von Rechts wegen als Schadenersatz um 15 %, mindestens jedoch um 100,00 EUR, ab dem Tag, der auf den Fälligkeitstag der Rechnung folgt, ohne dass der Käufer vorab in Verzug gesetzt werden muss; davon unberührt bleiben die Hauptsumme, die Verzugszinsen sowie alle Eintreibungs-, Mahn- und Folgekosten.
Bezahlung. Alle Rechnungen sind am Gesellschaftssetz zahlbar. Vorbehaltlicht gegensätzlicher und schriftlicher Bestimmung sind unsere Rechnungen bar zahlbar. 5B. Jeder Betrag, der bei Verfall unbezahlt bleibt, wird mit vollem Recht und ohne Inverzugsetzung Zinsen bringen, auf Basis von dem durch die Nationale Bank von Belgien für Kontokorrentvorschusse auf Staatspapieren durchgefürhrten Xxxxx, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Rechnung. Dieser Tarif wird um 2% erhöht.