Common use of Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1. Alle von der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Firma Reinders, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reinders im Zusammenhang mit einer mit der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen ist, einschließlich Ansprüchen aus einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in der Vertragserfüllung. 2. Ein Kunde, der als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu verkaufen oder weiterzuleiten, auch nicht, wenn dies im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich ist. 3. Wenn der Kunde (teilweise) aus von der Firma Reinders gelieferten Produkten eine neue Sache bildet, bildet der Kunde diese Sache nur für die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis der Kunde alle aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; In diesem Fall hat die Firma Reinders bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu begründen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informieren. 5. Auf den gelieferten Produkten, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind und sich noch im Besitz der Firma Reinders befinden, behält sich die Firma Reinders hiermit ein besitzloses Pfandrecht vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen, die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer gegen den Kunden haben kann. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Firma Reinders zu (lassen) halten. 7. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen der Firma Reinders auf Verlangen sofort zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend auf die Firma Reinders über, zur zusätzlichen Sicherung der Forderungen der Firma Reinders gegen den Kunden.

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Samples: Algemene Voorwaarden

Eigentumsvorbehalt. 1. Alle Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung,, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben Schecks und Wechseln, im Eigentum der Firma Reinders, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reinders im Zusammenhang mit einer mit der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen ist, einschließlich Ansprüchen aus einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in der Vertragserfüllungdes Verkäufers. 2. Ein Kunde, der als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, die Produkte, die dem Der Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu verkaufen oder weiterzuleiten, bleibt auch nichtdann bestehen, wenn dies im Rahmen einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich istSaldo gezogen und anerkannt wird. 3. Wenn der Kunde (teilweise) aus von der Firma Reinders gelieferten Produkten eine Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache bildetwird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, bildet Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Kunde diese Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nur für die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis nach dem Verhältnis der Kunde alle aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; In diesem Fall hat die Firma Reinders bis Fakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten SacheGesamtwert. 4. Dem Kunden Der Käufer ist es nicht gestattetzur Weiterveräußerung, beschränkte Rechte an Produktenzur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu begründenForderungen gemäß Ziffer 6. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informierenauf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. 5. Auf den gelieferten ProduktenDie Befugnisse des Käufers, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind und sich noch im Besitz ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Firma Reinders befindenVermögenslage des Käufers, behält sich spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. x. Xxx Xxxxxx tritt hiermit die Firma Reinders hiermit Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an den Verkäufer ab. b. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seiner Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein besitzloses Pfandrecht Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungendem Rest ab. c. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Kunden haben kann. 6Faktor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Firma Reinders zu (lassen) haltenVerkäufer nimmt diese Abtretung an. 7. Der Kunde Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Dauer Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 8. Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Eigentumsvorbehalts Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet. 9. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 10. Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 11. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen Schäden durch die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Explosion Diebstahl und Wasser sowie im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Diebstahl zu versichern und Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Policen dieser Versicherungen der Firma Reinders auf Verlangen sofort zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend auf die Firma Reinders über, zur zusätzlichen Sicherung der Forderungen der Firma Reinders gegen den KundenAbtretung an.

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Samples: General Sales Conditions

Eigentumsvorbehalt. 1Bis zur vollen Xxxxxxxxx xxxxxxxxxx, xxxx xxx xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxxxx xxx Xxxxxx, xxxxxx xxx welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung, sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Alle von der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben Ein Eigentumserwerb des Käufers gem. § 950 BGB im Eigentum Falle der Firma ReindersBearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen durch den Käufer für den Verkäufer. Bei Verarbeitung mit anderen, bis nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reinders neuen Sache im Zusammenhang Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswerte der anderen, verarbeiteten Waren zu. Erwirbt im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer mit anderen Waren der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen istKäufer des Alleineigentum nach §§ 947 Abs. 2, einschließlich Ansprüchen 948 BGB so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentumsrecht des Käufers an der einheitlichen Sache bzw. an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen enthaltenen Waren auf dem Verkäufer übergeht und, daß der Käufer diese Sachen unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Für die aus einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in der Vertragserfüllung. 2Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt sonst das gleiche wie bei Vorbehaltsware. Ein Kunde, der Sie gelten als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu verkaufen oder weiterzuleiten, auch nicht, wenn dies Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich ist. 3. Wenn Vorbehaltsware nur mit der Kunde (teilweise) aus von der Firma Reinders gelieferten Produkten eine neue Sache bildetMaßgabe berechtigt und ermächtigt, bildet der Kunde diese Sache nur für daß die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis der Kunde alle Forderungen aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; In diesem Fall Weiterveräußerung wie nachfolgend vorgesehen, auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft oder wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus und den Verkäufer abgetreten, wie es in den Absätzen 5 und 6 bestimmt ist. Pfändungen und andere Eingriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt beruhenden Rechte des Verkäufers beeinträchtigt werden, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die Firma Reinders bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu begründen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informieren. 5. Auf den gelieferten Produkten, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind Vorbehaltsware gegen Feuer und sich noch im Besitz der Firma Reinders befinden, behält sich die Firma Reinders hiermit ein besitzloses Pfandrecht vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen, die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer gegen den Kunden haben kann. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Firma Reinders zu (lassen) halten. 7. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen der Firma Reinders dies dem Verkäufer auf Verlangen sofort nachzuweisen. Der Käufer tritt seine eventuellen Versicherungsansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahls der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer ab, allerdings im Fall der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, mit fremder Ware nur in Höhe des Eigentumsanteils des Verkäufers an der Vorbehaltsware. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist er nicht befugt. Der Verkäufer wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, xxxxxxx xxx Xxxxxx seinen Zahlungsverbindlichkeiten ordnungsgemäß nachkommt. Xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxx xxx Xxxxxx xxxxx Xxxxxxxx von der Abtretung an der Verkäufer zu unterrichten und dem Verkäufer die zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend auf die Firma Reinders über, zur zusätzlichen Sicherung Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Die Berechtigung des Käufers zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Veräußerung von Vorbehaltsware, sowie die Ermächtigung zur Einziehung der Firma Reinders gegen abgetretenen Forderungen erlöschen in jedem Falle mit der Zahlungseinstellung des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den Kundenvorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es bleibt der Wahl des Verkäufers vorbehalten, welche Sicherheiten er freigeben will. Soweit die vorstehenden Bedingungen unter den Eigentumsvorbehalt mit den übrigen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht in Einklang stehen, gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Samples: Sales Contracts

Eigentumsvorbehalt. 1Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Alle von Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben Saldo gezogen und anerkannt wird. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehö render Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Xxxxxx 6 auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. Die Befugnisse des Käufers, im Eigentum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Firma ReindersVermögenslage des Käufers, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reinders im Zusammenhang spätestens jedoch mit einer seiner Zahlungseinstellung oder mit der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen istBeantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran ein Miteigentum in Höhe seines Fakturenwertes erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich Ansprüchen aus des Rechts auf Einräumung einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in vorrangigen Sicherungshypothek ab. Hat der Vertragserfüllung. 2. Ein Kunde, der als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, Käufer die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu verkaufen oder weiterzuleiten, auch nicht, wenn dies Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich ist. 3Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Wenn Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der Kunde (teilweise) aus von abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Firma Reinders gelieferten Produkten eine neue Sache bildet, bildet der Kunde diese Sache nur für die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis der Kunde alle aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall hat die Firma Reinders bis zum Zeitpunkt wird der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an ProduktenVerkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die dem Eigentumsvorbehalt Abnehmer von der Firma Reinders unterliegen, Abtretung zu begründen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, unterrichten und die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informieren. 5. Auf den gelieferten Produkten, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind und sich noch im Besitz der Firma Reinders befinden, behält sich die Firma Reinders hiermit ein besitzloses Pfandrecht vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen, die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer gegen den Kunden haben kann. 6Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten ur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers bis zu dieser Grenze verpflichtet. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Nimmt der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum Verkäufer auf Grund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Firma Reinders zu (lassen) halten. 7Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Kunde ist verpflichtetVerkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die Produkte für ihm aus Schäden der oben genannten Art gegenüber Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzverpflichteten zustehen, in Höhe des Fakturenwertes der Ware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Dauer Abtretung an. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus eventuellen Verbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch FeuerKäufers eingegangen ist, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen der Firma Reinders auf Verlangen sofort zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend auf die Firma Reinders über, zur zusätzlichen Sicherung der Forderungen der Firma Reinders gegen den Kundenbestehen.

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Samples: General Sales Conditions

Eigentumsvorbehalt. 17.1. Alle von der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben im Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Firma Reindersan allen Produkten vor, die er kraft eines Vertrags an den Käufer geliefert hat und liefern wird, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig bezahlt ist. Wenn der Firma Reinders Verkäufer im Zusammenhang Rahmen dieses(r) Vertrags(Verträge) Arbeiten zugunsten des Käufers ausführt oder ausführen soll, die vom Käufer zu vergüten sind, gilt der vorgenannte Eigentums vorbehalt, bis der Käufer auch diese Forderungen des Verkäufers vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt ferner für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus den vorgenannten Verträgen mit einer mit der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen ist, einschließlich Ansprüchen aus einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in der Vertragserfüllungdem Verkäufer erwirbt. 27.2. Ein Kunde, der als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, die Vom Verkäufer gelieferte Produkte, auf die dem der Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegengemäß Artikel 7.1 Anwendung findet, zu verkaufen dürfen vom Käufer nicht verpfändet oder weiterzuleitenanderweitig belastet werden, dürfen vom Käufer nicht veräußert werden - auch nicht, wenn dies nicht im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich istgewöhnlichen Geschäftstätigkeit - und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. 3. Wenn der Kunde (teilweise) aus von der Firma Reinders gelieferten Produkten eine neue Sache bildet, bildet der Kunde diese Sache nur für die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis der Kunde alle aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; In diesem Fall hat die Firma Reinders bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu begründen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informieren. 5. Auf den gelieferten Produkten, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind und sich noch im Besitz der Firma Reinders befinden, behält sich die Firma Reinders hiermit ein besitzloses Pfandrecht vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen, die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer gegen den Kunden haben kann. 67.3. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit der gebotenen erforder- lichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Firma Reinders des Verkäufers zu (lassen) halten. 7verwahren. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch FeuerFeuer-, Explosion Explosions- und Wasser Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die dem Verkäufer auf erstes Anfordern eine Kopie der Policen dieser Versicherungen sowie den Nachweis der Firma Reinders auf Verlangen sofort zur Verfügung Zahlung der fälligen Prämie zu stellenerbringen. 7.4. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend Wenn Dritte auf die Firma Reinders überunter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. 7.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer begründeten Anlass zu befürchten, dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftungsverantwortung gegenüber dem Käufer zurückzunehmen. Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern und vom Verkäufer beauftragte Dritte, im Voraus bedingungslos und unwiderruflich die Zustimmung zum Betreten des Betriebsgeländes und von Gebäuden des Käufers zur zusätzlichen Sicherung Rücknahme der Forderungen der Firma Reinders gegen Produkte. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Schadensersatz, Verdienstausfall und Zinsen zu fordern sowie des Rechts, den KundenVertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Mitteilung aufzulösen.

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Samples: Algemene Verkoop en Leveringsvoorwaarden

Eigentumsvorbehalt. 1Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung, sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Alle von der Firma Reinders gelieferten Produkte bleiben Ein Eigentumserwerb des Käufers gem. § 950 BGB im Eigentum Falle der Firma ReindersBearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen durch den Käufer für den Verkäufer. Bei Verarbeitung mit anderen, bis nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reinders neuen Sache im Zusammenhang Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltswerte der anderen, verarbeiteten Waren zu. Erwirbt im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer mit anderen Waren der Firma Reinders geschlossenen Vereinbarung zur Lieferung von Produkten nachgekommen istKäufer des Alleineigentum nach §§ 947 Abs. 2, einschließlich Ansprüchen 948 BGB so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentumsrecht des Käufers an der einheitlichen Sache bzw. an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen enthaltenen Waren auf dem Verkäufer übergeht und, daß der Käufer diese Sachen unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Für die aus einer solchen Vereinbarung aufgrund von Mängeln in der Vertragserfüllung. 2Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt sonst das gleiche wie bei Vorbehaltsware. Ein Kunde, der Sie gelten als Wiederverkäufer auftritt, ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu verkaufen oder weiterzuleiten, auch nicht, wenn dies Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der normalen Ausübung seines Geschäfts üblich ist. 3. Wenn Vorbehaltsware nur mit der Kunde (teilweise) aus von der Firma Reinders gelieferten Produkten eine neue Sache bildetMaßgabe berechtigt und ermächtigt, bildet der Kunde diese Sache nur für daß die Firma Reinders und behält die neu gebildete Sache für die Firma Reinders, bis der Kunde alle Forderungen aus der Vereinbarung geschuldeten Beträge vollständig beglichen hat; In diesem Fall Weiterveräußerung wie nachfolgend vorgesehen, auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft oder wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus und den Verkäufer abgetreten, wie es in den Absätzen 5 und 6 bestimmt ist. Pfändungen und andere Eingriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt beruhenden Rechte des Verkäufers beeinträchtigt werden, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die Firma Reinders bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache. 4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt der Firma Reinders unterliegen, zu begründen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an Produkten begründen oder begründen wollen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen , wird der Kunde die Firma Reinders unverzüglich darüber informieren. 5. Auf den gelieferten Produkten, die durch Zahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind Vorbehaltsware gegen Feuer und sich noch im Besitz der Firma Reinders befinden, behält sich die Firma Reinders hiermit ein besitzloses Pfandrecht vor zur zusätzlichen Sicherung von Forderungen, die nicht in Artikel 3:92 Absatz 2 BW genannt sind, die die Firma Reinders aus welchem Grund auch immer gegen den Kunden haben kann. 6. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum der Firma Reinders zu (lassen) halten. 7. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Schäden durch Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen der Firma Reinders dies dem Verkäufer auf Verlangen sofort nachzuweisen. Der Käufer tritt seine eventuellen Versicherungsansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahls der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer ab, allerdings im Fall der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, mit fremder Ware nur in Höhe des Eigentumsanteils des Verkäufers an der Vorbehaltsware. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist er nicht befugt. Der Verkäufer wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, xxxxxxx xxx Xxxxxx seinen Zahlungsverbindlichkeiten ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung an der Verkäufer zu unterrichten und dem Verkäufer die zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber den Versicherern der Produkte aus diesen Versicherungen gehen, sobald die Firma Reinders dies wünscht, stillschweigend auf die Firma Reinders über, zur zusätzlichen Sicherung Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Die Berechtigung des Käufers zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Veräußerung von Vorbehaltsware, sowie die Ermächtigung zur Einziehung der Firma Reinders gegen abgetretenen Forderungen erlöschen in jedem Falle mit der Zahlungseinstellung des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den Kundenvorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es bleibt der Wahl des Verkäufers vorbehalten, welche Sicherheiten er freigeben will. Soweit die vorstehenden Bedingungen unter den Eigentumsvorbehalt mit den übrigen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht in Einklang stehen, gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Samples: Sales Contracts