Eigentumsvorbehalt. 5.1 Die gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen, die der Verkäufer aus Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des Käufers. 5.2 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum der Güter auf den Käufer übergeht, ist es dem Käufer nicht erlaubt, die Güter zu belasten. Ausserdem ist es nicht erlaubt, die Güter auf eine Weise, die der normalen Betriebsführung fremd ist, zu veräussern. 5.3 Der Käufer wird die gelieferten Güter, deren Eigentum noch beim Verkäufer ruht, sorgfältig und erkennbar und identifizierbar (markiert und getrennt) als Eigentum des Verkäufers lagern. 5.4 Sollte der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug sein, oder falls er vermutlich in Verzug geraten wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter unverringert seiner übrigen Rechte sofort zurück zu nehmen. Der Käufer gibt dem Verkäufer hiermit unwiderruflich die Zustimmung, das Gebäude und/oder Gelände des Käufers hierzu zu betreten. 5.5 Nach Zurücknahme kreditiert der Verkäufer dem Käufer den Einkaufswert für den Verkäufer der zurückgenommenen Güter, abzüglich dem Betrag des Wertverlustes der Güter und abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer bezüglich der Rücknahme entstanden sind. 5.6 Der Käufer wird im Falle der Beschlagnahmung, des Zahlungsaufschubs oder Konkurses, den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts unterrichten; der Käufer wird den Verkäufer bezüglich der entstandenen Situation unverzüglich informieren.
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Samples: General Sales and Delivery Terms, General Sales and Delivery Terms
Eigentumsvorbehalt. 5.1 1. Die gelieferten Güter bleiben Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum des Verkäufers.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, bis alle Forderungenwenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und de Saldo gezogen und anerkannt wird.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer aus Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber Miteigentum an der neuen Sache nach dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. Verhältnis der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des KäufersFakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
5.2 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum der Güter auf den Käufer übergeht, ist es dem Käufer nicht erlaubt, die Güter zu belasten. Ausserdem ist es nicht erlaubt, die Güter auf eine Weise, die der normalen Betriebsführung fremd ist, zu veräussern.
5.3 Der Käufer wird die gelieferten Güter, deren Eigentum noch beim Verkäufer ruht, sorgfältig und erkennbar und identifizierbar (markiert und getrennt) als Eigentum des Verkäufers lagern.
5.4 Sollte der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug sein, oder falls er vermutlich in Verzug geraten wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter unverringert seiner übrigen Rechte sofort zurück zu nehmen4. Der Käufer gibt dem ist zur Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6. auf den Verkäufer hiermit unwiderruflich die Zustimmung, das Gebäude und/oder Gelände des Käufers hierzu zu betretenauch tatsächlich übergeben.
5.5 Nach Zurücknahme kreditiert der Verkäufer 5. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Käufer den Einkaufswert für Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der zurückgenommenen GüterVermögenslage des Käufers, abzüglich dem Betrag spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Wertverlustes der Güter und abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer bezüglich der Rücknahme entstanden sindInsolvenzverfahrens über sein Vermögen.
5.6 6. 1 Der Käufer wird im Falle tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Beschlagnahmung, des Zahlungsaufschubs oder Konkurses, den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts unterrichten; der Käufer wird Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer bezüglich der entstandenen Situation unverzüglich informierenab.
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Eigentumsvorbehalt. 5.1 Die gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen, die 4.1 Ungeachtet der Verkäufer aus tatsächlichen Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des Käufers.
5.2 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem geht das Eigentum der Güter an den Produkten erst dann auf den Käufer übergehtüber, wenn der Käufer alle Beträge für die gelieferten oder zu liefernden Produkte vollständig an den Verkäufer gezahlt hat, einschließlich des Preises für die Produkte, etwaiger Zuschläge,
4.2 Solange das Eigentum an Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Produkte nicht an Dritte verkaufen oder liefern, sie Dritten zur Nutzung überlassen, sie verpfänden oder in sonstiger Weise belasten oder sie außerhalb seiner Kontrolle stellen. Der Käufer ist es dem Käufer nicht erlaubtberechtigt, die Güter im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs gelieferten Produkte weiter zu belasten. Ausserdem ist es nicht erlaubt, die Güter auf eine Weise, die der normalen Betriebsführung fremd ist, zu veräussern.verkaufen unter
5.3 4.3 Der Käufer wird die gelieferten Güter, deren Eigentum noch beim Verkäufer ruht, sorgfältig und erkennbar und identifizierbar (markiert und getrennt) als Eigentum des Verkäufers lagern.
5.4 Sollte der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug sein, oder falls er vermutlich in Verzug geraten wird, ist der Verkäufer berechtigt, muss die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter unverringert seiner übrigen Produkte sorgfältig und als erkennbares und identifizierbares Eigentum des Verkäufers verwahren und lagern und hat diese Produkte gegen die üblichen Geschäftsrisiken zu versichern. Auf erstes Anfordern des Verkäufers tritt der Käufer alle Rechte sofort zurück gegenüber den betreffenden Versicherern an den Verkäufer ab oder verpfändet seine Forderung aus der genannten Versicherungspolice an den Verkäufer.
4.4 Wenn und solange der Verkäufer Eigentümer der Produkte ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu nehmen. Der Käufer gibt dem Verkäufer hiermit unwiderruflich benachrichtigen, wenn Teile der Produkte verloren gehen oder beschädigt werden oder wenn die Zustimmung, das Gebäude Produkte beschlagnahmt werden und/oder Gelände andere Forderungen gegen (Teile der)
4.5 Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte ohne Inverzugsetzung des Käufers hierzu zu betreten.
5.5 Nach Zurücknahme kreditiert zurückzufordern, wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder der Verkäufer dem Käufer den Einkaufswert für den Verkäufer der zurückgenommenen Gütererwartet, abzüglich dem Betrag des Wertverlustes der Güter und abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer bezüglich der Rücknahme entstanden sind.
5.6 Der Käufer wird im Falle der Beschlagnahmung, des Zahlungsaufschubs oder Konkurses, den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts unterrichten; dass der Käufer wird den Verkäufer bezüglich der entstandenen Situation unverzüglich informieren.seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Der Käufer
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Samples: Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 5.1 Die 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufersoder zu liefernden Produkten vor, bis der Kaufpreis für alle Forderungendiese Produkte vollständig gezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenso für alle Verpflichtungen aus diesen oder anderen Verträgen, die der Verkäufer aus Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des KäufersKunden erhalten sollte.
5.2 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum der Güter auf den Käufer übergeht, 2. Der Kunde ist es dem Käufer nicht erlaubtverpflichtet, die Güter zu belasten. Ausserdem ist es nicht erlaubt, die Güter auf eine Weise, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der normalen Betriebsführung fremd ist, zu veräussern.
5.3 Der Käufer wird die gelieferten Güter, deren Eigentum noch beim Verkäufer ruht, sorgfältig gebotenen Sorgfalt und erkennbar und identifizierbar (markiert und getrennt) als erkennbares Eigentum des Verkäufers lagernaufzubewahren.
5.4 Sollte 3. Wenn der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug seinKunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt und/oder der Verkäufer Grund zur Annahme hat, oder falls dass er vermutlich in Verzug geraten diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter unverringert seiner übrigen Rechte sofort zurück Produkte ohne Intervention eines Dritten, wie beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, eines Richters oder Gerichtsvollziehers, zurückzunehmen. Dabei erteilt der Kunde dem Verkäufer die Erlaubnis, die betreffenden Produkte in Besitz zu nehmennehmen sowie die Räume zu betreten, in denen sich die betreffenden Produkte befinden sowie den Zugang zu diesen zu ermöglichen.
4. Der Käufer gibt Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Ansprüche an den Produkten, auf denen ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ruht, geltend machen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer hiermit unwiderruflich auf erste Nachfrage Einsicht in die ZustimmungPolicen dieser Versicherungen zu verschaffen.
6. Solange das Eigentum der Produkte nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist es diesem nicht erlaubt, das Gebäude und/Eigentum an den gelieferten Produkte an einen Dritten zu übertragen, zu verpfänden oder Gelände des Käufers hierzu anderweitig zu betretenbelasten, zu veräußern oder zur Nutzung zu überlassen, gleich unter welchem Titel, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart worden ist.
5.5 Nach Zurücknahme kreditiert 7. Falls der Verkäufer Produkte aufgrund dieses Artikels zurücknimmt, wird er eine Stornorechnung erstellen. Die Produkte werden dann zu dem Käufer den Einkaufswert Marktwert der Produkte, berechnet zum Zeitpunkt der Rücknahme, storniert.
8. Falls der Kunde die Produkte an einen Dritten weiterverkauft und der Kaufpreis für die Produkte noch nicht (vollständig) beglichen worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die Forderung gegen diesen Dritten an den Verkäufer der zurückgenommenen Güter, abzüglich dem Betrag des Wertverlustes der Güter und abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer bezüglich der Rücknahme entstanden sindabzutreten oder zu verpfänden.
5.6 Der Käufer wird im Falle der Beschlagnahmung, des Zahlungsaufschubs oder Konkurses, den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts unterrichten; der Käufer wird den Verkäufer bezüglich der entstandenen Situation unverzüglich informieren.
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Samples: General Sales and Delivery Terms
Eigentumsvorbehalt. 5.1 Die gelieferten Güter bleiben 7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum des Verkäufersan allen Produkten vor, die er kraft eines Vertrags an den Käufer geliefert hat und liefern wird, bis der Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig bezahlt ist. Wenn der Verkäufer im Rahmen dieses(r) Vertrags(Verträge) Arbeiten zugunsten des Käufers ausführt oder ausführen soll, die vom Käufer zu vergüten sind, gilt der vorgenannte Eigentums vorbehalt, bis der Käufer auch diese Forderungen des Verkäufers vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt ferner für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer wegen der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus Lieferung von Gütern oder Leistungen gegenüber den vorgenannten Verträgen mit dem Käufer hat oder bekommt, vollständig und einschl. der Zinsen und Kosten beglichen sind. Alle, durch die Güter oder in deren Zusammenhang entstandenen Kosten, gehen dennoch auf Rechnung des KäufersVerkäufer erwirbt.
5.2 Bis zu dem Zeitpunkt7.2. Vom Verkäufer gelieferte Produkte, zu dem das Eigentum auf die der Güter auf den Käufer übergehtEigentumsvorbehalt gemäß Artikel 7.1 Anwendung findet, ist es dem dürfen vom Käufer nicht erlaubtverpfändet oder anderweitig belastet werden, dürfen vom Käufer nicht veräußert werden - auch nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Güter zu belasten. Ausserdem ist es nicht erlaubt, die Güter auf eine Weise, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der normalen Betriebsführung fremd ist, zu veräussern.
5.3 Der Käufer wird die gelieferten Güter, deren Eigentum noch beim Verkäufer ruht, sorgfältig erforder- lichen Sorgfalt und erkennbar und identifizierbar (markiert und getrennt) als erkennbares Eigentum des Verkäufers lagernzu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf erstes Anfordern eine Kopie der Policen dieser Versicherungen sowie den Nachweis der Zahlung der fälligen Prämie zu erbringen.
5.4 Sollte 7.4. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer bezüglich seiner verpflichtet, den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten.
7.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug seingegenüber dem Verkäufer nicht nach oder hat der Verkäufer begründeten Anlass zu befürchten, oder falls er vermutlich in Verzug geraten dass der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter unverringert seiner übrigen Rechte sofort zurück zu nehmenProdukte nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftungsverantwortung gegenüber dem Käufer zurückzunehmen. Der Käufer gibt gewährt dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern und vom Verkäufer hiermit beauftragte Dritte, im Voraus bedingungslos und unwiderruflich die Zustimmung, das Gebäude und/oder Gelände Zustimmung zum Betreten des Betriebsgeländes und von Gebäuden des Käufers hierzu zur Rücknahme der Produkte. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers, Schadensersatz, Verdienstausfall und Zinsen zu betreten.
5.5 Nach Zurücknahme kreditiert der Verkäufer dem Käufer den Einkaufswert für den Verkäufer der zurückgenommenen Güter, abzüglich dem Betrag fordern sowie des Wertverlustes der Güter und abzüglich der Kosten, die dem Verkäufer bezüglich der Rücknahme entstanden sind.
5.6 Der Käufer wird im Falle der Beschlagnahmung, des Zahlungsaufschubs oder KonkursesRechts, den Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts unterrichten; der Käufer wird den Verkäufer bezüglich der entstandenen Situation unverzüglich informierenVertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Mitteilung aufzulösen.
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