REKLAMATION Voorbeeldclausules

REKLAMATION. 1. Reklamationen - welcher Art auch immer - haben hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung des Käufers keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen dem Verkäufer schriftlich innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen mitgeteilt werden. 2. Reklamationen sind nicht statthaft, wenn der Käufer eine Verarbeitung oder Weiterlieferung veranlasst hat, obwohl der Käufer den behaupteten Mangel der Waren durch einfache Kontrolle hätte feststellen können. Reklamationen hinsichtlich technisch unvermeidlicher Abweichungen von Farben und Eigenschaften sind unzulässig. 3. Reklamationen hinsichtlich Fehlmengen, Abweichungen im Aussehen, Gewicht, Stückzahlen oder Verpackung und des in Rechnung gestellten Preises können nur innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung der Waren erfolgen. 4. Reklamationen über die Qualität der gelieferten Waren können nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Käufer die Untauglichkeit der gelieferten Ware festgestellt hat, in keinem Fall jedoch später als sechs Monate nach Lieferung der Waren, erfolgen. Falls auf der Verpackung eine kürzere Haltbarkeitsfrist angegeben ist, müssen die Reklamationen innerhalb dieser Frist eingereicht werden. 5. Die Untauglichkeit der gelieferten Farberzeugnisse kann vom Käufer - unter Ausschluss jedes anderen Beweismittels - nur durch Vorlage eines Berichts des Farbeninstituts TNO nachgewiesen werden. Die Kosten für diesen Bericht gehen zulasten der unterlegenen Partei. Für alle anderen Produkte gilt keine verbindliche Beweisregelung. 6. Die Untauglichkeit der gelieferten Druckfarben kann vom Käufer mit allen Mitteln nachgewiesen werden, unter der Voraussetzung, dass unter Untauglichkeit ausschließlich verstanden wird, dass das betreffende Produkt der geltenden Spezifikation bzw. den geltenden Spezifikationen des Verkäufers nicht genügt. 7. Die Schadenersatzpflicht des Verkäufers hinsichtlich der Untauglichkeit der gelieferten Waren, für Unterlagen, Verarbeitungsratschläge und andere Ratschläge, Betreuung und Kontrolle wird niemals den 3½fachen Rechnungsbetrag für die Waren, deren Untauglichkeit nachgewiesen worden ist, übersteigen. Die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden jeglicher Art und Ursache ist ausgeschlossen. 8. Der Käufer trägt die Beweislast, dass es sich bei den Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, um dieselben handelt wie die, die vom Verkäufer geliefert wurden.
REKLAMATION. 1. Der Abnehmer hat bei der Auslieferung zu überprüfen, ob die Produkte mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen und ob die Produkte zu dem Zweck, zu dem diese hergestellt wurden, geeignet sind. 2. Der Abnehmer hat festgestellte Fehler und Mängel sofort, jedoch spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich (wenn über E-Mail dann an xxxx@xxxxxx.xx) WKP zu melden. Die Nichteinhaltung dieser Reklamationsfrist bewirkt die Hinfälligkeit seiner eventuellen Rechte. 3. Eventuelle Reklamationen über nicht direkt ersichtliche Mängel an den Produkten sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nachdem der Arbeitnehmer diese festgestellt hat, WKP schriftlich (wenn über E-Mail dann an xxxx@xxxxxx.xx) zu melden, auch hier bewirkt die Nichteinhaltung dieser Reklamationsfrist die Hinfälligkeit der eventuellen Rechte und alles unbeschadet des Bestimmten in Artikel 8 dieser AGB. 4. Der Abnehmer leistet WKP jede erforderliche Mitarbeit bei Überprüfung (durch Dritte) der Berechtigung der Reklamation. Sofern erwünscht, ist WKP die Möglichkeit zu bieten, die Anlagen und/oder die Nutzung der Produkte vor Ort zu überprüfen (überprüfen zu lassen). 5. Sofern WKP diesbezüglich keine schriftliche Genehmigung erteilt hat, sind Rücksendungen unzulässig. Die Rücksendung nach schriftlicher Genehmigung durch WKP erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. 6. Reklamationen berechtigen den Abnehmer nie dazu, die Zahlung (teilweise) auszusetzen und Verrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 7. Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich herausstellt, dass der Abnehmer und/oder Dritte Änderungen oder Reparaturarbeiten an den Produkten vorgenommen hat. 8. Wenn vor der Lieferung der Produkte allgemein durchgeführte Änderungen bezüglich der Konstruktion und/oder Ausführung der Produkte durchgeführt wurden, berechtigt dies nicht zur Reklamation.