Anzuwendendes Recht Musterklauseln

Anzuwendendes Recht. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Anzuwendendes Recht. Auf Ihren Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundes- republik Deutschland Anwendung. Das für Klagen zuständi- ge Gericht entnehmen Sie bitte den für Ihren Versicherungs- vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Anzuwendendes Recht. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht.
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“.
Anzuwendendes Recht. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
Anzuwendendes Recht. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.