Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.dimaex.com, www.comm.ag

Gewährleistung. Der Auftraggeber Kunde hat allfällige Reklamationen Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei acht Tagen nach Leistungserbringung Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründenSchadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt Im Fall berechtigter und erfolgt sie rechtzeitig, rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber ausschließlich Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur zu. Gewährleistungs- Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Schadenersatzansprüche Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Druck- und Ausführungsfehlerdie Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Auftraggeber, welche die Überprüfung der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der ReproduktionLeistung auf ihre rechtliche, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagenwettbewerbs-, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monatenmarken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeberrechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Gewährleistung erstreckt sich Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht auf Mängelfür die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagenwenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Materialen zurückzuführen istLeistung. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf GewährlistungRecht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.kaleidocom.at, www.mypresentation.at

Gewährleistung. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Güter bzw. Leistungen (1) der entsprechenden Bestellung und allen vom Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb übermittelten bzw. vorgegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Beschreibungen bzw. Mustern entsprechen, (2) dem Stand der Technik entsprechen, einwandfreier und mängelfrei sind, (3) die neuesten Fortschritte in Konstruktion und Technologie einbezogen haben, (4) für die beabsichtigten Zwecke und Kapazitäten geeignet sind, (5) allen anwendbaren Gesetzen bzw. -vorschriften (sofern zutreffend), sowie der beabsichtigten Verwendung am beabsichtigten Einsatzort, einschließlich OSHA (Arbeitsschutzbehörde der USA) entsprechen, sofern für das entsprechende Land zutreffend, und (6) alle Kennzeichnungen, Markierungen und Zertifizierungen aufweisen, die für eine solche Verwendung am beabsichtigten Einsatzort erforderlich sind. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer die Lieferung von drei Tagen Ersatzteilen über einen Zeitraum von 15 Jahren nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX Abschluss des individuellen KAUFVERTRAGES zu. Gewährleistungs- Der Auftragnehmer haftet für die vollständige Erstattung und Schadenersatzansprüche für Druck- Entschädigung angemessener Kosten (einschließlich Bußgeldern) und Ausführungsfehlerder Schäden im Zusammenhang mit mängelbehafteten, abweichenden, nicht-konformen Produkten bzw. Leistungen und ist hierfür verantwortlich. Der Auftragnehmer willigt ausdrücklich ein, den Auftraggeber gegen alle Ansprüche, Verluste, Austauschkosten, direkte Schäden und Folgeschäden sowie Regulierungskosten zu verteidigen, schadlos zu halten und von diesen freizustellen, welche aus der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossenLieferung mangelhafter Produkte bzw. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenErbringung mangelhafter Leistungen resultieren. Die Verjährungsfrist Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate. Sie beginnt mit Lieferung der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ VorlagenGüter/Materialen zurückzuführen ist. Das Ware und im Vorpunkt Falle von Produktionsmittel mit deren Abnahme. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet der Auftragnehmer, dass über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistungdie Frist von 36 Monaten hinaus für den beabsichtigten Produktionszeitraum ausgelegt und geeignet sind Die Bestimmungen dieses § 8 gelten über die Beendigung bzw. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach Ablauf aller vertraglichen Beziehungen zwischen den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnParteien hinaus.

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Samples: www.draexlmaier.com

Gewährleistung. Der Auftragnehmer übernimmt für die Laufzeit des Wartungsvertrages die Gewähr dafür, dass die Wartungsleistungen nach bestem Wissen erbracht werden und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Ein zu behebender Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftragnehmer reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten und sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels mit detaillierter Beschreibung gerügt werden. Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und zu begründenMängelbehebung erforderlichen Maßnahmen kostenlos ermöglicht. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, Während der Ferndiagnose steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung Auftragnehmer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Erkannte Fehler werden während der Vertragslaufzeit, sofern sie vom Auftragnehmer zu vertreten sind, in angemessener Frist einer Lösung zugeführt. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software Update oder Austausch durch angemessene Abweichlösungen. Von diesen Verpflichtungen ist der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und AusführungsfehlerAuftragnehmer dann befreit, welche wenn Kommt der Auftragnehmer ihrer Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Pflicht nicht oder nicht vertragsmäßig nach, so kann der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatnach Setzen einer angemessenen Nachfrist, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei einen Dritten auf Kosten vom Auftragnehmer mit der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenMängelbeseitigung betrauen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Kosten von Dritten können maximal in der Ablieferung Höhe der verrechneten und bezahlten Wartungsgebühr des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelnletzten Jahres vom Auftragnehmer angelastet werden.

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Samples: www.print-data.at

Gewährleistung. 4.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen Kunde untersucht die Liefergegenstände und Leistungen unverzüglich nach Lieferung bzw. Fertigstellung, um nicht vertragskonforme Leistung festzustellen. Der Kunde informiert ASP schriftlich über offensichtliche oder erkennbare Mängel innerhalb von drei Tagen zwei Wochen nach Leistungserbringung Lieferung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Kunde von der Geltendmachung von sämtlichen Ansprüchen aufgrund solch erkennbarer Mängel präkludiert. Bezüglich anderer, versteckter bzw. nicht erkennbarer Mängel wird der Kunde von ASP Mangelbeseitigung bzw. Ersatz der mangelhaften Leistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. ASP wird die Art der Mangelbeseitigung unter Wahrung der beidseitig angemessenen Interessen nach seinem Ermessen wählen und innerhalb einer angemessen Nachfrist auf seine Kosten durchführen. Falls ASP die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig ohne Rechtsgrund verweigert oder die Mangelbeseitigung zwei Mal innerhalb angemessener Nachfristen fehlschlägt, kann der Kunde stattdessen eine angemessene Preisminderung verlangen oder die Mangelbeseitigung selbst bzw. durch einen Dritten vornehmen lassen. Der Kunde ist berechtigt, ASP die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen angemessenen Kosten hierfür begrenzt auf die Höhe des Vertragspreises in Rechnung zustellen. Die Mangelbeseitigung bzw. eine bestimmte Art der Mangelbeseitigung ist gesetzlich ausgeschlossen, falls deren Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Mängel, die nicht wesentlich den vereinbarten beabsichtigten Zweck beeinträchtigen, können durch eine andere Konfiguration behoben werden, falls sich dadurch keine funktionalen Einschränkungen ergeben. De- und zu begründenReintegrationsarbeiten defekter Teile und damit verbundene Kosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch Der Kunde ist bei wesentlichen Mängeln zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen statt der Leistung durch die XXXX.XX zubzw. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen berechtigt. Im Falle von erfolgten Teillieferungen kann der Kunde den Vertrag im Ganzen kündigen, wenn er nachweist, dass für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem ihn oder seinen Kunden kein objektives Interesse an einer Erfüllung des übrigen Vertrages besteht. Andere gesetzliche Einschränkungen oder Ausschlüsse von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossenGewährleistungsansprüchen bleiben unberührt. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenArtikel 7.1 ist entsprechend anwendbar. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an Gewährleistungsfrist für den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für jeweiligen Liefergegenstand beträgt ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich Jahr nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnAbnahme desselben.

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Samples: www.asp-equipment.de

Gewährleistung. Der Auftraggeber Kunde hat allfällige Reklamationen Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei 14 Tagen nach Leistungserbringung Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründenSchadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt Im Fall berechtigter und erfolgt sie rechtzeitig, rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber ausschließlich Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur zu. Gewährleistungs- Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Schadenersatzansprüche Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Druck- die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und Ausführungsfehlerverwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, welche wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB und die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Schadenersatzansprüche sind der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen Höhe nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelndem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

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Samples: trafo.cc

Gewährleistung. Die Gewährleistung endet grundsätzlich 12 Monate nach Produkti- onsbeginn seitens des Käufers oder ggf. nach Abnahme (je nachdem was zuerst erfolgt), spätestens jedoch 18 Monate nach Versandbe- reitschaft. Für Ersatzteile endet die Gewährleistung grundsätzlich 12 Monate nach Lieferung, spätestens jedoch 18 Monate nach Versandbereit- schaft. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen Verkäufer gewährleistet, dass der Vertragsgegenstand frei von Material- und Fertigungsmängeln ist. Zeigt der Käufer innerhalb von drei Tagen der Gewährleistungsfrist einen Mangel an, der auf Konstruktions-, Bearbeitungs- oder Montagefehler zurückzu- führen ist, so ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel nach Leistungserbringung seiner Xxxx in einem angemessenen Zeitraum kostenlos durch Nachbesse- rung oder Nachlieferung zu beheben. Sollte der Verkäufer dazu nicht in der Lage sein, so ist der Käufer berechtigt, angemessene Minderung zu fordern. Kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eine Einigung über die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen Minderung nicht zustande, so kann der Käufer maximal Rückabwicklung des Ver- trages verlangen. Der Käufer übernimmt auf seine Kosten und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt Gefahr den Transport der mangelhaften Teile, der reparierten Teile oder Ersatzteile zwischen dem Aufstellungsort und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch Werk des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenVerkäufers. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung Gewährleistungspflicht des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache die auf den Auftraggebervom Käufer bereitgestellten Materialien, insbesondere auf Leistun- gen oder von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen vorgeschriebenen Konstruktionen beruhen. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt nur für Mängel, die un- ter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ord- nungsgemäßem Gebrauch entstehen. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf mangelhafter Instand- haltung, Änderungen ohne schriftliche Zustimmungen des Verkäu- fers, mangelhaft ausgeführte Reparaturen sowie unsachgemäße Be- dienung durch den Käufer oder Dritte sowie für normale Abnutzung etc. beruhen. Kosten für Serviceeinsätze während der Gewährleistung sind nicht in die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers eingeschlossen. Der Verkäufer übernimmt vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs keine weitergehende Haftung, als in diesem Artikel bestimmt ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.unionchemnitz.de

Gewährleistung. Der Auftraggeber Besteller hat allfällige Reklamationen die gelieferte Xxxx bei Eingang auf Mängel bzgl. Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von drei 8 Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem unter Beifügen von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenBelegen erhoben werden. Die Verjährungsfrist beginnt Gewährleistungspflicht des Lieferanten beschränkt sich nach seiner Xxxx auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Kann der Lieferant einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Beanstandete Xxxx darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Lieferanten zurückgesandt werden. Aus hygienischen Gründen kann der Ablieferung des Werkes an den AuftraggeberLieferant nur gewaschene Ware annehmen. Die Gewährleistung erstreckt Haftung des Lieferanten auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen geht oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich nicht auf Mängel, deren Ursache um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den AuftraggeberErsatz der vertragstypischen, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelnvorhersehbaren Schäden.

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Samples: compressana.de

Gewährleistung. Der Auftraggeber Ist die von A2 gelieferte Technische Dokumentation mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist A2 zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des AG verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der AG A2 unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von A2 gelieferten Technischen Dokumentation hat allfällige Reklamationen der AG innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der AG innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von drei Tagen Monaten nach Leistungserbringung der Übergabe) schriftlich zu rügen. Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Die Verpflichtungen aus den §§ 377, 378 HGB werden hierdurch nicht berührt. Schlägt die von dem AG geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet A2 innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der AG nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters von A2, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die XXXX.XX schriftlich geltend Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde. Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung (z. B. unerlaubter Handlung) sowie wegen Leistungsverzug oder von A2 zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigvertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung eines leitenden Angestellten, eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder Austausch der Leistung Erfüllungsgehilfen von A2 oder durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Verletzung einer für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnVertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

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Samples: a2-doku.de

Gewährleistung. 12.1. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand und / oder die Leistung frei von Sachmängeln im gesetzlichen Sinn ist, sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. 12.2. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus für den Liefergegenstand und / oder die Leistungserbringung sowohl eine ausdrückliche Beschaffenheits- als auch eine Haltbarkeitsgarantie. 12.3. Materialien, die einer Bearbeitung durch den Auftraggeber unterliegen, sind erst dann als vertraggemäß akzeptiert, wenn sie sich nach der Bearbeitung als bedingungsgemäß erweisen. Die Gewährleistungszeit bleibt davon unberührt. 12.4. Mängel im o. g. Xxxxx hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten zu machen und zu begründenbeseitigen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigeine Mängelbeseitigung nicht möglich, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung nicht üblich oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehlerunzumutbar, welche so kann der Auftraggeber in dem stattdessen die unverzügliche für ihn kostenlose Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes verlangen. 12.5. Kommt der Auftragnehmer nach Aufforderung seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht unverzüglich nach, verweigert er die Erfüllung dieser Verpflichtungen oder ist ihm auch die Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Auftraggeber ohne weitere Fristsetzung die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. In dringenden Fällen ist er berechtigt, einen mangelhaften Liefergegenstand auf Kosten des Auftragnehmers auszubessern oder sich von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatdritter Seite Ersatz zu beschaffen. 12.6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind ausgeschlossenbeträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei Für vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages zugekaufte Leistungen und Teile Dritter beträgt die Gewährleistungszeit 48 Monate. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge (§§ 377, 378, 381, Abs. 2 HGB), jedoch müssen Mängel im o. g. Sinne spätestens bis zum Ablauf der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigtGewährleistungszeit beim Auftragnehmer gerügt worden sein. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten12.7. Die Verjährungsfrist Gewährleistungszeit beginnt mit der Ablieferung Übergabe des Werkes Liefergegenstandes und / oder der Abnahme der erbrachten Leistung an den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten an der von ihm vorgeschriebenen Empfangsstelle. Für nachgebesserte oder ersetzte Liefergegenstände und / oder Leistungen beginnt sie neu zu laufen, wenn die Nachbesserung nach Art, Aufwand und Umfang erheblich war, und der Auftragnehmer die Verpflichtung zur Nachbesserung anerkannt hat. Für ordnungsgemäß eingelagerte Reserveteile (z. B. Werkzeuge und Ersatzteile) beginnt die Gewährleistungszeit erst mit der Inbetriebnahme, endet jedoch spätestens 3 Jahre nach Eingang der Teile beim Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln13.

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Samples: www.cdp-bharatforge.com

Gewährleistung. 1. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb muss die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers unverzüglich nach Empfangnahme prüfen und schriftlich genehmigen. Alle gelieferten Leistungen und Zwischenergebnisse sind binnen 5 Werktagen freizugeben, ansonsten gelten sie nach Ablauf dieser Frist als freigegeben. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine dem Stand der Technik (vgl. 2) entsprechende oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Brauchbarkeit seiner Lieferungen und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Abnahme, ferner dafür, dass die vertraglich zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind, und zwar für die Dauer von drei Tagen 12 Monaten ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme, längstens aber für 24 Monate nach Leistungserbringung durch Erbringung der betreffenden Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung beschränkt, die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründennach Xxxx des Auftragnehmers in Berichtigung oder Ersatz der Leistungen besteht. Ist Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht besteht nur dann erst, wenn die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigNachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist. Dazu ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung der Verletzung von Haupt- oder Austausch Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen sowie Schadenersatzansprüche wegen oder infolge eines Mangels der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und AusführungsfehlerLieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatwegen unrichtiger Beratung, Zeichnungen, Plänen oder Berechnungen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Entsprechendes gilt Der Auftragnehmer haftet nicht für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktionden Verlust von Daten jeglicher Art. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Farbabweichungen bei FarbvorlagenBetriebsunterbrechung, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen Beschädigung zu verarbeitender Stoffe und für entgangenen Gewinn aufgrund eines Maschinenschadens nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern fehlerhafter Konstruktion ist ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: thoga-tec.de

Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX Kunde ist verpflichtet, Leistungen des Lieferanten unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich unter Angabe der Kunden- und Bestellnummer schriftlich geltend zu machen machen. Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Leistung als genehmigt. Sollten zu begründen. Ist einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigbei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem so ist innerhalb von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen 48 Stunden nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes deren Entdeckung eine schriftliche Mängelrüge an den AuftraggeberLieferanten zu machen. Die Andernfalls gilt das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Allfällige Kosten der Überprüfung trägt der Kunde. Für die Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Für fristgerecht gerügte Mängel an Produkten des Lieferanten leistet der Lieferant in der Weise Gewähr, dass er das Produkt nach seiner Xxxx repariert oder kostenfreien Ersatz stellt. Für fristgerecht gerügte Mängel von erbrachten Dienstleistungen des Lieferanten leistet der Lieferant in der Weise Gewähr, dass er die festgestellten Mängel kostenfrei behebt. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung erstreckt sich nicht auf für die gewöhnliche Abnutzung von Produkten sowie für Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeberdie aufgrund von unsachgemässer Handhabung, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen istfalscher Bedienung, unsachgemässer Lagerung, mangelhafter Wartung, höherer Gewalt und anderen Gründe, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind, entstanden sind. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder ein spezielles Ergebnis Dritter unsachgemässe Änderungen oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnReparaturen am Produkt vornimmt.

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Samples: www.rqsupport.com

Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen Auftragnehmer trägt die Gewähr, dass seine Lieferungen und Leistungen die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Leistungserbringung durch Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für Gewährleistungsansprüche beträgt die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründenVerjährungsfrist im Regel- fall zwei Jahre (§ 438 BGB). Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist Sie beginnt mit der Ablieferung vollständigen Erbringung der Lieferung oder Leistung, bei Teillieferungen mit der Erbringung der letzten Leistung, jedoch nicht vor dem Tag nach erfolgreicher Funktionsabnahme. In dieser Zeit auftretende Mängel, die nicht auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer in einer angemessenen Frist auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist die Hochschule Albstadt-Sigmaringen berechtigt, die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Werkes an den AuftraggeberAuftragnehmers anderweitig zu veranlassen. Es finden die Regelungen des § 14 VOL/B Anwendung. Die Gewährleistung erstreckt sich auch auf alle der Lieferung beigegebenen oder nachträglich beim Auftragnehmer be- stellten Ersatzteile. Für letztere beginnt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit dem Tag der Lieferung. Die Verjährung von Ansprüchen und der Fristablauf für die Ausübung von Rechten bei mangelhafter Lieferung sind während der genannten Mängelbeseitigung gehemmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auch über verdeckte Mängel unverzüglich zu informieren, sobald ihm solche bekannt werden. Diese Verpflichtung ist nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommenGewährleistungszeit beschränkt, sondern ausgeschlossenerstreckt sich über die gesamte durchschnittlich zu erwartende Nutzungsdauer des jeweiligen Gerätes. Eine rechtliche Interpretation von RechercheergebnissenDie Informationspflicht besteht unab- hängig davon, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung dass eventuell der Hersteller des Gerätes einen Rückruf veranlasst. Unterlässt der Auftragnehmer eine notwendige Information und entsteht hieraus dem Auftraggeber oder Nichtnutzung von Markennamenseinen Bediensteten ein Schaden, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend so ist der Auftrag- nehmer verpflichtet, dem Auftraggeber vor Verwendung diesen Schaden zu ersetzen und ihn von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelneventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.

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Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und zu begründenRügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatSoweit ein Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, sind ausgeschlossenwir nach unserer Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler Im Fall der Mängelbeseitigung verpflichten wir uns, die fehlerhaften KIP Produkte, oder Fehler bei Teile davon kostenfrei zu ersetzen. Die Arbeitskosten des Vertriebspartners, die mit der ReproduktionReparatur von fehlerhaften KIP-Produkten, dem Entfernen fehlerhafter Teile oder dem Einbau von Ersatz- oder Änderungsteilen am Installationsort verbunden sind, gehen zu Lasten des Vertriebspartners. Kommen wir mit der Nacherfüllung in Verzug oder schlägt diese trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Farbabweichungen bei FarbvorlagenAufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monatenbestehen nur im Rahmen der Regelung zu Ziffer 8. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeberfür Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese. Die Gewährleistung erstreckt Verjährungsfrist gemäß Satz 1 gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Wir sind berechtigt, eine Überprüfung von behaupteten Mängeln auch in den Räumlichkeiten des Vertragspartners durchzuführen. Sollte sich nicht auf Mängelherausstellen, deren Ursache auf den Auftraggeberdass keine Mangelhaftigkeit vorlag, insbesondere auf trägt der Vertragspartner die entstandenen Kosten. Die Abtretung von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen istGewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Das Der Austausch von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien und die im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung Zusammenhang damit entstehenden Kosten sind nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnGegenstand dieser Gewährleistungsverpflichtung.

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Samples: kipnews.kip.com

Gewährleistung. Der Auftraggeber Kunde hat allfällige Reklamationen Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei acht Tagen nach Leistungserbringung Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Verbesserung Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Ver-besserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur zu. Gewährleistungs- Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Unter-suchung und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenMängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Verjährungsfrist beginnt Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Ablieferung des Werkes an den Ver-besserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, ins-besondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Gewährleistung erstreckt sich Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer all-fälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht auf Mängelfür die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagenwenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Materialen zurückzuführen istLeistung. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf GewährlistungRecht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚QuickDer Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurück-Search‘ zuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.leisure.at

Gewährleistung. Der Auftraggeber 10.1Der Kunde hat allfällige Reklamationen Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei acht Tagen nach Leistungserbringung Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich geltend zu machen unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und zu begründenSchadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt 10.2Im Fall berechtigter und erfolgt sie rechtzeitig, rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber ausschließlich Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die XXXX.XX Agentur zu. Gewährleistungs- Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Schadenersatzansprüche Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Druck- und Ausführungsfehler, welche die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber in die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 10.3Es obliegt dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei Auftraggeber die Überprüfung der ReproduktionLeistung auf ihre rechtliche, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagenwettbewerbs-, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monatenmarken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 10.4Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Ablieferung des Werkes an den AuftraggeberAgentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: s37a16a7e52d63e54.jimcontent.com

Gewährleistung. Der Auftraggeber Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Unter der Gewährleistung ist die gesetzliche angeordnete Haftung von KEX für Mängel zu verstehen, die die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe geltend zu machen, wobei innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe KEX zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. KEX ist im Gewährleistungsfall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für KEX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder KEX dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) zu begehren. Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, hat allfällige Reklamationen der Kunde die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung der Bestellung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von drei 8 Tagen nach Leistungserbringung durch Erhalt, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich und detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die XXXX.XX schriftlich geltend Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Der unternehmerische Kunde hat stets zu machen und zu begründenbeweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Ist Zur Mängelbehebung sind KEX seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Soweit die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder der Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unmöglich ist oder für Druck- und AusführungsfehlerKEX mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder KEX dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen können, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatso ist KEX berechtigt, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler Preisminderung oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch Wandlung (gänzliche Aufhebung des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnVertrags) durchzuführen.

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Gewährleistung. Der Auftraggeber Wir haften gegenüber Verbrauchern für Sach- oder Rechtsmängel erbrachter Reparaturleistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Xxxxxx, die Unternehmer sind, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist für Reparatur und Dienstleistungen auf 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Gewährleistungsfristen gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Gewährleistungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmer nach unserer Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werks. Bei jeder Mängelrüge hat allfällige Reklamationen innerhalb der Kunde die beanstandete Ware an uns zurückzusenden zusammen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome. Können wir das Bestehen von drei Tagen nach Leistungserbringung Mängel nicht prüfen oder Mängel nicht beseitigen, weil dies durch vom Kunden eingerichteten technische Sperrvorrichtungen (z.B. Code-Sperre) verhindert wird, behalten wir uns die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründenBerechnung einer Aufwandsentschädigung für die Rücksendung des reklamierten Gegenstands an den Kunden zur Entfernung der Sperrvorrichtungen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29,90. Ihnen bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigder Kunde Unternehmer, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler seine Untersuchungs- und Rügepflichten § 377 HGB; dabei wird vermutet, dass ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Haben Sie den Mangel oder Fehler bei der Reproduktiondie Störung zu vertreten oder haben Sie erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, insbesondere dass ein Mangel oder eine Störung nicht vorliegt und reklamieren Sie ihn dennoch behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monatendie durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den AuftraggeberHöhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29,00. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf MängelIhnen bleibt nachgelassen nachzuweisen, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen dass kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.smartsupport.de

Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatVerbraucher, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten davon abweichend die nachfolgenden Absätze: Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelnzwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

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Samples: www.harrycan.at

Gewährleistung. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen AN gewährleistet für seine Leistungen eine sach-, fach- und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt termingerechte Leistungserbringung, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und erfolgt sie rechtzeitig, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch den anerkannten Regeln der Leistung durch die XXXX.XX zu. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und AusführungsfehlerTechnik, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch zum Zeitpunkt des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenVertragsabschlusses gültig sind. Die Verjährungsfrist Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung Übergabe der jeweiligen Leistung (auch einzelner Teilleistungen), der die erklärte Übergabebereitschaft des Werkes an AN gleichzuhalten ist und endet 24 Monaten nach diesem Zeitpunkt. § 924 zweiter Satz ABGB ist nicht anwendbar. Der AG hat die ihm vom AN übergebenen Leistungen (auch einzelne Teilleistungen) umgehend zu prüfen und etwaige Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich unter Bekanntgabe konkreter Mängel zu rügen. Fertigt der AN eine Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des AG an, so erstreckt sich die Gewährleistungsverpflichtung des AN nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den AuftraggeberAngaben des AG erfolgte. Die Gewährleistung des AN erstreckt sich unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur auf den kostenlosen Ersatz durch Mängelbeseitigung an den übergebenen Leistungen oder Teilleistungen; soweit dies nicht möglich ist auf die Neuerstellung der mangelhaften Leistungen oder Teilleistungen innerhalb angemessener Frist. Lediglich bei objektiver Unmöglichkeit der Verbesserung oder des Austausches findet eine einvernehmlich zu vereinbarende, angemessene Preisminderung statt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind jene Mängel, deren Ursache welche auf Missbrauch oder vereinbarungswidrigen oder sonstigen unsachgemäßen Gebrauch des Liefer- und Leistungsgegenstandes durch den AuftraggeberAG oder durch Dritte oder auf besondere Weisung des AG oder auf entgegen den Anweisungen des AN oder entgegen behördlichen Anordnungen durchgeführte Eingriffe zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagenvor allem jene für verbesserte und/Materialen zurückzuführen istoder neuerstellte Lieferungen und/oder Leistungen, endet spätestens dreißig Monate nach dem ursprünglichen Beginn der Gewährleistungszeit. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommenDie in diesem Punkt 15 angeführten Regelungen stellen eine abgeschlossene Aufzählung dar, sondern darüberhinausgehenden Verpflichtungen des AN aus dem Titel der Mangelhaftigkeit sind ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregeln.

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Samples: www.meesa.at

Gewährleistung. Der Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungs- rechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbe- schreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleis-tung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen. Dem Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitig, als Unternehmer steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die XXXX.XX Aus- tausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Xxxx von NFG zu. Gewährleistungs- Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährlei- stungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche für Druck- und AusführungsfehlerAnsprüche aufgrund an- derer Haftungsregelungen, welche insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlos- sen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NFG beruhen. Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Auftraggeber in dem Verletzungshandlung. Von diesem Haf- tungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hatPersonenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutz- wirkung zugunsten Dritter entfaltet. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Die jeweiligen Dritten, die die vereinbarten Fremdleis- tungen erbringen, sind ausgeschlossenkeine Erfüllungsgehilfen von NFG. Entsprechendes gilt NFG haftet daher ausschließlich für Belichtungsfehler oder Fehler bei das Auswahlverschulden. Wird der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde Dritte auf ausdrücklichen Wunsch Anregung des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Werkes an herangezogen, dann haftet NFG überhaupt nicht für den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen GewährleistungsregelnDritten.

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Gewährleistung. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des LN beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre. Für Unternehmen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Die Verkürzung der Verjährungsfrist bei Unternehmen gilt nicht für Schadens- ersatzansprüche des LN aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Scha- densersatzansprüche aufgrund einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Die Verkürzung der Verjährungsfrist bei Unternehmen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des LG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen LG weist darauf hin, dass es nach Leistungserbringung durch dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu er- stellen, dass sie in allen Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekompo- nenten, einwandfrei funktioniert. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die XXXX.XX schriftlich geltend zu machen und zu begründenSoftware, die im Sinne der Doku- mentation grundsätzlich verwendbar ist. Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Ist die Reklamation berechtigt und erfolgt sie rechtzeitigSoftware mangelhaft, steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung so ist der LG unter Aus- schluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Xxxx berechtigt, nachzubessern oder Austausch Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Leistung durch die XXXX.XX zuLN nach seiner Xxxx Minde- rung oder Wandlung verlangen. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Belichtungsfehler oder Fehler Der LN wird den LG bei der Reproduktion, insbesondere für Farbabweichungen bei Farbvorlagen, es sei denn es wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Andruck oder Matchprint angefertigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche verfallen nach sechs MonatenMängelfeststellung und -beseitigung unterstützen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Beseitigung von Abweichungen von der Ablieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Auftraggeber, insbesondere auf von ihm zur Verfügung gestellten Objekten/ Vorlagen/Materialen zurückzuführen ist. Das im Vorpunkt über Recherchen Ausgeführte gilt auch im Hinblick auf Gewährlistung. Für ein spezielles Ergebnis oder die objektive Richtigkeit eines Ergebnisses in der Dokumentation dargelegten Programmfunktionalität erfolgt durch Lieferung einer kostenlosen Kurzprüfung ‚Quick-Search‘ wird die Gewährleistung nicht übernommen, sondern ausgeschlossen. Eine rechtliche Interpretation von Rechercheergebnissen, insbesondere bei Recherchen zu Nutzung oder Nichtnutzung von Markennamen, Domainnamen oder ähnlichem bleibt den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Entsprechend ist der Auftraggeber vor Verwendung von Rechercheergebnissen verpflichtet diese zu überprüfen und sich nach seinem Dafürhalten rechtlichen Rat einzuholen. Bei kostenpflichtigen Recherchetätigkeiten richtet sich die Gewährleistung nach den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten allgemeinen Gewährleistungsregelnneuen Programmversion.

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