Common use of Gewährleistung Clause in Contracts

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.sparkasse-dieburg.de, www.sparkasse-dieburg.de, www.sparkasse-dieburg.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Lieferungen und Leistungen (z.B. Reparaturen, Wartungsarbeiten oder für Software) 24 Monate nach Gefahrenübergang wobei nach 12 Monaten ab Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte Beweislastumkehr in Kraft tritt. Ausschließlich für den Fall der Montage durch dormakaba selbst oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Vertriebspartner oder von dormakaba geschulte und zertifizierte Fachkräfte gilt die gesetzli- che Gewährleistung. Für von Dritten, etwa in Lizenz hergestellte oder abgeänderte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung durch dormakaba nicht an den Kunden vermittelt hatDritte übertragen werden. dormakaba ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, richten die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen. Weitere Kosten, die über die Gewährleistung hinaus gehen, werden nicht übernommen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis die Gewährleistung darauf, dass der Besteller die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die dormakaba gegen den Hersteller Star FinanzLieferanten des Fremderzeugnisses zustehen, verlangen kann. Die Sparkasse übernimmt Mit der Abtretung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch gegen dormakaba und jede Haftung von dormakaba. Für die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind dormakaba immer die beanstandeten Waren gemeinsam mit dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse Kaufbeleg zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung stellen. Mängel und Beschädigungen, die bei ordnungsgemäßer Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bei sonstigem Verlust der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich Rechte aus Gewährleistung und Schadenersatz unverzüglich schriftlich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils aktuell von dormakaba zur Verfügung gestellten Formular, längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme unter Beifügung des Lieferscheines angezeigt werden. Die Sparkasse übernimmt Der Reklamationsgrund ist anzugeben. Verborgene Mängel müssen unver- züglich nach Auftreten schriftlich gerügt werden. Für den Fall der unsachgemäßen Verwendung und des nicht fachgerechten Einbaus der Produkte entfällt jegliche Gewährleistung. Ebenfalls kann es sich bei Kombinationen von neu gelieferten Schließzylindern und Schlüsseln des Bestandes bei zunehmendem Alter des Schließsystems verschleißbedingt problematisch gestalten. Dabei handelt es sich nicht um einen Mangel somit erstreckt sich die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung ausschließlich auf die korrekte Ausführung der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen jeweils neu bestellten Artikel. Lieferungen von Ersatzschlüssel und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch die Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff Daten zu Schließanlagen erfolgen ausschließlich gemäß den, auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungder Homepage xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlichten, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Sicherheitsrichtlinien von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendormakaba.

Appears in 2 contracts

Samples: www.dormakaba.com, www.dormakaba.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachIngenico Payment Services gewährleistet, dass die Änderung dem Unternehmen überlassenen POS-Kaufterminals zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck zum Zeitpunkt der Auslieferung der POS-Terminals tauglich und nicht mit Fehlern behaftet sind, die deren Verwendbarkeit zu diesem Zweck beeinträchtigen oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Eine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB wird nicht abgegeben. Ingenico Payment Services erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtung für den Mangel nicht ursächlich istgemietete POS-Terminals durch Lieferung eines POS-Ersatzterminals. Die Gewährleistung Gewährleistungsfrist für POS-Kaufterminals und Zubehör beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennAblieferung des Kaufgegenstandes. Bei Akkus gilt die Gewährleistungsfrist nicht für Mängel, die Sparkasse habe durch den gewöhnlichen natürlichen Verschleiß und die übliche Schwächung der Batterie entstanden sind bzw. auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch das Unternehmen zurückzuführen sind. Sofern im Rahmen von Sonderaktionen gebrauchte POS-Terminals Kaufgegenstand sind, so übernimmt Ingenico Payment Services je nach Vereinbarung im Vertrag für die POS-Terminals eine Alters entsprechend kürzere oder keine Gewährleistung. Sollten Mängel des POS-Terminals auftreten, wird das Unternehmen die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen und bei der Fehlersuche unterstützend mitwirken. Ingenico Payment Services wird den gerügten Mangel arglistig verschwiegenüberprüfen und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einleiten (Nacherfüllung). Statt einer Fehlerbeseitigung kann Ingenico Payment Services den Gewährleistungsanspruch auch durch Lieferung eines mangelfreien POS-Terminals erfüllen. Bei Fehlschlagen von zwei Versuchen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann das Unternehmen wahlweise den Kaufpreis mindern oder vom Einzelvertrag zurücktreten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.easycash.de, karten-terminal.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMängelrügen sind nur gültig, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwenn sie reproduzierbare Mängel betref- fen und sie innerhalb der Fristen gemäß Punkt B.1 und B.3 erfolgen. Die Sparkasse übernimmt Beweislast für die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Mangelhaftigkeit der Sache und das Vorliegen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Mangels zum Zeitpunkt der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Erbringung bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdÜbergabe trifft immer den Kunden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Das Recht auf Gewährleistung muss bei Sach- oder Fernwartung den Kunden bei Rechtsmängeln binnen 12 Monaten nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden, ansonsten geht der Gewährleistungsanspruch unter. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wer- den die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde IS- HAP alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maß- nahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbe- seitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrektu- ren, Änderungen und Ergänzungen werden von ISHAP gegen Xxxxxxxx- satz durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kun- den selbst oder von Dritten vorgenommen worden sind. ISHAP übernimmt desweiteren keine Gewähr für Fehler, Störungen und Schäden, die Nacherfüllung fehlgeschlagen istauf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystem- komponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigne- ter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen, etc.), Transportschäden sowie auf Virenbefall oder sonstige äußere, von ISHAP nicht zu vertretende Einwirkungen wie Feuer, Unfälle, Stromausfall, etc. zurückzuführen sind. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber bzw. Dritte nachträglich geändert werden, entfällt jede Gewährleistung durch ISHAP. ISHAP übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Sparkasseangebotenen Leistungen, insbesondere kann es sei denn, der Kunde weist nach, dass zu kurzfristigen wartungs- oder leitungstechnischen Unterbrechungen kommen. Die Gewährleistung bezieht sich auch auf die Änderung für den Mangel nicht ursächlich oder Ergänzung bereits bestehender Programme, soweit die Änderung oder Ergän- zung Gegenstand dieser Beauftragung ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung für das ursprüngliche Programm lebt mit der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenÄnderung bzw. Ergänzung nicht wieder auf.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ishap.at, www.ishap.at

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an vertraglich ausbedungene Qualität seiner Arbeitsleistung und die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Materialien, auch wenn deren Beistellung durch die Firma Builtin Solutions GmbH, den Kunden vermittelt hatBauherrn oder Dritten erfolgt, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen haftet der Auftragnehmer bis zum Ablauf des im Auftragsschreiben angegebenen Zeitraums, gerechnet vom Tage der endgültigen Übernahem des Gesamtbauwerkes durch den Hersteller Star FinanzBauherrn. Wenn der Bauherr bzw. die Firma Builtin Solutions GmbH vor Ablauf der Haftzeit Gewährleistung fordert, so wird die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches um ein Jahr verlängert. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung der Ö-Norm generell 3 Jahre und 3 Monate, für Abdichtung, Isolierung und Korrosionsschutz 5 Jahre und 3 Monate ab mangelfreier, schriftlicher Übernahme durch den Auftraggeber. Längere Garantiefristen von Lieferleistungen bleiben von dieser Vereinbarung uneingeschränkt aufrecht. Innerhalb der vorgenannten Fristen auftretende Mängel, sowie durch diese Mängel verursachte Schäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten zu beheben, jedenfalls ist aber binnen 5 Tagen nach einfacher Aufforderung mit der Behebung zu beginnen. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht termingerecht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen. Der AN hat dem AG die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Von Bei der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann Übernahme wird eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Niederschrift im Sinne von § 433 BGB Punkt 5.41.5 der ÖNORM B 2110 verfasst. Die Übernahme wird nun dann durchgeführt, wenn alle vertraglichen Leistungen auftragsgemäß abgeschlossen und mängelfrei sind. Unerhebliche Mängel, da sind Mängel die den vereinbarten Verwendungszweck nicht entgegenstehen bzw. § 639 BGBwesentlich beeinträchtigen und/oder deren voraussichtliche Behebungskosten 3% der Auftragssumme nicht übersteigen, wenn dies ausdrücklich berechtigen den AG nicht, die Übernahme zu verweigern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der endgültigen Abnahme des schlüsselfertigen Gesamtbauvorhabens durch den Auftraggeber. Werden Mängel innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerügt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme der Leistung bereits vorhanden waren. Mit der jeweiligen Mängelbehebung (schriftliche Abnahme durch AG) beginnt die Haftungsfrist neu zu laufen. Dies gilt für alle Teile, die durch den Mangel oder Schaden unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen waren oder sind. Wird durch einen solchen Mangel der vertragsgemäße Gebrauch auch anderer Teile oder der Gesamtleistung verhindert, so verlängern sich die Fristen für diese Teile oder für die Gesamtleistung um die Zeit der Verhinderung. Kosten, welche dem Auftraggeber, dessen Beauftragten oder dem Bauherrn im Zusammenhang mit der Feststellung von Mängeln und Schäden sowie der Beaufsichtigung deren Behebung entstehen (einschließlich Wegkosten, Kosten der Beiziehung eines Sachverständigen, sowie Mängelfolgeschäden, u. dgl.), werden dem Auftragnehmer nach tatsächlich angefallenem Aufwand oder mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils gültigen, eineinhalbfachen Stundensatz für Ziviltechnikerleistungen in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Dadurch verursachter Mehraufwand beim Personal des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenAuftraggebers, wie beispielsweise Fahrtzeiten, Überwachung der Fehler vermieden oder umgangen werden kannMängelbehebung, Abnahme dieser Arbeiten, Koordinierung mit Professionisten, u. dgl. Gemäß Nrist nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 85,00 zu vergüten. 4.3 hat Zur Deckung dieser Kosten kann auch der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenHaftrücklass bzw. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationeine sonstige Sicherstellung herangezogen werden. Dabei Ausgenommen davon ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Mängelfeststellung im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Rahmen der Sparkasse, es sei denn, Endabnahme sowie der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenEndkontrolle.

Appears in 2 contracts

Samples: builtin-solutions.com, builtin-solutions.com

Gewährleistung. Soweit Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Firma POOLTEC in der Weise Gewähr, daß sie nach ihrer Xxxx alle diejenigen Teile oder Leistungen unentgeltlich entweder nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist infolge eines vor Gefahrübergang liegenden und von der Firma POOLTEC zu vertretenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Sparkasse übernimmt Feststellung solcher Mängel muß der Firma POOLTEC unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller der Firma POOLTEC angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren; andernfalls ist die Gewähr dafürFirma POOLTEC von der Mängelbeseitigung frei. Läßt die Firma POOLTEC eine ihnen gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, Lizenz- wünsche ohne den Mangel zu beseitigen, verweigern wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder werden uns diese unmöglich, so hat der Besteller nach seiner Xxxx das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenVertrages zu verlangen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm Gewährleistung und Haftung sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBdie Schäden ausgenommen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährauf natürlicher Abnutzung beruhen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für sowie Schäden, die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenübermäßiger Beanspruchung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden sowie ungeeigneten Betriebsmittel auftreten. Durch vom Besteller oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von einem unbefugten Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmund Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben. Edelstahlprodukte aus V2A Stahl (1.4301) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1.0 mg/ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmitteln max. 150 mg/ltr. Chloridgehalt, ph-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseWert zwischen 7,0 und 7,8. Edelstahlprodukte aus V4A (1.4571) sind auf folgende Grenzwerte im Badewasser ausgelegt: max. 1,3 mg/ltr. Chlor oder entsprechend bei anderen Entkeimungsmittel max. 500 mg/ltr. Chloridgehalt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istph-Wert zwischen 6,8 und 8,2. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte besteht keine Gewährleistung. Die Gewährleistung Gewährleistungsfrist beträgt 12 für Warenlieferungen 6 Monate ab Auslieferung Gefahrübergang, ebenso für Lieferungen und/oder Montagen von Wasseraufbereitungsanlagen. Auf Glühbirnen und Scheinwerfer, sowie auf Meßelektroden für Meß-, Regel- und Dosiertechnik geben wir keine Gewährleistung. Es können zwischen Besteller und der SoftwareFirma POOLTEC die Vereinbarungen der VOB/B in Bezug auf das gelieferte Material als erweiterte Gewährleistung vereinbart werden. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma POOLTEC und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, eines Updates oder insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Wartungsleistungen, es sei dennSchäden, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in den Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften nicht. Sofern die Firma POOLTEC fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Firma POOLTEC beschränkt. Die Firma POOLTEC ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Auskunft über die Deckungssumme zu geben.

Appears in 1 contract

Samples: www.pooltec.de

Gewährleistung. Soweit Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen kann die Sparkasse Lizenzrechte völlige Mängelfreiheit der Software, Hardware und Programmierungen niemals vollkommen gewährleistet werden. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass durch regelmäßige, mindestens tägliche Datensicherung eine einfache Rekonstruktion etwa verloren gegangener Daten möglich ist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Für die vereinbarte Beschaffenheit ist die Dokumentation maßgeblich; die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Funktions-/ Produktbeschreibung. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablieferung der Ware diese auf eventuelle offensichtliche Mängel zu untersuchen. Bei der Untersuchung festgestellte, offensichtliche Mängel sind MARCANT unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Mitgeteilte und reproduzierbare Mängel an von MARCANT entwickelten Programmierungen oder Softwareprodukten werden von MARCANT in angemessener Frist durch Übergabe und Installation einer neuen Version beseitigt. MARCANT ist im Rahmen der Nacherfüllung nicht zur Neulieferung bzw. –herstellung verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht MARCANT zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern, oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen, oder im Falle eines Werkvertrages Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach Lieferung/Leistung an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen an einen anderen Ort als den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Sitz des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungenverbracht wurde, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Kunden gezogene Nutzungen sind MARCANT vor Rückzahlung des Erwerbspreises zu erstatten. Insoweit steht MARCANT ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die gesetzlichen Fälle der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus der Lieferung/ Leistung von Hardware beträgt ein Jahr, soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Appears in 1 contract

Samples: www.marcant.net

Gewährleistung. Soweit Alle Informationen, die Sparkasse Lizenzrechte an als Teil der Appslinq-Services zugänglich sind, werden im Istzustand zur Verfügung gestellt. GEHC sichert zu, alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit aller Informationen zu überprüfen. GEHC leistet jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von beliebigen Informationen. Alle Entscheidungen aufgrund dieser Informationen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und der Kunde als medizinischer Fachspezialist soll eigenständige unabhängige Bewertungen in diesem Zusammenhang vornehmen. Entsprechend übernimmt GEHC keine Haftung (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Entscheidung oder Bewertung in Bezug auf den Betrieb oder Bedienung der Geräte. Alle Informationen, die als Teil der Appslinq-Services zugänglich sind, werden im Istzustand bereitgestellt. GEHC sichert zu, dass es alle angemessenen Anstrengungen unternehmen wird, um die normale Funktionierung der Applinq-Services sicherzustellen. Im Hinblick auf den Stand der Informationstechnologien und die Beteiligung Dritter am Betrieb am Kundenstandort und deren Zugang dazu haftet GEHC allerdings nicht (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Unterbrechung oder Abbruch der Verbindung, für jeglichen Zugang zu den Applinq-Services, für die Zugangsgeschwindigkeit oder Verlangsamung der Informationsübermittlung. GEHC übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Informationen oder Applinq-Services ununterbrochen und fehlerfrei stets zur Verfügung stehen werden, sowie dafür, dass Mängel/Fehler behoben werden. Darüber hinaus behält sich GEHC das Recht vor, die Bereitstellung der Services für die Zeit auszusetzen, die erforderlich ist, um die Wartungsarbeiten und Aktualisierung von Appslinq-Services durchzuführen. GEHC informiert den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBVorfeld über solche Aussetzungen, wenn dies praktisch möglich ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich mit dem Kunden gesondert anders vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei und unbeschadet der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Haftung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungSchäden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 18 „Haftungsbeschränkung“), können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenwerden hiermit sämtliche Garantien, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen Bedingungen, Vertretungen, Rechte, Verpflichtungen, Haftungen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen andere Bestimmungen ausdrücklicher oder stillschweigender Natur und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kanngleich aus welchem Rechtsgrund in Bezug auf Appslinq-Services bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.Anlage 6 Beschränkte Reparatur

Appears in 1 contract

Samples: www.gehealthcare.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatDie Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzder Meldung der Versand - bereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Als Mangel im Sinne von des § 433 434 BGB ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerheb- liche Abweichung der Lieferung bzw. § 639 BGBLeistung bzgl. ihrer Beschaffen heit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdsofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen, wir haften für diese Mängel nur gemäß der nachfolgenden Bestimmung. Die Sparkasse übernimmt Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die Gewähraus nachfolgenden bzw. vergleichba- ren Gründen entstanden sind: ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, per Hotline Überlastung, fehlerhafte Montage und/oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenfehlerhafter Anschluss bzw. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Inbetriebsetzung durch den Hersteller beseitigenKäufer oder Dritte, ohne unsere vorherige Genehmigung vor- genommene Änderungen, Ergänzungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungs anweisungen, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von nicht spezifizierten Verbrauchsmaterialien, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebs mittel und Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind. Arbeitet SFirm nicht Ebenfalls wird keine Gewähr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseVerfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Kunde weist nachWare bzw. Leistung, bei verborgenen Mängeln spätestens acht Tage nach deren Entdeckung durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Begutachtung durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannten, gericht- lich zugelassenen Sachverständigen erfolgte. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir ermächtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (bis zu dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatz lieferung entstehenden unmittelbaren Kosten ein- schließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir; die übrigen Kosten der Käufer. Letzteres gilt insbesondere für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Änderung für der Liefergegenstand an einen anderen Ort verbracht wurde. Lediglich in dringenden Fällen wie Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unver- hältnismäßig großer Schäden – wobei wir sofort zu verständigen sind – oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendi- gen Kosten zu verlangen; im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung nur nach erfolgter Verständigung und Erlaubnis. Der Käufer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Minimierung des Schadens beitragen. Im Falle eines von uns anerkannten Mangels ist der Käufer berechtigt, einen Anteil von bis zu 10 % vom Kaufpreis als Sicherheit bis zur Behebung des Mangels einzubehalten. Ablehnungen von Mängelansprüchen, gegen die der Käufer nicht ursächlich istinnerhalb eines Monats nach Ablehnung Einspruch erhoben hat, gelten als anerkannt. Im Falle eines Rücktritts durch den Käufer oder Verkäufer haftet der Käufer für Verschlech- terung, Untergang bis zur Rückgabe an den Verkäufer, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Gewährleistung Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate bei täglich achtstündigem Betrieb und fünf Arbeitstagen je Woche. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vor- schreibt. Die Verjährungsfrist für die Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Auslieferung Beendigung der Software, eines Updates Nachbesserungs leistung oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenAnlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühe- stens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprüng lichen Liefergegenstand.

Appears in 1 contract

Samples: www.isenmannsiebe.de

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer garantiert, dass die Sparkasse Lizenzrechte an Waren und deren Installation / Montage den Kunden vermittelt hatvereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftragnehmer garantiert, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen dass die Waren / Dienstleistungen für den Hersteller Star Finanzvertragsgemäßen Gebrauch geeignet sind („fit for use“). Die Sparkasse übernimmt Zum Kaufgegenstand gehören alle Teile, Hilfsstoffe, Zubehör, Werkzeuge, Ersatzteile, Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen, die Gewähr dafürfür die Nutzung des Kaufgegenstandes erforderlich sind, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von auch wenn diese nicht ausdrücklich als Teil der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Lieferung im Sinne von § 433 BGB bzwVertrag aufgeführt worden sind. § 639 BGBDer Auftragnehmer garantiert, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirddass die Kaufsache allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Beschaffenheit, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz, entspricht. Die Sparkasse übernimmt die GewährDer Auftraggeber ist berechtigt, per Hotline Lieferungen ganz oder Fernwartung teilweise abzulehnen, soweit (i) Lieferungen mangelhaft sind, (ii) nicht den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen vereinbarten Spezifikationen entsprechen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches / oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm (iii) nicht für den Verwendungszweck geeignet sind (zusammen der "Gewährleistungsfall"). Im Gewährleistungsfall wird der Auftragnehmer die gelieferte Xxxx auf eigene Kosten innerhalb von 5 Werktagen nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungErhalt der Mitteilung des Auftraggebers nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Verweigert der Auftragnehmer die Reparatur oder Nachlieferung, können insbesondere Zahlungsvorgänge bestreitet er unrechtmäßig einen Gewährleistungsfall oder kommt er seiner Verpflichtung nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdeninnerhalb der 5-Tage-Nachfrist nach, so ist der Fehler möglichst konkret Auftraggeber berechtigt, die betreffende Ware von einem Dritten zu beziehen (Deckungskauf) oder einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers mit der Sparkasse mitzuteilen und Nachbesserung der Sparkasse Kaufsache zu beauftragen. Nimmt der Auftragnehmer die Möglichkeit zu gebenbeanstandete Xxxx nicht innerhalb von 10 Werktagen zurück, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde Auftraggeber das Recht, die Xxxx auf seine Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder zur Vermeidung größerer Schäden, kann der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenAuftraggeber den gerügten Mangel im Wege der Ersatzvornahme auch ohne die o.g. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachfristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers selbst beseitigen lassen oder Ersatz beschaffen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Gewährleistungsfrist: Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrübergang (oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme). Sind in der Bestellung oder im Gesetz längere Fristen festgelegt (z.B. Gewährleistungsansprüche für Bauleistungen), so gelten diese Fristen. Bei reparierten oder ausgetauschten Teilen beginnt die Verjährungsfrist mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung wieder neu zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istlaufen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Verjährungsfrist von 36 Monaten gilt auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche Dritter unberührt bleibt. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren in keinem Fall, solange der SoftwareDritte noch Rechte gegen den Auftraggeber geltend machen kann, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegeninsbesondere sofern diese Rechte noch nicht verjährt sind.

Appears in 1 contract

Samples: www.hoyer-group.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat5.1 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung und Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzspätestens binnen 3 Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung , andere Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Offensichtliche Transportschäden (z.B. defekte Verpackung ,….) sind unmittelbar bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und vom Zusteller gegenzuzeichnen. Die Sparkasse übernimmt Unterlagen über Transportschäden sind uns unverzüglich zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit des fabriksneuen Kauf-gegenstandes für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang; nach der Frist ist eine Gewährleistung ausgeschlossen; für gebrauchte Waren wird keine Gewähr dafürgeleistet. Unsere Gewährleistungsplicht erlischt jedoch, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenfalls vom Käufer nicht sämtliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungspflicht, rechtzeitig erfüllt wurden. Von 5.2 Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Xxxx entweder durch eine Reparatur oder den Ersatz der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind fehlerhaften Ware. Es werden dabei aber nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse jene Teile ersetzt, die einen Fehler im Sinne von § 433 BGB Werkstoff oder in der Funktion aufweisen. Damit verbundene Kosten für Ein– und Ausbau inkl. Fehlersuche sind vom Käufer zu tragen bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit von diesem durchzuführen. Sollte bei dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Werkstück aufgrund seiner Funktion eine Mitarbeit des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenBetreibers erforderlich sein, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse bei Verweigerung dieser (z.B. Nachjustierung von Dosieranlagen nach Anleitung) unsere Gewährleistungspflicht aufgehoben, bzw. die Möglichkeit zusätzlichen entstehenden Kosten vom Betreiber zu gebenzahlen. 5.3 Für nicht von uns selbst erzeugten Teile haften wir nicht, innerhalb einer angemessenen Frist sind jedoch bereit, die uns gegen den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden Erzeuger oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Vorlieferanten wegen des Mangels (Nachbesserungzustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten. 5.4 Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung, ins- besondere per Online-Update) dies vor allem auch in Zusammenhang mit Reparatur- aufträgen. Ausgeschlossen ist auch ein Ersatz eines mittelbaren oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenunmittelbaren Schadens.

Appears in 1 contract

Samples: agb.kalcher.net

Gewährleistung. Soweit Die Sawacom oHG gewährleistet die Sparkasse Lizenzrechte an Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Kunden vermittelt hatKonvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie technisch nicht ausgeschlossen werden können. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürSawacom oHG sichert nicht zu, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendass alle Details eines gescannten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Angaben im Sinne von § 433 BGB bzwHandbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. § 639 BGBJegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat sobald der Kunde bei beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt Sawacom oHG gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung für den Mangel nicht ursächlich isterschwert wird. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der Sawacom oHG und rechtzeitiger Anzeige des Mangels ist die Sawacom oHG wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung inhaltliche Prüfung der Softwaregelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerantwortung des Kunden.

Appears in 1 contract

Samples: www.sawacom.com

Gewährleistung. Soweit Die Eigenschaften, die Sparkasse Lizenzrechte an Qualität und die Funktionalität der Produkte sowie deren Preise und Mengen werden in den Kunden vermittelt hatbilateralen Verträgen zwischen Anbieter und Abnehmer geregelt. Jegliche Sachmängelgewährleistungsan- sprüche aus den Kaufverträgen gegenüber Saviva sind ausgeschlossen. Saviva konzipiert die B2B Online Plattform «Integrale» (Software, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzHardware, Infrastruktur) grundsätzlich für einen unterbruchsfreien Betrieb. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Applikation wird in der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Cloud von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenAmazon Web Services (AWS) betrieben, so ist dass Ausfälle einzelner Komponenten die Verfügbarkeit des Systems nicht über längere Zeit beeinträchti- gen sollten. Tägliche externe Backups ermöglichen die Wiederherstellung von Daten auch bei Fehlbedienungen. Saviva entwickelt die Software der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse B2B Online Plattform «Integrale» weiter, sowohl die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Lösung als auch die Applikationen für mobile Bestellgeräte. Im Rahmen der Weiterentwicklung können einzelne Funktionen auch modifiziert, entfernt und/oder Neulieferung der Software zur Installationdurch andere Funktionen ersetzt werden. Dabei ist der Sparkasse vom Xxxxxx informiert betroffene Kun- den über solche Änderungen rechtzeitig, ist jedoch nicht verpflichtet, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung Genehmigung einzuholen oder eine Empfangsbestätigung abzuwarten. Xxxxxx bemüht sich, stets dafür zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachsorgen, dass die Änderung B2B Online Plattform «Integrale» ohne Unterbrechungen verfügbar und Übermittlungen fehlerfrei sind. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Auch Ihr Zugriff auf die B2B Online Plattform «Integrale» kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um bspw. Instandset- zungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Xxxxxx ver- sucht die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begren- zen. Eine Wiederherstellungszeit kann Xxxxxx nicht zusichern, unter anderem weil die Bearbeitung von der Komple- xität der Anfrage und von Einflüssen Dritter abhängt, auf welche Xxxxxx keinen Einfluss hat. Wartungsarbeiten werden möglichst in Zeiten mit geringem Besucheraufkommen vorgenommen. Vereinzelt – insbesondere zur Behebung von Störungen – sind aber auch Arbeiten zu anderen Uhrzeiten möglich. Um die B2B Online Plattform «Integrale» auf aktuellem Stand zu halten, darf Saviva jederzeit und ohne vorhe- rige Ankündigung automatische oder manuelle Updates vornehmen. Xxxxxx wählt als Partner für den Mangel Hosting und Entwicklung der B2B Online Plattform «Integrale» Unternehmen, die gleichwertige oder bessere Verfügbarkeiten anbieten. Dennoch kann Xxxxxx keinen Einfluss auf die Bereitstel- lung der Dienste durch diese externen Anbieter nehmen. Ebenso können menschliche Fehler bei der Entwick- lung und Betreuung der Plattform nicht ursächlich istgänzlich ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennKunden – sowohl Anbieter als auch Abnehmer – sind selbst verantwortlich bei möglichen Störungen, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenseitens Xxxxxx oder auch dritter Anbieter eintreten (siehe oben), ein Notfall-Szenario auf ihrer Seite bereit zu halten. Dies kann beispielsweise eine Bestellannahme per E-Mail oder Telefon sein. Sämtliche Haftung von Saviva für Fehlerhaftigkeit, Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der B2B Online Plattform «Integrale» wird, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: saviva-integrale-prd-static.s3.eu-central-1.amazonaws.com

Gewährleistung. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGewährleistungsfrist für solche vertragsgegenständlichen Leistungen und Hardware, richten sich für die gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbestehen, ein Jahr. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürAusgenommen sind Akkus und Batteriesysteme; hier gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe oder, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBsoweit keine Übergabe erfolgt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart Gefahrenübergang. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Ist der Gewährleistungsanspruch berechtigt, darf der Kunde nur den für die Verbesserung notwendigen Aufwand, nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag zurückhalten. Bei Software (u.a. Telematik Portal, Mobile Applikationen) gewährleistet A1 die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen, sofern die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung umfasst: » Fehlerdiagnose » Fehler- und Störungsbeseitigung während der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Dauer der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtGewährleistungsverpflichtung. Die Sparkasse Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Kunden oder von Feststellungen von A1. Allfällige Funktionsstörungen sind A1 vom Kunden unverzüglich und detailliert bekanntzugeben. Der Kunde hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenBekanntwerden, innerhalb einer angemessenen Frist der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge). Die Anwendung der §§ 924, 933b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch wird ausgeschlossen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform. A1 behält sich vor, den Fehler Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Austausch zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Fehler vermieden oder umgangen werden kannNacherfüllung bleibt das Recht des Kunden auf Minderung unberührt. Gemäß NrFür die Mangelbeseitigung bzw. 4.3 den Austausch hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung A1 die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Hat Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist A1 von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit. A1 liefert die Sparkasse auszutauschenden Hardwarekomponenten an den ursprünglichen Einbauort und übernimmt keine Kosten für den Aus- und Einbau bzw. die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchterneute Inbetriebnahme. A1 trifft keine wie immer geartete Haftung infolge von notwendigen Umbauten, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Veränderungen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istAdaptierungen an Sachen des Kunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom folgende Situationen wird keine Haftung übernommen: » Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße, unvorsichtige oder fahrlässige Behandlung, fehlerhafte Installation oder mangelhaften Einbau durch den Kunden oder im Auftrag durch Dritte entstanden sind, » für Folgen durch normalen und natürlichen Verschleiß, » unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung wie unsachgemäße Wartung, ungeeignete Xxxx des Kunden Einbauorts, » chemische, elektrochemische oder elektrische Eingriffe jeglicher Art, solange nicht von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.A1 ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt

Appears in 1 contract

Samples: www.a1.digital

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an Der Kunde ist bei Lieferung unverzüglich zur Durchführung einer umfassenden Wareneingangskontrolle hinsichtlich erkennbarer Abweichungen in Quantität und Qualität nach den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzgesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für Es liegt ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBSachmangel vor, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirddie Ware nachweislich zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von der Auftragsbestätigung hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Verwendungseignung oder Menge abweicht. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Sind Beschaffenheit oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm Verwendungseignung nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenvereinbart, so ist auf eine spürbare Abweichung von der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen in Deutschland üblichen Beschaffenheit bzw. auf die Eignung für die in Deutschland gewöhnliche Verwendung abzustellen. Vom Sachmangel sind auch Unterlieferungen umfasst. Handelsübliche Toleranzen und der Sparkasse produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen gelten nicht als Xxxxxxxxxx. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Möglichkeit Ware nachweislich zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Rechte und Ansprüche Dritter, die aus gewerblichen Schutzrechten oder sonstigem geistigen Eigentum resultieren, führen – vorbehaltlich des Vorliegens aller weiteren gesetzlichen Anforderungen – nur dann zu gebeneinem Rechtsmangel, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen sofern und Wege aufzuzeigensoweit die Rechte in Deutschland registriert, wie der Fehler vermieden oder umgangen veröffentlicht und bestandskräftig sind und die Ware in Deutschland nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gemäß NrGesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers bleiben unberührt. 4.3 hat Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach Lieferung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Wird der Mangel nicht ordnungsgemäß angezeigt, bestehen Ansprüche des Kunden nur, sofern und soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 12 Monate nach Lieferung an den Kunden. Nacherfüllung führt nicht zu einem Neulauf der Verjährungsfrist. Liegt ein Mangel mit ordnungsgemäßer Anzeige vor, ist der Kunde bei berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach Maßgabe der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenVorschriften des BGB Nacherfüllung zu verlangen. Die Wir entscheiden nach freiem Ermessen, ob wir eine Reparatur ausführen oder Ersatz liefern. Wir tragen die im Zuge der Nacherfüllung erfolgt anfallenden erforderlichen Aufwendungen, mit Ausnahme derer Aufwendungen, die nach Kenntnis oder Kennenmüssen des Kunden vom Mangel durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungVeränderung oder Verbringung der Ware entstehen. Ist eine Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist möglich, ins- besondere per Online-Update) unmöglich oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei endgültig fehlgeschlagen, ist der Sparkasse Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder nach schriftlicher Fristsetzung von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung zum Rücktritt vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenVertrag berechtigt. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigenWeitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Schadensersatz aufgrund eines Mangels können erst geltend gemacht werdenist von uns nur zu leisten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istes sich um einen erheblichen Mangel handelt. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag Derlei Ansprüche können sich nur auf Nachteile des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennbeziehen, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennach der vorrangigen Nacherfüllung bzw. dem Rücktritt bei ihm verbleiben. Eine Geltendmachung von Schadensersatz anstelle der in dieser Ziffer bestimmten Rechtsbehelfe ist ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.uvex-laservision.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistung resp. Haftung der SIEDLER ALARM GMBH für Mängel richtet sich nach Art. 165ft. SIA-Norm 118. Damit eine einwandfreie Funktion des Werkes gewährleistet ist, muss dieses periodisch von SIEDLER ALARM GMBH oder einem von SIEDLER ALARM GMBH beauftragten Dritten überprüft werden. Für solche Zusatzleistungen kann mit SIEDLER ALARM GMBH ein lnstandhaltungsvertrag vereinbart wer- den. Nur bei vorschriftsgemässer Instandhaltung ist sichergestellt, dass die Sparkasse Lizenzrechte an Anlage den Kunden vermittelt hatentsprechen- den Normen und Richtlinien entspricht. Ohne regelmässig vorgenommene professionelle Instandhal- tung übernimmt SIEDLER ALARM GMBH keine Gewährleistung/Haftung. Falls der Besteller während der Gewährleistungsdauer Änderungen oder Reparaturen selbst oder durch Dritte durchführen will, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzso hat er vorher die schriftliche Zustimmung der SIEDLER ALARM GMBH einzuholen, andernfalls ist eine Gewährleistung/Haftung seitens SIEDLER ALARM GMBH ausgeschlossen. Die Sparkasse übernimmt Frist zur Gewährleistung beginnt mit der Inbetriebsetzung. Die Nachbesserung von Mängeln erfolgt im Regelfall durch SIEDLER ALARM GMBH, ausnahmsweise durch einen von SIEDLER ALARM GMBH beauftragten Dritten. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der SIEDLER ALARM GMBH. SIEDLER ALARM GMBH darf die Gewähr dafürNachbesserung verweigern, Lizenz- wünsche wenn der Besteller die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen, nicht erfüllt. Nach Abnahme des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Werkes ist der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind Besteller nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse zu Zahlungsrückbehalten infolge von Mängeln be- rechtigt, wenn SIEDLER ALARM GMBH keine Sicherheit für Mängel im Sinne von § 433 BGB bzwArt. § 639 BGB181 SIA-Norm 118 geleistet hat. Ein Zahlungsrückbehalt ist im Übrigen nur bei Mängeln erlaubt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und über deren Be- seitigung zu helfenrechtigung kein Zweifel besteht. Mitgeteilte Fehler an Zudem darf nur maximal derjenige Betrag zurückbehalten werden, welcher den voraussichtlichen Nachbesserungskosten entspricht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden und Störungen, die auf einen nicht ordnungs- gemässen Gebrauch der Anlage zurückzuführen sind oder infolge natürlicher Abnutzung, Verschleiss, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, Eingriffe des Bestellers oder Dritter in Geräte, Systeme oder Software werden in Zusammenarbeit mit der SIEDLER ALARM GMBH ohne deren schriftliche Zustimmung oder man- gelhafter, nicht von der SIEDLER ALARM GMBH ausgeführter Bau-, Verkabelungs- und Montagear- beiten entstanden sind. Eine Gewährleistung ist unter anderem ausgeschlossen bei Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürlicher Abnutzung, Softwareproblemen, Fehlmanipulationen, Be- schädigungen durch Einwirkung von aussen, widerrechtlichen Manipulationen (Cyberkriminalität) so- wie bei Modifikation von Produkten/Anlagen durch den Besteller oder Dritte. Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist zudem der übliche Verschleiss von Verschleissteilen wie Batterien, Akkus und Gehäuseteilen. Weitergehende Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen von Produkteherstellern gelten nur gegenüber dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerhältnis zu SIEDLER ALARM GMBH.

Appears in 1 contract

Samples: www.siedleralarm.ch

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistung des Verwenders richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Vorbehaltlich etwaiger schriftlich ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Sparkasse Lizenzrechte an den Gewährleistung des Verwenders darauf, dass die Eigenschaften der Produkte/Leistungen der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen. Der Verwender leistet keine Gewähr für ungeeignete und unsachgemäße Verwendung durch Kunden vermittelt hatoder Dritte, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzfür natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm Offensichtliche Mängel sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB unverzüglich nach Lieferung bzw. § 639 BGBEinbau schriftlich anzuzeigen. Ist dem Verwender 14 Tage nach Einbau keine schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel zugegangen, wenn dies ausdrücklich ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Kaufleuten eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Xxxx des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Kaufleuten für Gebrauchtware eine 6-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Xxxx des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Verwenders mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline einem Fehler behaftet oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm sie nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdeneine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Verwender berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach seiner Xxxx nacherfüllen oder Ersatz liefern. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Privatpersonen bei Kauf eine 24-monatige Gewährleistung ein. Bei der Miete richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der Mietzeit. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Xxxx des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Privatpersonen für Gebrauchtware eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Xxxx des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Verwenders mit einem Fehler möglichst konkret behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Sparkasse mitzuteilen Verwender berechtigt, den Mangel zu beseitigen und der Sparkasse kann nach seiner Xxxx nacherfüllen oder Ersatz liefern. Schlagen die Möglichkeit zu gebenBemühungen des Verwenders endgültig fehl, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat kann der Kunde bei von ihm Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Entgeltes) verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Bemühungen des Verwenders um Mangelbeseitigung liegt vor, wenn die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) unmöglich ist. Statt der Wandlung oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und Minderung kann der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur dann verlangen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder den Ver- trag fristlos kündigengrober Fahrlässigkeit beruht. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenDer Verwender ist nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istBeschädigung der Geräte auf höhere Gewalt beruht, oder auf Unfällen, gleich welcher Art, soweit sie nicht von dem Verwender verschuldet sind. Für Schadenersatzansprüche Dies gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseauch, es sei dennwenn ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde weist nachoder nicht autorisierte Personen Veränderungen an den Geräten vorgenommen haben, oder dadurch, dass die Änderung für elektrische Versorgung gestört wird. Bei einem Selbsteinbau der Geräte durch den Mangel nicht ursächlich istKunden übernimmt dieser die volle Verantwortung. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Abhängig vom Mobilfunknetzbetreiber sind dessen Dienste regional auf den Empfangs- und Sendebereich beschränkt nutzbar. Beeinträchtigungen können durch atmosphärische Bedingungen, topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse, wie z.B. Tunnel, Täler, Brücken, Gebäude etc. hervorgerufen werden. Zusätzlich kann die Nutzung des Mobilfunknetzes auch durch andere Beeinträchtigungen, beispielsweise eine Netzüberlastung, eingeschränkt sein. Ausdrücklich wird hiermit der SoftwareKunde auf diese möglichen Störungen hingewiesen. Diese, eines Updates nicht vom Verwender zu vertretenen Störungen, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenauf Gewährleistung.

Appears in 1 contract

Samples: www.cardinate.de

Gewährleistung. Soweit Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. * Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer für ein Gesamtprojekt und haften demnach nicht für das Funktionieren des Gesamtprojektes (Werkes) bzw. für die Gesamtkoordination, sondern übernehmen nur die Haftung dafür, dass der von uns beigestellte Werksteil dem Stand der Technik entspricht und gemäß Abs.1 dieses Vertragspunktes funktionsfähig ist. Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. * Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gem. § 639 BGB932 Abs.2 ABGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. * Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. * Die Sparkasse übernimmt gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. * Bei Verbrauchergeschäften wird die Gewährgesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände auf ein Jahr verkürzt. * Soweit Mängel Fertigungs- oder Materialteile betreffen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei die nicht von uns hergestellt wurden, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Ansprüche, die uns auf Grund der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit jeweiligen Vereinbarungen mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Zulieferanten diesem gegenüber zustehen. Andere Ansprüche des Herstellers beseitigtKunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler * Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der übernommenen Gewährleistung nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungverpflichtet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat. * Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen auf jeden Fall dann, wenn der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenKunde, ohne dies vorher mit uns abgesprochen zu haben und ohne eine schriftliche Genehmigung von uns zu besitzen, Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungDies gilt auch dann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istverarbeitet hat. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrgebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet. 7* Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist§ 924 ABGB wird abbedungen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.*

Appears in 1 contract

Samples: www.fensterbank.at

Gewährleistung. Soweit DATAGROUP gewährleistet, dass alle Vertragsleistungen, insbesondere die Sparkasse Lizenzrechte an gesamte Hardware und Software inklusive aller Softwarederivate, alle Customizingarbeiten und Individualprogrammierungen, die Cloud- und Rechenzentrumstechnologie und alle sonstigen IT-Dienstleistungen dieses Vertrages, den Kunden vermittelt hatanerkannten Re- geln der Programmierkunst und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist und die Frist zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung beträgt ein (1) Jahr. Die Frist beginnt mit Abnahme oder, richten sich Gewährleistungsansprüche wenn diese nicht vertraglich vereinbart oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt worden ist, mit Abschluss der Leistungserbringung. Für alle Dauer- schuldverträge gelten die Regelungen aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTeil ‘Besondere Bedingungen‘ dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürGewährleistung ist ausgeschlossen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat sofern der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) die Software und/oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse Customizingarbeiten und/oder die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, Systemumgebung verändert; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Änderungen für den Mangel die gemeldeten Mängel nicht ursächlich istsind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist nach Xxxx von DATAGROUP auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Als Ersatzlieferung ist auch ein Releasewechsel zulässig. Dem Kunden ist dabei eine Wartezeit zumutbar, sofern ein Releasewechsel in einem angemessenen Zeitraum bevorsteht. Scheitert ein Nacherfüllungsversuch, räumt der SoftwareKunde DATAGROUP zwei weitere Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist ein. Führen danach die Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Ein geringfügiger Mangel ist anzunehmen, sofern die Nacherfüllungskosten weniger als 5 % des Gesamtprei- ses des IT-Systems betragen. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offen- sichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der IT-Produkte oder nach Ab- schluss der Leistungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von WartungsleistungenSchadensersatzansprüchen, es sei denninsbe- sondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern DATAGROUP grob fahrlässig gehandelt hat. DATAGROUP haftet insbesondere nicht für Schäden, die Sparkasse habe nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. DATAGROUP ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen, unter Berück- sichtigung des vorhandenen Mangels, angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde DATAGROUP einen Mangel arglistig verschwiegenMangel, der keiner ist oder den er selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte und Leistungen von DATAGROUP nicht zum bestim- mungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder Fremdmodule in Form von Hardware und/oder Software verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Produkte und Leistungen in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.datagroup.de

Gewährleistung. Soweit (a) Das Folgende gilt an Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Bedingungen, einschließlich jener bezüglich zufriedenstellender Qualität und Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck. (b) Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, gewährleistet LSG, dass von ihr hergestellte Produkte in allen wesentlichen Punkten frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind und dass sie den anwendbaren Spezifikationen und/oder Zeichnungen entsprechen. LSG kann, ohne den Käufer zu benachrichtigen, Änderungen an Produkten vornehmen, die Sparkasse Lizenzrechte an deren Form, Passform und Funktion nicht verändern und für den Kunden vermittelt hatKäufer zumutbar sind. Ab Lieferung der Ware beim Käufer läuft die Gewährleistungsfrist für den auf der Vorderseite genannten Zeitraum oder, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwenn keiner genannt ist, für 12 Monate. (c) An LSG zurückgesandte mangelhafte Produkte, werden, nach Xxxx von LSG, repariert oder ersetzt und auf Kosten von LSG mit der günstigsten Versandart zurückgesandt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKosten der Versendung an LSG trägt der Käufer. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse LSG trägt soweit nicht schriftlich anders vereinbart keine weiteren Kosten im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich Zusammenhang mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdAustausch von Produkten wie Aus- oder Einbaukosten. Die Sparkasse übernimmt Gelingt LSG die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht Nacherfüllung nicht innerhalb einer vom Käufer zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdensetzenden angemessenen Frist, so ist der Fehler möglichst konkret Käufer zur Rückgabe der Sparkasse mitzuteilen betreffenden Waren und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Lieferdatum berechtigt. Das Vorstehende stellt die abschließenden Rechte des Käufers bei Mängeln dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken11. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserungd) Produkte, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht ohne zuvor von LSG erlangte Autorisierungsnummer zurück gesandt werden, werden nicht zurückgenommen. (e) Verschleißprodukte oder Verbrauchsprodukte werden wegen Verschleiß oder Verbrauch nicht als mangelhaft angesehen. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden der Mangel oder Schaden, durch oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Zusammenhang mit der Sparkasse, es sei dennInstallation, der Kunde weist nachKombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, der Veränderung oder der Reparatur von Produkten von anderen als LSG verursacht wurde oder aus Handlungen, Unterlassungen, unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers resultiert. (f) Für reparierte oder ersetzte Produkte gilt die Gewährleistung für den Rest der nicht genutzten Gewährleistungsdauer oder für 90 Tage ab Versendung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist. (g) Versuchsprodukte (die durch den Buchstaben „X“ oder „E“ am Anfang der Teilenummer bezeichnet sein können) oder nicht freigegebene oder Beta-Software sind Muster- bzw. vorproduktionelle Teile, die noch alle Phasen des Release-Tests durchlaufen müssen; diese Produkte werden verkauft "in der vorliegenden Form" unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. (h) Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Änderung Produkte für die Anwendung, in der sie benutzt werden, geeignet sind. (i) Software, sofern sie auf der Vorderseite genannt und/oder in auf der Vorderseite genannten und unter der Gewährleistung von LSG stehenden Produkten benutzt wird, wird auf einem Medium geliefert, das bei normaler Nutzung für den Mangel nicht ursächlich Gewährleistungszeitraum der Hardware und/oder des Systems frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist. Die Bei Mängeln der Software stehen dem Kunden während dieses Zeitraums die Rechte gemäß Nr. 10 C zu. (j) Sofern Hardware und/oder ein System durch LSG installiert wird, gilt für diese Installation die Gewährleistung beträgt für mangelhafte Verarbeitung für denselben Zeitraum wie für die installierten Artikel (soweit einschlägig). Während dieses gleichzeitig laufenden Zeitraums wird LSG unentgeltlich Installationleistungen, die sie für fehlerhaft hält, nachbessern. (k) Diese Gewährleistungen gelten nur zugunsten des Käufers und sind nicht abtret- oder übertragbar 10. WARRANTY. (a) The following is in lieu of all other warranties and conditions, express or implied including those of satisfactory quality and fitness for particular purpose. (b) Except as otherwise expressly provided herein, LSG warrants goods of its manufacture in all material respects to be free of defective materials and faulty workmanship and as conforming to applicable specifications and/or drawings. LSG may, without notice to Buyer, incorporate changes to goods that do not alter form, fit, or function and are reasonably acceptably to Buyer. Commencing with delivery LSG's warranty shall run for the period specified on the face hereof or, if none be mentioned, 12 Monate ab Auslieferung der months. (c) Non-complying goods returned to LSG will be repaired or replaced, at LSG’s option, and return-shipped lowest cost, transportation prepaid. The costs of transportation to LSG have to be borne by Xxxxx. Unless otherwise agreed in writing LSG shall not be responsible for any other costs in connections with the exchange of goods such as installation. In the event LSG fails to repair or replace the non-complying good within a reasonable time limit set by Buyer, LSG shall accept the return of such goods and refund the purchase price less 20% annual depreciation from shipment date. The foregoing states Xxxxx’x exclusive remedy in case of defects. Xxxxx is only entitled to claim damages subject to section 11. (d) No goods will be accepted for return without an authorization number obtained in advance of shipment to LSG. (e) Goods subject to wear and tear or burnout through usage shall not be deemed defective because of such wear and tear or burnout. No warranty shall apply if the defect or damage was caused by or related to installation, combination with other parts and/or products, modification to or repair of any goods other than by LSG, or resulted from Buyer’s acts, omissions, misuse, or negligence. (f) Repaired or replaced goods shall be warranted for the remainder of the unused warranty term or for 90 days from shipment, whichever is longer. (g) Experimental goods (which may be designated by the letter "X" or "E" beginning their part number identification) or unreleased or beta software are prototype, pre- production items that have yet to complete all phases of release testing; these goods are sold "AS IS" WITH NO WARRANTY. (h) It is Buyer’s responsibility to ensure that the Goods are fit for the application in which they are used. (i) Software, eines Updates oder von Wartungsleistungenif listed on the face hereof and/or used within goods listed on the face hereof and warranted by LSG, es sei dennwill be furnished on a medium that’s free of defect in materials or workmanship under normal use for so long as the hardware and/or system is under warranty. During this period, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenXxxxx has the rights listed in section 10 C with regard to any defects of the software. (j) Where hardware and/or a system is installed by LSG, such installation is warranted against faulty workmanship for the same period (if any) as applies to the installed items. During this concurrently running period, LSG will correct without charge any workmanship it finds to be faulty. (k) These warranties are for the benefit of the Buyer only and are not assignable or transferable.

Appears in 1 contract

Samples: www.citytech.com

Gewährleistung. Soweit Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Xxxx von PULPMEDIA zu. Durch die Sparkasse Lizenzrechte an Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzvon der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. Die Sparkasse übernimmt Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Gewähr dafürHälfte ist ausgeschlossen. PULPMEDIA verfügt über eine spezielle Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat sein Risiko selbst zu bewerten. Eine Höherversicherung kann auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, Lizenz- wünsche insbesondere Regressansprüche, des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenAuftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht entweder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und von der Haftpflichtversicherung von PULPMEDIA gedeckt sind oder ansonsten nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PULPMEDIA beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm diesem Haftungsausschluss sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Ansprüche aufgrund von § 433 BGB bzwPersonenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Die Sparkasse übernimmt Jene Dritten, welche die Gewährvereinbarten Fremdleistungen erbringen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden sind keine Erfüllungsgehilfen von PULPMEDIA, nicht bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Verfolgung der Interessen von PULPMEDIA tätig und gegebenenfalls bei der Ermittlung damit auch nicht in den Risikobereich von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenPULPMEDIA einbezogen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungfachgerechten Beauftragung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenKoordinierung und Bearbeitung derselben, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von PULPMEDIA zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und der Sparkasse jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PULPMEDIA ausgeschlossen. Werden die Möglichkeit zu gebenFremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von PULPMEDIA ausgeschlossen. Soweit PULPMEDIA vereinbarungsgemäß auf Services und Wege aufzuzeigenKomponenten Dritter aufbaut, wie der Fehler vermieden ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von PULPMEDIA für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert. Soweit PULPMEDIA Leistungen oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungLeistungsteile kostenlos erbringt, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt jegliche Haftung für diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Leistungsteile ausgeschlossen Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenvollständig ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.pulpmedia.at

Gewährleistung. Soweit HOK leistet für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzgelieferte Ware Gewähr für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferdatum. Für von HOK gelieferte Elektrogeräte und Beleuchtungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Gewährleistung für gewerblich genutzte Haushaltselektrogeräte beträgt 6 Monate. Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird HOK unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenGewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Von Dabei bleibt die Xxxx des Gewährleistungsbehelfs HOK vorbehalten. Kommt HOK seiner Gewährleistungspflicht nicht in angemessener Frist nach, ist der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel Kunde berechtigt eine angemessene Preisminderung vorzunehmen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Leistungen und Tätigkeiten seitens HOK die aufgrund einer ungerechtfertigten Mängelrüge erfolgen, gelten als Auftrag dessen Leistung der Kunde zu SFirm bezahlen hat. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Besonderen: - vom Kunden beigestellte Waren - Schäden, welche sich aus Mängeln im Bestand (z.B. schadhaftes Mauerwerk, Baufeuchte, Baumängel, Schiefe Wände/ Böden etc.) ergeben - die Verträglichkeit der von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich HOK verwendeten Materialien mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen anderen Teilen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Eigenschaften des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigeneinzurichtenden Raumes, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde z.B. fremde Einrichtungsgegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen - Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer, sowie Farbabweichungen und Ungleichheiten bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Naturprodukten - die Funktionen des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat Liefergegenstandes und die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenTauglichkeit des hierbei verwendeten Materials, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Konstruktion vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber anderen Bevollmächtigten (z.B. Architekt) erstellt worden ist - geringfügige Abweichungen der Sparkasse, es sei denn, Farbtöne und Oberfläche- bzw. Furnierstruktur der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.einzelnen Liefergegenstände/ Leuchtmittel 9.Haftungsausschluss

Appears in 1 contract

Samples: heinze-ok.de

Gewährleistung. Soweit Wurde dem Lizenznehmer eine gewerbliche Lizenz oder Kliniklizenz eingeräumt, gewährleistet der Lizenznehmer nur zugunsten des Lizenznehmers für einen Zeitraum von neunzig Tagen ab Inkrafttreten des Lizenzvertrages, mit dem die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Software zum ersten Mal installiert wird (im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachWeiteren „Gewährleistungsfrist"), dass die Änderung Software im Wesentlichen gemäß den Funktionsbeschreibungen in der Dokumentation funktioniert. Für Verlängerungszeiträume gibt es keine Gewährleistungsfrist, wenn der Lizenznehmer die Verlängerung seiner Jahres- oder Abonnementlizenz wählt. Wenn sich während der Gewährleistungsfrist herausstellt, dass ein Teil der Software nicht gemäß den Spezifikationen funktioniert, kann der Lizenznehmer das Lizenzmaterial an den Lizenzgeber zurückgeben und nach eigenem Ermessen Ersatz oder Erstattung der gezahlten Beträge aus diesem Lizenzvertrag verlangen. Der Lizenznehmer bestätigt, dass die obigen Ausführungen die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme für einen Bruch der Gewährleistung seitens des Lizenzgebers aus diesem Vertrag sind. Außer für die oben genannten Gewährleistungen werden das Lizenzmaterial und die hierin enthaltene Software im „Ist-Zustand" geliefert und der Lizenzgeber lehnt alle Gewährleistungen ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, insbesondere jede angenommene Gewährleistung der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Im Falle von Studenten- oder Forschungslizenzen wird gewährleistet, dass die Software für eine Dauer von 90 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Lizenzdatei gemäß den Mangel nicht ursächlich istFunktionsbeschreibungen in der Dokumentation funktioniert (im Weiteren „Gewährleistungsfrist“). Die Während der Gewährleistungsfrist bestehen die Pflichten des Lizenzgebers aus der vorstehenden Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung darin, nach besten Kräften etwaige Fehler der Software zu korrigieren. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG, SCHLIESST DER LIZENZGEBER JEGLICHE SONSTIGE, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ,GEWÄHRLEISTUNG UND BEDINGUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTSINHABERSCHAFT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DER KOMPATIBILITÄT MIT PRODUKTEN DRITTER. Im Falle einer temporären Testlizenz wird die Software im „Ist- Zustand" geliefert und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, ob ausdrücklich oder stillschweigend, insbesondere ohne jede Gewährleistung der Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber übernimmt weder eine Gewährleistung oder Garantie oder macht Versprechungen hinsichtlich der Verwendung oder der Ergebnisse aus der Verwendung der Software. Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendass der Betrieb der Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft.

Appears in 1 contract

Samples: assets-eu-01.kc-usercontent.com

Gewährleistung. Soweit Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. * Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer für ein Gesamtprojekt und haften demnach nicht für das Funktionieren des Gesamtprojektes (Werkes) bzw. für die Gesamtkoordination, sondern übernehmen nur die Haftung dafür, dass der von uns beigestellte Werksteil dem Stand der Technik entspricht und gemäß Abs.1 dieses Vertragspunktes funktionsfähig ist. Mit Unterfertigung einer Zeichnung, Skizze udgl. über eine von uns zu liefernde Ware sind vom Kunden sowohl Art als auch Maße der Ware genehmigt. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass Kamine, Poterierohre oder Rauchabzugskanäle udgl. ordnungsgemäß funktionieren und den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. * Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gern. § 639 BGB932 Abs.1 ABGB, wenn dies ausdrücklich mit ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. * Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. Sie beginnt für Sachmängel ab dem Kunden gesondert vereinbart wirdTag der Lieferung bzw. Die Sparkasse übernimmt Teillieferung. * Soweit Mängel Fertigungs- oder Materialteile betreffen, die Gewährnicht von uns hergestellt wurden, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Ansprüche, die uns auf Grund der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit jeweiligen Vereinbarungen mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Zulieferanten diesem gegenüber zustehen. Andere Ansprüche des Herstellers beseitigtKunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler * Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der übernommenen Gewährleistung nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungverpflichtet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat. * Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen auf jeden Fall dann, wenn der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenKunde, ohne dies vorher mit uns abgesprochen zu haben und ohne eine schriftliche Genehmigung von uns zu besitzen, Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungDies gilt auch dann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istverarbeitet hat. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrgebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet. 7* Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gern. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen§ 924 ABGB wird abgedungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lohberger.com

Gewährleistung. Soweit Confitech gewährleistet, dass alle Vertragsleistungen insbesondere die Sparkasse Lizenzrechte an gesamte Hardware und Software inklusive aller Softwarederivate, alle Customizingarbeiten und Individualprogrammierungen, die Plattformtechnologie und alle sonstigen IT-Dienstleistungen dieses Vertrages den Kunden vermittelt hatanerkannten Regeln der Programmierkunst und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist und die Frist zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Abnahme und wenn diese nicht vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, richten sich Gewährleistungsansprüche mit Abschluss der Leistungserbringung. Für alle Dauerschuldverträge gelten die Regelungen aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTeil Besondere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Software bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Customizingarbeiten und/oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseSystemumgebung verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Änderungen für den Mangel die gemeldeten Mängel nicht ursächlich istsind. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist nach Xxxx von Confitech auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Als Ersatzlieferung ist auch ein Releasewechsel zulässig. Dem Kunden ist dabei eine Wartezeit zumutbar, sofern ein Releasewechsel in einem angemessenen Zeitraum bevorsteht. Scheitert ein Nacherfüllungsversuch, räumt der SoftwareKunde Confitech zwei weitere Nacherfüllungsversuche innerhalb angemessener Frist ein. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte oder Abschluss der Leistungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von WartungsleistungenSchadensersatzansprüchen, es sei denninsbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Confitech grobfahrlässig gehandelt hat. Confitech haftet insbesondere nicht für Schäden, die Sparkasse habe nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Confitech ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen Mangel arglistig verschwiegenunter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde Confitech einen Mangel, der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde Confitech für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte von Confitech nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder keine Confitech–Ersatzteile verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Produkte in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: confitech.de

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an vertraglich ausbedungene Qualität seiner Arbeitsleistung und die einwandfreie Beschaffenheit aller von ihm verwendeten Materialien, auch wenn deren Beistellung durch die Firma SIGMA Plus Projektentwicklungs GmbH, den Kunden vermittelt hatBauherrn oder Dritten erfolgt, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen haftet der Auftragnehmer bis zum Ablauf des im Auftragsschreiben angegebenen Zeitraums, gerechnet vom Tage der endgültigen Übernahem des Gesamtbauwerkes durch den Hersteller Star FinanzBauherrn. Wenn der Bauherr bzw. die Firma SIGMA Plus Projektentwicklungs GmbH vor Ablauf der Haftzeit Gewährleistung fordert, so wird die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches um ein Jahr verlängert. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung der Ö-Norm generell 5 Jahre und 3 Monate, für Abdichtung, Isolierung und Korrosionsschutz 5 Jahre und 3 Monate ab mangelfreier, schriftlicher Übernahme durch den Auftraggeber. Längere Garantiefristen von Lieferleistungen bleiben von dieser Vereinbarung uneingeschränkt aufrecht. Innerhalb der vorgenannten Fristen auftretende Mängel, sowie durch diese Mängel verursachte Schäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten zu beheben, jedenfalls ist aber binnen 5 Tagen nach einfacher Aufforderung mit der Behebung zu beginnen. Wird einer diesbezüglichen Aufforderung nicht termingerecht Folge geleistet, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diese Schäden durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers beheben zu lassen. Der AN hat dem AG die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFertigstellung der Leistung ehestens schriftlich mitzuteilen und ihn zur Übernahme aufzufordern. Von Bei der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann Übernahme wird eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Niederschrift im Sinne von § 433 BGB Punkt 5.41.5 der ÖNORM B 2110 verfasst. Die Übernahme wird nun dann durchgeführt, wenn alle vertraglichen Leistungen auftragsgemäß abgeschlossen und mängelfrei sind. Unerhebliche Mängel, da sind Mängel die den vereinbarten Verwendungszweck nicht entgegenstehen bzw. § 639 BGBwesentlich beeinträchtigen und/oder deren voraussichtliche Behebungskosten 3% der Auftragssumme nicht übersteigen, wenn dies ausdrücklich berechtigen den AG nicht, die Übernahme zu verweigern. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der endgültigen Abnahme des schlüsselfertigen Gesamtbauvorhabens durch den Auftraggeber. Werden Mängel innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerügt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme der Leistung bereits vorhanden waren. Mit der jeweiligen Mängelbehebung (schriftliche Abnahme durch AG) beginnt die Haftungsfrist neu zu laufen. Dies gilt für alle Teile, die durch den Mangel oder Schaden unmittelbar oder auch nur mittelbar betroffen waren oder sind. Wird durch einen solchen Mangel der vertragsgemäße Gebrauch auch anderer Teile oder der Gesamtleistung verhindert, so verlängern sich die Fristen für diese Teile oder für die Gesamtleistung um die Zeit der Verhinderung. Kosten, welche dem Auftraggeber, dessen Beauftragten oder dem Bauherrn im Zusammenhang mit der Feststellung von Mängeln und Schäden sowie der Beaufsichtigung deren Behebung entstehen (einschließlich Wegkosten, Kosten der Beiziehung eines Sachverständigen, sowie Mängelfolgeschäden, u. dgl.), werden dem Auftragnehmer nach tatsächlich angefallenem Aufwand oder mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdjeweils gültigen, eineinhalbfachen Stundensatz für Ziviltechnikerleistungen in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Dadurch verursachter Mehraufwand beim Personal des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenAuftraggebers, wie beispielsweise Fahrtzeiten, Überwachung der Fehler vermieden oder umgangen werden kannMängelbehebung, Abnahme dieser Arbeiten, Koordinierung mit Professionisten, u. dgl. Gemäß Nrist nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 85,00 zu vergüten. 4.3 hat Zur Deckung dieser Kosten kann auch der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenHaftrücklass bzw. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installationeines sonstige Sicherstellung herangezogen werden. Dabei Ausgenommen davon ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Mängelfeststellung im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Rahmen der Sparkasse, es sei denn, Endabnahme sowie der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenEndkontrolle.

Appears in 1 contract

Samples: sp-sigmaplus.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche Gewährleis- tungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Lizenzwünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte ge- stellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Garantieerklärung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden in bank- fachlichen Fragen bei der SFirm- SFirm-Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung Beseitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung Bereit- stellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen kei- nen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere insbe- sondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere insbesondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Kunden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag Vertrag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che wegen eines Mangels können erst geltend gemacht machen werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ur- sächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenverschwie- gen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kskgg.de

Gewährleistung. Soweit Der Vertragspartner gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte an Lieferungen oder Leistungen den Kunden vermittelt hatvereinbarten Spezifikationen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, richten sich Gewährleistungsansprüche aus die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Verbrauch aufheben oder mindern. Eine Wareneingangskontrolle findet bei dem Eigenbetrieb Bäder, können Versorgung und Verkehr nur im Hinblick auf offensichtliche Mängel, Transportschäden, Vollständigkeit und Identität der Ware statt. Solche Mängel werden der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr in angemessener Frist rügen. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr behält sich vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügt der, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Vertragspartner verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ungekürzt zu. Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt sind in jedem Fall berechtigt, vom Vertragspartner nach ihrer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendas Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mängelansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren 36 Monate nach erfolgter Ablieferung. Längere vertragliche oder gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. Erfüllt der Vertragspartner seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse beginnt für die Möglichkeit als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasselaufen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Vertragspartner hat sich bei der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennNacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenErsatzlieferung nur aus Kulanz vorzunehmen. Entstehen dem AG infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der AN diese Kosten zu tragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Produkte nach allgemeinen deutschen Industrienormen zu testen und dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt auf Anfrage die Testergebnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt sind berechtigt, die Produkte zu testen. Tests in diesem Sinne gelten nicht als Abnahme. Erfüllungsort für die Zahlung ist Rastatt.

Appears in 1 contract

Samples: baden-in-rastatt.de

Gewährleistung. Soweit Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere sind die Sparkasse Lizenzrechte an biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung, wie Vermietung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Färb- Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Ggf. hat der Auftraggeber fachmännischen Rat einzuholen. Für Mängel, die dem Kunden vermittelt hatbereits bei Vertragsschluss bekannt waren, richten sich Gewährleistungsansprüche wird keine Gewährleistung übernommen. Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftraggeber die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, vertragsgemäße Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, haftet der Verkäufer nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzNichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern. Die Sparkasse übernimmt Allein durch die Gewähr dafürBezugnahme auf die DIN oder UIC, Lizenz- wünsche EU-Normen wird deren Inhalt nicht zugesicherte Eigenschaft. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel HTR. unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Kunden Liefergegenstandes. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. HTR entscheidet sich nach eigener Xxxx für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiteneine Nachbesserung oder eine Neulieferung. Von Ist der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Kunde, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder sonstige Werbemittel Ersatzlieferung erfolgen soll. HTR ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverweigern, wenn dies ausdrücklich sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Führt auch eine mehrmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der Kunde nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden gesondert vereinbart wirdjedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Daneben steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ist der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenKäufer Kaufmann, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegengesetzlichen Fristen.

Appears in 1 contract

Samples: www.htr-paletten.de

Gewährleistung. Soweit a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Step Ahead die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Pflichtverletzung zu vertreten hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzund sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Sparkasse übernimmt die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer den gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, so ist leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Fehler möglichst konkret Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannbeim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Gemäß Nr. 4.3 Mängel hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenschriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Nachbesserung oder Neulieferung der Software zur InstallationErsatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennberechtigt, die Sparkasse habe Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf einen Mangel arglistig verschwiegen.Standard-Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen

Appears in 1 contract

Samples: www.stepahead.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatOb ein Sachmangel vorliegt, richten beurteilt sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von in erster Linie nach der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdvereinbarten Beschaffenheit des Produkts. Unsere Angaben bei Vertragsschluss in Produktbeschreibun- gen und Katalogen etc. sind Vertragsinhalt, sie sind aber als annähernd zu verstehen und keine zugesicherten Eigenschaf- ten. Für die Beurteilung von Mängeln bei Hygienepapierproduk- ten kommt es sodann nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen in Mass, Gewicht oder in der Menge bezieht. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn einzelne Stücke, Rollenteile oder Bogen im Gewicht um das Doppelte der zulässigen Abweichung schwanken. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei vom Durchschnitt abweichenden Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5% der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istGe- samtmenge betragen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung (Schwund) oder Verschleiß nach Ablauf der Softwarebestimmungsge- mäßen Nutzungsdauer, eines Updates auf Schäden aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Be- handlung (Lagerung) oder anderer nicht von Wartungsleistungenuns zu vertreten- der Gründe. Handelsübliche oder innerhalb der üblichen tech- nischen Toleranz liegende Abweichungen, es sei denninsbesondere der Qualität, Farbe, Größe oder des Gewichtes sowie Mängel, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenim Wesen des verwendeten Materials und Verfahrenstechnik begründet sind, berechtigen zu keinen Gewährleistungsan- sprüchen. Unsere Haftung für Sachmängel beschränkt sich darauf, dass wir nach unserem Ermessen das Produkt nachbessern, das mangelhafte Produkt durch ein mängelfreies ersetzen oder den Kaufpreis des mangelhaften Produktes in Form einer Waren- oder Wertgutschrift erstatten. Jede weitergehende Gewährleis- tung und Haftung für Sachmängel, insbesondere für Mängelfol- geschäden (z.B. für entgangener Gewinn, Genugtuungsan- sprüche etc.) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbe- dungen. Nach Lieferung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend bezüglich der Menge, Qualität und Transportschä- den zu untersuchen und uns allfällige Mängel schriftlich anzu- zeigen. Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersu- chung erkennbaren Sachmängeln sind verwirkt, wenn der Kunde diese uns nicht innert drei (3) Tagen nach Übergabe der Produkte am Erfüllungsort schriftlich angezeigt hat. Die Ansprüche des Kunden aus anderen Sachmängeln verwir- ken, wenn der Kunde diese uns nicht innert drei (3) Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innert einem (1) Jahr nach Lieferung des Produkts schriftlich anzeigt.

Appears in 1 contract

Samples: www.essity.com

Gewährleistung. Soweit PEDACON wird die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatgemäss diesem Vertrag geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Personal unter Einhaltung der in ihrem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen. Ihre gelieferten Produkte weisen die vereinbarten Eigenschaften auf, richten sich Gewährleistungsansprüche aus ferner diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Vereinbarung nach dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzjeweiligen Stand der Technik und in guten Treuen voraussetzen darf. Die Sparkasse übernimmt Der Kunde ist verpflichtet die Gewähr dafürabnahmefähigen Dienstleistungen und gelieferte Produkte/Arbeitsergebnisse von PEDACON unmittelbar nach Erhalt auf Mängel, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Schäden oder sonstige Werbemittel Beanstandungen zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen kontrollieren und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung ein Mängelprotokoll zu helfenerstellen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst Mängel müssen schriftlich geltend gemacht werden, wenn unter genauer, ausführlicher und nachvollziehbar dokumentierter Beschreibung aller Fehler. Werden innert acht Arbeitstagen nach Abschluss der Leistungen oder Lieferung von Produkten/Arbeitsergebnissen keine Mängel bei PEDACON schriftlich geltend gemacht, gilt die Nacherfüllung fehlgeschlagen istabnahmefähige Dienstleistung bzw. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrdas gelieferte Produkt/Arbeitsergebnis als abgenommen und jegliche weitere Gewährleistung entfällt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmBeanstandungen für Mängel, die nach der 8-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkassetägigen Frist bei PEDACON eintreffen, sind deshalb unbeachtlich, es sei denn, der Mangel war bei der sorgfältigen Eingangsprüfung nicht erkennbar (versteckte Mängel). Nichtbegründete oder diffuse Fehlermeldungen ohne präzise Beschreibung innert der 8–tägigen Frist stellen keine rechtzeitige Mängelrüge dar. Soweit in den Bestimmungen von Dritt-Herstellern, -Vertreibern oder Lieferanten nicht etwas anderes vereinbart ist, kann der Kunde weist nachbei angezeigten Mängeln nur die Nachbesserung verlangen. Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von maximal einem Jahr, dass sofern gesetzlich nicht eine längere Frist zwingend ist, ab Abnahme des Produktes. Nach der Behebung von beanstandeten Mängeln beginnen die Änderung Fristen für den Mangel instand gestellten Teil nicht ursächlich istneu zu laufen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn Jahren ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenAbnahme geltend gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.pedacon.ch

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung den Vorgaben ent- sprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung aufheben oder erheblich mindern. Im Falle von Betriebsleistungen stellt der Auftragnehmer seine Leistungen möglichst unterbre- chungsfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erreichbarkeit seiner Leistungen nach entsprechender Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen. Diese Unterbrechungen gelten nicht als Mangel. Der Auftragnehmer verpflichtet sich je- doch, die Betriebsbereitschaft so schnell wie möglich wieder herzustellen. Für Mängel leistet der Auftragnehmer nur soweit Gewähr, als sie tatsächlich vom Auftragnehmer verur- sacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit der erfolgreichen (Teil-) Abnah- me. Im Falle von Betriebs- und Wartungsleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr gemäß §1096 ABGB in analoger Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der für die Mängelbehebung zweckdienli- chen Informationen schriftlich beim kaufmännischen Ansprechpartner des Auftragnehmers zu rügen, da ansonsten jegliche Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers entfällt. Diese Rügepflicht gilt auch für allfällige Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft bzw. der Datenverfügbarkeit. Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer wird während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen angemessener Frist gemäß §932 ABGB beheben. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte seitens des Auftraggebers bzw. Be- triebsmittel unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf un- sachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, geän- derte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbe- sondere Abweichungen von den Installationsanweisungen), Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilli- gung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzKomponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde Der Auftragnehmer kann die Vergütung herabsetzen seines Aufwandes verlangen, soweit er aufgrund einer Fehler- meldung des Auftraggebers tätig geworden ist, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Der Auftrag- nehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber an Stelle von Verbesserung oder den Ver- trag fristlos kündigenPreisminderung einen Ersatz- gegenstand zu liefern. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf Verbesserung oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istPreisminde- rung. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenhier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend.

Appears in 1 contract

Samples: www.a-consult.at

Gewährleistung. Soweit Der Käufer hat die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatWare unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzVollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürDer § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse deren Ursache bereits im Sinne von § 433 BGB bzwMoment des Gefahrübergangs gegeben war, sind wir berechtigt nach unserer Xxxx, die betroffenen Teil oder Leistungen oder das Gesamtstück unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so Uns ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder Sache an den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseKäufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß §§ 479 Abs. 1, 438, Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Vorsatz oder arglistigem Verschwiegen des Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde weist nachKäufer seinem Abnehmer nicht über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Rechte gewährt. Unberührt bleiben die Vorschriften über Ablaufhemmung, dass Hemmung und Neubeginn der Fristen. Nur im Falle einer unzweifelhaft berechtigten Mangelrüge ist der Käufer berechtigt, Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum aufgetretenen Xxxxxxxxxx – max. jedoch den dreifachen Wert – zurückzubehalten. Dies gilt nicht, soweit die Änderung für den Mangel Mangelansprüche verjährt sind. Mängelansprüche bestehen nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung bei nur unerheblicher Abweichung von der Softwarevereinbarten Beschaffenheit, eines Updates oder von Wartungsleistungenbei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, es sei dennbei üblichem Verschleiß, bei Schäden die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die Sparkasse habe einen nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind und bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Unsachgemäße Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter schließen unsere Gewährleistungshaftung aus. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegenverschwiegen wurde, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder bei Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, oder der Freiheit und bei eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers geht damit nicht einher. Im Übrigen sind auch sonstige, weitergehende Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.merz-elektro.de

Gewährleistung. Soweit Im Falle von Mängeln unterliegen die Sparkasse Lizenzrechte REIFEN den gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß §§ 434 ff. BGB. In diesem Rahmen hat der KUNDE bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, sowie im Falle des Ausbleibens der Nacherfüllung das Recht, vom VERTRAG zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Daneben besteht das Recht, Schadensersatz nach den Vorgaben der Ziffer 14 zu verlangen. Sollte eine der SONSTIGEN LEISTUNGEN fehlerhaft erbracht worden sein, hat der KUNDE grundsätzlich lediglich das Recht, Schadensersatz nach den Vorgaben der Ziffer 13 zu verlangen. Sollte eine der ausgewählten SONSTIGEN LEISTUNGEN dem Recht über Werkleistungen unterfallen, gelten zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gemäß §§ 633 ff. BGB. Im Falle einer mangelhaften Werkleistung hat der KUNDE daher insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, bei ausbleibender Nacherfüllung trotz Mahnung durch den KUNDEN das Recht den Mangel selbst zu beheben und Aufwendungsersatz hierfür zu verlangen und bei ausbleibender Nacherfüllung vom VERTRAG zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der REIFEN gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 13. Der KUNDE muss seine Gewährleistungsansprüche direkt an den Kunden vermittelt hatMOBOX unter der E-Mail-Adresse xxxxxxx.xx@xxxxxxx.xx richten. Neben der gesetzlichen Gewährleistung, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürgibt MOBOX keinerlei Zusicherungen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Garantien in Bezug auf die REIFEN oder SONSTIGEN LEISTUNGEN. Sollte jedoch ein REIFEN aus anderen Gründen beschädigt werden, prüft MOBOX, ob der Sparkasse Schaden im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Wege der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen Kulanz beseitigt werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei XXXXX ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen hierzu jedoch in keinem Fall verpflichtet und der Kunde KUNDE hat hierauf keinen Rechtsanspruch. MOBOX kann die Vergütung herabsetzen Reparatur oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenErsatz des TYRES verweigern, wenn der KUNDE die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel monatlichen Raten nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenbezahlt hat.

Appears in 1 contract

Samples: mymobox.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Sparkasse Lizenzrechte Frist, innerhalb dieser Mängel an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzder Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Sparkasse Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr dafürGewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendie durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Bedienung, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Von Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwGewährleistungsfrist eintreten. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 639 BGB634a BGB wie folgt: – 1 Jahr für Wartungs-, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die Gewährnicht die Gebäudesubstanz betreffen) – 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungUmfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, können insbesondere Zahlungsvorgänge welche die Gebäudesubstanz betreffen. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages. Kommt der Fehler möglichst konkret Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Sparkasse mitzuteilen Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenVerbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat Vereinbarung einer Vergütung gelten die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenortsüblichen Sätze.

Appears in 1 contract

Samples: www.gruebel-kg.de

Gewährleistung. Soweit Unabhängig von den Garantiebedingungen der BIOTRONIK gelten für die Sparkasse Lizenzrechte Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt worden ist: Grundlage der Gewährleistungsverpflichtung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinba- rung. Als solche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschrei- bungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AVLB in den Vertrag einbe- zogen wurden. Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden vermittelt hatoder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu un- tersuchen. Sie gilt als genehmigt, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürwenn BIOTRONIK nicht eine Mängelrüge in Schriftform zugegangen ist, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse und zwar im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBFall offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, wenn dies ausdrücklich mit die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen drei Werktagen nach Ablieferung der Ware, ansonsten binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die GewährZeitpunkt, per Hotline oder Fernwartung in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der SFirm- Nutzung sachgerecht Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war. Im Fall von Sachmängeln ist BIOTRONIK nach der innerhalb angemessener Frist von BIOTRONIK zu unterstützen treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacher- füllung) verpflichtet und gegebenenfalls bei berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ermittlung von Softwarefehlern Nacherfüllung, erfolglosem Ablauf einer für die Nacherfül- lung vom Kunden zu setzenden Frist oder deren Entbehr- lichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktritts- recht. Der Kunde hat BIOTRONIK die zur geschuldeten Nacherfül- lung erforderliche Zeit und deren Be- seitigung Gelegenheit zu helfengeben. Mitgeteilte Fehler an Im Falle der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtErsatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderli- chen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt BIOTRONIK, wenn tat- sächlich ein Mangel vorliegt. Die unter dieser Ziffer 6 beschriebene Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde eine Mängelfeststellung durch BIOTRONIK unmöglich macht oder erschwert, z.B. indem er BIOTRONIK bei implantierbaren Produkten nicht - - nach der Erstimplantation den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur lmplantationsbericht (sofern nach dem anwendbaren Recht zulässig) und/oder - nach der Explantation des Implantats das Implantat sowie eine schriftliche Begründung für die Explantation zukommen lässt. Gleiches gilt, wenn das Produkt durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von einen Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich manipuliert worden ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

Appears in 1 contract

Samples: biotronik.cdn.mediamid.com

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt für alle von uns gelieferten Produkte ( ausser Rennsportteile ) 6 Monate. Abweichend dazu gelten gegenüber Verbrauchern die Sparkasse Lizenzrechte gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und 475 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 307 a) und b), d.h. für Neuware 2 Jahre, für Gebrauchtwaren 1 Jahr, sowie die in § 475 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung. Die Verkürzung der Gewährleistung bezieht sich nicht auf Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden sowie auf Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, sofern uns als Verkäufer mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sollten nachfolgende Bestimmungen den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern entgegenstehen, gelten diese ausschließlich für Kaufleute. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Etwaige Mängel muss der Käufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, schriftlich mitteilen. Im Falle einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet das defekte Gerät bzw. die defekte Ware mit vollständigem Zubehör und unter Angabe der genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins auf eigene Kosten und Gefahr an Rüddel Motorsport zu übersenden. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt Rüddel Motorsport einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Rüddel Motorsport über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Rüddel Motorsport nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch für Waren, die vom Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzselbst angeliefert wurden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBEine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn dies ausdrücklich mit sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden gesondert vereinbart wirdKäufer nicht zuzumuten ist. Die Sparkasse übernimmt die GewährSollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsich herausstellt, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendass dieses mangelfrei ist, so ist der Fehler möglichst konkret Firma Rüddel Motorsport für bereits getätigte Leistungen (u.a. Arbeitslohn, Verwaltungsaufwand) der Sparkasse mitzuteilen Aufwand in Höhe von EUR 50,- oder gegen ausdrücklichen Nachweis der tatsächlich angefallene Aufwand (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser Rüddel Motorsport in Rechnung stellt) zu zahlen. Rüddel Motorsport übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Folgeschäden an Motoren und Hardware. Das Risiko hierfür trägt allein der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenAuftraggeber (Motorgarantie möglich, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkensiehe Motorgarantie). Die Nacherfüllung erfolgt Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von Rüddel Motorsport gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Rüddel Motorsport zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- Rüddel Motorsport die auf den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtreparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so gilt diese als fehlgeschlagen ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Kunde kann Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag Fälligkeit des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseKaufpreises nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihre Berechtigung sei durch Rüddel Motorsport schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istUntersuchungs- und Rügepflicht nicht. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareBestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine Garantie besteht für die von Rüddel Motorsport gelieferten Waren nur, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenwenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: www.rueddel-motorsport.de

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Rechte des Kunden für bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitengleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde. Von Als Beschaffenheit der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Ware gilt grundsätzlich nur die vertragliche Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. In Datenblättern, Broschüren und anderem Werbe- und Informationsmaterial enthaltene Informationen und Daten dienen nur als Richtwerte und werden nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ATN dem ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdschriftlich zugestimmt hat. Die Sparkasse übernimmt die GewährBeschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenwenn sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Dasselbe gilt für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungÜbernahme eines Beschaffungsrisikos. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenkann ATN zunächst wählen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die ob ATN Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistt. Ist die von ATN gewählte Art der Software Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. ATN ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat ATN die zur Installationgeschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Dabei Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache auf Verlangen von ATN nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn ATN ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet ATN nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen ALB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann ATN vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Der Ort der Nacherfüllung ist der Sparkasse ATN-Geschäftssitz (Oppach, Bundesrepublik Deutschland). Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kun- den eine Kunden zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. ATN haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu gewährenerfolgen. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtZeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so gilt diese als fehlgeschlagen ist ATN hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde kann die Vergütung herabsetzen ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ATN für den Ver- trag fristlos kündigennicht bzw. Schadensersatzansprüche nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“). Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels können erst geltend gemacht werdenzu. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist ATN lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istder Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Werden bei der Herstellung im Auftrag des Kunden dessen Konstruktionsunterlagen, Muster, Zeichnungen oder sonstige Angaben verwendet, so trägt der Kunde gegenüber Dritten die alleinige Verantwortung dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er trägt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und für die Eignung der hergestellten Ware für den vom ihm beabsichtigten Zweck. Werden vom Kunden oder von Dritten vorgenommene unsachgemäß Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseoder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, denn der Kunde weist nachkann nachweisen, dass die Änderung für den Mangel gerügte Störung nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates durch diese Änderungen oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenInstandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

Appears in 1 contract

Samples: atngmbh.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Ostertag DeTeWe gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungLieferung der Software, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendass die Software bei bestimmungsgemäßer Benut- zung in Übereinstimmung mit der in der Doku- mentation enthaltenen Beschreibung funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbe- achtlich. Der Lizenznehmer ist berechtigt, so mangel- hafte Software an Ostertag DeTeWe zurückzu- senden. Soweit sich die Software als mangelhaft erweist, trägt Ostertag DeTeWe alle insoweit an- fallenden Kosten. Ostertag DeTeWe ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen berechtigt, die mangelhafte Software zu überprüfen und der Sparkasse nach Xxxx innerhalb angemessener Frist entweder nachzubessern oder Ersatz für die Möglichkeit mangelhafte Software zu geben, liefern. Wenn es Ostertag DeTeWe innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, den Fehler Mangel zu suchen beheben, ist der Lizenznehmer be- rechtigt, entweder den Lizenzvertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder den Kaufpreis inso- weit zu mindern, als der Wert der Software durch den Mangel herabgesetzt ist (Minderung). Sobald der Lizenznehmer sein Wandelungsrecht ausübt, endet sein Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall muss der Lizenznehmer die Software von allen anderen Anlagen, Speichermedien und Wege aufzuzeigenaus allen anderen Dateien entfernen und die ge- kaufte Kopie der Software sowie sämtliche von ihm angefertigten Kopien der Software zerstören. Ostertag DeTeWe ist zur Gewährleistung im Hin- blick auf die Software nicht verpflichtet, wie soweit ein Mangel durch eine Veränderung der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenSoftware verursacht ist, die weder durch Ostertag DeTeWe ausgeführt wurde, noch von Ostertag DeTeWe erlaubt wurde. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels Software ist speziell auf die in der Dokumentation beschriebene Hardware und Betriebssystem (Nachbesserungim folgenden „Umgebung“), ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung zugeschnitten. Die Ablauffähigkeit auf anderer Umgebung auch wenn diese dieselben Leis- tungs- und Funktionsmerkmale aufweist, ist nicht sichergestellt. Bei Verwendung der Software auf anderer Umgebung als der in der Dokumenta- tion beschriebenen Umgebung schließt Ostertag DeTeWe jegliche Gewährleistung aus, soweit der Mangel auf der Benutzung der Software auf einer anderen Umgebung als der in der Dokumenta- tion beschriebenen Hardware herrührt. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass Ostertag DeTeWe im Rahmen dieses §29 nicht zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtGewährleistung verpflichtet ist, so gilt diese als fehlgeschlagen ist Ostertag DeTeWe berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materia- lien zu den dann geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDokumen- tation stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder sie sind schriftlich von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenOstertag DeTeWe als solche bestätigt worden.

Appears in 1 contract

Samples: www.odeasy.de

Gewährleistung. Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Produktion verschuldet sind. Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatWare mangelhaft ist, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbleibt uns die Xxxx der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Stücke. Die Sparkasse übernimmt Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die Gewähr dafürzweite Nachbesserung / Ersatzlieferung fehlschlägt, Lizenz- wünsche kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenVertrages verlangen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung uns nach Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und Mängel eines Teils der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istgelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden Verlust oder Beschädigung von an uns übergebene Originalen / Vorlagen wird Ersatz im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen Einzelfall geleistet. Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, aber auch durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Schadensfälle an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenOriginalen/Vorlagen sind uns binnen drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: www.printshop-gaul.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatDie Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzder Versandbereitschaft bzw., wenn eine solche Meldung nicht erfolgt, am Versandtag. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Als Mangel ist nur eine nach billigem Ermessen nicht unerhebliche Abweichung der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Lieferung bzw. § 639 BGBLeistung bzgl. der Beschaffenheit oder Brauchbarkeit zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdsofern hierüber vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, anzusehen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Es wird keine Gewähr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseVerfahrenstechnik übernommen, es sei denn, dass im Kaufvertrag anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Transportschäden sind dem Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und auf dem Anlieferungsschein zu vermerken. Stellt der Käufer Mängel an der Ware fest, darf er nicht über sie verfügen, d.h. sie darf ohne unsere Zustimmung nicht geteilt, weiterverkauft, bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 11 - Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Fällen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die beanstandete Kaufsache zwecks Prüfung der Beanstandung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, die Art der Nacherfüllung (dreimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung) fest zu legen oder anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und die Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Die durch die Aus- / Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten einschließlich des Versandes an die ursprüngliche Lieferanschrift tragen wir, jedoch maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde weist nachnach seiner Xxxx berechtigt, dass Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist für die Änderung Nachbesserungsleistung oder den neu gelieferten Gegenstand beträgt sechs Monate ab Beendigung der Nachbesserungsleistung oder Anlieferung des neu gelieferten Gegenstandes. Die Verjährungsfrist endet jedoch frühestens mit dem Ablauf der Verjährungsfrist für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenursprünglichen Liefergegenstand.

Appears in 1 contract

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung. Soweit Beschädigungen und Beanstandungen der Ware sind vor dem Abladen durch den Frachtführer auf dem Lieferschein bescheinigen zu lassen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit Zustimmung der Firma eingebaut werden. Für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzzutreffende Auswahl der Ware leistet die Firma keinerlei Gewährleistung. Für die gelieferte Ware wird Gewähr nach § 438 BGB Abs. 1 Nr. 2b (bei Lieferung gültige Fassung) geleistet. Die Sparkasse Firma übernimmt die Gewähr dafürfür die vertraglichen Eigenschaften der gelieferten Ware unter der Vor- aussetzung, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendaß die Verarbeitung und der Einbau den neuesten technischen Kenntnissen und den geltenden DIN-Vorschriften erfolgen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel Vorgelegte Muster sind Durchschnittsmuster. Mängelrügen, gleich welcher Art, sind unverzüglich zu SFirm erheben und sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBausgeschlossen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdsie nicht spätestens 10 Tage nach Warenempfang der Firma schriftlich zugegangen sind. Die Sparkasse übernimmt Versteckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Offenbarwerden in schriftlicher Form anzuzeigen. Eine sofortige Einstellung der Verarbeitung der Materialien hat zu erfolgen. Der Firma ist die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter feststellen zu suchen und Wege aufzuzeigenlassen. Bei Vorliegen eines Mangels hat die Firma die Xxxx, wie den Mangel selbst zu beheben, kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Durch eigenmächtige Nacharbeit gehen alle Gewähr- leistungsansprüche der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenVertragspartei unter. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungFirma übernimmt keine Kosten, ins- besondere per Online-Update) in deren Entstehung sie nicht vorher eingewilligt hat. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Recht auf Wandlung, Minderung oder Neulieferung Schadenersatz irgendeiner Art, insbesondere entgangener Gewinn oder Erstattung von entstandenen Kosten. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich die Haftung der Software zur Installation. Dabei ist Firma auf die Abtretung der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenGewährleistungsansprüche, die ihr gegenüber dem Lieferanten dieser Erzeugnisse zustehen. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchteine Vertragspartei Konstruktionen oder andere Angaben vorgegeben, genehmigt oder abgeändert, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann befreit sie insoweit die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenFirma aus jeglicher Haftung.

Appears in 1 contract

Samples: www.wagner-kies.de

Gewährleistung. Soweit Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird auf neue Produkte vom Verkäufer mindestens in den ersten 2 Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Diese erstreckt sich nur auf Mängel, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzschon beim Kauf/Übergabe vorhanden waren. Bei gebrauchten Kaufgegenständen oder außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wird die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt. Die Sparkasse übernimmt dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht für normalen Verschleiß oder für Mängel, die Gewähr dafürdurch Missbrauch, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenVernachlässigung, unsachgemäßen Zusammenbau, Umbau, mangelnde Wartung und Pflege, Kollision, Unfall oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. Von Weitergehende Garantien und Gewährleistungen, sowie detailliertere Informationen finden sich in den „Allgemeine Garantiebedingungen der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Coboc GmbH & Co. KG“. Sofern oben nicht ausdrücklich anders festgelegt schließt Coboc alle anderen Gewährleistungen – ausdrücklich oder sonstige Werbemittel implizit – einschließlich und ohne Einschränkung aller impliziten Garantien auf Marktgängigkeit oder Eignung zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse einem bestimmten Zweck im Sinne gesetzlich zulässigen Ausmaß aus. Cobocs Verantwortlichkeit für Garantie-, und Gewährleistungsansprüche ist, nach Cobocs eigenem Ermessen, beschränkt auf die Erstattung des Kaufpreises oder den Ersatz des Produkts durch das gleiche oder ein ähnliches Produkt. Sofern in diesen Bestimmungen nicht etwas anderes bestimmt wird, haftet Coboc nicht für strafbare, indirekte, zufällige oder resultierende Schäden, einschließlich Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Produktverlust oder Geschäftsunterbrechung, unabhängig von § 433 BGB bzwder Ursache und einschließlich Schuld oder Fahrlässigkeit seitens Coboc. § 639 BGBUm die Rechte aus dieser Gewährleistung wahrnehmen zu können, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdmuss der Kunde das betroffene Produkt zu Coboc (Heidelberg, Deutschland) zurückbringen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Versandkosten trägt der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenKäufer. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennCoboc behält sich das Recht vor, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenGarantiebedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern.

Appears in 1 contract

Samples: www.coboc.biz

Gewährleistung. Soweit Der Verkäufer haftet für Mängel, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatbei der Übergabe der Waren vorhanden sind, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwRahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Der Verkäufer leistet Gewähr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Zeitpunkt der SparkasseÜbergabe vorhandenen äußerlich erkennbaren erheblichen Mängel, insbesondere bei erheblichen Abweichungen bezüglich Baumart, Sorte, Menge, Güteklasse, Durchmesser und Länge. Eine Haftung für äußerlich nicht erkennbare Fehler (z. B. Fremdkörper) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nachVerkäufer handelte grobfahrlässig oder arglistig. Gewährleistungsansprüche bezüglich Ausformung, dass Sortierung und Qualität bei Holzverkäufen nach Meistgebot können nach Zuschlagserteilung nicht geltend gemacht werden. Sofern besondere Eigenschaften des Holzes zugesichert bzw. garantiert werden, greifen die Änderung gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche für neue, bewegliche Kaufgegenstände beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und bei Unternehmern ein Jahr. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche für gebrauchte, bewegliche Liefergegenstände beträgt bei Verbrauchern ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe (siehe Punkt B, Ziffer 5.7 dieser HVZB) des Holzes an den Mangel nicht ursächlich istKunden. Der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände erfolgt gegenüber Unternehmern unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer oder einen von dem Käufer beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß, Abnutzung und äußere Einflüsse sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate erlischt, wenn der Käufer die gelieferte Ware zweckentfremdet verändert, durch Dritte ändern lässt, unsachgemäß handhabt oder zweckentfremdet benutzt. Unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche sind offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Auslieferung Übergabe/Ablieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Kaufsache gegenüber dem Verkäufer unter Angabe des beanstandeten Holzes und der behaupteten Mängel anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenrechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Transportschäden sind unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche unverzüglich anzuzeigen.

Appears in 1 contract

Samples: www.forstbetriebsgemeinschaft-northeim.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte QFS ist verpflichtet, Xxxxxx an QF-Test nach Mitteilung durch den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzLizenznehmer innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Es steht im Sinne Ermessen von § 433 BGB bzw. § 639 BGBQFS, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist fehlerhaften Produkten den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenbeheben oder ein fehlerfreies Produkt nachzuliefern. QFS ist berechtigt, wie einen eventuellen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler vermieden selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes nur unerheblich beeinträchtigt wird und dies für den Lizenznehmer zumutbar ist. Gelingt die Fehlerbehebung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch nach einer weiteren, vom Lizenznehmer angemessen gesetzten Nachfrist fehl oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den verzichtet QFS schriftlich auf eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtFehlerbehebung, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann stehen dem Lizenznehmern die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigenweiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach folgenden Maßgaben zu. Schadensersatzansprüche Eine Kündigung des Lizenznehmers wegen eines Mangels können Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst geltend gemacht werdenzulässig, wenn die Nacherfüllung QFS ausrei- chende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QFS Änderungen und/oder Reparaturversuche vornimmt oder vornehmen lässt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseDer Lizenznehmer ist berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nachdarzulegen und nachzu- weisen, dass die Änderung für den Mangel Änderungen und/oder Reparaturversuche in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht ursächlich wesentlich erschweren. Der Gewährleistungsausschluss besteht nicht, sofern der Lizenz- nehmer zu Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung seines Selbstbeseitigungsrechts, berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Lizenznehmer wird QFS bei der SoftwareFehlerfeststellung und Mängel- beseitigung unterstützen, eines Updates oder auf Wunsch von WartungsleistungenQFS Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken sowie durch Gewährung eventueller weiterer Informationen die Fehleranalyse und Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, es sei dennaus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben, unverzüglich gewähren. Eine verschuldensunabhängige Haftung von QFS nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenbereits zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.qfs.de

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Sparkasse Lizenzrechte Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung den Vorgaben entsprechen, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung aufheben oder erheblich mindern. Im Falle von Betriebsleistungen stellt der Auftragnehmer seine Leistungen möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erreichbarkeit seiner Leistungen nach entsprechender Vorankündigung kurzfristig einzuschränken, z.B. um Wartungsarbeiten am System durchzuführen. Diese Unterbrechungen gelten nicht als Mangel. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Betriebsbereit- schaft so schnell wie möglich wieder herzustellen. Für Mängel leistet der Auftragnehmer nur soweit Gewähr, als sie tatsächlich vom Auftragnehmer verursacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit der erfolgreichen (Teil-)Abnahme. Im Falle von Betriebs- und Wartungsleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr gemäß § 1096 ABGB in analoger Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung unter Angabe der für die Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich beim kaufmännischen Ansprechpartner des Auftragnehmers zu rügen, da ansonsten jegliche Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers entfällt. Diese Rügepflicht gilt auch für allfällige Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft bzw. der Datenverfügbarkeit. Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist, dass der Mangel reproduzierbar ist. Der Auftragnehmer wird während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel nach Aufforderung durch den Auftraggeber binnen angemessener Frist gemäß § 932 ABGB beheben. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte seitens des Auftraggebers bzw. Betriebsmittel unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsanweisungen), Hardware- bzw. Betriebssystemfehlern sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers der Auftraggeber selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzKomponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde Der Auftragnehmer kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenseines Aufwandes verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen soweit er aufgrund einer Fehlermeldung des Auftraggebers tätig geworden ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, ohne dass die Änderung für den tatsächlich ein Mangel nicht ursächlich istvorliegt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenhier festgelegten Gewährleistungsansprüche sind abschließend.

Appears in 1 contract

Samples: www.brz.gv.at

Gewährleistung. Soweit Baumer gewährleistet dem Käufer die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hateinwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse als Sicherheitsteile im Sinne der Ma- schinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch Baumer eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung von § 433 BGB bzwBaumer bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. § 639 BGBDie Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn dies ausdrücklich mit der Käufer keine Original Baumer Ersatzteile verwendet oder Mängel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Produktmängel können während der ganzen Gewährleistungs- dauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Kunden gesondert vereinbart wirdWeiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemäßer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Sparkasse Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei Baumer. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instand gesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. Baumer behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ist im Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen: Baumer übernimmt die GewährGewährleistung dafür, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Programmfehler sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers Baumer beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss Baumer eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es Baumer nicht, den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenVerpflichtungen nachzukommen, so ist kann der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse Käufer wahlweise die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigendie Auflösung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachBaumer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für überlassene Software den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenspeziellen Erfor- dernissen des Käufers entspricht.

Appears in 1 contract

Samples: www.baumer.com

Gewährleistung. Sofern nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich bedungen werden, liefert die FelixTools GmbH Waren handelsüblicher Qualität. Die FelixTools GmbH leistet im Falle einer beabsichtigten Ausfuhr der gekauften Ware durch den Vertragspartner keinerlei Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte FelixTools GmbH im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet ist, erfolgt die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches am Sitz der FelixTools GmbH , sofern nicht anlässlich des Vertragsabschlusses eine ausdrückliche und schriftliche anders lautende Vereinbarung über den Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche getroffen wurde. Die Entscheidung, ob die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches der mangelhaften Ware erfolgt, steht im Ermessen der FelixTools GmbH. Erst nach zwei vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Vertragspartner einen Preisminderungsanspruch, im Falle des Vorliegens eines nicht geringfügigen Mangels einen Wandlungsanspruch geltend machen. Die Übermittlung der zur verbessernden oder auszutauschenden Ware an den Kunden vermittelt hatSitz der FelixTools GmbH erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Vertragspartner die mangelhafte Ware in Originalverpackung, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzunter Anschluss des mit der Ware gelieferten Zubehörs einschließlich der Betriebsanleitung, an die FelixTools GmbH zurückzustellen und der Ware eine genaue Fehlerbeschreibung anzuschließen, in der auch darzulegen ist, wann der Mangel vom Vertragspartner festgestellt wurde. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Diese Rückstellung hat bei sonstigem Ausschluss des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Gewährleistungsanspruches - sofern der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne von § 433 BGB bzwdes Konsumentenschutzgesetzes ist - binnen Wochenfrist ab Feststellung des Mangels zu erfolgen. § 639 BGBEin allfälliger Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirder selbst, seine Leute oder Dritte Arbeiten an gelieferter Ware einschließlich der von FelixTools GmbH allenfalls mitgelieferter Software oder Teilen davon durchführt oder durchführen lässt, ohne die FelixTools GmbH die Gelegenheit gegeben zu haben, die Mängelbehebung selbst durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner an gelieferten Waren oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. Ein Gewährleistungsanspruch ist weiters dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der im eindeutigen Widerspruch zu anlässlich einer allenfalls erfolgten Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen steht. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistung für Software: Die Sparkasse übernimmt die FelixTools GmbH leistet für das einwandfreie Funktionieren der gelieferten Software nur dann Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istHardware selbst von der FelixTools GmbH geliefert wurde oder wenn die Hardware des Vertragspartners von der FelixTools GmbH überprüft wurde und die Funktionalität von der FelixTools GmbH schriftlich bestätigt wurde. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Kosten dieser Überprüfung sind vom Vertragspartner zu tragen. 7Darüber hinaus leistet die FelixTools GmbH Gewähr für die Richtigkeit der in Dokumentation, Pflichtenheft oder Programmbeschreibung beschriebenen Programmfunktionen. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Eine weitergehende Garantie wird von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseFelixTools GmbH nicht übernommen, insbesondere nicht für einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Hardware, es sei denn, dass diese ebenfalls von der Kunde weist nachFelixTools GmbH geliefert wurde. Wenn an den Programmen ohne Zustimmung der FelixTools GmbH Änderungen durchgeführt wurden oder eine nicht letztgültige Programmversion verwendet wird, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenso leistet di FelixTools GmbH keine Gewähr.

Appears in 1 contract

Samples: felixtools.at

Gewährleistung. Soweit Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMängel in angemessener Frist unentgeltlich behoben, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwobei der Auftraggeber Xxxxxxxxxxx.xx alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Sparkasse Erfüllung der Gewährleistung erfolgt primär durch Ersatzlieferung. Ferner übernimmt Xxxxxxxxxxx.xx keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Parameteränderungen, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich durchgeführt werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Xxxxxxxxxxx.xx. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung der bereits eingesetzten Maßnahmen sind, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Sind die dem Auftraggeber übergebenen Leistungen trotz Mängelrügen und entsprechender Nachbesserungsversuche von Xxxxxxxxxxx.xx auch acht Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch nicht verwendbar, ist der Auftraggeber berechtigt, Xxxxxxxxxxx.xx zur endgültigen Mängelbehebung eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen. Behebt Xxxxxxxxxxx.xx auch innerhalb dieser Nachfrist die gerügten Mängel nicht, so hat der Auftraggeber das Recht, für den mangelhaften Teil der Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxxxxxxx.xx leistet nur Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die das alle Maßnahmen nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungStand der Technik/Wissens zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und grundsätzlich brauchbar sind, können insbesondere Zahlungsvorgänge ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen. Xxxxxxxxxxx.xx macht darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Wissenstand (Stand der Technik) nicht möglich ist, Maßnahmen so zu setzen, daß diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenarbeiten. Jegliche Haftung für mangelhafte Bedienung, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenInstallation, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden Folgeschäden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenandere indirekte Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.webdesignen.at

Gewährleistung. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an Gewährleistungsfrist für solche vertragsgegenständliche Leistungen, in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen, ein Jahr. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit der tatsächlichen Übergabe oder, soweit keine Übergabe erfolgt, dem Gefahrübergang. Mängelbehebungen oder Verbesserungsversuche verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Ist der Gewährleistungsanspruch bei einer verkauften Hardware berechtigt, darf der Kunde nur den Kunden vermittelt hatfür die Verbesserung bzw. Mängelbeseitigung notwendigen Aufwand, richten sich Gewährleistungsansprüche nicht aber den gesamten Rechnungsbetrag aus dem Lizenzverhältnis gegen Kaufvertrag zurückhalten. Bei Software (u.a. Telematik Portal, Mobile Applikationen) gewährleistet A1 DIGITAL die Übereinstimmung mit den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen, sofern die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein Software gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Gewährleistung umfasst: » Fehlerdiagnose » Fehler- und Störungsbeseitigung während der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Dauer der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtGewährleistungsverpflichtung. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode Fehlerdiagnose erfolgt aufgrund einer unverzüglichen Fehlermeldung des Kunden oder von Feststellungen von A1 DIGITAL. Allfällige Funktionsstörungen sind A1 DIGITAL vom Kunden unverzüglich und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigendetailliert bekanntzugeben. Arbeitet SFirm nicht für die Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu gebenBekanntwerden, innerhalb einer angemessenen Frist der Gewährleistungsfrist unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben (Mängelrüge). Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform. A1 DIGITAL behält sich vor, den Fehler Gewährleistungsanspruch nach eigener Xxxx durch Mangelbeseitigung oder Austausch zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie erfüllen. Im Falle des Fehlschlagens der Fehler vermieden oder umgangen werden kannNacherfüllung bleibt das Recht des Kunden auf Minderung unberührt. Gemäß NrFür die Mangelbeseitigung bzw. 4.3 den Austausch hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung A1 DIGITAL die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Hat Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist A1 DIGITAL von der Gewährleistung bzw. der Mängelbeseitigung befreit. A1 DIGITAL liefert die Sparkasse auszutauschenden Hardwarekomponenten an den ursprünglichen Einbauort und übernimmt keine Kosten für den Aus- und Einbau bzw. die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchterneute Inbetriebnahme. A1 DIGITAL trifft keine wie immer geartete Haftung infolge von notwendigen Umbauten, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Veränderungen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istAdaptierungen an Sachen des Kunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom folgende Situationen wird keine Haftung übernommen: » Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße, unvorsichtige oder fahrlässige Behandlung, fehlerhafte Installation oder mangelhaften Einbau durch den Kunden oder im Auftrag durch Dritte entstanden sind, » für Folgen durch normalen und natürlichen Verschleiß, » unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung wie unsachgemäße Wartung, ungeeignete Xxxx des Kunden Einbauorts, » chemische, elektrochemische oder elektrische Eingriffe jeglicher Art, solange nicht von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istA1 DIGITAL ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennFür Xxxxxxx, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenallein aus einer vertragswidrigen Verwendung der Leistungen von A1 DIGITAL resultieren, haftet A1 DIGITAL nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.a1.digital

Gewährleistung. Soweit Der Anbieter gewährleistet dem Kunden während der Dauer des Vertrages, dass die Sparkasse Lizenzrechte Lösungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Sollte eine negative Ab- weichung von den vereinbarten Spezifikationen vorliegen, liegt ein Mangel vor. Keine Mängel sind Erscheinungen, die von nicht bestimmungsgemässer oder falscher Verwendung der Lösungen, (Mit-)Verschulden des Kunden, Stromausfall, ungeeigneter Systemumgebung, Verbindungs-störungen, Ausfall von Telekommunikationsanbietern, unerlaubten Modifikationen der Lösungen oder Zweckentfremdung oder anderen, nicht in den Lösungen begründeten Fehlern herrühren. Für allfällige im Zusammenhang mit den Lösungen verbundene und vom Anbieter vertriebene Hardware gewährleistet der Anbieter höchstens im Umfang der be- stehenden Herstellergarantien, sofern diese an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus weitergegeben werden können. Mängel sind dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Anbieter umgehend nach Entdeckung schriftlich und im Sinne von § 433 BGB Einschreiben mitzuteilen. Bei verspäteter Rüge gilt der Mangel vom Kunden als genehmigt. Rechtzeitig und innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel werden vom Anbieter innert angemessener Frist nach- gebessert bzw. § 639 BGBbeseitigt. Der Anbieter kann Mängel wahlweise durch Instandstellung, wenn dies Geltendmachung allfälliger Hersteller- und Zulieferergarantien, Lieferung eines gleich- wertigen Ersatzes oder Umgehungslösungen (bspw. Unter- drückung eines Mangels) beseitigen. Weitere Gewähr- leistungsrechte des Kunden, so namentlich Schadenersatz- ansprüche und Minderungsansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Schliesst der Kunde neben dem schriftlichen Nutzungsvertrag mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die GewährAnbieter auch einen Wartungs-, per Hotline Service- oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit ähnlichen Vertrag mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenAnbieter, so ist leistet der Fehler möglichst konkret Anbieter in Abweichung der Sparkasse mitzuteilen vorstehenden Bestimmungen unter dem vorliegenden Vertrag keinerlei Gewährleistung, soweit und der Sparkasse sofern die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden Behebung von gewährleistungs- pflichtigen Mängeln im vorstehenden Sinne sinngemäss vom separaten Wartungs- Service- oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen anderweitigen Vertrag abgedeckt ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Dem Kunden oder ist bewusst, dass internetbasierte Applikationen nur unter Einbindung von Dienstleistungen und Produkten Dritter funktionieren (Internet-Provider, Hard- und Software-infrastruktur des Kunden, Leitungsnetzbetreiber, etc.), die nicht im Auftrag Einflussbereich des Kunden Anbieters liegen. Darüber hinaus sind Softwareprodukte und Internetapplikation von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Natur aus nie fehlerfrei, sondern können nur nach und nach perfektioniert werden. Der Anbieter schliesst deshalb jegliche Gewährleistung für eine dauerhafte Verfügbarkeit der SparkasseLösungen aus und garantiert keine minimalen Verfügbarkeitszeiten. Gleichzeitig bemüht sich der Anbieter im Störungsfall nach besten Kräften, es sei dennalles wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um die Verfügbarkeit der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenLösungen baldmöglichst wiederherzustellen.

Appears in 1 contract

Samples: instasolution.ch

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung im Auftrag des Kunden das zeitlich befristete Nutzungsrecht im gewünschten Umfang vereinbarungsgemäß zu vermitteln. Falsch- und Zuweniglieferungen sind unverzüglich zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Software-Mängeln aus dem vermittelnden Lizenzvertrag bestehen nur gegenüber Star Finanz. Fehlermeldungen können über die Sparkasse an den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenLizenzgeber übermittelt werden. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und Lizenzgeber von der Sparkasse kostenfrei durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers Lizenzgebers beseitigt. Sofern Fehler nicht telefonisch, per Fernwartung oder schriftlich analysiert und behoben werden können, wird die Sparkasse dem Kunden im Rahmen der Wartungskapazitäten der Sparkasse das Angebot unterbreiten, gesondert vergütungspflichtig den Fehler vor Ort zu beheben. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher nur Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht , für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungder Lizenzgeber Beseitigungsmöglichkeiten anbietet. Sie gewährleistet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst dass Software-Wartungsarbeiten fachgerecht unter Berücksichtigung der Empfehlun- gen des Lizenzgebers durchgeführt werden, so ist der Fehler möglichst konkret . Gelingt es der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die aufge- tretenen Mängel zu beseitigen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannVertrag fristlos kündigen. Gemäß Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 4.3 8. Auftretende Mängel und Xxxxxx hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung unverzüglich nach Entdeckung dem Auftragnehmer zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istmelden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung endet 180 Tage nach Abnahme der SoftwareArbeitsergebnisse. Sie erstreckt sich nicht auf Fehler oder sonstige Mängel, eines Updates die auf einem Abweichen von dem in der Leistungsbeschreibung des Programms angegebenen Einsatzbedingungen beruhen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Arbeitsergebnisse selbst ändert oder von WartungsleistungenDritten ändern lässt. Der Kunde ist verpflichtet, es sei dennder Sparkasse nachweisbare Unterlagen über Art und Auftreten von Ab- weichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für den Ge- währleistungsanspruch ist die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden. Der Kunde hat keine Rechte bei Sachmängeln, wenn er die Software auf einer Soft- und/oder Hardwareumge- bung nutzt, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennicht den im Bestellformular, nicht den in der Leistungsbeschreibung oder nicht den in den Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Software vorgesehenen Mindestvorausset- zungen entspricht.

Appears in 1 contract

Samples: www.sparkasse-dieburg.de

Gewährleistung. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb‐, Struktur‐ und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations‐ und Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat unser Vertragspartner fachgerechten Rat einzuholen. Für die Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen in der Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Sofort feststellbare Sachmängel, Montagemängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Durchführung der Leistung sofort schriftlich zu beanstanden. Die Reklamation hat in jedem Fall vor Be‐ oder Verarbeitung der Ware zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme der Lieferung oder Leistung, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Wenn Xxxx zur Abnahme bereitgestellt wird und der Vertragspartner oder dessen Beauftragter zur Abnahme nicht erscheint, gilt die Ware als abgenommen. Nicht offensichtliche Mängel oder solche, die sich bei oder nach der Be‐ oder Verarbeitung ergeben, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Vertragspartner. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Über einen bei einem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungsfall hat der Käufer uns nach Kenntnis alsbald zu informieren. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im übrigen nach unserer Xxxx Nachbesserung leisten, einen Preisnachlass gewähren, Ware austauschen oder zurücknehmen. Soweit unsere Erzeugnisse auch von uns montiert werden (z.B. Verlegung von Fußböden, Vertäfelung von Decken und Wänden), ist vom Vertragspartner die Sparkasse Lizenzrechte an Gewähr für fachgerechte und sichere Zwischenlagerung der gelieferten Erzeugnisse zu übernehmen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, oder wird sie unmöglich, so steht unserem Vertragspartner zur Abgeltung seiner Ansprüche nach seiner Xxxx das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages – außer bei Bauleistungen – oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Kunden vermittelt hatZweck verfolgt, richten sich Gewährleistungsansprüche den Vertragspartner gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzNichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern. Die Sparkasse übernimmt Allein durch die Gewähr dafürBezugnahme auf DIN oder EN‐Normen wird deren Inhalt nicht zugesicherter Eigenschaft. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nicht, Lizenz- wünsche des Kunden soweit das Gesetz gemäß §§ 438, Abs. 1, Nr. 2, (Bauwerke und Sachen für ein gemäß Bauwerke) § 479, Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a), Abs. 1, Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Beiderseitige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenSchuldverhältnis und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwDas gilt insbesondere auch für Folgeschäden und Aufwendungsersatzansprüche. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff Haftung auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigenvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Arbeitet SFirm Dies gilt nicht für die bei zwingender Haftung., z.B. nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungProdukthaftungsgesetz, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Sparkasse Gesundheit. Ist die Möglichkeit Lieferung oder Leistung unmöglich und ist dies von uns zu gebenvertreten, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie beschränkt sich der Fehler vermieden oder umgangen Schadenersatzanspruch des Vertragspartners auf höchstens 10% des Wertes des jeweiligen Teils der Lieferung der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse Das Recht zum Rücktritt vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVertrag bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.tenbulte.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Installation. Reparaturen und Ersatzlief erungen v erlängern die Sparkasse Lizenzrechte Gewährleistungsfrist nicht. Mängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich unter Beifügung des Lief erscheins erfolgen. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablief erung an den Kunden vermittelt hatoder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgf ältig zu untersuchen. Sollte trotz aller auf gewendeter Sorgf alt die gelief erte Ware einen Mangel auf weisen, richten der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs v orlag, so werden wir die Ware, v orbehaltlich f ristgerechter Mängelrüge, nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder Ersatzware lief ern. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherf üllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf preis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde nach Maßgabe der Zif fer 9. dieses Vertrages Schadensersatz v erlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Im Fall der Nacherf üllung sind wir v erpflichtet, alle zum Zweck der Nacherf üllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich Gewährleistungsansprüche aus diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzErfüllungsort v erbracht wurde. Die Sparkasse übernimmt Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung v on der v ereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Beeinträchtigung der Brauchbarkeit nach Ablauf angegebener Haltbarkeitsdaten, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die Gewähr dafürnach Gef ahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer übermäßiger Beanspruchungen, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBauf grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenv orausgesetzt sind. Werden v om Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen v orgenommen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen bestehen für diese und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendaraus entstehenden Folgen ebenf alls keine Mängelansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: www.agfa.com

Gewährleistung. Soweit SPECTROPLAST prüft die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzVersand gemäss üblicher Geschäftspraxis. Die Sparkasse übernimmt die Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. SPECTROPLAST leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, Lizenz- wünsche dass die LIEFERGEGENSTÄNDE im Zeitpunkt des Kunden Versandes keine substanziellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart. Die Shore Härte der LIEFERGEGENSTÄNDE darf um +/- 10 Shore A von der angegebenen Shore Härte abweichen. Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am vereinbarten BESTIMMUNGSORT unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen per eingeschriebenem Brief oder E-Mail bei SPECTROPLAST anzuzeigen (Datum Poststempel bzw. Versanddatum der E-Mail massgebend). Später entdeckte verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen ab Entdeckung bei SPECTROPLAST anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige oder werden die LIEFERGEGENSTÄNDE ohne Prüfung weiterverwendet oder verarbeitet, so gelten die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert. Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne schriftliche Zustimmung von SPECTROPLAST durch den KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Gewährleistung. Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann SPECTROPLAST in der Folge wahlweise entweder den betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle oder via Remote-Zugriff untersuchen oder aber verlangen, dass der LIEFERGEGENSTAND an SPECTROPLAST zurückgesandt wird. SPECTROPLAST wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KUNDEN mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat der KUNDE den LIEFERGEGENSTAND aufzubewahren. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird SPECTROPLAST allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. SPECTROPLAST übernimmt keine Gewähr, wenn der KUNDE oder DRITTE ohne die schriftliche Zustimmung der SPECTROPLAST Änderungen oder Reparaturen am betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornehmen oder diesen unsachlich behandeln. Für folgende LIEFERGEGENSTÄNDE gelten in Bezug auf Gewährleistungsansprüche die folgenden Verjährungsfristen: (i) für ein gemäß gedruckte 3D Produkte aus dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer «On-Demand» Druck (Lohnfertigung) 30 Tage, und (ii) für Maschinen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne Hardware (z.B. 3D-Drucker) 12 Monate ab LIEFERUNG. Für von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdSPECTROPLAST ersetzte oder reparierte LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Frist ab LIEFERUNG des ursprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls allfällige Mitarbeit durch SPECTROPLAST bei der Ermittlung von Softwarefehlern Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an Umfang der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenGewährleistung.

Appears in 1 contract

Samples: spectroplast.com

Gewährleistung. Soweit MOVEC leistet für die Sparkasse Lizenzrechte an den vertragsgemässen Eigenschaften des Lizenzgegenstands Gewähr. Mängel sind vom Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzMOVEC unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse MOVEC ist im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt ihrer Xxxx zur Verbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserungoder Lieferung eines mangelfreien Lizenzgegenstands berechtigt. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Bereitstellung einer mangelbereinigten Version. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl bzw. gelingt es MOVEC im Rahmen der Mangelbeseitigung nicht, ins- besondere per Online-Update) eine erhebliche Abweichung von der Dokumentation zu beseitigen oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse so zu umgehen, dass das Programm für den Kunden grundsätzlich einsatzfähig wird, so kann dieser vom Kun- den Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenHerabsetzung der Einmal-Lizenzgebühr, nicht jedoch der laufenden Pflegegebühren, verlangen. Hat Ist die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtBeseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so gilt diese als fehlgeschlagen und kann MOVEC hinsichtlich des betroffenen Bereichs oder Moduls vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden oder MOVEC wird dem Kunden die Einmal-Lizenzgebühr, nicht aber die bis dahin von ihm bereits an MOVEC entrichteten Pflegegebühren sowie sonstigen Entgelte für anderweitige Leistungen von MOVEC rückerstattet. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Kunde kann MOVEC die Vergütung herabsetzen oder Kosten der Überprüfung zu den Ver- trag fristlos kündigengemäss den jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und EDV-Systemunterstützungsleistungen“ von MOVEC zu erstatten. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Der Kunde hat MOVEC bei der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für Suche nach den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenMangelursachen und Mängelbehebung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

Appears in 1 contract

Samples: motiondata-vector.com

Gewährleistung. Soweit Grimminger Schleiftechnik gewährleistet die Sparkasse Lizenzrechte an Mangelfreiheit seiner Produkte entsprechend den Kunden vermittelt hatvertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, richten sich gerechnet ab Übergabe. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvoll- ständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder werden die Produkte von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmi- gung. Im Produktionsprozess von technisch komplexen Produkten kann es zu minimalen Kratzern und kleineren Oberflächenbeschädigungen kommen, die jedoch durch den Produktionsprozess unvermeidbar sind. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Funktionalität des Teiles nicht beeinträchtigten. Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwerden nach Xxxx von Grimminger Schleiftechnik auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Die Sparkasse übernimmt Vor Beginn der Weiterverar- beitung bzw. des Einbaus muss Grimminger Schleiftechnik die Gewähr dafürGelegenheit zur Aussortierung sowie zur Mangelbeseitigung bzw. zur Nach- und Ersatzlieferung gegeben werden. Wird der Fehler trotz Qualitätsprüfung erst nach Einbau festgestellt, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse so ist Grimminger Schleiftechnik nur verpflichtet, Ersatzlieferungen zur Verfügung gestellte Flyer oder zu stellen. Für Ein- und Ausbaukosten und sonstige Werbemittel zu SFirm sind Kosten haftet Grimminger Schleiftechnik nicht. Kosten von Rückrufaktionen trägt Xxxxxxxxxx Schleiftechnik nur dann eine Garantieerklä- rung für den Fall, dass Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Sollte der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBKunde ein Prü- fungsverfahren durchführen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei das über SFirm ausgelöst werdendas ob einer Rückrufaktion entscheiden soll, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit Kunde verpflichtet, Xxxxxxxxxx Schleiftechnik an diesen Verfahren zu gebenbeteiligen. Sollte sich herausstellen, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigendass von Seiten von Grimminger Schleiftechnik weder ein Mangel noch ein Konstruktionsfehler oder ein sonstiger Mangel vorliegt, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wird der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenGrimminger Schleiftechnik alle entstandenen Kosten ersetzen. Weiterge- hende Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Form von Schadenser- satzansprüchen, insbesondere für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Grimminger Schleiftechnik grobfahrlässig gehandelt hat. Grimminger Schleiftechnik haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Grimminger Schleiftechnik nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware und sind im Hinblick auf die Schadenshöhe auf die Versicherungssummen der von Grimminger Schleiftechnik abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Schwierigkeiten der Grimminger Schleiftechnik hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen. Grimminger Schleiftechnik ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde Xxxxxxxxxx Schleiftechnik einen Mangel der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde Grimminger Schleiftech- nik für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungGewährleistung entfällt insgesamt, ins- besondere per Online-Update) wenn Produkte der Grimminger Schleiftechnik nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und/oder Neulieferung der Software zur Installationbei außergewöhnlichen Betriebsbe- dingungen verwendet wird oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähreneingesetzt oder falsch montiert wird sowie bei fehlender ordnungsge- mäßer Wartung. Hat Die Gewährleistung und die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenHaftung entfallen ferner, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istProdukte der Grimminger Schleiftechnik bearbeitet oder verändert werden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Der Kunde weist nachträgt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass die Änderung für den Mangel Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich istfür aufgetretene Mängel bzw. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareSchäden sind. Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, eines Updates oder von Wartungsleistungengilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Sparkasse habe einen sofern lediglich ein ger- ingfügiger Mangel arglistig verschwiegenvorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: www.grimminger-schleiftechnik.de

Gewährleistung. Soweit HKS übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Sinne von § 433 BGB Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. § 639 BGBder Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn dies diese ausdrücklich mit und in Schriftform vereinbart wurde. HKS weist darauf hin, dass es nach dem Kunden gesondert vereinbart wirdStand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an HKS zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und der Sparkasse die Möglichkeit seine Erscheinungsform so genau zu gebenbeschreiben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung dass eine Überprüfung des Mangels (Nachbesserungz. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung setzt der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Kunde HKS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt HKS mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die HKS ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu gewährenverweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Hat HKS kann außerdem die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtNacherfüllung insgesamt verweigern, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen HKS zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istunter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Für Schadenersatzansprüche gilt NrRücktrittsrecht sofort zu. 7Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei dennTritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde weist nachHKS das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an HKS, nachzuliefern. Die HKS ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Die HKS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die HKS wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die HKS nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der HKS grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der HKS entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der SoftwareHKS am EDV-System eine Überprüfung durchführen, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, ob die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenFunktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.hks-systeme.de

Gewährleistung. Soweit Der Auftragnehmer wird die Sparkasse Lizenzrechte gemäss Einzelvertrag geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen. Im Einzelvertrag können weitergehende Bestimmungen über die Ein- haltung einer garantierten Verfügbarkeit, bestimmte Reaktions- und/oder Störungsbehe- bungszeiten auf gemeldete Fehler, ein Eskalationsverfahren oder andere Massnahmen vereinbart werden. Wenn der Auftragnehmer die von ihm unter dem Einzelvertrag übernommenen Ver- pflichtungen verletzt, hat der Kunde das Recht, nach vorgängiger schriftlicher Abmah- nung des Auftragnehmers und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, einen Dritten mit der Ausführung der nicht richtig erfüllten Leistungen zu betrauen und dem Auftrag- nehmer die daraus entspringenden Kosten bis zur Höhe der für die betreffenden Leis- tungen vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Hardware. Eine Wandlung, Min- derung oder Lieferung einer Ersatzware ist ausgeschlossen. Mit Lieferung der Hardware tritt der Auftragnehmer sämtliche Garantieansprüche der Hersteller und/oder Lieferanten der Hardware an den Kunden vermittelt hatzur selbstständigen Geltendmachung der Garantieansprü- che ab. Bei Dienstleistungen gewährleistet der Auftragnehmer, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dass das dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse über- gebene Dienstleistungsresultat im Sinne von § 433 BGB bzwZeitpunkt der Übergabe der im Einzelvertrag festge- haltenen Spezifikation entspricht. § 639 BGBDer Auftragnehmer kann jedoch keine Garantie für den Erfolg seiner Leistungen übernehmen. Der Auftragnehmer kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, wenn dies ausdrücklich mit dass die unter dem Einzelvertrag definierte IT-Anlage dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenDem Kunden ist bekannt, dass eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden kann. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Funktionsfähigkeit der Programme des Mangels Auftragnehmers ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann (NachbesserungArbeitsplatz des Kunden, ins- besondere per Online-Update) Hard- und Software des Kunden, Bedienung der Hard- und Software, Datenübertragungsleitungen, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Neulieferung Dritten etc.). Die jederzeitige ununterbrochene und fehlerfreie Funktionsfähigkeit der Software zur InstallationProgramme, auch nach Korrekturen von Programmfehlern, wird nicht garantiert. Dabei Lässt sich ein Programmfehler zurückführen auf die Änderung der Ein- satz- und Betriebsbedingungen, unsachgemässe oder unberechtigte Eingriffe in die Pro- gramme, Bedienungsfehler etc., ist der Sparkasse vom Kun- Auftragnehmer von den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istGewährleistungspflich- ten entbunden. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Software von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkassewird jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer wegbedungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass auch wenn solche Software in die Änderung für den Mangel nicht ursächlich Programme des Auftragnehmers inte- griert ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

Appears in 1 contract

Samples: promedix-it.ch

Gewährleistung. Soweit Gegenstand des Vertrages ist eine Ware, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB unserer Prospekte und in sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltenen Beschreibungen brauchbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wir haften nur für Mängel, die uns frist- und formgerecht angezeigt worden sind. * Falls nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht Generalunternehmer für ein Gesamtprojekt und haften demnach nicht für das Funktionieren des Gesamtprojektes (Werkes) bzw. für die Gesamtkoordination, sondern übernehmen nur die Haftung dafür, dass der von uns beigestellte Werksteil dem Stand der Technik entspricht und gemäß Abs.1 dieses Vertragspunktes funktionsfähig ist. Mit Unterfertigung einer Zeichnung, Skizze udgl. über eine von uns zu liefernde Ware sind vom Kunden sowohl Art als auch Maße der Ware genehmigt. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass Kamine, Poterierohre oder Rauchabzugskanäle udgl. ordnungsgemäß funktionieren und den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ort der Gewährleistungserfüllung ist unser Sitz bzw. Betriebsstandort. Spesen und Reisekosten im Zusammen- hang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen sind daher vom Kunden zu tragen. * Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gewähr. Das Wahlrecht gern. § 639 BGB932 Abs.1 ABGB, wenn dies ausdrücklich mit ob ein Mangel durch Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes behoben wird, steht uns zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere auf Wandlung oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. * Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen wird auf 6 Monate verkürzt. Sie beginnt für Sach- mängel ab dem Kunden gesondert vereinbart wirdTag der Lieferung bzw. Die Sparkasse übernimmt Teillieferung. * Soweit Mängel Fertigungs- oder Materialteile betreffen, die Gewährnicht von uns hergestellt wurden, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Ansprüche, die uns auf Grund der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit jeweiligen Vereinbarungen mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Zulieferanten diesem gegenüber zustehen. Andere Ansprüche des Herstellers beseitigtKunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler * Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der übernommenen Gewährleistung nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungver- pflichtet, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat. * Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen auf jeden Fall dann, wenn der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenKunde, ohne dies vorher mit uns abgesprochen zu haben und ohne eine schriftliche Genehmigung von uns zu besitzen, Eingriffe in die Ware vorgenommen hat. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (NachbesserungDies gilt auch dann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn der Kunde kann die Vergütung herabsetzen Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istverarbeitet hat. Für Schadenersatzansprüche gilt Nrgebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet. 7* Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gern. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen§ 924 ABGB wird abgedungen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lohberger.com

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGerät Reasco mit einer Leistungserbringung in Verzug, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzso setzt der Kunde Reasco eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen der Reasco beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss Ziff. 6. Der Kunde hat allfällige Mängel so- fort, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Ge- währleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Ände- rungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Reasco Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Bei Mängeln hat Reasco in jedem Fall das vorgängige Nachbesserungs- recht innert angemessener Frist. Reasco verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, Lieferungen, die Gewähr dafürnachweisbar infolge schlech- ten Materials, Lizenz- wünsche fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der Gewährleistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar wer- den, innert angemessener Frist nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu er- setzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Reasco, falls nicht ausdrück- lich darauf verzichtet wird. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teil- weise, so hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenPreises. Ist der Mangel so schwerwiegend, dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Mass brauchbar sind, hat der Besteller nach erfolglosem Nachbesserungsversuch von Reasco das Recht, die Annahme des mangel- haften Teils der Lieferungen oder Leistungen zu verweigern. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruk- tion oder sonstige Werbemittel mangelhafter Ausführung der Lieferungen oder Leistungen ent- standen sind. Ausgeschlossen sind z.B. Schäden infolge nicht vorschrifts- gemässen Zustands der Einrichtungen, Gebäude, Leitungen etc., natürli- cher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvor- schriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, che- mischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Reasco ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Reasco nicht zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse vertreten hat. Reasco übernimmt weiter keine Gewährleistung und Haftung für Funktion, Leistung, Qualität etc. von Einrichtungen, Appa- raten und sonstigen Materialien und Leistungen, welche nicht von Reasco im Sinne von § 433 BGB Rahmen des vorliegenden Vertrages geliefert bzw. § 639 BGBerbracht worden sind. Keine Gewährleistung übernimmt Reasco ferner für Frost- und Feuerschä- den, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährungeeignete Brennstoffe, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungÜberlastung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenWassermangel, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennDefekte, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenan Heizkesseln durch Ausscheiden und Ablagern von Kalkbestandteilen, Erosion, Kavitation usw. oder an Heizkesseln, Boilern, Rohrleitungen oder anderen Anlageteilen durch Korrosion, z.B. Rosten, verursacht durch Säu- ren, Laugen, Gase, Luft, salz- oder sauerstoffhaltiges Wasser usw., oder durch andere chemische oder elektrische Einflüsse entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: reasco.immo

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGerät Reasco mit einer Leistungserbringung in Verzug, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzso setzt der Kunde Reasco eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen der Reasco beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäss Ziff. 6. Der Kunde hat allfällige Mängel sofort, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte un- sachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umge- hend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Reasco Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Bei Mängeln hat Reasco in jedem Fall das vorgängige Nachbes- serungsrecht innert angemessener Frist. Reasco verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, Lieferungen, die Gewähr dafürnachweisbar infolge schlechten Materials, Lizenz- wünsche fehlerhafter Kon- struktion oder mangelhafter Ausführung vor Ablauf der Gewähr- leistungspflicht schadhaft oder unbrauchbar werden, innert an- gemessener Frist nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu erset- zen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Reasco, falls nicht aus- drücklich darauf verzichtet wird. Gelingt die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenPrei- ses. Ist der Mangel so schwerwiegend, dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Mass brauchbar sind, hat der Besteller nach erfolglosem Nachbesserungsversuch von Reasco das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferungen oder Leistungen zu verweigern. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder sonstige Werbemittel mangelhafter Ausführung der Lie- ferungen oder Leistungen entstanden sind. Ausgeschlossen sind x.X. Xxxxxxx infolge nicht vorschriftsgemässem Zustand der Einrichtungen, Gebäude, Leitungen etc., natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, che- mischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Reasco ausge- führter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Reasco nicht zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse vertreten hat. Reasco übernimmt weiter keine Gewährleistung und Haftung für Funktion, Leistung, Qualität etc. von Einrichtungen, Apparaten und sonstigen Materialien und Leistungen, welche nicht von Reasco im Sinne von § 433 BGB Rahmen des vorliegenden Vertrages geliefert bzw. § 639 BGBer- bracht worden sind. Keine Gewährleistung übernimmt Reasco ferner für Frost- und Feuerschäden, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährungeeignete Brennstoffe, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungÜberlastung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenWasser- mangel, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennDefekte, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenan Heizkesseln durch Ausscheiden und Ab- lagern von Kalkbestandteilen, Erosion, Kavitation usw. oder an Heizkesseln, Boilern, Rohrleitungen oder anderen Anlageteilen durch Korrosion, z.B. Rosten, verursacht durch Säuren, Laugen, Gase, Luft, salz- oder sauerstoffhaltiges Wasser usw., oder durch andere chemische oder elektrische Einflüsse entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: reasco.ch

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Ware oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung bei Abnahme der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst Leistung schriftlich gerügt werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Nach Ablauf dieser Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche können Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels können erst offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist bei Werkvertrag/Werklieferungsvertrag beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Bei Lieferung und Einbau von fabrikneuen Elektromotoren oder Elektroteilen durch den Auftragnehmer beträgt die Gewährleistung nach VOB 2 Jahre nach Abnahme. Davon ausgenommen sind Mängel an Verschleißteilen sowie Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind. Wird der Anschluß der durch Auftragnehmer gelieferten fabrikneuen Motoren oder Teilen bauseits (durch den Auftraggeber) durchgeführt, so hat dies durch eine zugelassene VDE-Fachfirma zu erfolgen. Andernfalls entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Dem Auftraggeber obliegt hierüber die Nachweispflicht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers/Auftragnehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachAuftragnehmer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass die Änderung für erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht ursächlich istwiderlegt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung 3.5. Bei berechtigten Mängelrügen hat der SoftwareAuftragnehmer die Xxxx, eines Updates entweder die mangelhaften Liefergegstände nachzubessern oder von Wartungsleistungendem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegestandes Ersatz zu liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Xxxxxxx der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, es sei dennhat der Auftraggeber nicht das Recht, die Sparkasse habe Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber einen Mangel arglistig verschwiegenentsprechenden Preisnachlaß oder nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 3.6. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

Appears in 1 contract

Samples: www.salzner.de

Gewährleistung. Soweit Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntga- be von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich und mit Übersendung eines Musters der beanstandeten Ware oder sonstiger Nachweise (z.B. Fotos) bekannt zu geben. Wird ein Mangel fristgerecht gerügt, werden wir den Mangel nach eigener Xxxx durch Verbesserung oder Austausch beheben, die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis mangelhafte Ware gegen den Hersteller Star FinanzGutschrift des Kaufprei- ses zurücknehmen oder Preisminderung gewähren. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit Andere Ansprüche stehen dem Kunden gesondert vereinbart wirdnicht zu. Die Sparkasse übernimmt die Wir leisten Gewähr, per Hotline oder Fernwartung dass die Ware den Kunden bei vereinbarten Spezifikationen und den in der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht Europäi- schen Union für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungWare geltenden zwingenden Rechtsvorschriften entspricht. Wir leisten Gewähr, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdendass die Ware innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden darf. Ob sie auch außerhalb der EU vertrieben werden darf, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenselbst abzuklären (z.B. Le- bensmittelrecht, Kennzeichnungsvorschriften, etc.). Die Nacherfüllung erfolgt Produkte entsprechen den Vorschrif- ten des IFS Broker, International Featured Standard Broker. Unsere Abfüller und Rohsaftliefe- ranten sind nach IFS Food zertifiziert. Sollte es zu einer Rohstoffknappheit (bedingt durch Beseitigung Ernteausfällen etc.) kommen, kann ausnahmsweise auf nicht IFS zertifizierte Rohsaftlieferan- ten zurückgegriffen werden (z.B.: Global Food Suppliers). Nur eine von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Mängelrüge berechtigt den Kunden dazu, die termingemäße vertragliche Zahlung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Rechnungsbetrages zurückzuhalten. Keine der beiden Vertragspar- teien kann für indirekte Schäden oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend Folgeschäden verantwortlich gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Gewährleistungsfrist entspricht der SoftwareMindesthaltbarkeitsdauer und beginnt, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, sobald die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenWare dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird.

Appears in 1 contract

Samples: hoellinger-juice.at

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzDie Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die Sparkasse ci solution GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung, den Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind. Die Gewähr dafürerlischt, Lizenz- wünsche wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen vornimmt oder von Personen vornehmen lässt, die nicht durch die ci solution GmbH autorisiert wurden. Im Falle von Mängeln des Kunden für ein gemäß Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKäufer nicht zuzumuten ist. Von Der Käufer muss der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung ci solution GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Sparkasse Frist ist die ci solution GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Sinne von § 433 BGB Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. § 639 BGBTeil auf eigene Kosten und Gefahr, wenn dies ausdrücklich verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an die ci solution GmbH oder dessen Zulieferer in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ci solution GmbH über. Sollte der Käufer ein Gerät übersenden, bei dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährsich herausstellt, per Hotline dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der ci solution GmbH in Höhe von fünfzig Euro, oder Fernwartung den Kunden gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Überprüfung durch den Hersteller beseitigender Kostenbetrag, den dieser der ci solution GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Arbeitet SFirm nicht für Grund hierfür ist der bei der ci solution GmbH entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvon der ci solution GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die ci solution GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die ci solution GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit dieses Risiko vom Auftraggeber zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkentragen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseKaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Ihre Berechtigung sei durch die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istci solution GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Die Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenverkauft.

Appears in 1 contract

Samples: www.ci-solution.com

Gewährleistung. Soweit Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die Sparkasse Lizenzrechte auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch deren unsachge- mäße Behandlung, Lagerung oder Fehlbedienung entstanden sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren liegen ausschließlich im Ver- antwortungsbereich des Käufers. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift erfolgt – sofern eine solche nach den Kunden vermittelt hatvertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet ist – nur unverbindlich sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr und befreit den Käufer insbesondere nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke sowie die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Der Käufer hat uns Mängel der gelieferten Ware, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware oder einer anderen Menge der bedungenen Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schrift- lich anzuzeigen. Die Sparkasse übernimmt vorgenannte Frist zur Untersuchung auf Mängel gilt in besonde- rem Maße bei gelieferter Ware, die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß in eine andere Sache eingebaut werden sollen. Jedenfalls ist dann die Untersuchung auf Mängel vor dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenEinbau durchzuführen. Von Wir können beim Einbau der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann gelieferten Ware in eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBandere Sache die vom Käufer begehrte Nacherfüllung verweigern, wenn dies ausdrücklich sie nur mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdunverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nacherfüllungskosten sind insbesondere unverhältnismäßig, wenn sie entweder den Wert der gelieferten Ware in mangelfreiem Zustand um mehr als 150 % oder den mangelbedingten Minderwert um mehr als 200 % übersteigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung dieser Rügefristen ist eine Gewährleistung wegen der betreffenden Mängel ausge- schlossen. Die Sparkasse übernimmt Regelungen der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die GewährNachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, per Hotline so kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kaufpreises oder Fernwartung den Kunden bei Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer kann die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zudem erst dann verlangen, wenn der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Hersteller der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an gelieferten Ware eine Gewährleistung abgelehnt, auf ein entsprechendes Verlangen des Käufers nicht reagiert hat oder der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Versuch der Abhilfe durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrWir sind zur Nacherfüllung erst nach Zahlung eines angemessenen Teils des verein- barten Entgelts verpflichtet, sofern unsere Leistung in Ansehung des Mangels für den Kunden nicht wertlos ist. 7Nach erfolgter Nacherfüllung erfolgt die Herausgabe der Sache nur gegen Entrichtung des vollen Entgeltes. Vom Kunden Leisten wir Gewähr durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Neuherstellung des versprochenen Werkes, so sind wir berechtigt, vom Käufer die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen. Zeigt sich bei Überprüfung des Kaufgegenstandes im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachRahmen eines Gewährleistungs- verlangens, dass die Änderung gelieferte Xxxx zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mit einem Mangel behaftet war, so sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen für den Mangel deren Versand und Überprüfung pauschal i. H. v. € 30,00 zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder eines weitergehenden Aufwandes ist möglich. Sofern eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, diesen kündigt oder die Wandlung des Vertrages erfolgt, so sind wir berechtigt, 3% des Kaufpreises pro Monat als Nutzungsersatz geltend zu machen, sofern der Käufer nicht ursächlich nachweist, dass im konkre- ten Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, Rückgabe verkaufter Ware ist – sofern diese nicht mangelhaft ist – nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und nur original verpackt möglich. Sie erfolgt in diesem Falle zum Tagespreis abzüglich eines Updates oder Verwaltungskostenanteils von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen5% des Nettover- kaufspreises.

Appears in 1 contract

Samples: inaqua.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an a. Allgemein Bestellungen werden nach den Kunden vermittelt hatVorgaben des Bestellers und den entspre- chenden Zeichnungen spezifikationsgerecht ausgeführt. Im Falle der Lieferung mangelhafter Ware haften wir nach unserer Xxxx nur in der Weise, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdass wir nach Rückgabe der Ware entweder Ersatz leisten, nachbessern oder Gutschrift erteilen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenBestellers infolge von Mängeln der Ware unterliegt den Beschränkungen der Ziffer 9. Von Die Ware gilt von uns als der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBArt und Stückzahl nach vertragsgerecht ge- liefert, wenn der Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Lieferung von ihm festgestellte Abweichungen vom Vertragsinhalt schriftlich anzeigt. Bei Sonderanfertigungen gelten Mehr- oder Mindermengen von 10 % der Lieferung als vertragsgerecht. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Ablieferung unverzüglich auch auf Mängel zu untersuchen, soweit dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungordnungsmäßigen Geschäftsgang tunlich ist, und entdeckte Mängel Berrang unverzüglich anzuzeigen. Spätere Mängelrügen können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht nur berücksichtigt werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istes sich um einen versteckten Mangel handelt. Für Schadenersatzansprüche gilt NrGewährleistungsansprüche sind vom Besteller schriftlich unter Angabe der festgestellten Mängel in nachprüfbarer Form geltend zu machen. 7Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Vom Kunden oder Die Verwendung und Verarbeitung der Ware liegt ausschließlich im Auftrag Verant-wor- tungsbereich des Kunden Bestellers. Unsere technische Beratung und Beschrei- bung der Produkte in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, eigenen Prüfung der Kunde weist nach, dass die Änderung Produkte auf ihre Eignung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates beabsichtigten Zweck oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerfahren.

Appears in 1 contract

Samples: www.berrang.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt für wasserundurchlässigen Beton 66 Monate, ansonsten 42 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme des Gesamtbauwerkes durch den Auftraggeber des AG zu laufen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung gelten uneingeschränkt. Eine Rügeverpflichtung, insbesondere zu einer Rüge binnen angemessener Frist, besteht nicht, die Sparkasse Lizenzrechte §§ 377 und 378 UGB gelten somit nicht. Wird ein Mangel während der Gewährleistungsfrist festgestellt, wird vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übernahme vorlag. Die Xxxx des Gewährleistungsbehelfs steht dem AG offen. Die Gewähr- leistungsbehelfe Preisminderung und Wandlung (sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt) stehen dem AG daher auch vorrangig zur Verfügung. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der AN für die sach- und fachge- rechte sowie vertragskonforme Lieferungen und Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Lieferungen und Leistungen in Geltung stehenden Regeln der Baukunst sowie dem letztgültigen Stand der Technik. Auch bei offenkundigen Mängeln und solchen, die aus öffentlichen Büchern ersichtlich sind, kommt es zu keiner Einschränkung der Gewährleistung. Sollte der AG dem Auftraggeber des AG oder Dritten für nicht ordnungsgemäß erbrachte Lieferungen und Leistungen des AN ersatzpflichtig werden, sei es auch aufgrund eines Vergleiches, kann er diesen Anspruch an den Kunden vermittelt hatAN weiterverrechnen. Kann über das Vorliegen eines Mangels kein Einvernehmen hergestellt werden, richten sich Gewährleistungsansprüche hat der AG das Recht, drei Sachverständige zu benennen. Macht der AG von diesem Wahlrecht Gebrauch, hat der AN aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdieser Liste einen Sachverständigen zu wählen, der über das Vorliegen des gerügten Mangels endgültig entscheidet. Die Sparkasse übernimmt Kosten der Einschaltung des Sachverständigen sind vom AN zu ersetzen, sofern der Sachverständige nicht die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche Mängelfreiheit bestätigt. Andernfalls trägt der AG die Kosten des Kunden Sachverständigen. Der Bearbeitungsaufwand des AG für ein gemäß Mängelbehebungen des AN ist in- nerhalb von 3 Monaten ab Übergabe an den Auftraggeber des AG für den AN kostenfrei. Ab dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten4. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Monat werden für den Bearbeitungsaufwand des AG pro gemeldeten Mangel mind. € 50,00 - bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit bei schwerwiegenden Mängeln der tatsächliche Aufwand - dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline AN in Rechnung gestellt oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenHaftrücklass abgezogen.

Appears in 1 contract

Samples: hoerlesberger.at

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis der Kunde gegen den Hersteller Star Finanzoder Verkäufer der Software Gewährleistungs- ansprüche oder Garantieansprüche hat, sind Ansprüche gegen die Kyffhäusersparkasse aus dem Software- Wartungsvertrag insoweit ausgeschlossen. Die Sparkasse Kyffhäusersparkasse haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Mangelfreiheit der Wartungsobjekte. Die Kyffhäusersparkasse übernimmt die Gewähr dafürGewährleistung, Lizenz- wünsche dass Fehlermeldungen des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenordnungsgemäß ausgewertet und bei Bedarf Fehlermeldungen unverzüglich an den Hersteller weitergeleitet werden. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in In Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung wird die Kyffhäusersparkasse an der Fehlerbeseitigung mitwirken. Wurden Wartungsarbeiten von Patches oder Updates des Herstellers beseitigtder Kyffhäusersparkasse mangelhaft erbracht, so steht der Kyffhäusersparkasse zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode Form der Nacherfüllung wählt die Kyffhäusersparkasse nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Der Kunde ist verpflichtet, an der Mangelbeseitigung mitzuwirken und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht die Rahmenbedingungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können Wartungsarbeiten insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen gemäß Ziffer 3 und der Sparkasse Ziffer 5 herzustellen. Kann die Möglichkeit zu geben, Kyffhäusersparkasse die Wartungsarbeiten innerhalb einer angemessenen Frist Nachfrist nicht mangelfrei erbringen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz in den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigenGrenzen von Ziffer 7 zur Verfügung.Kein Mangel der Wartungsleistungen liegt vor, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat wenn der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkendie Software auf einem System laufen lässt, dass nicht den Herstellerempfehlungen bezüglich Leistungsvermögen, Speicherkapazität, Betriebssystemversion usw. entspricht. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- Kyffhäusersparkasse wird den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenKunden darauf hinweisen, wenn er die Nacherfüllung fehlgeschlagen istSoftware für die Kyffhäusersparkasse erkennbar außerhalb der Herstellerspezifikation betreibt. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachund Kyffhäusersparkasse ist bekannt, dass die Änderung für den Mangel Software nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik entwickelt wird und Funktionsstörungen auch bei größter Sorgfalt nicht ursächlich istausgeschlossen werden können. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Software, eines Updates Software und/oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenBehebung aller Fehler kann deswegen allein durch die Programmwartung nicht gewährleistet werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.kyffhaeusersparkasse.de

Gewährleistung. Soweit a) Hardware / Software Für Hard- und/oder Softwarelieferungen wird der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Mängeln ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Step Ahead die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt Pflichtverletzung zu vertreten hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzund sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Step Ahead beruhen. Einer Pflichtverletzung von Step Ahead steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Sparkasse übernimmt die Verjährungsfrist für alle weiteren Rechte aus gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen beträgt 1 Jahr. Die vorstehende Gewährleistungsfrist bezieht sich ausdrücklich auf den jeweils gelieferten Leistungsbestandteil und verlängert sich nicht für das Gesamtsystem. Im Übrigen leistet Step Ahead lediglich Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass gelieferte Hard- und/oder Software zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer den gewöhnlichen oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Verschleiß und für Mängel, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie durch Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage-, Installations- Bedienungsanweisungen und/oder einer Änderung der Systemumgebung verursacht werden, so ist leistet Step Ahead keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Step Ahead weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Fehler möglichst konkret Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernimmt Step Ahead keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannbeim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Gemäß Nr. 4.3 Mängel hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenschriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt Step Ahead steht es nach eigener Xxxx frei, Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) Nachbesserung oder Neulieferung der Software zur InstallationErsatzlieferung zu leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von Step Ahead übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennberechtigt, die Sparkasse habe Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrage zu verlangen. Korrektur inkonsistenter Daten, bei dem ein reproduzierbares Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Inkonsistenz auf einen Mangel arglistig verschwiegen.Standard Referenzsystem reproduzierbar erstellt werden können, fällt in die Gewährleistung sonstige inkonsistente Daten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen

Appears in 1 contract

Samples: www.stepahead.ch

Gewährleistung. Soweit Bourdon-Haenni gewährleistet dem Käufer die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hateinwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für Teile, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse als Sicherheitsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie der EU eingesetzt werden, wird nur nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch Bourdon-Haenni eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung von § 433 BGB bzwBourdon-Haenni bleibt auf den Ersatz oder die Reparatur der schadhaften Teile und auf Ursachen, die vor dem Gefahrenübergang gesetzt wurden, beschränkt. § 639 BGBDie Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, insbesondere ist kein Schadenersatz wegen Betriebsausfalls usw. geschuldet. Die Gewährleistung erlischt auf alle Fälle, wenn dies ausdrücklich mit der Käufer keine Original Bourdon-Haenni Ersatz- teile verwendet oder Mängel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Allfällige derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Produktmängel können während der ganzen Gewährleistungsdauer jederzeit vor und/oder nach Verarbeitung und/oder dem Kunden gesondert vereinbart wirdWeiterverkauf gerügt werden, sie sind jedoch nach Bekanntwerden ohne Verzug und unter Beilage des schadhaften Teils schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemäßer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Sparkasse Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Absendung bei Bourdon-Haenni. Die Gewährleis- tungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instand gesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Produkte. Bourdon-Haenni behält sich vor, bei Rücklieferungen und Funktionsprüfungen ohne Gewährleistungsanspruch den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ist im Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen: Bourdon-Haenni übernimmt die GewährGewährleistung dafür, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendass die überlassene Software nicht mit repro- duzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Programmfehler sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers Bourdon-Haenni beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, muss Bourdon-Haenni eine Ausweichlösung entwickeln. Gelingt es Bourdon-Haenni nicht, den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenVerpflichtungen nachzukommen, so ist kann der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse Käufer wahlweise die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigendie Auflösung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirmBourdon-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachHaenni übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für überlassene Software den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenspeziellen Erfordernissen des Käufers entspricht.

Appears in 1 contract

Samples: www.bourdon-instruments.com

Gewährleistung. Soweit Der Besteller hat die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatWare unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt der Fa. RWA, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzansprüche, unverzüglich Anzeige zu machen. Die Sparkasse übernimmt Ist bei besonders verpackten Waren die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Untersuchung der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat Ware selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenmöglich, so ist die Verpackung zu untersuchen und, wenn diese eine äußerliche Beschädigung aufweist, die auf eine Beschädigung der Fehler möglichst konkret verpackten Ware schließen lässt, ist dies der Sparkasse mitzuteilen Fa. RWA bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich Anzeige zu machen. Ist bei Übernahme der Sparkasse die Möglichkeit Ware nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine sofortige Untersuchung der Ware nicht möglich, ist dieser Umstand der Fa RWA oder einem etwaigen Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und ein allfälliger, bei einer nachfolgenden Untersuchung feststellbarer Mangel binnen 5 Werktagen ab Lieferung schriftlich zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen rügen. Dies gilt auch für Fehl- und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannAnderslieferungen. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtWerden Mängel erst später erkennbar, so gilt sind diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann ebenfalls unverzüglich zu rügen, anderenfalls die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Ware auch im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachHinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. Durch Verhandlungen über Mangelrügen verzichtet die Fa. RWA nicht auf den Einwand, dass die Änderung für den Mangel Mangelrüge zu spät erhoben oder nicht ursächlich istausreichend spezifiziert wurde. Der Besteller kann bis maximal 6 Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Fa. RWA und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Bei unberechtigten Mangelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Eine Be- oder Verarbeitung führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der SoftwareStellung von Gewährleistungsansprüche entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt es im Verhältnis des Bestellers zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, eines Updates oder von Wartungsleistungen, so ist ein Rückgriff auf die Fa. RWA gemäß § 833 b ABGB ausgeschlossen. Der Besteller wird seinen Kunden gegenüber - sofern es sei denn, die Sparkasse habe sich nicht um einen Mangel arglistig verschwiegenVerbraucher handelt - jedenfalls das Rückgriffsrecht gem. § 833 b ABGB ausschließen.

Appears in 1 contract

Samples: rwa.co.at

Gewährleistung. Soweit Vorbehaltlich Ziffer 7 (Eigentumsvorbehalt), wird ITW die Sparkasse Lizenzrechte Produkte frei von eigenen Pfandrechten, Sicherungsrechten und Lasten veräußern. ITW gewährleistet darüber hinaus, dass die Produkte ein Jahr ab Datum der Übergabe an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen Frachtführer (die "Gewährleistungsfrist“) und bei üblicher Verwendung und Vornahme der von ITW vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Montage und Wartung: (a) den Hersteller Star Finanzgemeinsam schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und (b) keine wesentlichen Materialfehler aufweisen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Mängelansprüche kann der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind Besteller nur dann eine Garantieerklä- rung geltend machen, wenn der Sparkasse Besteller die in Ziffer 6 festgelegten Untersuchungs- und Rügepflichten erfüllt hat. Nach Xxxx von ITW wird ITW die Produkte durch mangelfreie Produkte ersetzen oder den Mangel beheben, sofern der Liefergegenstand nachweislich bereits bei Gefahrübergang gemäß Ziffer 7 mangelhaft war. ITW wird Eigentümerin an den im Sinne Rahmen der Nacherfüllung ersetzten Teilen. Mängel- oder Haftungsansprüche gemäß Ziffer 9 bestehen nicht aufgrund von § 433 BGB bzw. § 639 BGBUrsachen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährnicht auf ein Verschulden von ITW zurückzuführen sind, per Hotline wie zB: natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Dritter, unvollständige oder fehlerhafte Informationen durch den Hersteller beseitigenBesteller, unsachgemäße Eingriffe oder unfachmännisch ausgeführte Reparaturen, fehlerhafte Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung, unsachgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/Austauschwerkstoffe, ITW nicht bekannte schädliche Umgebungsbedingungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne Zustimmung von ITW vorgenommene Änderungen an den Produkten. Arbeitet SFirm nicht für Der Besteller hat ITW die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen erforderliche Zeit und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewährengeben. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Andernfalls haftet ITW nicht im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Zusammenhang mit diesem Mangel. Nur in dringenden Fällen der SparkasseGefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, es sei dennwobei ITW sofort zu verständigen ist, hat der Kunde weist nachBesteller das Recht, dass die Änderung für den Mangel selbst zu beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von ITW Erstattung der angefallenen angemessenen Aufwendungen zu verlangen. Wenn der Besteller schuldhaft zur Entstehung der Mängel beiträgt, einschließlich, aber nicht ursächlich istbeschränkt auf die Nichteinhaltung seiner Schadensminderungspflicht, hat ITW im Falle der Nacherfüllung Anspruch auf Schadenersatz gegen den Besteller in Höhe dessen Mitverschuldensanteils. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, falls innerhalb einer für ITW gesetzten Nachfrist - unter Berücksichtigung der Softwaregesetzlichen Ausnahmefälle - es ITW nicht gelingt, eines Updates oder von Wartungsleistungenden Mangel zu beseitigen. Ist der Mangel unerheblich, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenkann der Besteller lediglich eine angemessene Reduzierung des Kaufpreises des mangelhaften Produkts verlangen. In allen anderen Fällen sind Preisminderungen ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.itw-automotive-products.de

Gewährleistung. Soweit SIEDLER ALARM GMBH leistet grundsätzlich Gewähr nach Kaufvertragsrecht (Art. 184ff. OR) Die von SIEDLER ALARM GMBH gelieferten Produkte werden nach den anerkannten Regeln der Tech- nik hergestellt und geprüft, weshalb Unzulänglichkeiten (Schäden, Fehler etc.), die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer ihren Wert oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungvorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, können insbesondere Zahlungsvorgänge grundsätzlich nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenvorkommen sollten. Weil Ausnahmen nicht ausgeschlossen werden können, so ist muss der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen Besteller, Auftraggeber oder Käufer im eigenen Interesse eine den betrieblichen Erfordernissen angepasste Eingangsprüfung durchführen. Besondere Prüfungen durch SIEDLER ALARM GMBH erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen schriftlich vertraglich vereinbart worden ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDer Besteller, Auftraggeber oder Käufer muss seinen Mängelrügen jeweils eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins beilegen. 7Ohne Vorweisung dieser Dokumente ist SIEDLER ALARM GMBH nicht verpflichtet, irgendwelche Gewährleistungshandlungen vorzunehmen. Vom Kunden SIEDLER ALARM GMBH ist berechtigt, die als mangelhaft gerügten Produkte umgehend zu prüfen. Soweit Mängel vorliegen, ist SIEDLER ALARM GMBH berechtigt, innert nützlicher Frist nach erfolgter Rüge auf eigene Kosten nach ihrer Xxxx entweder mängelfreie Produkte Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte nachzuliefern oder die mangelhaften Produkte nachzubessern. Danach stehen dem Besteller, Auftraggeber oder Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine Gewährleistung ist unter anderem ausgeschlossen bei Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden Schlag- oder Sturzschäden, natürlicher Abnutzung, Softwareproblemen, Fehlmanipulationen, Be- schädigungen durch Einwirkung von aussen, widerrechtlichen Manipulationen (inklusive Cyberkrimi- nalität) sowie bei Modifikation des Produktes durch den Besteller, Auftraggeber oder Käufer selber oder durch Dritte. Ausgeschlossen von der Gewährleistung ist zudem der übliche Verschleiss von Verschleissteilen wie Batterien, Akkus und Gehäuseteilen. Weitergehende Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen der Produktehersteller gelten nur ge- genüber dem Hersteller und nicht im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVertragsverhältnis zu SIEDLER ALARM GMBH.

Appears in 1 contract

Samples: www.siedleralarm.ch

Gewährleistung. Soweit 10.1Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Erstverkauf der Waren durch die Sparkasse Lizenzrechte Gruppe oder deren Partner an einen Endkunden. 10.2Im Falle der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche abweichend von der obi- gen Regelung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Gruppe die Ansprüche ihres Kunden, die aus Mängeln des Liefergegenstandes resultieren, erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 60 Monate nach Lieferung des Liefergegenstandes an die agierende Gesellschaft. Wenn die Gruppe Liefergegenstände als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurückneh- men musste oder der Kunde der Gruppe oder der Endkunde den Kunden vermittelt Kaufpreis gemindert hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis bedarf es für die in § 437 BGB bezeichneten Rechte der Grup- pe gegen den Hersteller Star FinanzLieferanten wegen des vom Kunden der Gruppe oder Endkun- den geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht. Die Sparkasse übernimmt Gruppe kann dann vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von die Gruppe oder die jeweils agierende Gesellschaft der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Gruppe im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBVer- hältnis zu ihrem Kunden zu tragen hatte, wenn dies ausdrücklich der geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf die Gruppe vorhanden war. In diesen Fällen findet § 476 BGB (Beweislastumkehr) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdÜbergang der Gefahr auf den Endkunden beginnt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr10.3Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel hat der Auftragnehmer / Lieferant nach Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Der Auftragnehmer / Lieferant trägt insbesondere alle im Zusammenhang mit der Mängelfeststel- lung und –beseitigung entstehenden Aufwendungen, per Hotline oder Fernwartung den Kunden auch soweit sie bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Gruppe oder deren Kunden anfallen, insbesondere Untersuchungskosten, Aus- und gegebenenfalls bei Wiedereinbaukosten, Arbeits- und Materialkosten sowie die Trans- port- und sonstigen Kosten beim Austausch mangelhafter Teile. Dies gilt auch, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Ermittlung Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, jedoch nicht, wenn hierdurch unverhältnismäßige Kosten entstehen. 10.4Die von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfender Gruppe gewünschte Art der Nacherfüllung darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese nur mit unverhältnismäßigen Kos- ten möglich sei, sofern die Kosten der gewählten Nacherfüllung den ursprüng- lichen Kaufpreis der mangelhaften Ware nicht um mehr als das Dreifache übersteigen. Mitgeteilte Fehler an Wird der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und Nacherfüllungsanspruch durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenReparatur erfüllt, so ist die Anzahl der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kannReparaturversuche auf zwei Versuche begrenzt. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so Danach gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenals fehlgeschlagen.

Appears in 1 contract

Samples: komsa.com

Gewährleistung. Soweit 13.1Der AN/LIE gewährleistet die Sparkasse Lizenzrechte an sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen Ausführungsvorschriften entsprechend dem neuesten Stand der Technik sowie die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung/Leistung entsprechend den Kunden vermittelt hatsich aus der vorgesehenen Verwendung des Gegenstandes der Lieferung/Leistung ergebenden, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbesonderen Anforderungen hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung gehörenden Unterlagen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr in unseren Spezifikationen angegebenen Werte und Merkmale gelten als vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes der Lieferung /Leistung. 13.2Der AN/LIE haftet auch dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendass durch die Lieferung/Leistung oder Verwendung der gelieferten Sache Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel Er stellt uns von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsansprüchen frei. 13.3Der AN/LIE versichert, entsprechende Haftpflicht- versicherungen abgeschlossen zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwhaben. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt In die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff Versicherungspolicen ist uns auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung Wunsch Einblick zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht13.4Mängel hat der AN/LIE unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich, nicht üblich oder unzumutbar, so gilt diese als fehlgeschlagen können wir stattdessen die unverzügliche - für uns kostenfreie - Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes oder die erneute Erbringung der Leistung verlangen. 13.5Kommt der AN/LIE seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht unverzüglich nach, verweigert er die Erfüllung dieser Verpflichtung oder ist ihm auch die Ersatzlieferung nicht möglich, so können wir ohne Fristsetzung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. In dringenden Fällen sind wir auch ohne vorherige Benachrichtigung des AN/LIE berechtigt, einen mangelhaften Liefergegenstand auf seine Kosten auszubessern oder uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. 13.6Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kann der AN/LIE eine Abnahme bei Zulieferungen zu Schiffen erst mit deren Ablieferung an unseren Auftraggeber verlangen und Lieferungen/ Leistungen für eine Anlage, an deren Herstellung weitere Lieferer beteiligt sind, erst mit deren Inbetriebnahme an der Kunde kann Verwendungsstelle. 13.7Für gelieferte Ersatzstücke und Nachbesserungen beginnt die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istgesetzliche Gewährleistungsfrist nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennLieferteile, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenwegen Mängeln nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung.

Appears in 1 contract

Samples: www.metrica.de

Gewährleistung. Soweit MOVEC leistet für die Sparkasse Lizenzrechte an den vertragsgemäßen Eigenschaften des Lizenzgegenstands Gewähr. Mängel sind vom Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzMOVEC unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse MOVEC ist im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt ihrer Xxxx zur Verbesserung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserungoder Lieferung eines mangelfreien Lizenzgegenstands berechtigt. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch die Bereitstellung einer mangelbereinigten Version. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl bzw. gelingt es MOVEC im Rahmen der Mangelbeseitigung nicht, ins- besondere per Online-Update) eine erhebliche Abweichung von der Dokumentation zu beseitigen oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse so zu umgehen, dass das Programm für den Kunden grundsätzlich einsatzfähig wird, so kann dieser vom Kun- den Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenHerabsetzung der Einmal- Lizenzgebühr, nicht jedoch der laufenden Pflegegebühren, verlangen. Hat Ist die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtBeseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so gilt diese als fehlgeschlagen und kann MOVEC hinsichtlich des betroffenen Bereichs oder Moduls vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden oder MOVEC wird dem Kunden die Einmal-Lizenzgebühr, nicht aber die bis dahin von ihm bereits an MOVEC entrichteten Pflegegebühren sowie sonstigen Entgelte für anderweitige Leistungen von MOVEC rückerstattet. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Kunde kann MOVEC die Vergütung herabsetzen oder Kosten der Überprüfung zu den Ver- trag fristlos kündigengemäß den jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und EDV-Systemunterstützungsleistungen“ von MOVEC zu erstatten. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber Der Kunde hat MOVEC bei der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für Suche nach den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenMangelursachen und Mängelbehebung angemessen unentgeltlich zu unterstützen.

Appears in 1 contract

Samples: motiondata-vector.com

Gewährleistung. Soweit Bei Mängeln der Ware gelten die Sparkasse Lizenzrechte gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. microgreenbox haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an den Kunden vermittelt Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, richten sofern es sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine Haftung der microgreenbox keinesfalls übernommen werden. microgreenbox haftet darüber hinaus nur für eigene Inhalte auf der Website des Onlineshops. Soweit microgreenbox mit Links den Hersteller Star FinanzZugang zu anderen Websites ermöglicht, ist microgreenbox für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Alle im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Onlinseshop abgebildeten Produkte wurden für haushaltsübliche Zwecke entwickelt und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern getestet und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm sind nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kanngewerbliche Zwecke geeignet. Gemäß Nr. 4.3 hat der Der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachmuss sicherstellen, dass die Änderung Produkte für sein Vorhaben geeignet sind. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Montageanleitung und die Gebrauchsanweisung befolgt werden und die maximale Belastbarkeit eingehalten wird. Bei der Überprüfung, Reparatur oder Wartung unserer Geräte, auf welchen Daten oder Programme gespeichert sind, besteht die Möglichkeit des Verlustes oder der Beschädigung von im Gerät gespeicherten Daten oder Programmen. Jede Haftung für Schäden an bzw. Verlust von Daten und Programmen ist ausgeschlossen. Über den Mangel nicht ursächlich istWarenkorb beginnt der Kunde den schrittweisen Prozess zum Abschluss des Bestellvorganges. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Am Ende des Bestellvorganges gelangt der SoftwareKunde zur Erhebung der Kunden-, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennRechnungs- und Lieferdaten, die Sparkasse habe wir zur künftigen Vertragserfüllung benötigen. Hat der Kunde bereits einmal ein Konto angelegt, kann sich der Kunde an dieser Stelle auch zu diesem anmelden und damit die bereits früher erfassten Adressdaten verwenden. Vor Abschluss des Bestellprozesses bitten wir den Kunden noch, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns zu lesen und deren Kenntnisnahme durch Aktivieren der zugehörigen Checkbox zu bestätigen, bevor der Kunde die Bestellung abschließt und damit ein verbindliches Angebot an microgreenbox abgibt. Selbstverständlich kann es immer vorkommen, dass einem bei der Eingabe von Daten Fehler unterlaufen. Hat der Kunde einen Mangel arglistig verschwiegenFehler bei der Eingabe gemacht, so bitten wir, uns dies umgehend mit einer Nachricht an die im Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse mitzuteilen, damit wir möglichst zeitnah darauf reagieren können. Sollte der Kunde eine Bestellung stornieren wollen, bitten wir den Kunden sich per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere elektronische Kontaktadresse für alle Belange rund um Anregungen, Mitteilungen und Beschwerden findet der Kunde in unserem Impressum hinterlegt.

Appears in 1 contract

Samples: buy.fridgegrow.com

Gewährleistung. Soweit Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die Sparkasse Lizenzrechte durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch deren unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Fehlbedienung entstanden sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift erfolgt - sofern eine solche nach den Kunden vermittelt hatvertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet ist - nur unverbindlich sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr und befreit den Käufer insbesondere nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke sowie die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Der Käufer hat uns Mängel der gelieferten Ware, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware oder einer anderen Menge der bedungenen Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung dieser Rügefristen ist eine Gewährleistung wegen der betreffenden Mängel ausgeschlossen. Die Sparkasse übernimmt Regelungen der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsorder Materialmängel schadhaft, so liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Gewähr dafürNachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, Lizenz- wünsche so kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Der Käufer kann die Herabsetzung des Kaufpreises oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur Rückgängigmachung des Vertrages zudem erst dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverlangen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährder Hersteller der gelieferten Ware eine Gewährleistung abgelehnt, per Hotline auf ein entsprechendes Verlangen des Käufers nicht reagiert hat oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Versuch der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Abhilfe durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. 7Wir sind zur Nacherfüllung erst nach Zahlung eines angemessenen Teils des vereinbarten Entgelts verpflichtet, sofern unsere Leistung in Ansehung des Mangels für den Kunden nicht wertlos ist. Vom Kunden Nach erfolgter Nacherfüllung erfolgt die Herausgabe der Sache nur gegen Entrichtung des vollen Entgeltes. Leisten wir Gewähr durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Neuherstellung des versprochenen Werkes, so sind wr berechtigt, vom Käufer die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen. Zeigt sich bei Überprüfung des Kaufgegenstandes im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachRahmen eines Gewährleistungsverlangens, dass die Änderung gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mit einem Mangel behaftet war. so sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen für den Mangel deren Versand und Überprüfung pauschal i. H. v. € 30,00 zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder eines weitergehenden Aufwandes ist möglich. Sofern eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, diesen kündigt oder die Wandlung des Vertrages erfolgt, so sind wir berechtigt, 3% des Kaufpreises pro Monat als Nutzungsersatz geltend zu machen, sofern der Käufer nicht ursächlich nachweist, dass im konkreten Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, Rückgabe verkaufter Ware ist - sofern diese nicht mangelhaft ist - nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und nur original verpackt möglich. Sie erfolgt in diesem Falle zum Tagespreis abzüglich eines Updates oder Verwaltungskostenanteils von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen5% des Nettoverkaufspreises.

Appears in 1 contract

Samples: www.ina-tec.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatWir leisten, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzwenn nichts anderes vereinbart, 6 Monate ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreie Arbeiten der von uns gelieferten Geräte, in Bezug auf Material und Verarbeitung. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die Gewähr dafürnicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung/Behandlung nach den gültigen Regeln der Technik, Lizenz- wünsche des Kunden zurückzuführen sind. Ausgenommen von der Gewährleistung sind auch elektrische und elektronische Teile der Geräte, für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenwelche die Herstellerfirmen eine kürzere Garantie festgelegt haben. Von Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen wurden, beschränkt sich die Gewähr- leistung auf den Umfang der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Garantieleistungen der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdHerstellerfirma. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Xxxx auf Nachbesserung oder Fernwartung den Kunden Ersatz des beanspruchten Gerätes. Erst bei fehlgeschlagener Nachbesserung bestehen An- sprüche auf Wandlung oder Minderung. Zur Nachbesserung hat der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für Besteller uns die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung Gelegenheit zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtVer- weigert er diese, so gilt diese sind wir von der Mängelhaftung befreit. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten. Ersetzte Teile w†erden unser Eigentum. Die Fracht für die auszutauschenden Teile trägt der Besteller. Die Zusendung der reparierten oder ersetzten Teile geht zu unseren Lasten. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Verän- derungen oder Reparaturen durchgeführt werden. Den gelieferten Geräten beigefügte Betriebsanleitungen und Schaltpläne unterliegen den allgemeinen Bestimmungen der Herstellerfirma. Für die darin festgelegte und von den Geräten abweichende Daten können seitens des Bestellers keine Regressanprüche abgeleitet werden. Rechte aus Leistungs- und Verbrauchergarantien hat der Besteller nur soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Alle Garantien unterliegen einer angemessenen Toleranz. Die Garantien gelten als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdeneingehalten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istzugesicherten Eigenschaften bei der Abnahme oder bei Inbetriebnahme erreicht werden. Für Schadenersatzansprüche Funktionsmängel an den von uns gelieferten Geräten auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse übernehmen wie keine Haftung. Irgendwelche weitergehenden Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen; ins- besondere kann von uns ein Ersatz etwaiger mittelbarer Schäden nicht verlangt werden. Dies gilt Nrjedoch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 7. Vom Kunden Werden wir aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder im Auftrag des Kunden anderer deliktsrechtlicher Vorschriften von einem Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber auf Schadensersatz in Anspruch genommen oder ent- steht auf andere Weise ein Schaden (z. B. Rückruf), so hat uns der SparkasseLieferer freizustel- len, es sei dennsoweit der Schaden auf einem Fehler beruht, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich der Lieferer verantwortlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen.

Appears in 1 contract

Samples: www.vma-antriebstechnik.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat1. Bei begründeten Beanstandungen hinsichtlich der Menge und/oder Qualität sind wir – unbeschadet unserer etwaigen Schadenersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maß- nahmen fehl, richten sich Gewährleistungsansprüche aus hat der Käufer das Recht, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Offensichtliche Mängel müssen uns gegenüber – unbeschadet kürze- rer Rückfristen gegenüber dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzTransporteur – unverzüglich nach Fest- stellung der Mängel, spätestens 4 Tage nach Anlieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenNach Möglichkeit ist uns eine Probe von mind. Von 1 kg (bei Treib- und Brennstoffen: 5 Liter) der Sparkasse gelieferten – und noch unveränderten und unvermischten – Ware zur Nachprüfung zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung stellen. In jedem Fall trägt der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzwKäufer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so Uns ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. uns von der ordnungs- gemäßen Durchführung der Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu überzeugen. Versteckte Mängel hat uns der Käufer spätestens innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirkenvon 8 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Software zur InstallationÜbergabe der Ware. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährenEtwaige Rügeobliegenheiten gem. Hat § 377 HGB bleiben unberührt. Ist die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder Beanstandung auf mangelhaften Transport im Auftrag des Kunden von Käufers zurückzuführen, hat der Käufer die verkehrserforderlichen Formalitäten einschließlich einer Beweissicherung gegenüber dem Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse(z.B. Spediteur, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istFrachtführer) auf seine Kosten wahrzunehmen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenVerhand- lungen zwischen dem Käufer und uns stellen kein Präjudiz hinsichtlich etwaiger versäumter Rügefristen des Käufers dar.

Appears in 1 contract

Samples: www.montana-schmierstoffe.de

Gewährleistung. Soweit Beim Kauf von Verbrauchsgütern tritt gegenüber privaten Verbrauchern eine 2-jährige, gegenüber gewerblichen Abnehmern eine 1-jährige Gewährleitungsfrist in Kraft. Beim Kauf gebrauchter Produkte beträgt die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatGewährleistungsfrist für private Abnehmer 1 Jahr, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzbei gewerblichen Abnehmern ist diese Gewährleistung ausgeschlossen. Nachweislich fehlerhafte Ware oder Teile sowie etwaige Mängel werden im Rahmen der Sachmangel- Haftung repariert oder ersetzt. Der Käufer kann wählen, ob er einer Reparatur oder Mangelbeseitigung zustimmt oder die Lieferung eines neuen, mangelfreien Artikels verlangt. Bei Fehlschlag von Reparatur oder Mängelbeseitigung besteht Anspruch auf Minderung oder Ersatz. Die Sparkasse übernimmt Gewährleistungsfrist für Handwerksarbeiten beträgt laut VOB zwei Jahre ab Rechnungsdatum, für baubezogene Leistungen 5 Jahre. Die Feststellung von Mängeln, für die wir Gewähr dafürleisten sollen, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB ist uns unverzüglich nach Auftreten bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdErkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenRückwirkung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mitgeteilte Fehler Alle sonstigen Schadensersatzansprüche an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseuns s ind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht. Fremde Einwirkungen entbinden Fa. Klug von jeglicher Gewährleistung. Jegliche Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung und wenn von dritter Seite ohne unsere Zustimmung, Manipulationen oder Änderungen vorgenommen worden sind bzw. Schäden durch Umstände eingetreten sind, die der Kunde weist nachBesteller mit zu vertreten hat. Dies gilt ebenso für Beschädigung oder Entfernung von angebrachten Plomben. Fa. Klug gewährleistet jedoch nicht, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istüberlassene Software stets unterbrechungsfrei, fehlerfrei und sicher läuft. Die Fehler im Sinne der Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei dennSoftware liegt. Kein Fehler ist daher eine Funktionsbeeinträchtigung, die Sparkasse habe aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, schadhaften Daten etc. resultiert. Xx. Xxxx weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen der Software zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf des betreffenden Programmes und anderer Programme führen können. Der Vertragspartner wird deshalb nachdrücklich vor eigenmächtigen Veränderungen der Programme gewarnt, er trägt das Risiko allein. normaler Verschleiß und übermäßige Beanspruchung begründen keine Mängelansprüche. Sollten bei Installationen im vorhandenen Leitungsnetz Mängel auffallen, werden diese nach Absprache durch einen Mangel arglistig verschwiegenElektromeister behoben. Evtl. Kosten durch Wartezeiten und Montage- bzw. Materialkosten des Elektrikers gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Für Installationen am Stromnetz des Nutzers muss das Stromnetz freigeschaltet werden können. Unter Spannung kann nicht montiert werden. Sollten bauseitige Verkabelungen nicht den Anforderungen entsprechen, so muss bauseits nachgebessert oder auf Kostennachweis verändert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.sicherheitstechnik-klug.de

Gewährleistung. Soweit Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die Sparkasse Lizenzrechte durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch deren unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Fehlbedienung entstanden sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung unsererseits in Wort und Schrift erfolgt – sofern eine solche nach den Kunden vermittelt hatvertraglichen Vereinbarungen nicht geschuldet ist – nur unverbindlich sowie unter Ausschluss jeglicher Gewähr und befreit den Käufer insbesondere nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke sowie die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Der Käufer hat uns Mängel der gelieferten Ware, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware oder einer anderen Menge der bedungenen Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung dieser Rügefristen ist eine Gewährleistung wegen der betreffenden Mängel ausgeschlossen. Die Sparkasse übernimmt Regelungen der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsoder Materialmängel schadhaft, so liefern wir nach unserer Xxxx unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Gewähr dafürNachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, Lizenz- wünsche so kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenKaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Der Käufer kann die Herabsetzung des Kaufpreises oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur Rückgängigmachung des Vertrages zudem erst dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBverlangen, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewährder Hersteller der gelieferten Ware eine Gewährleistung abgelehnt, per Hotline auf ein entsprechendes Verlangen des Käufers nicht reagiert hat oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei Versuch der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Abhilfe durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDie Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. 7Wir sind zur Nacherfüllung erst nach Zahlung eines angemessenen Teils des vereinbarten Entgelts verpflichtet, sofern unsere Leistung in Ansehung des Mangels für den Kunden nicht wertlos ist. Vom Kunden Nach erfolgter Nacherfüllung erfolgt die Herausgabe der Sache nur gegen Entrichtung des vollen Entgeltes. Leisten wir Gewähr durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Neuherstellung des versprochenen Werkes, so sind wir berechtigt, vom Käufer die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen. Zeigt sich bei Überprüfung des Kaufgegenstandes im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachRahmen eines Gewährleistungsverlangens, dass die Änderung gelieferte Xxxx zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mit einem Mangel behaftet war, so sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen für den Mangel deren Versand und Überprüfung pauschal i. H. v. € 30,00 zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren oder eines weitergehenden Aufwandes ist möglich. Sofern eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, diesen kündigt oder die Wandlung des Vertrages erfolgt, so sind wir berechtigt, 3% des Kaufpreises pro Monat als Nutzungsersatz geltend zu machen, sofern der Käufer nicht ursächlich nachweist, dass im konkreten Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, Rückgabe verkaufter Ware ist – sofern diese nicht mangelhaft ist – nur mit unserer schriftlichen Zustimmung und nur original verpackt möglich. Sie erfolgt in diesem Falle zum Tagespreis abzüglich eines Updates oder Verwaltungskostenanteils von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegen5% des Nettoverkaufspreises.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwat.de

Gewährleistung. Soweit Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Kaufgegenständen 12 Monate ab Übergabe. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Durch Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungszeit weder für die Maschine noch für neu eingebaute Teile. Jegliche Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGBerlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart Eingriffe an der Maschine durch nicht von TREYSSE autorisierte Personen oder Unternehmen vorgenommen werden. Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche nach der Inbetriebnahme, TREYSSE in Textform anzuzeigen. Dies gilt entsprechend, wenn ein Mangel während der Gewährleistungszeit erkennbar wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei Kommt der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit Käufer dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel kann er erkennbare Mängel sodann nicht ursächlich istmehr rügen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Überbeanspruchung, unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der SoftwareKaufsache, auf Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf das Unterlassen der erforderlichen Pflege und Wartung der Kaufsache zurückzuführen ist. Gewöhnlicher Verschleiß von Bestandteilen des Kaufgegenstands stellt keinen Mangel dar. Wegen durch TREYSSE zu vertretenden Mängeln der Kaufsache steht TREYSSE das Recht zur Reparatur oder nach seiner Xxxx zur Lieferung eines Updates Ersatzgegenstandes zu. Der Käufer muss dafür Sorge tragen, dass TREYSSE diese Maßnahmen ungehindert durchführen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Käufer ist für die Schaffung und Erhaltung der bauseitigen technischen Voraussetzungen, für die Einholung und Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Betrieb des Kaufgegenstands verantwortlich, ebenso für den Einsatz fachlich geschulten Personals. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Beruft sich der Käufer auf Zurückbehaltung von WartungsleistungenZahlungsraten, es sei dennist er auf Verlangen von TREYSSE verpflichtet, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenBeträge auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das nur beide Parteien gemeinsam verfügen können.

Appears in 1 contract

Samples: www.treysse-waeschereitechnik.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die TROX HESCO leistet keine Gewähr dafür, Lizenz- wünsche dass das Sys- tem fehlerfrei und ohne Unterbruch in allen vom Kunden gewünschten Konfigurationen eingesetzt werden kann. Für ein Ersatzteil oder Upgrade leistet TROX HESCO für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferdatum Gewähr; bei einem Upgrade bezieht sich die Gewährleistung aus- schliesslich auf die durch den Upgrade erfolgte Funktions- erweiterung des Kunden Systems. Im Falle einer Serviceleistung oder Lieferung eines Up- dates leistet TROX HESCO für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitendie Dauer von drei Mona- ten nach Vollendung der jeweiligen Serviceleistung bzw. nach Lieferung des Updates Gewähr für fachgemässe und sorgfältige Ausführung. Für Verschleissteile leistet TROX HESCO keine Gewähr. Entdeckt der Kunde während der Gewährleistungsfrist ei- nen Fehler oder Mangel, so hat er diesen über die Service- nummer unverzüglich zu rügen. TROX HESCO wird den Fehler/Mangel mit Mitteln nach ihrer Xxxx innert angemes- xxxxx Xxxxx beheben. Unter Fehler/Mangel sind (a) bei Lieferung von Hard- oder Software Abweichungen von den in der jeweiligen Spezifi- kation vereinbarten Eigenschaften und (b) bei Serviceleis- tungen eine nicht fachgemässe oder unsorgfältige Ausfüh- rung zu verstehen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Mängel und Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder sonstige Werbemittel zu SFirm mangelhafter Aus- führung entstanden sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne sowie solche, die auf unsachge- mässe Bedienung oder Benützung, auf übliche Abnützung oder auf Fremdeinflüsse wie Störungen von § 433 BGB bzwGeräten ande- rer Hersteller oder auf unsachgemässe Eingriffe und Ände- rungen seitens des Kunden oder nicht von TROX HESCO autorisierter Dritter zurückzuführen sind. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Wegen Mängeln / Fehlern hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- keine Rechte und Ansprüche ausser den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenin Ziffer D.5 ausdrücklich genann- ten.

Appears in 1 contract

Samples: cdn.trox.de

Gewährleistung. Soweit Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Infopark gewährleistet jedoch, dass die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatim Vertrag genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Das bedeutet, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdass ihre Arbeitsweise mit der vertraglich bestimmten Beschaffenheitsvereinbarung übereinstimmt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürVerjährungsfrist beträgt ein Jahr. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Infopark beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, Lizenz- wünsche dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenjeweiligen Programmes auftritt. Von Infopark kann zur Erfüllung der Sparkasse Gewährleistungspflicht nach eigener Xxxx entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Infopark zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung Erfüllung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit Gewährleistungspflicht dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung eine neue Version der Software zur InstallationVerfügung stellen. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Infopark eine angemessene Frist alternative Lösung zur Nacherfüllung zu gewährenfehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdenDie Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istSoftware nicht gemäß der Anleitung installiert wurde. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der SparkasseVertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Infopark behoben, kann der Kunde nach seiner Xxxx die Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche Recht hat Infopark, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann Infopark eine angemessene Vergütung für den Mangel entstandenen Aufwand verlangen. Infopark gewährleistet nicht ursächlich istfür die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, Dies gilt insbesondere für die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenNichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen Infopark stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

Appears in 1 contract

Samples: cdn0.scrvt.com

Gewährleistung. Soweit Der AN leistet Gewähr für die Sparkasse Lizenzrechte an Funktionalität der von ihm gelieferten Anlage und dass diese den Kunden vermittelt hateinschlägigen technischen Normen und Vorschriften entspricht. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Empfang bzw. Inbetriebnahme der Anlage schriftlich und begründet beim AN erhoben werden. Dies gilt auch für versteckte Mängel mit Beginn des Fristenlaufes unmittelbar nach der Entdeckung. Unterlässt der AG eine unverzügliche Information des AN und behebt der AG selbst oder lässt den Mangel durch Dritte beheben, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen so hat der AG die zur Behebung des Mangels auftretenden Kosten selbst zu tragen. Der AN haftet nicht für diese durch den Hersteller Star FinanzAG selbst oder Dritte durchgeführten Behebungen. Beim Auftreten von Mängeln ist der AG erst dann berechtigt selbst zu beheben oder Dritte zu beauftragen, wenn der AN dieser Aufforderung nicht in angemessener Frist nachkommt. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafürVerjährungsfrist für Ansprüche aus der Gewährleistung beginnt mit Gefahrenübergang spätestens nach erster Inbetriebnahme bzw. spätestens 2 Monate ab Zuwendung des Nutzens zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab erster Inbetriebnahme. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Fristverlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist ein. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten wie Transport, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenFahrt-,Wegzeit etc. sind vom Auftraggeber zu tragen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm Gewährleistung ausgeschlossen sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB Verschleißteile und Kleinteile und solche Mängel, die aus nicht ordnungsgemäßer, nicht bestimmungsgemäßer bzw. ungeeigneter Verwendung der Anlage durch den AG eintreten. Es wird demnach für Schäden aus einem Betrieb außerhalb des Rahmens der Anlagenspezifikation (iSd maximalen Nennlast, maximalen Betriebsdruckes etc.) jedwede Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen. Der AN leistet nur so weit Gewähr als ihm selbst gegebenenfalls gegen einen Sublieferanten zusteht und nur bis zu den Schnittstellen für den vertraglich definierten Lieferumfang. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Beweislastumkehr des § 639 BGB924 ABGB. Voraussetzung für die Gewährleistung ist weiters der Beharrungszustand der Anlage sowie die Bedienung und die Wartung entsprechend unserer Betriebsanleitung. Wird als Haftrücklass (für mögliche Mängelansprüche) eine Gewährleistungsbürgschaft oder Bankgarantie durch den AN ausgestellt, wenn dies ausdrücklich beginnt diese mit dem Kunden gesondert vereinbart wirdTage der Gutschrift des garantierten Betrages bzw. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei frühestens mit der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Abnahme der Anlage und gegebenenfalls bei Bezahlung der Ermittlung von Softwarefehlern gesamten Schlussrechnungssumme und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an erlischt spätestens mit Ende der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenGewährleistungszeit.

Appears in 1 contract

Samples: www.kma.co.at

Gewährleistung. Soweit durch die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hatMitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzgilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Kunde zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Kunde nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Sparkasse übernimmt gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Gewähr dafürMitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei In- und Ausland wegen der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates Verwendung des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur Materials durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte VerwendungKunde Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden Fotografen von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasseallen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Fotografen trifft die Haftung gegenüber dem Kunde nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde weist nachdie Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. xxxxxx@xxx.xxx, xxx.xxx.xxx. Alternativ kann der Kunde mit dem Fotografen vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die Änderung beim Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Fotografen angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kundes angeschlossenen Geräten des Fotografen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der Fotograf Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Mangel nicht ursächlich istFotografen oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Fotografen verletzt wurde. Bei Auftragsarbeiten ist der SoftwareKunde für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. (z.B. Genehmigung für Produktionen im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund oder öffentlichen Einrichtungen). Kommt es aufgrund nicht eingeholter Genehmigungen/Zustimmung zu Ansprüchen Dritter, eines Updates oder hält der Kunde den Fotografen von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegendiesem Ansprüchen und resultierenden Verfahrenskosten frei.

Appears in 1 contract

Samples: www.hase-fotografie.de

Gewährleistung. Soweit Die ELO übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Verbraucher im Sinne von § 433 BGB bzwdes Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. § 639 BGBEine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn dies diese ausdrücklich mit dem Kunden gesondert und in Schriftform vereinbart wirdwurde. Die Sparkasse übernimmt die GewährELO weist darauf hin, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei dass es nach dem Stand der SFirm- Nutzung sachgerecht Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu unterstützen erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfendem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an die ELO zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und der Sparkasse die Möglichkeit seine Erscheinungsform so genau zu gebenbeschreiben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung dass eine Überprüfung des Mangels (Nachbesserungz. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Software zur Installation. Dabei ist Kunde der Sparkasse vom Kun- den ELO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der ELO mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die ELO ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu gewährenverweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Hat Die ELO kann außerdem die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versuchtNacherfüllung insgesamt verweigern, so gilt diese als fehlgeschlagen und wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der ELO zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der ELO das Recht ein, einen funktionalen Treiber, binnen zehn Tagen ab Mitteilung an die ELO, nachzuliefern. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Für Schadenersatzansprüche gilt NrELO ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachDie ELO übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde die ELO wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die ELO nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der ELO grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der ELO entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der SoftwareELO am EDV-System eine Überprüfung durchführen, eines Updates oder von Wartungsleistungenob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, es sei denndass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenDatensicherung gewährleistet.

Appears in 1 contract

Samples: elooffice.elo.com

Gewährleistung. Soweit Im Falle des Softwarekaufs gelten die Sparkasse Lizenzrechte an folgenden Gewährleistungsrechte: con terra gewährleistet, dass die Software und die Benutzerdokumentation die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dass der Nutzung durch den Kunden vermittelt hatim vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. con terra haftet nicht für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und entgegenstehende Rechte, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanzdie auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch Kunde oder Dritten beruhen. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von Ist der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Kunde kein Verbraucher im Sinne von des § 433 BGB bzw. § 639 13 BGB, hat con terra das Wahlrecht, ob con terra einem Mangel im Wege der Nachbesserung oder Nachlieferung abhilft. Dies gilt entsprechend für Rechtsmängel. Als Nachbesserung gilt auch, wenn dies ausdrücklich mit con terra dem Kunden gesondert vereinbart wirdvorübergehende Lösungen zur Verfügung stellt, sofern diese den Mangel beheben. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung der Software umgangen werden kann, sofern der Kunde die Software weiterhin zumutbar nutzen kann. Der Kunde ist für die Mangelbeseitigung verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen für den Kunde führt. Die Sparkasse übernimmt Nachbesserung schließt, soweit erforderlich, die GewährAnpassung der Benutzerdokumentation ein. Der Kunde kann nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen von diesem Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Voraussetzung hierfür ist, per Hotline dass der Kunde con terra nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch erfolglos schriftlich zur Mangelbeseitigung in einem angemessenen Zeitraum aufgefordert und dabei darauf hingewiesen hat, andernfalls seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuüben. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 Monate. Dies gilt, auch wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, auch für Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichem oder Fernwartung den grob fahrlässigem Verhalten, Ansprüchen wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Xxxxxxx con terra dem Kunden bei die Software via Download, beginnt die Verjährung mit der SFirm- Zurverfügungstellung des Download-Links einschließlich der Zugangsdaten durch con terra. Im Falle der Subskription (Miete) gelten die folgenden Gewährleistungsrechte: con terra leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung sachgerecht zu unterstützen der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. con terra wird auftretende Sach- und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler Rechtsmängel an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller angemessener Zeit beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die Der Kunde ist verpflichtet, con terra Mängel der Software nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Fehler möglichst konkret Zeit des Auftretens der Sparkasse mitzuteilen Mängel und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegennäheren Umstände.

Appears in 1 contract

Samples: www.conterra.de

Gewährleistung. Soweit NETCOR weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu er- stellen. NETCOR übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star Finanz. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr Gewährleistung dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse dass die vertragsgegenständliche Software hinsichtlich ihrer Funktions- weise im Sinne Wesentlichen der Beschreibung entspricht. Bei Einsatz von § 433 BGB bzw. § 639 BGBFremdsoftware gilt jedoch nur die Gewährleistungsfrist des Herstellers, wenn dies diese kürzer ist als zwölf Monate. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn die- se ausdrücklich mit dem Kunden gesondert und in Schriftform vereinbart wirdwurde. Die Sparkasse übernimmt Der Kunde wird die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei vertragsgegenständliche Software unmittelbar nach der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen Lieferung untersuchen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfenoffensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mitgeteilte Xxxxx ein Fehler an in der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werdenauf, so ist der Fehler möglichst konkret Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich zu melden. Im Rahmen der Sparkasse mitzuteilen schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen Fehlermel- dungen) möglich und Wege aufzuzeigen, wie ein Bedienungsfehler (z.B. durch Angabe der Fehler vermieden oder umgangen Arbeitsschritte) ausgeschlossen werden kann. Gemäß NrErweist sich die Mängelrüge als berechtigt, leistet NETCOR binnen angemes- xxxxx Xxxxx Nacherfüllung. 4.3 hat Der Kunde teilt NETCOR mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lie- ferung einer neuen, mangelfreien Ware - er wünscht. NETCOR ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung, z.B. durch Updates oder Patches, keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. NETCOR kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unver- hältnismäßigen Kosten durchführbar ist. NETCOR ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Pro- blems führt. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen NETCOR zwei Versuche zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung kann der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) vom Vertrag zurücktreten oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigenmindern. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istweitere Ver- suche dem Kunden nicht zuzumuten sind. Für Schadenersatzansprüche gilt NrDer Rücktritt we- gen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei dennTritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktuali- sierten Treibers ist, so räumt der Kunde weist nachNETCOR das Recht ein, einen funktionalen Treiber binnen 14 Tagen ab entsprechender Mitteilung nachzuliefern. NETCOR übernimmt keine Gewähr- leistung dafür, dass die Änderung für den Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet, so- fern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Hat der Kunde NETCOR wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel nicht ursächlich istzur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme NETCORs grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen NETCOR entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Der Kunde wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen am EDV-System eine Überprüfung daraufhin durchzuführen, ob die Funktionsfä- higkeit der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenDatensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.netcor.de

Gewährleistung. Soweit Für die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzBeschaffenheitsvereinbarung allein maßgebend ist die offizielle Produktbeschreibung gemäß aktueller Preisliste. Die Sparkasse übernimmt Für die Gewähr Mängelfreiheit entsprechend der vereinbarten Anforderungen und dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dass die Ware dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenanerkannten Stand der Technik entspricht, übernehmen wir eine Ge- währleistung von 6 Monaten nach Abnahme. Von Technische Änderungen der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse chemischen und physikalischen Eigenschaften - soweit sie die Funktiona- lität nicht beeinträchtigen - bleiben dabei im Sinne von § 433 BGB bzwRahmen des Zumutbaren vor- behalten. § 639 BGBWir weisen darauf hin, wenn dies ausdrücklich mit dass es bei bestimmten Produkten zu Verfärbun- gen kommen kann, die die Funktionalität in keiner Weise beeinträchtigen. Bei Abweichungen in der Funktionalität leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden gesondert vereinbart wirdein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Die Sparkasse übernimmt die GewährWählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Ver- trag, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfensteht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Man- gels zu. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat nur dann die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werdengenannten An- sprüche, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen uns innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung eine ent- sprechende schriftliche Mängelanzeige zugegangen ist. Für Schadenersatzansprüche Kaufleute gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber ergänzend die Bestimmung in §377 HGB mit der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nachMaßgabe, dass an Stelle von "unverzüglich" eine Frist von 3 Tagen tritt. Diese Frist ist entsprechend zu kürzen, wenn als bekannt vorausgesetzt werden kann, dass sich bei der gelieferten Ware aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Ei- genschaften innerhalb der vorgenannten Fristen von 5 bzw. 3 Tagen die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istzugesagten Qualitätsmerkmale verändern. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Lagerung der gelieferten Ware ver- pflichtet. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung Verwendung der SoftwareProdukte hat nur durch Fachpersonal zu erfolgen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, sich über die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenAnwendung und den Um- gang mit den Produkten vor Gebrauch zu informieren. Unsere Vorgaben und Angaben in den Gebrauchs- und Fachinformationen sind vor Ge- brauch zu beachten und strikt einzuhalten.

Appears in 1 contract

Samples: ci.gehealthcare.com

Gewährleistung. Soweit AGB 12/21 Das Vorliegen eines Mangels bestimmt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen, sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Gewährleistung für Mängel der Erzeugnisse des Lieferers übernimmt dieser nur für ihm nachgewiesene Fabrikations- und/oder Materialfehler. Die Haftung er- streckt sich auch nicht auf Schäden infolge natürlicher Abnutzung, übermäßiger Benutzung oder nicht vom Lieferer zu vertretender chemischer, elektrischer oder physikalischer Einflüsse. Keine Haftungs- ansprüche bestehen in jedem Falle bei solchen Einflussnahmen, die Sparkasse Lizenzrechte an nicht auf unser Verschulden zurückzuführen bzw. vom Auftraggeber zu vertreten sind. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Kunden vermittelt hatLieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zustän- digen Lieferindustrie, richten die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Ver- wendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auf- traggeber zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftrag- geber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich Gewährleistungsansprüche die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Der Auftraggeber hat die Ware bei Lieferung in Augenschein zu nehmen. Offensichtliche Mängel hat sich der Käufer beim Empfang der Ware schriftlich bestätigen zu lassen, widrigenfalls verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Ware auch hinsichtlich etwaiger Transportschäden. Selbiges gilt, wenn eine andere Sache oder zu geringe Menge geliefert wurde. Xxxxx der Auftraggeber aus dem Lizenzverhältnis sofort erkennbaren Mängeln Ansprüche gegen den Hersteller Star FinanzLieferer herzuleiten beabsichtigt, hat er ihm dies unver- züglich, spätestens sieben Tage nach Erhalt der Ware unter genauer Beschreibung des Grundes der Beanstandung in für uns nachprüfbarer Weise anzuzeigen. Erkennbare bzw. verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber vor Ablauf der Verjährungsfristen zu rügen. Die Sparkasse übernimmt Regelungen der §§ 377, 378 HGB bleiben darüber hinaus unberührt. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Falls erforderlich, ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel der Ware vor Ort in Augen- schein zu nehmen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Soweit ein vom Lieferer zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt; Ersatzlieferung ist insbesondere dann statthaft und ausreichend, wenn dem Auftraggeber der Austausch zumutbar ist und eine Nachbesserung durch uns mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch er- höhen, dass der Liefergegenstand vom Auftraggeber nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsort gebracht wurde. Veräußert der Auftraggeber den von uns erbrachten Liefergegenstand mit oder ohne Vornahme von Veränderungen weiter an Dritte, so verpflichtet er sich, im Falle der Kenntniserlangung einer Mängelrüge durch einen Dritten sowie insbesondere bei einer eigenen Inanspruchnahme durch einen Dritten uns rechtzeitig zu informieren, damit wir das Vorliegen eines Mangels ggf. selbst über- prüfen bzw. die Gewähr dafürMängelbeseitigung ggf. selbst durchführen können. Eine Stellungnahme durch uns erfolgt binnen sieben Tagen. Für den Fall, Lizenz- wünsche dass der Auftraggeber ohne unsere vorherige Benachrichti- gung bzw. vor Ablauf dieser Frist ohne unser Einverständnis Gewährleistungsansprüche eines Dritten befriedigt, kann er keinen Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus von uns zu vertretenen Gründen oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx berech- tigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kunden für Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatz- haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Auftraggeber ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleitenAnspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr nach Übergabe des Liefergegenstandes, soweit es sich nicht um einen Mangel im Sinne von des § 433 438 I 2 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird634a I 1 BGB handelt. Die Sparkasse übernimmt Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers an Dritte ist ausgeschlossen. Im Allgemeinen wird die Gewährvolle Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, per Hotline ein Mehr- oder Fernwartung den Kunden bei Minderergebnis der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat der Kunde bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegenbestellten Ware bis 5% anzuerkennen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bk-offset.de

Gewährleistung. Soweit die Sparkasse Lizenzrechte an den Kunden vermittelt hat, richten sich Gewährleistungsansprüche aus dem Lizenzverhältnis gegen den Hersteller Star FinanzOffene Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen ab Empfang der Ware bei uns schriftlich gerügt werden. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr dafür, Lizenz- wünsche des Kunden für ein gemäß dem Abonnement zeitlich befristetes Nutzungsrecht weiterzuleiten. Von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Flyer oder sonstige Werbemittel zu SFirm sind nur dann eine Garantieerklä- rung der Sparkasse im Sinne von § 433 BGB bzw. § 639 BGB, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Die Sparkasse übernimmt die Gewähr, per Hotline oder Fernwartung den Kunden bei der SFirm- Nutzung sachgerecht zu unterstützen und gegebenenfalls bei der Ermittlung von Softwarefehlern und deren Be- seitigung zu helfen. Mitgeteilte Fehler an der Software werden in Zusammenarbeit mit dem Hersteller geprüft und durch Bereitstellung von Patches oder Updates des Herstellers beseitigt. Die Sparkasse hat selbst keinen Zugriff auf den Programmcode und kann daher Softwarefehler nur durch den Hersteller beseitigen. Arbeitet SFirm nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, können insbesondere Zahlungsvorgänge nicht fehlerfrei über SFirm ausgelöst werden, so ist der Fehler möglichst konkret der Sparkasse mitzuteilen und der Sparkasse die Möglichkeit zu geben, Rüge versteckter Mängel muß innerhalb einer angemessenen Frist den Fehler zu suchen und Wege aufzuzeigen, wie Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Erlangen der Fehler vermieden oder umgangen werden kann. Gemäß Nr. 4.3 hat Kenntnis der Kunde Mängel schriftlich bei der Feh- leraufklärung aktiv mitzuwirken. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, ins- besondere per Online-Update) oder Neulieferung der Software zur Installation. Dabei ist der Sparkasse vom Kun- den eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hat die Sparkasse die Nachbesserung zweimal ver- geblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen und der Kunde kann die Vergütung herabsetzen oder den Ver- trag fristlos kündigen. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst uns geltend gemacht werden. Gleichzeitig ist eine Probe der beanstandeten Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen bzw. die Ware zur Besichtigung durch einen technischen Außendienstmitarbeiter von uns bereitzuhalten. Bei etwaigen Mängeln sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Mißlingt die Ersatzlieferung oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung durch uns für Mangelfolgeschäden ist, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, ausgeschlossen. Für Schäden, die nachweislich durch Qualitätsmangel der gelieferten Ware verursacht sind, gilt der Wert der verbrauchten Menge als Höchstbetrag des entstandenen Schadens als vereinbart. Für Schäden durch falsche Verarbeitung haftet nicht die Lieferfirma, sondern das verarbeitende Unternehmen. Wir übernehmen eine Haftung für zugesichterte Eigenschaften nur bei schriftlicher Zusicherung. Bei Verkäufen nach Muster, z.B. Fugmaterialien, wird lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit gewährleistet. Die Angaben in allen unseren Datenblättern stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen die Produkte ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Lieferspezifikationen dar. Unsere Gebrauchsanweisungen sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und wegen den jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Käufer die eigene Erprobung. Der Käufer, der die von uns erhaltene Ware weiter vertreibt, trägt bei diesem Vertrieb für die ordnungsgemäße Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen die alleinige Verantwortung. (vgl § 15 GefStoffV). Ihm stehen insbesondere keinerlei Ansprüche zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen istvon uns vorgenommene Verpackung, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch eine Änderung der Rechslage nach der durch uns erfolgten Auslieferung an ihn nicht mehr den geltenden Vorschriften entspricht. Wir übernehmen ausdrücklich keine Hinweispflichten über derartige Rechtsänderungen. Das gleiche gilt, wenn die Ware von uns in Verpackungsmaterial des Käufers verpackt wird. In diesem Fall trägt der Käufer die Verantwortung für Verpackung und Kennzeichnung allein. Für Schadenersatzansprüche gilt Nr. 7. Vom Kunden mangelhafte Verpackung und/oder im Auftrag des Kunden Kennzeichnung stellt der Käufer uns von Dritten vorgenommene Änderungen an SFirm-Programmteilen führen zum Verlust von Gewähr- leistungsansprüchen gegenüber der Sparkasse, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung der Software, eines Updates oder von Wartungsleistungen, es sei denn, die Sparkasse habe einen Mangel arglistig verschwiegensämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Appears in 1 contract

Samples: www.bauchemie-uplengen.de