Honorar Musterklauseln

Honorar. 8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Honorar. 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Honorar. 10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens- berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
Honorar. 6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu er-stellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Honorar. (1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, wird jedenfalls gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessene Entlohnung geschuldet. Höhe und Art des Honoraranspruchs des Auftragnehmers ergeben sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen.
Honorar. Als Honorar für eine osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung der Betrag von ca. 85 € vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% USt. verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages ge...
Honorar. 4.1 Zum Zeitpunkt des Einvernehmens zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Honorar über das Bruttojahresgehalt des betreffenden Kandidaten gemäß den in Artikel 4.2 angegebenen Tarifen, wobei ein Mindesthonorar in Höhe von € 17.500,- gilt.
Honorar. A) Unsere Leistungen werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.
Honorar. 6.1. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Rechtsanwalt Anspruch auf ein angemessenes Honorar.