Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht Musterklauseln

Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der ISP kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, beim ISP gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. Der ISP stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen des ISP dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen des ISP wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Der ISP wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht fonira und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der fonira ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Die OWS und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gemäß Telekommunikationsgesetz und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Die OWS stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen der OWS dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit die OWS gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Die OWS wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 Abs. 1 TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon-und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG von der OWS spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass seine Verkehrsdaten gem. § 92 Abs. 3 Z 4 TKG 2003 zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der OWS sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich in den Vertragsunterlagen einverstanden, von der OWS Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services der OWS sowie von den in den Vertragsunterlagen angeführten Geschäftspartnern der OWS in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei der OWS. Der Kunde kann die...
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Das xxxxx.xxx und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 des Telekommunikationsgesetzes 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Benutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des xxxxx.xxx ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. „Routing“- und Domäneninformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 des Tkg. 2003. Soweit das xxxxx.xxx gemäß dem Tkg. in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird das xxxxx.xxx dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Das xxxxx.xxx wird aufgrund § 92, Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) des Tkg. 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97, Abs. 2 des Tkg. 2003 vom xxxxx.xxx spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. WNT TELECOM und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Teilnehmer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von WNT TELECOM ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 161 TKG 2021 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes sowie der Amtsverschwiegenheit gem. § 14 G-VBG 2012, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Der ISP schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der ISP kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, beim ISP ge- speicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. Der ISP stellt si- cher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen des ISP dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/ oder Integrität des der Einrichtungen des ISP wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren. Der ISP verpflichtet sich, die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung perso- nenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO) einzuhal- ten. Die Datenschutzerklärung des ISP kann unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen werden, oder vom Kunden beim ISP als PDF angefordert werden.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht mmc schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. mmc kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Xxxxx gelingt, beim mmc gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden. mmc stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen der mmc dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen der mmc wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht. Die Firma IHAB OG und seine Mitarbeiter unterlie- gen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 des Telekommunikationsgesetzes 2003 und den Ge- heimhalteverpflichtungen des Datenschutzgeset- zes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persön- liche Daten und Daten der Benutzer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattge- fundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbin- dungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zu- gang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der Firma IHAB OG ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. „Routing“- und Domäneninformationen müssen dement¬sprechend weitergegeben werden.