Leistungen Musterklauseln

Leistungen. 1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
Leistungen. Die Leistungen bemessen sich aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) sowie nach dem Reglement der jewei- ligen Personalvorsorgeeinrichtung.
Leistungen. Die Versicherung hat die im Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Leistun- gen zu erbringen. Während der ersten 2 Tage ab Unfall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 80 Prozent des entgehenden Xxxxxx gemäss den ge- setzlichen Bestimmungen zu bezahlen, sofern er nicht durch Versicherungsleis- tungen abgegolten wird.
Leistungen. 3.1. ANBIETENDE stellen die auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxx/ und über das Callcenter publizierten Informationen bezüglich Objekt, Zimmer, Wohnungen und anderer Leistung(en) zur Verfügung. ANBIETENDE aktualisieren diese Angaben und tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Zeitpunkt der Buchung.
Leistungen. Rentenleistungen unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsteil wird mit einem Prozentsatz aus der gezahlten Jahresrente errechnet. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung, vgl. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Wählt der Versicherungsnehmer anstelle von Rentenleistungen ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, sind die darin enthaltenen Kapitalerträge grundsätzlich in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern. Die steuerpflichtigen Erträge ermitteln sich als Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (Versicherungsleistung) und den geleisteten Beiträgen (bzw. den auf eine etwaige Teilauszahlung entfallenden Beiträgen) – „Differenzbetrag“. Etwaige Verluste sollten steuerlich abzugsfähig sein, können jedoch grundsätzlich nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Wir weisen auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG hin, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen 15 % des Differenzbetrags steuerfrei sein können oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Differenzbetrag aus Investmenterträgen stammt. Wird die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Differenzbetrages anzusetzen (sog. Halbeinkünfteverfahren). Ergibt sich bei Vorliegen der für die hälftige Steuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen ein Verlust, so ist dieser nach den allgemeinen Vorschriften mit anderen (positiven) Einkünften verrechenbar. Steuerliche Erträge aus der Kapitalabfindung einer Rentenversicherung unterliegen der Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% und ggf. Kirchensteuer) mit der Maßgabe, dass der Steuerabzug abgeltende Wirkung hat (Abgeltungsteuer). Der Steuerpflichtige kann einheitlich für alle Kapitaleinkünfte die Veranlagung nach seinem individuellen Steuertarif beantragen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung). Der abgeltende Steuersatz findet jedoch keine Anwendung, wenn die Kapitalabfindung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Hälfte des Differenzbetrages im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer dem individuellen Steuersatz unterworfen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fal...
Leistungen. Die Leistungen, die zur fachgerechten Ausführung des Werkes gehören, werden im Werkvertrag festgehalten.
Leistungen. 1. Der Arbeitgeber hat zugunsten des Arbeitnehmers eine Krankentaggeld-Versi- cherung abzuschliessen. Diese kann eine Aufschubzeit von höchstens 360 Ta- gen vorsehen. Die Versicherung hat während 720 von 900 aufeinanderfolgen- den Tagen 80 Prozent des Bruttolohnes zu erbringen; dies auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor Krankheitsende aufgelöst worden ist.
Leistungen. 2.1 Die Versicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vor- kommenden Verstöße.
Leistungen. 2.1 Leistungen erbringen wir im Rahmen der bei uns bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Von den Leistungen erfasst sind insbesondere Montage, Inbetriebnahme, Kundendienst und Wartung.
Leistungen. 1.1 Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen