Mitteilungen Musterklauseln

Mitteilungen. (1) Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.
Mitteilungen. Mitteilungen mit rechtlicher Wirkung müssen an den eingetragenen Vertreter der ECA (sofern die ECA Adressatin ist) oder an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung bei eBay angegeben haben (sofern Sie Adressat sind), zugestellt werden. Eine Mitteilung gilt 24 Stunden nach dem Absenden der E-Mail als zugestellt, es sei denn, der Absender wird benachrichtigt, dass die E-Mail-Adresse ungültig ist oder die E-Mail nicht zugestellt werden konnte. Alternativ können wir Ihnen eine Mitteilung mit rechtlicher Wirkung per Post an die von Ihnen während des Registrierungsprozesses angegebene Adresse schicken. In diesem Fall gilt die Mitteilung drei Tage nach dem Datum des Postversands als erfolgt. Mitteilungen an den eingetragenen Vertreter der ECA müssen per Einschreiben an eBay Commerce Australia Pty Ltd x/x Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx XXX 0000, Xxxxxxxxxx, Fax: (00) 0000 0000 (oder, falls sie von oder nach einem Ort außerhalb Australiens verschickt werden, per Luftpost- Einschreiben) erfolgen.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen der Schuldverschreibungsinhaber an die Zahlstelle, insbesondere eine Kündigung der Schuldverschreibungen gemäß Ziff. 5.2 sind schriftlich in deutscher Sprache an die Zahlstelle zu übermitteln. Der Mitteilung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Schuldverschreibungsinhaber zum Zeitpunkt der Abgabe der Mitteilung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch die Angabe des Public Keys samt Identifizierungsdokument oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.
Mitteilungen. Soweit diese Anleihebedingungen eine Mitteilung gemäß diesem § 14 vorsehen, wird eine solche auf xxx.xxx.xx (oder einer anderen Internetseite, die mindestens sechs Wochen zuvor in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften von der Emittentin mitgeteilt wurde) ve r- öffentlicht. Eine solche Veröffentlichung wird gegenüber den Gläubigern mit Veröffentl i- chung wirksam, falls die Mitteilung kein späteres Wirksamkeitsdatum vorsieht. Falls und soweit die bindenden Vorschriften des geltenden Rechts oder die Regularien einer Börse, an der die Schuldverschreibungen notiert sind, andere Arten der Veröffentlichung vors e- hen, müssen solche Veröffentlichungen zusätzlich und wie vorgesehen erfolgen.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Bedingungen von einer an die jeweils andere Partei erforderlich oder gestattet sind, müssen schriftlich (in diesem Zusammenhang ist die Kommunikation per E-Mail zulässig), erfolgen und persönlich oder per Post an den Firmensitz, die Hauptniederlassung oder eine andere Adresse, die der mitteilenden Partei zum gegebenen Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung angegeben wurde, übermittelt werden und gelten mit dem tatsächlichen Empfang oder drei (3) Kalendertage nach Versand oder vierundzwanzig (24) Stunden nach der Übermittlung per Telefax als erhalten.
Mitteilungen. 13.1. Der Kunde stimmt zu, dass ihm/ihr alle relevanten Mitteilungen und Bekanntmachungen in Textform auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden können. Zusätzlich zu allen anderen Kontaktdaten, die Novum zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde, sofern vorhanden, auch seine Mobilfunkgerätrufnummer als weitere Möglichkeit, Mitteilungen und andere Bekanntmachungen von Novum zu erhalten, angeben.
Mitteilungen. 14.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronische Post (E-Mail) verständigen, soweit dies nicht durch anderweitige Regelungen in diesen AGB ausgeschlossen ist, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Mit Ausnahme von Mitteilungen, die sich auf ein Schiedsverfahren beziehen (wie in bestimmten ergänzenden Bedingungen für einzelne Nutzer vorgesehen), müssen Mitteilungen an Microsoft an die folgende Adresse gesendet werden und gelten an dem Tag als eingegangen, an dem sie bei dieser Adresse eingehen:
Mitteilungen. (1) Soweit diese Wertpapierbedingungen eine Mitteilung nach diesem § 6 vorsehen, werden diese auf der Internetseite für Mitteilungen (oder auf einer anderen Internetseite, welche die Emittentin mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen nach Maßgabe dieser Bestimmung mitteilt) veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung den Wertpapierinhabern gegenüber wirksam, soweit nicht in der Mitteilung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt wird. Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese zusätzlich an jeweils vorgeschriebener Stelle. Sonstige Mitteilungen mit Bezug auf die Wertpapiere werden auf der Internetseite der Emittentin (oder jeder Nachfolgeseite, die die Emittentin gemäß vorstehendem Absatz mitteilt) veröffentlicht.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen sind elipsLife, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx, zuzustellen. Alle Mitteilungen seitens elipsLife erfolgen rechtsgültig an die vom Versicherungsnehmer zuletzt angegebene Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.