Preis Musterklauseln

Preis. Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
Preis. 8.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verladung.
Preis. Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsicht- lich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab.
Preis. 1. Die Preise sind grundsätzlich EURO-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Preis. Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unsererseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung, oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäftes auch ermäßigt.
Preis. Grundgebühr monatlich 32,95 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss mit Vertragslaufzeit (einmalig) 00,00 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss ohne Vertragslaufzeit (einmalig) 89,95 EUR Hinweis: Weitere verbrauchsabhängige Entgelte für nicht im monatlichen Entgelt inkludierte Leistungen finden Sie in der Preisliste unter: xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Vertragsbindung beträgt 24 Monate. Kündigungsbedingungen: Monatsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bzw. ein Monat zum Ablauf der Mindestvertragsdauer) Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund (z.B.: bei bestimmten schwerwiegenden Störungen bzw. Mängeln) beendet werden (außerordentliche Kündigung). Beachten Sie dabei, dass folgende Entgelte anfallen, wenn Sie sich entscheiden, das Gerät zu behalten: mindestens 99,00 EUR. Genaue Entgelte entnehmen Sie bitte der Preisliste unter xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx. Wenn der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, werden die noch offenen monatlichen Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer verrechnet. Funktionsmerkmale für Endnutzer (m/w/d) mit Behinderungen Nicht zutreffend Sonstige Angaben Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind für Sie günstigere abweichende Vereinbarungen von dieser Vertragszusammenfassung möglich. Unsere Neukunden-Aktionen und Kundenbindungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unseren Produktflyern oder unserer Website xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx (Stand Dezember 2021) Leistungsbeschreibung Verbraucher Der Leistungsumfang für Telefoniedienstleistungen von der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx- Xxxxxx (folgend „DATEL“ genannt) bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für folgende Produkte • Phone & Surf 8 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 16 • Phone & Surf 30 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 50 • Phone & Surf 70 • Phone & Surf 100 • Phone & Surf 175 • Phone & Surf 250 Zusätzliche optionale Pakete können bei Bestellung von Produkten ab Phone & Surf 50 oder auch später hinzugefügt werden. Dies gilt für folgende optionale Leistungen: • Web TV Basis • Web TV Premium KAPITEL 1 Interpersonelle rufnummernbezogene Leistungen
Preis. Der Preis eines Finanzinstrumentes kommt durch Angebot und Nachfrage zustande und hängt entscheidend von der Art des Preisbildungsprozesses des jeweiligen Ausführungsplatzes ab. Dieser Preisbildungsprozess kann außerdem durch die Beauf- tragung von sogenannten Market Makern und die Angebots- und Nachfragesituation anderer Ausführungsplätze (sog. Referenz- marktprinzip) beeinflusst werden.
Preis. Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässige, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Für diesen Fall sind wir im Falle der Erhöhung der Verkaufspreise unseres Lieferanten berechtigt, die Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise aufzuschlagen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, FCA (frei Frachtführer) gemäß Incoterms 2010 ab unserem Lager Immenstadt ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Umsatzsteuer. Bei eigenen Bestellungen verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, die Preise gemäß Incoterms 2010 DDP (geliefert, verzollt) an unseren Geschäftssitz. Kosten, die durch Fertigungs- oder Konstruktionsänderungen durch den Auftraggeber zusätzlich entstehen und Kosten, die durch Bauteile oder Lieferanten entstehen, die durch den Auftraggeber vorgeschrieben sind, aber nicht erforderlichen Funktion bzw. Qualität entsprechen, sind in unserem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge, soweit sich für die Mindermenge aufgrund der Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt oder bei Änderung der Ausführung auf Veranlassung des Auftraggebers kann eine Nachberechnung des Differenzbetrages - unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - erfolgen. Bei Preisstellung 0,00 EUR kann der Preis wegen fehlender Unterlagen nicht kalkuliert werden oder er wird nach Aufwand berechnet. Für diesen Fall wird dies vor Rechnungsstellung dem Auftraggeber mitgeteilt und gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Woch...
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegeben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oder, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der...