Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Zahlungsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, so- fern nicht anders vereinbart. Die Zahlung ist prompt bei Lieferung zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und erfüllungshalber – vorbehaltlich der Diskontierungs- möglichkeiten – angenommen, sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Alle Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Messungen, Gewichte, Mengen und Qua- litäten in der von uns oder unserem Lieferanten gestellten Dokumentation für Rechnungs- und Ab- rechnungszwecke maßgeblich. Werden nach Vertragsschluß Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir – auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Kanal- und Ladestraßengebühren, Liege- und Standgelder, Zuschläge für Niedrig- und Hochwasser, Eisliegegelder u.ä. gehen zu Lasten des Käufers. Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht oder wird über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder werden uns Umstände bekannt, die zu ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers oder der Vertragserfüllung durch den Käu- fer Anlaß geben, so können wir – unbeschadet sonstiger Rechte oder Ansprüche – von sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Käufer, gleich welcher Art, ganz oder teilweise zurücktreten; statt dessen können wir nach unserer Xxxx auch die Erfüllung solcher Verträge aufschieben, unsere Leistungsbereitschaft von einer Vorauszahlung oder der Stellung von geeigneten Sicherheiten durch den Käufer abhängig machen oder alle bestehenden Forderungen aus der bestehenden Geschäfts- beziehung für sofort fällig erklären. Der Käufer gerät vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt. . Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fäl- ligkeitstage an Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäߧ 288 (2) BGB zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Zahlungsbedingungen. Die vom SRK erbrachten Einsätze werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Allfällige Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der erhaltenen Rechnung sind ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zu rügen, ansonsten die Rechnung als anerkannt gilt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen kommt die betreffende Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet ist. Das SRK ist berechtigt, je Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30.00 sowie weitere Kosten und Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das SRK im Übrigen berechtigt, seine Einsätze bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Abmeldungen durch die Auftraggebenden: Angemeldete und/oder geplante Einsätze sind verbindlich. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz verrechnet das SRK die Mindesteinsatzdauer von 2 Stunden. Für Absagen am Xxxxxxx für den darauffolgenden Montag gilt: Absagen bis 12:00 Uhr sind gebührenfrei; Absagen nach 12:00 Uhr sind gebührenpflichtig. Das SRK ist berechtigt den Höchsttarif zu verrechnen. In folgenden Fällen wird auf die Verrechnung der Mindesteinsatzdauer verzichtet: • Das zu betreuende Kind tritt notfallmässig ins Spital ein Abmeldungen durch das SRK: Das SRK ist berechtigt, einen Einsatz unter Berufung auf besondere Umstände kurzfristig absagen. Als besondere Umstände gelten z.B. kurzfristiger Arbeitsverhinderungen aufgrund Krankheit/Unfall der Mitarbeitenden der Kinderbetreuung zu Hause oder deren Familienangehörigen, Personalmangel oder anderen Gründen, welchen einen Einsatz für das SRK unmöglich machen. Entsprechende Absagen lösen keine Ansprüche der Auftraggebenden auf Ersatzlösungen oder Entschädigungen irgendwelcher Art aus. Insbesondere bei Ferienabwesenheiten oder längerfristigen Ausfällen von Mitarbeitenden des SRK zufolge Krankheit oder Unfall kann das SRK einen Ersatz nicht garantieren. Das Auftragsverhältnis endet grundsätzlich mit vereinbarungsgemässer Erfüllung des Auftrages. Bei Vorliegen der nachfolgenden Gründe ist das SRK berechtigt, das Auftragsverhältnis einseitig und fristlose zu beenden: • Personalmangel; • Überforderung der Mitarbeitenden des SRK im Rahmen der Betreuung; • Verwahrlosung des Haushaltes der Familien, indem die Betreuung stattfindet • Selbst- un...
Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.
Zahlungsbedingungen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 20 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt der Mietsache von unserem Betriebshof bis zur Rückkehr dorthin. Der An- und Abtransport der Mietsache vom Betriebshof zum Einsatzort und zurück wird – sofern er vom Vermieter durchgeführt wird - nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Miettarif bzw. zu vereinbarten Pauschalsätzen abgerechnet. Abrechnungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung und die darin angegebenen Miettarife bzw. Stundensätze. Jeder angefangene Xxxxxxx wird in voller Höhe berechnet.
Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis in folgenden Raten zu bezahlen: - ein Drittel als Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller, - ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der vereinbarten Lieferfrist, - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil des Lieferanten Schweizer Franken zur freien Verfügung des Lieferanten gestellt worden sind. Ist Zahlung mit Wechseln oder mittels Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer und Inkassospesen bzw. die Kosten für die Eröffnung, Avisierung und Bestätigung des Akkreditivs.
Zahlungsbedingungen. 8.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Vorauszahlung bzw. Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.
Zahlungsbedingungen. 19. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen. 4.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird er taggenau berechnet.