Versicherungsschutz Musterklauseln

Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens gilt dies aber nur, soweit dem Versicherer die Verfahrensführung, insbesondere die Auswahl des Schiedsrichters und die Schiedsverfahrensordnung, überlassen wird. Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung umfasst die Erstattung der Eigenschäden. Dies gilt nur, soweit der Haftpflichtanspruch, die Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Haftpflichtsumme, den Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder dem Eigenschaden abgezogen. Der Versicherungsschutz in der Umweltschadenversicherung umfasst die Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen und die Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber einer Behörde oder einem sonstigen Dritten. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst die Erstattung der notwendigen Kosten.
Versicherungsschutz. 2.1 Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer
Versicherungsschutz a) Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis maximal 8 Mio. €
Versicherungsschutz a. Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
Versicherungsschutz. Alle vertraglich betreuten Kinder sind auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung / Schule zur GBS-Einrichtung und zurück, sowie während ihres Aufenthaltes in der GBS-Einrichtung ge- mäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert.
Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. €; Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. €. Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung € 1.000,- je Schaden; Teilkasko: Selbstkostenbeteiligung € 500,- je Schaden. Für eventuell beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. Wagenpapiere dürfen bei Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche.
Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Die Versicherung ist darüber hinaus auch unanfechtbar wegen Selbstmordes und Aufenthaltsänderung auf der ganzen Erde. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in den in Z. 7 angeführten Fällen.
Versicherungsschutz. 17 Lebensversicherung
Versicherungsschutz. Bei dieser Betreuungsmaßnahme handelt es sich versicherungsrechtlich um eine schulische Veranstaltung, so dass die Kinder dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auch auf dem Weg zur Schule bzw. auf dem Heimweg unterliegen.