Beschränkte Gewährleistung Sample Clauses

Beschränkte Gewährleistung. Die hierin festgelegte vertragliche Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung im Hinblick auf das Softwareprodukt. Der Umfang der beschränkten Gewährleistungsverpflichtungen von ETM umfasst die Korrektur bzw. den Austausch des Softwareprodukts. In diesem Fall und wenn der Lizenznehmer ETM einen schriftlichen Bericht während der Gewährleistungsfrist von einem Jahr liefert, wird ETM angebrachte Maßnahmen ergreifen, um das Softwareprodukt umgehend und für den Lizenznehmer kostenfrei zu korrigieren bzw. zu ersetzen. Dies ist das einzige Rechtsmittel des Lizenznehmers bei Verletzung der hier festgelegten vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistung. Xxxxxx sind in reproduzierbarer Form an ETM zu melden und zu übergeben. Mängelberichte müssen eine kurze Zusammenfassung, eine detaillierte Beschreibung des fehlerhaften Zustandes, des erwarteten und tatsächlichen Verhaltens, der Umgebungsbedingungen unter denen der Fehler durch ETM reproduziert werden kann, sowie ein isoliertes Projektbeispiel enthalten, mit dem der Fehler mittels Standard WinCC OA-Installation in der ETM Testumgebung reproduziert werden kann. Xxxxxx, die durch ETM nicht mit angemessenem Aufwand direkt reproduzierbar sind, sind von der Verpflichtung der Mängelbehebung ausgeschlossen. ETM sichert dem Lizenznehmer zu, dass das Softwareprodukt (ausgenommen die Software von Drittanbietern) entsprechend seiner Dokumentation läuft. ETM übernimmt keinerlei vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung (Gewährleistung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Xxxxx oder Gewährleistung der Nichtverletzung von Rechten). ETM übernimmt keine Gewährleistung, dass das Softwareprodukt den Anforderungen des Lizenznehmers gerecht wird oder in Verbindung mit vom Lizenznehmer ausgesuchter Hardware oder Software läuft oder dass xx xxxxxx, fehlerfrei und ohne Störungen läuft. ETM lehnt xxxxx jegliche Haftung gemäß Abschnitt 3 dieses XXXX ab. Der Lizenznehmer muss entscheiden, dass das Softwareprodukt den Anforderungen des Lizenznehmers gerecht wird. Spezielle Komponenten des Softwareprodukts können hinsichtlich Zugriff und Benutzung eine separate Lizenz erfordern. ETM sichert dem Lizenznehmer zu, dass das Softwareprodukt bei Lieferung nach österreichischem Recht keine Copyrightrechte, Patentrechte oder jegliche andere Rechte am geistigen Eigentum verletzt. ETM erklärt sich damit einverstanden, den Lizenznehmer schadlos zu halten und von xxxxx Xxxxxx und Xxxxxxx freizustellen...
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Beschränkte Gewährleistung. Sun gewährleistet, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kaufdatum (nachzuweisen durch eine Kopie der Quittung) bei normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmängel aufweist. Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die Software "wie besehen" ohne Gewährleistung bereitgestellt. Ihr ausschließliches Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht xxxxx, dass Sun nach eigenem Ermessen entweder die Software-Datenträger ersetzt oder die für die Software bezahlte Gebühr zurückerstattet. In einigen Ländern ist eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung nicht zulässig, so dass die obigen Ausführungen in Ihrem Fall unter Umständen nicht gelten. Aufgrund dieser beschränkten Gewährleistung xxxxxx Xxxxx bestimmte gesetzliche Rechte zu. Darüber hinaus xxxxxx Xxxxx unter Umständen weitergehende Rechte zu, die von Land zu Land variieren.
Beschränkte Gewährleistung. Adobe gewährleistet der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Diese beschränkte Gewährleistung gilt jedoch nicht für folgende Komponenten, die OHNE MÄNGELGEWÄHR und ohne Gewährleistung bereitgestellt werden: Korrektursoftware, Schrifttypensoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, Vor- oder Testversionen (Beta), Startsoftware, Bewertungen, Produktmuster oder unverkäufliche Musterkopien der Software; Websites, Online-Dienste von Adobe, Online-Dienste von Drittanbietern, Zertifizierungsdienste (siehe Ziffer 16) sowie von Adobe kostenlos durch Herunterladen von einer Adobe-Website zur Verfügung gestellte Software. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs bei Adobes Kundendienstabteilung geltend gemacht werden. Weitere Informationen über Gewährleistungsansprüche finden Sie auf Adobes Kundendienstseite unter http://www.adobe.com/go/support_de. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzernunternehmen und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. ADOBE VERSUCHT NICHT, IHRE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. In Ziffer 16 finden Sie länderspezifische Bestimmungen, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.
Beschränkte Gewährleistung. 4.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die im Lieferpaket enthaltene CD keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum xxx xxxxxxx (90) Tagen ab dem auf Ihrer Empfangsbescheinigung aufgeführten Lieferdatum. Diese Gewährleistung ist auf den Erstkäufer beschränkt und nicht übertragbar. Diese beschränkte Gewährleistung entfällt, wenn Fehler in der Software durch einen Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung entstanden sind. 4.2 Während der Gewährleistungsfrist xxx xxxxxxx (90) Tagen ersetzt der Lizenzgeber die CD, falls diese der zuvor definierten Gewährleistung nicht entspricht und an den Lizenzgeber mit einer Kopie der Empfangsbescheinigung zurückgeschickt wird. Ist der Lizenzgeber nicht in der Lage, eine Ersatz-CD zu liefern, die frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, sind Sie berechtigt, diesen Vertrag durch Zurückschicken der CD mit der Software und des Anderen Materials zu kündigen. Eine gezahlte Lizenzvergütung wird Xxxxx xxxx zurückerstattet. 4.3 DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE DARÜBER HINAUSGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG, AUCH KONKLUDENTER ART, INSBESONDERE FÜR DIE VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT UND EIGNUNG DER SOFTWARE UND/ODER DES ANDEREN MATERIALS FÜR EINEN BESTIMMTEN XXXXX. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH DRITTE ÜBERNEHMEN DIE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI ARBEITET. DER LIZENZNEHMER ALLEIN IST VERANTWORTLICH FÜR DIE AUSWAHLVON DER SOFTWARE ZUR ERZIELUNG DER VORGESEHENEN ERGEBNISSE, FÜR DIE INSTALLATON, DIE VERWENDUNG UND DEN MIT DER SOFTWARE UND DEM ANDEREN MATERIAL ERZIELTEN ERGEBNISSEN. 4.4 GEMÄSS DIESER LIZENZ IST DER LIZENZGEBER NICHT HAFTBAR FÜR ETWAIGE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT AUSSCHLEISSLICH DER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN, FÜR EIGENTUMSSCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN, ENTGANGENEN GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERE MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER BEI UNGEEIGNETHEIT VON DER SOFTWARE UND DES ANDEREN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER VON DER MOGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. IN KEINEM FALL DARF DIE AUFGRUND DIESES LIZENZVERTRAGS ETWA GEGEBENE HAFTUNG VON DEM LIZENZGEBER INSGESAMT DEN BETRAG UBERSTEIGEN, DEN DER LIZENZNEHMER FÜR DEN ERWERB VON DER SOFTWARE UND DES ANDEREN MATERIALS AUFGEWENDET HAT.
Beschränkte Gewährleistung. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars, in dem der Kunde neue Software lizenziert oder zusätzliche Abonnementdienste erwirbt („Gewährleistungsfrist“), gewährleistet der Lizenzgeber, dass die Software (mit Ausnahme von Fremdsoftware) und/oder die Abonnementdienste in allen wesentlichen Punkten mit der jeweils veröffentlichten Dokumentation des Lizenzgebers übereinstimmt und in Übereinstimmung mit dieser funktioniert. Der Kunde muss dem Lizenzgeber gemäß Abschnitt 10(d) innerhalb der Gewährleistungsfrist jede Verletzung der vorstehenden Gewährleistung melden. Die Lieferung von Überarbeitungen, Verbesserungen, Upgrades und neuen Versionen der Software an den Kunden darf die Gewährleistungsfrist weder neu beginnen lassen noch anderweitig beeinflussen. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung dieser Gewährleistung während der Gewährleistungsfrist besteht in der Behebung einer wesentlichen reproduzierbaren Nichtkonformität der Software, damit sie dieser Gewährleistung entspricht. Wenn die Nutzung der Software und/oder Abonnementdienste seitens des Kunden einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt, wird die Software-Gewährleistung sofort ungültig. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in der Vereinbarung übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die Fremdsoftware, aber der Lizenzgeber wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Vorteile aller Gewährleistungen, die der Lizenzgeber von den Fremdsoftware-Anbietern erhalten hat, an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Gewährleistungen für Fremdsoftware, sofern vorhanden, ausschließlich vom Eigentümer der Fremdsoftware erbracht werden. Wenn der Fremdsoftware-Anbieter die Fremdsoftware nicht mehr für das Zusammenwirken mit den Softwarefunktionen zur Verfügung stellt, kann der Lizenzgeber die Bereitstellung dieser Softwarefunktionen einstellen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung oder sonstige Entschädigung hat.

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  • Nutzung und Beschränkungen (a) Gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags erteilt dir Apple hiermit eine eingeschränkte, einfache Lizenz zur Nutzung der HomePod-Software auf einem einzigen HomePod. Ausgenommen wie in Absatz 2(b) unten gestattet und vorbehaltlich separater Lizenzvereinbarungen zwischen dir und Apple ist im Rahmen dieses Lizenzvertrags die Existenz der HomePod-Software auf mehr als einem HomePod gleichzeitig nicht gestattet. Xxxxxx ist es untersagt, die HomePod-Software zu verteilen oder über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Gerät gleichzeitig verwendet werden kann. Diese Lizenz gewährt dir keinerlei Rechte zur Nutzung von Apple eigenen Benutzeroberflächen und anderem geistigem Eigentum an Design, Entwicklung, Fertigung, Lizenzierung oder Verteilung von Drittanbietergeräten und -zubehör oder Drittanbietersoftware für die Verwendung mit dem HomePod. Einige dieser Rechte stehen unter separaten Lizenzen von Apple zur Verfügung. (b) Mit diesem Lizenzvertrag erhältst du eine eingeschränkte, einfache Lizenz zum Laden von HomePod- Softwareaktualisierungen, die möglicherweise von Apple für dein HomePod-Modell zur Verfügung gestellt werden, um die Software auf jedem HomePod, dessen Eigentümer du bist oder der deiner Kontrolle unterliegt, zu aktualisieren oder wiederherzustellen. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist es nicht gestattet, HomePod-Geräte zu aktualisieren oder wiederherzustellen, deren Eigentümer du nicht bist oder die nicht deiner Kontrolle unterliegen. Xxxxxx ist es untersagt, die HomePod- Softwareaktualisierungen zu verteilen oder über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Gerät oder mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden können. (c) Es ist dir nicht gestattet und du verpflichtest dich, es zu unterlassen und Dritten nicht zu gestatten, die HomePod-Software oder jegliche Dienste, die von der HomePod-Software bereitgestellt werden, oder Teile davon zu kopieren (sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags gestattet ist), zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu entschlüsseln, Versuche zur Ableitung des Quellcodes zu unternehmen oder abgeleitete Werke der HomePod-Software oder jeglicher in der HomePod-Software enthaltener Dienste oder Teilen davon zu erstellen (sofern dies nicht und nur in dem Ausmaß, in dem jegliche vorgenannte Beschränkung durch gesetzliche Vorschriften untersagt ist oder durch die Lizenzbestimmungen, die die Nutzung von möglicherweise in der HomePod- Software enthaltenen Open-Source-Komponenten regeln, gestattet ist). Du verpflichtest dich, es zu unterlassen, jegliche Schutzrechtshinweise (einschließlich Xxxxxx- und Urheberrechtshinweise), die möglicherweise innerhalb der Apple-Software hinzugefügt oder enthalten sind, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern. (d) Die HomePod-Software darf zur Reproduktion von Materialien verwendet werden, sofern sich diese Verwendung auf die Reproduktion von Materialien beschränkt, (i) die nicht durch Urheberrechte geschützt sind, (ii) für die du das Urheberrecht besitzt oder (iii) zu deren Reproduktion du bevollmächtigt oder durch Gesetze autorisiert bist. Das Eigentums- und Urheberrecht an den Inhalten, die über deinen HomePod angezeigt oder darauf gespeichert werden bzw. auf die über deinen HomePod zugegriffen wird, liegt bei den jeweiligen Eigentümern dieser Inhalte. Solche Inhalte sind möglicherweise durch Urheberrechte oder andere Rechte und Verträge hinsichtlich des geistigen Eigentums geschützt und können den Nutzungsbestimmungen des Dritten unterliegen, der diese Inhalte bereitstellt. Soweit hierin nicht anderweitig festgelegt, gewährt dir diese Lizenz keinerlei Rechte zum Verwenden solcher Inhalte, noch garantiert sie, dass diese Inhalte weiterhin für dich verfügbar sein werden. (e) Du erklärst dich damit einverstanden, die HomePod-Software und -Dienste (wie in Absatz 5 unten definiert) in Übereinstimmung mit xxxxx anwendbaren Gesetzen zu verwenden, einschließlich lokale Gesetze des Xxxxxx oder der Region, in dem bzw. der du wohnhaft bist oder in dem bzw. der du die HomePod-Software und -Dienste lädst oder verwendest. Funktionen der HomePod-Software und - Dienste sind möglicherweise nicht in xxxxx Sprachen oder Regionen verfügbar; einige Funktionen können je nach Region variieren und einige sind möglicherweise eingeschränkt oder werden von deinem Dienstanbieter nicht bereitgestellt.

  • Vlastnictví Zdravotnické zařízení si ponechá a bude uchovávat Zdravotní záznamy. Zdravotnické zařízení a Zkoušející převedou na Zadavatele veškerá svá práva, nároky a tituly, včetně práv duševního vlastnictví k Důvěrným informacím (ve smyslu níže uvedeném) a k jakýmkoli jiným Studijním datům a údajům.

  • Übertragung A. Wenn du die Apple-Software vorinstalliert auf Apple-Hardware erhalten hast oder wenn du vom Mac App Store oder durch eine Softwareaktualisierung eine Lizenz für die Apple-Software erhalten hast, bist du berechtigt, eine einmalige, permanente Übertragung all deiner Lizenzrechte an der Apple-Software (in der von Apple bereitgestellten Originalform) an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt: (i) die Apple- Software wird zusammen mit deiner Apple-Hardware übertragen, (ii) die Übertragung umfasst die komplette Apple-Software, einschließlich aller Komponenten und dieses Lizenzvertrags; (iii) du behältst keine Kopie der Apple-Software oder von Teilen der Apple-Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden; und (iv) die Partei, die die Apple-Software erhält, liest die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags und und stimmt zu, diese zu akzeptieren. Zum Zwecke dieser Lizenz, wenn Apple eine Aktualisierung (z. B. Version 10.14 bis 10.14.1) der Apple-Software bereitstellt, gilt diese Aktualisierung als Teil der Apple-Software und darf nicht separat von der Vor-Aktualisierungsversion der Apple-Software übertragen werden. B. Es ist dir nicht gestattet, Apple-Software, die gemäß Absatz 2M oben modifiziert oder ersetzt wurde, zu übertragen. Alle Komponenten der Apple-Software werden als Teil eines Pakets bereitgestellt und dürfen nicht von diesem Paket getrennt und als eigenständige Programme verteilt werden. Bitte beachte, dass Apple-Software, die mit einem bestimmten Apple-Hardwareprodukt geliefert wird, möglicherweise nicht auf anderen Modellen der Apple-Hardware ausgeführt werden kann. C. Jede Kopie der Apple-Software, die Apple möglicherweise für Werbe-, Bewertungs-, Diagnose-, oder Wiederherstellungszwecke bereitstellt, darf nur für solche Zwecke verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die Übertragung dieser Software ist nicht zulässig.

  • Algemeen De software (inclusief de Boot ROM-code, ingebedde software en software van andere fabrikanten), de documentatie, de interfaces, het materiaal, de lettertypen en de gegevens bij je apparaat (“originele Apple software”), die kunnen xxxxxx bijgewerkt of vervangen door verbeterde functionaliteit, software- updates of systeemherstelsoftware van Apple (“Apple software-updates”), hetzij in “read only”- geheugen, hetzij op enig ander medium of in enige andere vorm (de originele Apple software en Apple software-updates xxxxxx gezamenlijk de “Apple software” genoemd), xxxxxx aan jou in licentie gegeven, niet verkocht, door Apple Inc. (“Apple”), uitsluitend voor gebruik onder de voorwaarden van deze licentie. Apple en licentiegevers van Apple behouden het eigendomsrecht met betrekking tot de Apple software en behouden zich alle rechten voor die niet uitdrukkelijk aan jou zijn toegekend. Je stemt ermee in dat de voorwaarden van deze licentie van toepassing zijn op elke app van Apple die mogelijk is ingebouwd op je apparaat, tenzij een dergelijke app een afzonderlijke licentie bevat, in xxxx geval je ermee instemt dat de voorwaarden van deze afzonderlijke licentie van toepassing zijn op je gebruik van de app.

  • Publikace The Institution and the Investigator agree that the Sponsor shall have the sole and exclusive right to the first publication of the results of the Study. Such Sponsor publication is intended to be a multi-center publication of the Study results, collected from all investigators and institutions participating in the Study (the “Multi- Center Publication”). If the Investigator is interested in contributing to or participating in the Multi-Center Publication, he or she must contact the Sponsor. Selection of authors/participants will be governed by the Sponsor, considering individuals’ contribution to the Study.

  • Allgemeines Die Apple-Software gewährt möglicherweise Zugang zu(m) iTunes Store, App Store, iCloud und der Karten-App von Apple und zu anderen Diensten und Websites von Apple und Drittanbietern (gemeinsam und einzeln als „Dienste“ bezeichnet). Solche Dienste sind möglicherweise nicht in xxxxx Sprachen oder in xxxxx Ländern verfügbar. Die Nutzung dieser Dienste erfordert Internetzugriff und die Nutzung bestimmter Dienste erfordert möglicherweise eine Apple-ID, setzt möglicherweise dein Einverständnis mit zusätzlichen Servicebedingungen voraus und unterliegt unter Umständen zusätzlichen Gebühren. Indem du diese Software zusammen mit einem iTunes Store- Account, einer Apple-ID oder einem anderen Apple-Dienst verwendest, erklärst du dein Einverständnis mit den anwendbaren Servicebedingungen für diesen Dienst, etwa den aktuellen Apple Media Services- Bedingungen, die du über die Webseite xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/legal/internet-services/itunes/ anzeigen und nachlesen kannst.

  • DUŠEVNÍ VLASTNICTVÍ a) The Institution and the Investigator acknowledge and agree that the Sponsor shall have exclusive ownership rights to all Study Data, Study results, information, improvements, developments, discoveries, inventions, work, know-how and other rights (whether or not patentable), created, developed, and/or reduced to practice as a result of or in connection with the conduct of the Study and/or the use of the Study Drug or the Confidential Information, together with all intellectual property rights (existing and future) relating thereto (“Intellectual Property”) conceived by the Institution or the Investigator or Study Personnel, solely or jointly with others as a result of work done under this Agreement, to the widest extent possible under applicable law. The Institution and the Investigator shall promptly disclose in writing to PSI and the Sponsor all Intellectual Property made or reduced to practice by the Institution, the Investigator and/or the Study Personnel related to the Study. At the Sponsor's request, the Institution and the Investigator shall cause all rights titles and interests in and to any such Intellectual Property to be assigned to the Sponsor without additional compensation and provide reasonable assistance to obtain patents, including causing the execution of any invention assignment or other documents. b) All parties to this Agreement and Sponsor shall retain all right, title and interest in any Intellectual Property that was owned by such party or Sponsor prior to or apart from the commencement of this Agreement. No a) Zdravotnické zařízení a Hlavní zkoušející uznávají a souhlasí, že Zadavatel bude mít výhradní vlastnická práva ke všem Studijním údajům, výsledkům Studie, informacím, vylepšením, na vývoj, k objevům, vynálezům, dílům, know-how a dalším právům (ať už patentovatelným či nikoli), vytvořeným, vyvinutým, a/nebo uvedeným do praxe v důsledku nebo v souvislosti s prováděním Studie, a/nebo používáním Studijního léku nebo Důvěrných informací společně s právy duševního vlastnictví (stávajícími i budoucími) s nimi souvisejícími (dále jen „Duševní vlastnictví“), které vytvořilo Zdravotnické zařízení, Hlavní zkoušející nebo Studijní personál, samostatně nebo společně s ostatními jako výsledek práce prováděné na základě této Smlouvy, a to v největším možném rozsahu povoleném příslušnými zákonnými předpisy. Zdravotnické zařízení a Hlavní zkoušející budou neprodleně písemně informovat PSI a Zadavatele o veškerém Duševním vlastnictví vytvořeném nebo uvedeném do praxe Zdravotnickým zařízením, Hlavním zkoušejícím a/nebo Studijním personálem v souvislosti se Studií. Na žádost Zadavatele zajistí Zdravotnické zařízení a Hlavní zkoušející převod veškerých práv a zájmů týkajících se Duševního vlastnictví na Zadavatele bez další odměny a poskytnou přiměřenou součinnost k získání patentu včetně zajištění podpisu dokumentů k převodu objevu nebo jiných dokumentů. b) Všechny strany této Smlouvy a Zadavatel si i nadále ponechají veškerá práva, nároky a podíly na jakémkoli Duševním vlastnictví, které daná strana nebo Zadavatel vlastnili před začátkem platnosti této Smlouvy nebo na které license grant or assignment, express or implied, by estoppel or otherwise, is intended by, or shall be inferred from, this Agreement except to the extent necessary for each party to fulfill its obligations under this Agreement or otherwise give effect to this Agreement.

  • SBC-12STATE 47.1.1 The terms contained in this Agreement and any Appendices, Attachments, Exhibits, Schedules, and Addenda constitute the entire agreement between the Parties with respect to the subject matter hereof, superseding all prior understandings, proposals and other communications, oral or written between the Parties during the negotiations of this Agreement and through the execution and/or Effective Date of this Agreement. This Agreement shall not operate as or constitute a novation of any agreement or contract between the Parties that predates the execution and/or Effective Date of this Agreement.

  • CUKAI Jualan hartanah tersebut akan dikenakan cukai berdasarkan mana-mana Akta terkini atau selepasnya yang dikuatkuasa oleh Kerajaan Malaysia yang mana berkenaan. Sebarang tunggakan caj perkhidmatan atau penyelenggaraan tanpa faedah penalti lewat (jika ada) yang tertunggak xxx perlu dibayar kepada mana-mana pihak berkuasa yang berkenaan xxx/atau pihak Pemaju akan ditanggung oleh pihak Pemegang Xxxxx Xxx/Pemberi Pinjaman setakat tarikh jualan lelongan hartanah tersebut (tertakluk kepada maksimum 10% daripada harga rizab) yang akan dibayar daripada harga pembelian, dengan syarat bahawa Pemegang Xxxxx Xxx/Pemberi Pinjaman menerima xxx xxxx terperinci untuk caj perkhidmatan penyelenggaraan xxx penyata akaun yang dikeluarkan oleh pihak berkuasa xxx/atau pemaju yang berkaitan daripada Pembeli dalam tempoh sembilan puluh (90) hari dari tarikh jualan xxx jika gagal pembeli tidak akan layak untuk apa-apa pembayaran, xxx sebarang jumlah tertunggak yang perlu dibayar selepas tarikh jualan lelongan hartanah tersebut hendaklah ditanggung oleh pembeli.

  • VOETSTOOTS The PROPERTY is sold: 8.1. Voetstoots in accordance with the Sectional Plan and the participation quota endorsed thereon with the opening of the Sectional Title Register, or as they are endorsed already, and any amendments or adjustments thereto from time to time in accordance with the terms of the Act and without any warranties express or implied, the SELLER shall not be liable for any patent or latent defects. Should the extent of the Section or of the PROPERTY differ from that which is contained in the title deed or sectional plan or any amendment thereto, the SELLER shall not be liable for any shortfall or be entitled to any compensation for any surplus. 8.2. Subject to all the conditions and Regulations of the Act. 8.3. The PURCHASER acknowledges that this is not a construction contract and that he is purchasing a completed unit. The PURCHASER shall not have the right to interfere in any way with the building operations of the SELLER’S employees. He shall also have no right to retention. This Clause is also applicable in the case of the bank holding back any retention amount out of its own accord or on request of the PURCHASER. 8.4. The SELLER undertakes to erect the unit according to the general building standards as set by Financial Institutions. The unit is be registered with the NHBRC. 8.5. Should a dispute arise or be declared, such dispute shall be resolved by an Arbitrator appointed by the Developer. The costs in respect thereof shall be borne by the unsuccessful party. Pending the outcome of the dispute, the PURCHASER shall be obliged to pay the outstanding amount to the Conveyancers who shall hold it in trust.

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