Teilweise Kapazitätsübertragung und Übertragungsentgelt. (1) Eine teilweise Kapazitätsübertragung setzt zunächst voraus, dass die zu übertragenden Kapazitäten von den kontrahierten Kapazitäten dieses Vertrages einvernehmlich zwi- schen den Vertragspartnern abgetrennt und unter Anpassung dieses Vertrages xxxxxx- tens einem zusätzlichen Vertrag zugeordnet werden (Aufteilung der Kapazitäten). Hierzu ermittelt VGS neue Kennlinien. Nach erfolgter Aufteilung der Kapazitäten in mindestens zwei Verträge, jeweils nebst Anlage „Kapazitäten und Speicherentgelt“, kann der Xxxxx jeden Vertrag und damit die über den Vertrag kontrahierten Kapazitäten nach Maßgabe der hierzu in den Xxxxxxxx-AGB enthaltenen Regelungen über Kapazitätsübertra- gung/Rechtsnachfolge übertragen. (2) Bei einer Kapazitätsübertragung gemäß Abs. (1) hat der übertragende Xxxxx ein Über- tragungsentgelt in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen.
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Samples: Storage Agreement, Storage Agreement, Storage Agreement