Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(3), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Agency Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag (wie in § 5(3) unten definiert) zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(35(2), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(35(2) und § 5(4), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Agency Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahltFalligkeitstag zuruckzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § section 5(3), vom Fälligkeitstag Falligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung tatsachlichen Ruckzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Subscription Agreement (KFW International Finance Inc), Agency Agreement (KFW International Finance Inc)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(35(2) und des § 5(4), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Agency Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag (wie in § 5(4) unten definiert) zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(35(2) und § 5(4), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5(35(2), vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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Samples: Subscription Agreement (KfW)
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahltFaelligkeitstag zurueckzahlt, werden die Schuldverschreibungen, vorbehaltlich der Bestimmungen des § Section 5(3), vom Fälligkeitstag Faelligkeitstag bis zur tatsächlichen Rückzahlung tatsaechlichen Rueckzahlung der Schuldverschreibungen zum gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
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