Zuordnung von Gasmengen. (1) Die vom Kunden nominierten Gasmengen zur Ein- bzw. Ausspeicherung werden seitens VGS jeweils einem gemäß § 1 eingerichteten Rabatt- bzw. Nichtrabattkonto zugeordnet. Erfolgt die Nominierung zur Ein- bzw. Ausspeicherung vom niederländischen Marktge- bietes der GTS, werden die Gasmengen durch VGS dem Nichtrabattkonto zugeordnet.
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Zuordnung von Gasmengen. (1) Die vom Kunden nominierten Gasmengen zur Ein- bzw. Ausspeicherung werden seitens sei- tens VGS jeweils einem gemäß § 1 eingerichteten Rabatt- bzw. Nichtrabattkonto zugeordnetzuge- ordnet. Erfolgt die Nominierung zur Ein- bzw. Ausspeicherung vom niederländischen Marktge- bietes Marktgebietes der GTS, werden die Gasmengen durch VGS dem Nichtrabattkonto zugeordnetzu- geordnet.
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Zuordnung von Gasmengen. (1) Die vom Kunden nominierten Gasmengen zur Ein- bzw. Ausspeicherung werden seitens VGS jeweils einem gemäß § 1 eingerichteten Rabatt- bzw. Nichtrabattkonto zugeordnet. Erfolgt die Nominierung zur Ein- bzw. Ausspeicherung vom niederländischen Marktge- bietes der GTS, werden die Gasmengen durch VGS dem Nichtrabattkonto zugeordnet.
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