Sonstiges Sample Clauses
Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden.
11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes dieser Agilent-Entity einverstanden.
11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben.
11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind.
11.5 AGILENT wird personenbezogene Daten des Verkäufers in Übereinstimmung mit Agilents Datenschutzrichtlinie speichern und nutzen, welche unter xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx abrufbar ist. Sollte der Verkäufer personenbezogene Daten im Namen von AGILENT verarbeitet, verpflichtet sich der Verkäufer, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
11.6 Keine der in dieser Bestellung enthaltenen Bestimmungen zielt darauf ab, eine Beziehung i.S. einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, eines Arbeitgebers- Arbeitnehmers oder eines Prinzals- Vertreters zu begründen. Bei der Ausführung dieser Bestellung handeln der Lieferant und seine Unterauftragnehmer als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Agenten oder Vertreter von Agilent. Nichts in dieser Bestellung dient dazu oder begründet oder ist auszulegen als ein Arbeitsverhältnis, eine Co-Beschäftigung, ein gemeinsames Arbeitsverhältnis oder ein per-se gesesetzliches Arbeitsverhältnis zwischen Agilent und den Mitarbeitern des Lieferanten oder den Mitarbeitern des Unterauft...
Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden.
11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes dieser Agilent-Entity einverstanden.
11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben.
11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind.
Sonstiges. 30.1 Der Vertrag begründet die gesamte Übereinkunft der Parteien und ersetzt alle vorangegangenen zwischen den Parteien geführten Diskussionen, Korres- pondenzen und Verhandlungen betreffend die Lieferungen / Leistungen.
30.2 Sofern eine Lieferung gemäß INCOTERMS vereinbart xxxxxx ist, ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung anzuwenden.
30.3 Ankündigungen, Inanspruchnahmen etc., welche nach dem Vertrag der Schriftform bedürfen, sind unverzüglich per Brief, Telefax oder E-Mail an den von der anderen Partei benannten Repräsentanten zu senden.
30.4 Wenn eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechts- xxxxxx oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt diese Bestimmung oder Teil- bestimmung im erforderlichen Umfang nicht als Gegenstand des Vertrags und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Ver- trags bleiben unberührt.
Sonstiges. Zum 01.10.2021 werden die beiden deutschen Marktgebiete GASPOOL bzw. Net- Connect Germany zu einem gemeinsamen Marktgebiet „Trading Hub Europe“ zusam- mengeführt. Sofern innerhalb dieses Vertrages und seiner Anlagen auf das Marktgebiet GASPOOL abgestellt oder verwiesen wird („Verweis“), wird der Verweis auf das Markt- gebiet GASPOOL zum Zeitpunkt der Marktgebieteszusammenlegung automatisch durch einen Verweis auf das Marktgebiet „Trading Hub Europe“ ersetzt. Die automatische Er- setzung gilt analog für den Fall, dass es im Anschluss daran zu weiteren Marktgebiets- zusammenlegungen unter Einbindung des Marktgebiets „Trading Hub Europe“ kommt.
Sonstiges. 1. Der Mieter verpflichtet sich, die von dem Vermieter aufgestellte beziehungsweise noch aufzustellende Hausordnung zu beachten. Diese ist/wird Bestandteil des Vertrages. Gleiches gilt fur eine eventuell vom Vermieter aufgestellte Brandschutzordnung.
2. Vertraglichcr oder gesetzlicher Konkurrenzschutz ist ausgeschlossen. Er wird von dem Mieter weder gegenuber dem Vermieter noch gegenuber den ubrigen Mietern des Hauses in Anspruch genommen. Der Vermieter haftet auch nicht dafur, daB die Ausubung des vom Mieter beabsichtigten Vertragszweckes nicht gegen allgemeine Konkurrenzschutzbestimmungen verstoBt. Dies gilt auch, wenn die betroffenen Objekte samtliche Vermietungsobjekte des Vermieters sind.
3. Samtliche Zahlungen des Mieters einschlieBlich Zahlungen auf Schadensersatz und Nut-zungsentschadigung haben zuzuglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in erfolgen.
Sonstiges. Mit dieser Vereinbarung soll weder eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture noch eine Handelsvertreterbeziehung zwischen den Parteien begründet werden.
Sonstiges. Auf diese PFLEGEBEDINGUNGEN finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PoINT Software & Systems GmbH (Stand 2003) entsprechende Anwendung.
Sonstiges. 1. Die Parteien sind sich dar ber bewusst, dass die Leistungen von ATIXExport- und Importbeschr nkungen unterliegen k nnen . Insbesondere k nnen Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Leistungen von ATIX oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschr nkungen unterliegen. Der Auftraggeber wird die anwendbaren Export - und Importkontrollvorschriften der B undesrepublik Deutschland, der Europ ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschl gigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserf llung von ATIXsteht unter dem Vorbehalt, dass der Erf llung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export - und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Der Gerichtsstand f r alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch ftsbeziehung zwischen ATIXund dem Auftraggeber ist nach Xxxx von ATIX entweder das Landgericht M nchen I, M nchen, Bayern, Deutschland oder der Sitz des Auftraggebers. F r Klagen gegen ATIXist in diesen F llen jedoch das Landgericht M nchen I ausschlie licher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmu ngen ber ausschlie liche Gerichtsst nde bleiben von dieser Regelung unber hrt.
3. Die Beziehungen zwischen ATIX und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie lich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das bereinkommen der Vereinten Nationen ber Vertr g e ber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) ist explizit ausgeschlossen.
4. Sollte eine Bestimmung diese r Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf hrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen dies er Vereinbarung xxxxx xxxxx hrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchf hrbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zul ssig, nach Ort, Zeit, Ma und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am n chsten kommt, was nach dem urspr nglichen Sinn und Xxxxx der unwirksamen oder undurchf hrbaren Bestimmung gewollt Modul 0 Basis -AGB der ATIX AG war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten L cken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine blo e Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BG B insgesamt ab.
5. ˜nderungen und Erg nzungen dieser Vereinbarung bed rfen der Schriftform. Dies gilt auch f r die ˜nderung oder Aufhebung dieser Klausel. Modul A Providing Free Software This agreement has been negotiated by the parties in the German language . The parties confirm that it is their ...
Sonstiges a) Verzicht: Wenn eine Partei es unterlässt, eine Bedingung der Vereinbarung durchzusetzen, verzichtet sie nicht auf ihre Rechte oder laufende Verstöße. Die Eigentümer der IB Lab-Produkte behalten alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden.
b) Keine Abwerbung: Während der Vertragslaufzeit und für ein Jahr danach verpflichtet sich der Xxxxx, keine Mitarbeiter, Berater oder unabhängigen Auftragnehmer von IB Lab einzustellen, abzuwerben oder zu umwerben, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu schützen.
Sonstiges. 11.1 Der durch diese AGB begründete Vertrag unterliegt deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
11.2 Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Xxxxx erreicht.