Abnahme (zu § 12 VOB/B). Bei allen Bauleistungen im Werte von über 2.500,- EUR bedürfen die Leistungen des Auftragnehmers der förmlichen Abnahme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers auf seinem dafür vorgesehenen Formular.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen