Common use of Abrechnung der Stromlieferung Clause in Contracts

Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- information, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen

Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE WNE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE WNE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Verbrauchsdaten Verbrauchs daten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen Ab- rechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- informationAbrech- nungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische AbrechnungsinformationAbrechnungsinformati- on. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge Teilbe- träge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE EBG jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE EBG dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- information, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE ADE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE ADE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- informationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.

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Samples: Stromliefervertrag