Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- information, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen
Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE WNE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE WNE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Verbrauchsdaten Verbrauchs daten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen Ab- rechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- informationAbrech- nungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische AbrechnungsinformationAbrechnungsinformati- on. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge Teilbe- träge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE EBG jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE EBG dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- information, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen
Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE ADE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE ADE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern- übermittlung Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrech- nungen Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungs- informationAbrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträ- ge Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA- SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigungVorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet.
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Samples: Stromliefervertrag