Common use of Abrechnung der Stromlieferung Clause in Contracts

Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form an. Für jede zusätzliche Abrechnung in Papierform (Zwischenabrechnung) wird eine Kostenpauschale erhoben,. Abrechnungen in elektronischer Form erfolgen kostenfrei. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchs- daten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überwei- sung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Preise für weitere Leistungen: - Zwischenabrechnung 14,28 Euro brutto (12,00 Euro netto) - Rechnungskorrektur nach Schätzung/Falschmeldung 17,85 Euro brutto (15,00 Euro netto) - Rechnungsduplikat 4,76 Euro brutto (4,00 Euro netto) - Bearbeitungsgebühr für Adressermittlung 14,28 Euro brutto (12,00 Euro netto)

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Abrechnung der Stromlieferung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ALE ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ALE ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form an. Für jede zusätzliche Abrechnung in Papierform (Zwischenabrechnung) wird eine Kostenpauschale erhoben,. Abrechnungen in elektronischer Form erfolgen kostenfrei. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchs- daten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fernübermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrechnungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überwei- sung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mindestens fünf Tage vor dem Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vorankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Preise für weitere Leistungen: - Zwischenabrechnung 14,28 Euro brutto (12,00 Euro netto) - Rechnungskorrektur nach Schätzung/Falschmeldung 17,85 Euro brutto (15,00 Euro netto) - Rechnungsduplikat 4,76 Euro brutto (4,00 Euro netto) - Bearbeitungsgebühr für Adressermittlung 14,28 Euro brutto (12,00 Euro netto)

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