Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand Musterklauseln

Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. (1) Aufwandsbezogene Zeiterbringung wird von conlexia protokolliert und kann im Zuge der Abrechnung vom Kunden eingesehen werden. (2) Ein Tagessatz erfasst pauschal bis zu acht Zeitstunden (3) Die Höhe der Tages- und Stundensätze ergeben sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung. (4) Bei einer Stundenvereinbarung wird jeweils im 15-Minuten-Takt abgerechnet. (5) Die Abrechnung aufwandsbezogener Zeiterbringung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Soweit die aufwandsbezogene Zeiterbringung laufend erfolgt und/oder den Zeitraum von einem Monat überschreitet, erfolgt die Abrechnung monatlich am Monatsende. Conlexia ist zu einer monatlichen Abrechnung des erbrachten Zeitaufwands am Monatsende auch berechtigt, wenn Teilabnahmen des Kunden nach Leistungsabschnitten erfolgen.
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. ATIX rechnet das im Wege der Fernkommunikation erbrachte Consulting in Zeitabschnitten von 0,5 Stunden ab. ATIX rechnet das beim Auftraggeber vor Ort oder an einem sonstigen vom Auftraggeber bestimmten Ort erbrachte Consulting in Zeitabschnitten von je einem halben Arbeitstag (4 Stunden) ab; in diesem Fall ist der kleinste vom Auftraggeber zu beauftragende Zeitabschnitt ein halber Arbeitstag (4 Stunden). ATIX ist berechtigt, Reisezeiten mit der Hälfte der tatsächlich für die Reise aufgewandten Zeit abzurechnen. Der Stundensatz ergibt sich hierbei aus dem Angebot von ATIX. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber eine Übersicht der in Rechnung gestellten Zeitabschnitte in Textform mitzuteilen.

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