Abstellen des Fahrzeuges. 5.1 Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Stellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Stellflächen unberechtigt benützt werden wie zB Behindertenparkplatz, sonstige reservierte Stellflächen, etc.; widrigenfalls ist der Betreiber zur Verrechnung einer Pönalegebühr berechtigt. 5.2 Für den Fall, dass • ein Fahrzeug vertragswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt wird, insbesondere wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre; • ein Fahrzeug gänzlich außerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt wird; • ein Fahrzeug mehr als einen markierten Stellplatz verstellt; • die zulässige Ladezeit oder Abstelldauer überschritten wird; ist der Garagenbetreiber berechtigt, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen, eventuell so zu sichern, dass es ohne Mitwirkung des Garagenbetreibers vom Kunden nicht mehr weggefahren werden kann und die entstehenden Kosten zu verrechnen.
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Samples: Nutzungsvertrag
Abstellen des Fahrzeuges. 5.1 Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Stellflächen Einstellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Stellflächen Einstellflächen unberechtigt benützt werden wie zB z. B. Behindertenparkplatz, sonstige reservierte StellflächenEinstellflächen, etc.; widrigenfalls ist der Betreiber zur Verrechnung einer Pönalegebühr laut Aushang berechtigt.
5.2 Für den Fall, dass • ein Fahrzeug vertragswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt wird, wird – insbesondere wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre; • ein Fahrzeug gänzlich außerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt wird; • ein Fahrzeug mehr als einen markierten Stellplatz verstellt; • die zulässige Ladezeit oder Abstelldauer überschritten wird; ist der Garagenbetreiber berechtigt, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen, eventuell so zu sichern, dass es ohne Mitwirkung des Garagenbetreibers vom Kunden nicht mehr weggefahren werden kann und die entstehenden Kosten zu verrechnen.
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Samples: Nutzungsvertrag
Abstellen des Fahrzeuges. 5.1 Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Stellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Stellflächen unberechtigt unbe- rechtigt benützt werden wie zB Behindertenparkplatzz. B. Behindertenparkplätze, sonstige reservierte Stellflächen, etc.; widrigenfalls ist der Betreiber die Betreiberin zur Verrechnung einer Pönalegebühr laut Aushang berechtigt.
5.2 Für den Fall, dass • ein Fahrzeug vertragswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt wird, wird – insbesondere wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre; • ein Fahrzeug gänzlich außerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt wird; • ein Fahrzeug mehr als einen markierten Stellplatz verstellt; • die zulässige Ladezeit oder Abstelldauer überschritten wird; ist der Garagenbetreiber die Parkplatzbetreiberin berechtigt, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen, eventuell so zu sichern, dass es ohne Mitwirkung des Garagenbetreibers der Parkplatzbetreiberin vom Kunden nicht mehr weggefahren werden kann und die entstehenden Kosten zu verrechnen.
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Samples: Nutzungsvertrag
Abstellen des Fahrzeuges. 5.1 Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Stellflächen Einstellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Stellflächen Einstellflächen unberechtigt benützt werden werden, wie zB Behindertenparkplatz, sonstige z. B. reservierte StellflächenEinstellflächen, etc.; widrigenfalls ist der Betreiber zur Verrechnung einer Pönalegebühr eines Pönales laut Aushang berechtigt.
5.2 Für den Fall, dass • ein Fahrzeug vertragswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt wird, wird – insbesondere wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre; • ein Fahrzeug gänzlich außerhalb eines markierten Stellplatzes Stell- platzes abgestellt wird; • ein Fahrzeug mehr als einen markierten Stellplatz verstelltver- stellt; • die zulässige Ladezeit oder Abstelldauer überschritten wird; ist der Garagenbetreiber berechtigt, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen, eventuell so zu sichern, dass es ohne Mitwirkung des Garagenbetreibers vom Kunden nicht mehr weggefahren werden kann und die entstehenden Kosten zu verrechnen.
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Samples: Garagen Bzw. Einstellbedingungen
Abstellen des Fahrzeuges. 5.1 Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Stellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Stellflächen unberechtigt benützt werden wie zB z. B. Behindertenparkplatz, sonstige reservierte Stellflächen, etc.; widrigenfalls ist der Betreiber zur Verrechnung einer Pönalegebühr in Höhe einer € 150,00) berechtigt.
5.2 Für den Fall, dass • ein Fahrzeug vertragswidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt wird, wird – insbesondere wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre; • ein Fahrzeug gänzlich außerhalb eines markierten Stellplatzes abgestellt wird; • ein Fahrzeug mehr als einen markierten Stellplatz verstellt; • die zulässige Ladezeit oder Abstelldauer überschritten wird; • das Fahrzeug die Ein- bzw. Ausfahrt behindert; ist der Garagenbetreiber berechtigt, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen, eventuell so zu sichern, dass es ohne Mitwirkung des Garagenbetreibers vom Kunden nicht mehr weggefahren werden kann und die entstehenden Kosten zu verrechnen.
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Samples: Nutzungsvertrag