Aktionärsstruktur der FCR AG Musterklauseln

Aktionärsstruktur der FCR AG. Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.405.660,00 eingeteilt in 4.405.660,00 auf den Namen lautenden Stückaktien, wird wie folgt gehalten: RAT Asset & Trading Aktiengesellschaft 0.000.000 00,0 FAMe Invest & Management GmbH, Grünwald 388.892 8,8 Sonstige 0.000.000 00,0 Die RAT Asset & Trading Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 183812, hält 3.398.697 Aktien der Emittentin, was 68,2 % der Stimmrechte an der Emittentin entspricht. Die RAT Asset & Trading Aktiengesellschaft verfügt damit über eine Anzahl von Stimmrechten, die für Mehrheitsbeschlussfassungen in der Hauptversammlung ausreicht und die ihr daher einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ermöglicht. Die Aktien an der RAT Asset & Trading AG werden zu ca. 95 % von Xxxxx Xxxx Xxxxxxx gehalten. Die Aktionäre haben aus jeder Aktie ein Stimmrecht. Unterschiedliche Stimmrechte für einzelne Aktien gibt es bei der FCR Immobilien AG nicht. Xxxx Xxxx Xxxxxxx beherrscht die Emittentin, Schutzmechanismen gegen den Missbrauch der Beherrschung gibt es nicht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Aktien der Emittentin sind nicht zum Handel in einem regulierten Markt zugelassen. Sie wurden jedoch in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich „Scale-Segment“) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft wurde am 07. November 2018 aufgenommen. Die Kontrolle über die Emittentin beruht ausschließlich auf dem Besitz der oben genannten Aktien und der damit verbundenen Stimmrechte. Der Emittentin ist keine andere Form der Kontrolle über die Emittentin als eine Beteiligung am Grundkapital der Emittentin bekannt (wie z.B. vertragliche Vereinbarungen). ⮚ Darstellung der FCR-Gruppe Im nachfolgenden Schaubild ist die Struktur der FCR-Gruppe komprimiert dargestellt: ⮚ Stellung der Emittentin innerhalb der FCR-Gruppe Die Emittentin ist die Obergesellschaft der FCR-Gruppe und übt die zentrale Leitungsfunktion für die gesamte Gruppe aus. Die von der Emittentin neuerworbenen Immobilien werden in eigenständigen GmbH & Co. KG´s gehalten. Die Kommanditanteile befinden sich jeweils zu 100 % im Besitz der Emittentin. Die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG erfolgt jeweils über denselben Komplementär, der FCR Verwaltungs GmbH, die ebenfalls eine 100 % Tochter der Emittentin ist. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und damit einhergehend die Zins...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.