We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Die Emittentin Musterklauseln

Die Emittentin. B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für die Emittentin geltende Recht und Land der Gründung der Gesellschaft Die Emittentin hat ihren Sitz in der Xxxxxx­Xxxxx­Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx. Sie ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Kommanditgesellschaft (KG), wobei als Komplementärin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auftritt (GmbH & Co. KG). Die Emittentin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Emittentin. Wer ist die Emittentin der Wertpapiere?
Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Be- zeichnung der Emit- tentin Der juristische Name der Emittentin lautet "Volksbank Vorarl- berg e.Gen." Der kommerzielle Name der Emittentin ist "Volks- bank Vorarlberg“. B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für die Emittentin gel- tende Recht und Land ihrer Gründung Die Emittentin hat ihren Sitz in Rankweil, Vorarlberg und ist eine eingetragene Genossenschaft, die österreichischem Recht unterliegt. Die Emittentin wurde in Österreich gegründet.
Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Der juristische Name der Emittentin lautet "Hypo Vorarlberg Bank AG". Der kommerzielle Name der Emittentin ist "Hypo Vorarlberg". B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für Die Emittentin ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch, Österreich, eingetragene Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und unterliegt der die Emittentin geltende Recht und Land ihrer Gründung österreichischen Rechtsordnung. Der Sitz der Emittentin ist in Bregenz. Die Geschäftsadresse der Emittentin lautet Xxxx-Xxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxx.
Die Emittentin. Die Xxxxxx Xxxxxxx GmbH ist ein in Rodewisch ansässiges, überwiegend auf Eigenkapitalbasis ope- rierendes Immobilienunternehmen, welches 2016 gegründet wurde. Es ist Teil der familiär geführten Hörning Unternehmensgruppe und im Bereich des Immobilienmanagements, Wohnungsbaus, der energetischen Sanierung und der Projektentwicklung im Bereich barrierefreier Seniorenwohnungen tätig. Der Geschäftsführer ist Xxxxxx Xxxxxxx, der als gelernter Kaufmann für Grundstücks- und Woh- nungswirtschaft bereits viele Jahre Erfahrung in der Branche sammeln konnte. 2015 folgte dann die Zertifizierung zum Gutachter mit der Akkreditierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Es werden fast alle relevanten, zeit- und kostenintensiven Leistungsbausteine – von der Projektvor- bereitung und -durchführung, der Bauabwicklung, über Standort- und Objektanalysen, bis hin zur Vermietung und Verwaltung – unter Xxxxxx Xxxxxxxx Leitung entweder durch die Emittentin selbst oder durch externe Dienstleister erbracht, insbesondere die recoHyp GmbH, an der Xxxxxx Xxxxxxx zu 37,5 % beteiligt ist und deren Geschäftsführer er ist. Die externen Leistungserbringer sind über Dienstleistungsverträge mit der Xxxxxx Xxxxxxx GmbH verbunden. Die Zielsetzung der Xxxxxx Xxxxxxx GmbH ist die Umsetzung innovativer Wohnraumkonzepte für bezahlbaren Wohnraum unter ökologischen Aspekten. Ökonomie, Ökologie und Soziales sind gleich- sam wichtig. Mieter und ggf. vorhandene Interessenten mit ernsthaftem Kaufinteresse entscheiden hinsichtlich Raumaufteilung, Nutzung und Ausstattung mit, was die Akzeptanz, Identifikation und Bindung der Nutzer stark erhöht und für eine langfristige Bindung der Mieter sorgen soll. Die Xxxxxx Xxxxxxx GmbH hat bisher bereits 17 Projekte erfolgreich umgesetzt. Ein Creditreform-Auszug der Xxxxxx Xxxxxxx GmbH vom 06.08.2019 bescheinigt ihr eine „gute Bo- nität“. Gemeinsam mit der korrespondierenden PD (Probability of Default) gibt der Bonitätsindex der Creditreform deren Einschätzung der Wahrscheinlichkeit an, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines Jahres ausfällt. Die Probability of Default der Xxxxxx Xxxxxxx GmbH nach Einschätzung der Creditre- form liegt bei 0,39%, was deutlich unter dem Durchschnitt in Deutschland liegt (1,37%, Stand Xxxx 2019).2 Für ein Crowdinvesting mit WIWIN hat sich die Emittentin aufgrund der folgenden Vorteile entschie- den: • Schnelle, unkomplizierte und direkte Finanzierung ohne Bank mit der Möglichkeit eines Er- trags für den interessierten Bürger • Ke...
Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Be- zeichnung der Emit- tentin Die gesetzliche Bezeichnung der Emittentin ist „TERRAGON AG“. Unter dieser Bezeichnung und gemeinsam mit ihren Tochtergesell- schaften unter „TERRAGON-Gruppe" tritt sie auch am Markt auf. Die TERRAGON AG, München (nachfolgend auch „TERRAGON AG“, die „Gesellschaft“, die „Emittentin“ oder gemein- sam mit ihren Tochterunternehmen, die im Konzernabschluss konso- lidiert werden, auch die „TERRAGON-Gruppe“ genannt), tritt im Rechtsverkehr unter den Namen der Emittentin und der jeweiligen Tochterunternehmen sowie der Bezeichnung „TERRAGON“ auf. B.2 Sitz und Rechtsform, das für die Emittentin geltende Recht und Land der Gründung Die Emittentin ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, die in Deutschland gegründet wurde. Sitz der Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München unter HRB 236123 eingetragen.
Die Emittentin 

Related to Die Emittentin

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Der Anbieter ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Wegen zweifelsfrei vorliegende Mängel kann der Kunde Zahlungen zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder bei einer Vorauszahlungspflicht des Mietzinses in dieser Höhe aufrechnen. Ziffer 3.9 Der Anbieter behält sich vor, die Miete erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Energie-,Personal- und Personalausstattungskosten erhöht haben. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen. 3.10 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Schäden Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 50 € hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Xxxxxxxxxxxxxx und Beschreibung des Schadensbildes per mail/whatsapp an den Vermieter zu senden. Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zulasten des Mieters. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten müssen vom Mieter übernommen werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen! Falsche Befüllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW) Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Hemmung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.