Die Emittentin Musterklauseln

Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Gesetzliche Bezeichnung: RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG Kommerzielle Bezeichnung: „RLB NÖ-Wien“ oder „Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien“ B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, für die Emittentin geltendes Recht und Land der Gründung Die RLB NÖ-Wien wurde nach dem Recht der Republik Österreich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die Geschäftsanschrift lautet Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, A-1020 Wien. Die RLB NÖ-Wien ist in und entsprechend der Rechtsordnung der Republik Österreich tätig.
Die Emittentin. B.1 Juristische und kommerziel- le Bezeichnung der Emitten- tin Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für die Emit- tentin geltende Recht und Land der Gründung der Ge- sellschaft Die Emittentin hat ihren Sitz in der ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Sie ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Kom- manditgesellschaft (KG), wobei als Komplementärin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auftritt (GmbH & Co. KG). Die Emittentin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Emittentin. Wer ist die Emittentin der Wertpapiere?
Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Be- zeichnung der Emit- tentin Der juristische Name der Emittentin lautet "Volksbank Vorarl- berg e.Gen." Der kommerzielle Name der Emittentin ist "Volks- bank Vorarlberg“. B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für die Emittentin gel- tende Recht und Land ihrer Gründung Die Emittentin hat ihren Sitz in Rankweil, Vorarlberg und ist eine eingetragene Genossenschaft, die österreichischem Recht unterliegt. Die Emittentin wurde in Österreich gegründet.
Die Emittentin. B.1 Gesetzliche und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin Der juristische Name der Emittentin lautet "Hypo Vorarlberg Bank AG". Der kommerzielle Name der Emittentin ist "Hypo Vorarlberg". B.2 Sitz und Rechtsform der Emittentin, das für Die Emittentin ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch, Österreich, eingetragene Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und unterliegt der die Emittentin geltende Recht und Land ihrer Gründung österreichischen Rechtsordnung. Der Sitz der Emittentin ist in Bregenz. Die Geschäftsadresse der Emittentin lautet ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.
Die Emittentin. Die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH ist ein in Rodewisch ansässiges, überwiegend auf Eigenkapitalbasis ope- rierendes Immobilienunternehmen, welches 2016 gegründet wurde. Es ist Teil der familiär geführten Hörning Unternehmensgruppe und im Bereich des Immobilienmanagements, Wohnungsbaus, der energetischen Sanierung und der Projektentwicklung im Bereich barrierefreier Seniorenwohnungen tätig. Der Geschäftsführer ist ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, der als gelernter Kaufmann für Grundstücks- und Woh- nungswirtschaft bereits viele Jahre Erfahrung in der Branche sammeln konnte. 2015 folgte dann die Zertifizierung zum Gutachter mit der Akkreditierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Es werden fast alle relevanten, zeit- und kostenintensiven Leistungsbausteine – von der Projektvor- bereitung und -durchführung, der Bauabwicklung, über Standort- und Objektanalysen, bis hin zur Vermietung und Verwaltung – unter ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Leitung entweder durch die Emittentin selbst oder durch externe Dienstleister erbracht, insbesondere die recoHyp GmbH, an der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ zu 37,5 % beteiligt ist und deren Geschäftsführer er ist. Die externen Leistungserbringer sind über Dienstleistungsverträge mit der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH verbunden. Die Zielsetzung der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH ist die Umsetzung innovativer Wohnraumkonzepte für bezahlbaren Wohnraum unter ökologischen Aspekten. Ökonomie, Ökologie und Soziales sind gleich- sam wichtig. Mieter und ggf. vorhandene Interessenten mit ernsthaftem Kaufinteresse entscheiden hinsichtlich Raumaufteilung, Nutzung und Ausstattung mit, was die Akzeptanz, Identifikation und Bindung der Nutzer stark erhöht und für eine langfristige Bindung der Mieter sorgen soll. Die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH hat bisher bereits 17 Projekte erfolgreich umgesetzt. Ein Creditreform-Auszug der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH vom 06.08.2019 bescheinigt ihr eine „gute Bo- nität“. Gemeinsam mit der korrespondierenden PD (Probability of Default) gibt der Bonitätsindex der Creditreform deren Einschätzung der Wahrscheinlichkeit an, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines Jahres ausfällt. Die Probability of Default der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH nach Einschätzung der Creditre- form liegt bei 0,39%, was deutlich unter dem Durchschnitt in Deutschland liegt (1,37%, Stand ▇▇▇▇ 2019).2 Für ein Crowdinvesting mit WIWIN hat sich die Emittentin aufgrund der folgenden Vorteile entschie- den: • Schnelle, unkomplizierte und direkte Finanzierung ohne Bank mit der Möglichkeit eines Er- trags für den interessierten Bürger • Ke...
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  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Der Anbieter ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Wegen zweifelsfrei vorliegende Mängel kann der Kunde Zahlungen zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder bei einer Vorauszahlungspflicht des Mietzinses in dieser Höhe aufrechnen. Ziffer 3.9 Der Anbieter behält sich vor, die Miete erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Energie-,Personal- und Personalausstattungskosten erhöht haben. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen. 3.10 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Bonitätsauskunft SWD ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWD Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWD den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden.

  • Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.