Angaben zur Art der Güter. Falls notwendig, kann vom Absender verlangt werden, zur Einhaltung der Vorschriften der Zoll-, der Polizei- oder anderer Behörden eine Urkunde mit Angaben zur Art der Güter auszuhändigen. Diese Bestimmung begründet für den Luftfrachtführer keine Verpflichtung, Verbindlichkeit oder Haftung.
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Angaben zur Art der Güter. Falls notwendig, kann vom Absender verlangt werden, zur Einhaltung der Vorschriften Vor- schriften der Zoll-, der Polizei- oder anderer Behörden eine Urkunde mit Angaben zur Art der Güter auszuhändigen. Diese Bestimmung begründet für den Luftfrachtführer Luftfracht- führer keine Verpflichtung, Verbindlichkeit oder Haftung.
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