Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stief- eltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
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Sources: Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung
Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern und der Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensge- meinschaft, Eltern, Kinder, Adop- tiveltern und -kinderAdoptivkinder, Schwiegereltern und -kinderAdoptivel- tern, Stief- eltern und -kinderStiefkinder, Großeltern und Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegerel- tern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).Schwäger der
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Sources: Reiseversicherung
Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder-kin- der, Stief- eltern Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (PersonenPerso- nen, die durch fami- lienähnlichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander miteinan- der verbunden sind).
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Sources: Hausratversicherung
Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinderEltern, Schwiegereltern und -kinderAdoptivkinder, Stief- eltern und -kinderAdoptiveltern, Großeltern und Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Schwäger der versicherten Person.
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Sources: Kreditkarten Kundenbedingungen
Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stief- eltern Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister Ge- schwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnlichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
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Sources: Wohngebäudeversicherung
Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern und der Lebens- gefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adop- tiveltern und -kinderEltern, Schwiegereltern und -kinderAdoptivkinder, Stief- eltern und -kinderAdoptiveltern, Großeltern und Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Schwäger der 🡒ver- sicherten Person.
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Sources: Versicherungsvertrag