Common use of Angehörige Clause in Contracts

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stief- eltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder-kin- der, Stief- eltern Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (PersonenPerso- nen, die durch fami- lienähnlichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander miteinan- der verbunden sind).

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Samples: Hausratversicherung

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern und der Lebens- gefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adop- tiveltern und -kinderEltern, Schwiegereltern und -kinderAdoptivkinder, Stief- eltern und -kinderAdoptiveltern, Großeltern und Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Schwäger der 🡒ver- sicherten Person.

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Samples: Versicherungsvertrag

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern und der Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensge- meinschaft, Eltern, Kinder, Adop- tiveltern und -kinderAdoptivkinder, Schwiegereltern und -kinderAdoptivel- tern, Stief- eltern und -kinderStiefkinder, Großeltern und Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegerel- tern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).Schwäger der

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Samples: Reiseversicherung

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinderAdoptivkinder, Schwiegereltern und -kinderAdoptiveltern, Stief- eltern und -kinderStiefkinder, Großeltern und Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Schwäger der →versicherten Person.

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Samples: Reiseversicherung

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stief- eltern Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister Ge- schwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnlichesfamilienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattenz. B. der Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinderEltern, Schwiegereltern und -kinderAdoptivkinder, Stief- eltern und -kinderAdoptiveltern, Großeltern und Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwie- gereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, Schwäger der versicherten Person. Generell gibt es keine Einschränkungen im Verwandtschaftsgrad. Es ist allerdings ein geeigneter Nachweis über die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Verwandtschaft zu erbringen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen

Angehörige. Als Angehörige gelten Ehegattender Ehe­ bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern und Kinder, Adop- tiveltern und -kinderEltern, Schwiegereltern und -kinderAdoptivkinder, Stief- eltern und -kinderAdoptiveltern, Großeltern und Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und -kinder (Personen, die durch fami- lienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)Schwäger der versicherten Person.

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Samples: Kreditkarten Kundenbedingungen