Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln und Gewichtung der Informationen. Die Regeln richten sich unter anderem nach unseren Annahmegrundsätzen, gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sowie den vereinbarten Tarifen. Des Weiteren kommen versicherungsmathematische Kriterien und Kalkulationen je nach Entscheidung zur Anwendung. Wenn beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Bonitätsprüfung erfolgt, entscheidet unser System in bestimmten Fällen aufgrund der erhaltenen Informationen vollautomatisiert über das Zustandekommen des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über Modalitäten zu der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Wir nutzen die automatisierte Entscheidung im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung, um uns und die Versichertengemeinschaft vor möglichen Zahlungs- ausfällen und deren Folgen zu schützen. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten (z. B. zum Versicherungsumfang, Selbstbehaltsvereinbarungen, Prämienzahlung) sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir unter Umständen vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht sowie der Höhe der Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf den zuvor beschriebenen Regeln. Soweit wir eine vollautomatisierte Einzelfallentscheidung in den zuvor beschriebenen Fällen ohne menschliche Einflussnahme abschließend durchgeführt haben, werden Sie mit unserer Mitteilung der Entscheidung darauf hingewiesen. Sie haben das Recht, zum Beispiel über unsere Service-Hotline, weitere Informationen sowie eine Erklärung zu dieser Entscheidung zu erhalten und sie durch einen Mitarbeiter von uns überprüfen zu lassen. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Vollautomatisierte Einzelfallentscheidungen, die ein Mitarbeiter von uns für seine abschließende Entscheidung nur zu einem untergeordneten Teil berücksichtigt hat, sind ebenfalls nicht betroffen.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir vollauto- matisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisier- ten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse in der Kompositversicherung einsetzen. Je nach Vertragsdauer und Schadenhäufigkeit erfolgt eine automatisierte Vertrags- kündigung, die mit einem Angebot zur Vertragsfortführung mit Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder eines Risikoaus- schlusses (bspw. für Leitungswasserschäden) verbunden sein kann. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Ent- scheidung anzufechten, Ihren eigenen Standpunkt geltend zu machen und eine Überprüfung der Entscheidung durch unsere Mitarbeiter zu verlangen. CIF4ALL DSH 06.2021/01 Die Datenschutzhinweise werden bei Bedarf aktualisiert und können Sie unserer Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xx unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Stand: 01.06.2021 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Überein- stimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit per- sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungs- wirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungser- klärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Auch die Aufgaben, die den einzelnen Stellen übertragen wurden, können Sie der fol- genden Auflistung entnehmen. Allianz Deutschland AG Versicherungsbetrieb mit Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und Leistungsbearbeitung Allianz Technology SE Shared-Services-Dienstleistungen für Gesellschaften der Allianz Gruppe AZT Automotive GmbH Allianz Zentrum für Technik, Schadendatenanalyse in der Kfz-Versicherung Allianz Rechtsschutz-Service GmbH Selbständige Schadenbearbeitung in der Rechtsschutzversicherung Handwerkern Allianz Handwerker Services GmbH B...
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben entscheiden wir in bestimmten Fällen vollautomatisch bei der Antrags-, Vertrags-, sowie Schaden- und Leistungsverarbeitung.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag- stellung befragen, kann in einzelnen Fällen vollautomatisiert über das Zustandekommen des Vertrags entschieden werden.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungs- vertrages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Entscheidung zu. ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94036 Passau) ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen) Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse, Beratung, Aktualisierung von Stammdaten; GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung ADAC IT Service GmbH, 00000 Xxxxxxx ADAC RSR GmbH, 00000 Xxxxxxx Deutsche Anwaltshotline AG, 00000 Xxxxxxxx x.Xxxxxxxxxx AG IT Dienstleistungen Schadenregulierung Rechtsschutz Rechtsservices und Rechtsgeneratoren IT-Unterstützungsleistungen Personentransport bodengebundener Transport Lufttransport medizinisches Begleitpersonal Rückführung im Todesfall Unternehmen, die den Personentransport durchführen Assistance ANS (Auslandsnotrufstationen) DLC (Dienstleistungs-Center Xxxxx XxxX, 00000 Xxxxx/Xxxxx) Xxxxxxx Ärzte Assistance weltweit (Provider) Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung Krankenhäuser Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf ambulante Praxen Abklärung weiterer Leistungsverlauf andere Versicherer Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung Lotse Durchführung von Transportleistung Medikamenten-/Brillenversand Apotheken Optiker Kurierdienste Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst Inkassounternehmen Forderungseinzug Sachverständige/Gutachter Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen
1. Verträge 8
2. Wichtige Hinweise 8 Teil A Allgemeiner Teil 8
1. Versicherte Reise 8 2. Geltungsbereich 8
3. Versicherte Personen 8 4. Risikopersonen 9
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Im Rahmen der Leistungsabrechnung von Kran- kenversicherungen entscheiden wir aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln. Hierbei berücksichtigen wir beispielsweise die jeweilige Einstufung der abzu- rechnenden Medikamente bzw. Heilbehandlungen.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag- stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver- trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen wenden.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, ent- scheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzdienstleistungen. Die vollauto- matisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen. So erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis versicherungsmathematischer Kriterien und Kalkulationen. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.