Begriffsbestimmung Musterklauseln

Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungsdienstleis- ter, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Begriffsbestimmung. Als Redakteurin/Redakteur gilt, wer – außer sie/er ist nur zum Zweck der Vorbereitung auf diesen Beruf tätig (gleichgültig in welchem Rechtsverhältnis) – kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen regelmäßig in der Weise mitwirkt, dass sie/er
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Kunden angegeben wird. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der in Anlage A geregelten Fristen bei der Bank einzureichen.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger ange- geben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprech- funkgeräten innerhalb einer baulichen Anlage sowie von außen in die bauliche Anlage und umgekehrt ermöglicht.
Begriffsbestimmung. 1. Für die Zwecke des Vertrags, dieser AGB und aller Vertragsanlagen sind hier nachstehend die Grundbegriffe definiert: • AML-Gesetz – Gesetz Nr. 253/2008 Slg., über manche Maßnahmen gegen Legalisierung der Erträge aus der Straftätigkeit und Terrorfinanzierung, in gültiger Fassung; • API – Application Programming Interface - die Schnittstelle, über die eine sichere Maschinenkommunikation und ein Online-Datenaustausch erfolgt; • SMS/TOTP-Authentisierung – Autorisierungsverfahren mittels eines per SMS geschickten Passworts oder durch Verwendung von TOTP (einmaliges Passwort), das die Authentisierung des Kunden ermöglicht und sichere Verschlüsselung von Überweisungsauftrag des Kunden mittels des OLB-Dienstes garantiert; • Aviso – Bestätigung über die Zahlungsdurchführung seitens des Kunden auf das verknüpfte Zahlungskonto; • Blockierung – Handlung, durch die die Bestätigung der Errichtung des Pfandrechts zu Geldmitteln auf dem Internen Zahlungskonto des Kunden zugunsten der AKCENTA erfolgt; Die Blockierung kann auch durch Beschluss einer staatlichen Verwaltungsbehörde festgestellt werden; • TNB – Tschechische Nationalbank, mit Xxxx Xxxxx 0, Xx Xxxxxxx 00, XXX 000 00, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, die zuständige Aufsichtsstelle der Tätigkeit von AKCENTA im Bereich der Zahlungs- und Investitionsdienste ist; • Gesamtsaldo auf dem IZK – Saldo nach Anrechnung aller auseinandergesetzten sowie nicht auseinandergesetzten Überweisungsaufträge, der Finanzabsicherung / des Kreditrahmens / des nicht geschöpften Kreditrahmens, und weiterer Forderungen der AKCENTA vor Fälligkeit gegenüber dem Kunden; • Gesamtparameter – Parameter, Wechselkurs des Geschäfts und geforderter Wert der Absicherung; • CRS – Common reporting standard oder gemeinsamer Standard für Pro bezhotovostní obchodování s cizími měnami a poskytování investičních a platebních služeb (dále jen „VOP“).