Begriffsbestimmung Musterklauseln
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des ▇▇▇▇▇▇ des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des ▇▇▇▇▇▇ des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zulasten des ▇▇▇▇▇▇ des Zahlers bei dessen Zahlungsdienstleis- ter, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Umfang des Versicherungsschutzes
Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des ▇▇▇▇▇▇ des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Kunden angegeben wird. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der in Anlage A geregelten Fristen bei der Bank einzureichen.
Begriffsbestimmung. Als Redakteurin/Redakteur gilt, wer – außer sie/er ist nur zum Zweck der Vorbereitung auf diesen Beruf tätig (gleichgültig in welchem Rechtsverhältnis) – kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen regelmäßig in der Weise mitwirkt, dass sie/er
1. Wort-, Bildmaterial oder Audio-/ Audio-Video-Material sammelt, sichtet, ordnet, dieses auswählt und veröffentlichungsreif bearbeitet und/oder
2. mit eigenen Wort- Bildbeiträgen und/oder Audio-/ Audio-Video-Material zur Berichterstat- tung und Kommentierung in der Zeitung beiträgt und/oder
3. die redaktionell-technische Ausgestaltung (insbesondere Anordnung und Umbruch) des Textteils in gedruckter oder in elektronischer Form besorgt und/oder
4. diese Tätigkeiten koordiniert.
I. Tarifgruppe 1: Volontärinnen/Volontäre bis 30.04.2018 ab 01.05.2018 ab 01.05. 2019
a) im 1. Ausbildungsjahr 1.911 € ▇.▇▇▇ € ▇.▇▇▇ €
b) im 2. Ausbildungsjahr 2.216 € 2.316 € ▇.▇▇▇ € Alle Redakteurinnen und Redakteure, die ab dem 01.05.2014 erstmals ein Redakteurinnen und Redakteure, die vor dem 01.05.2014 in einem Arbeits- verhältnis mit einem Verlag stehen, bleiben zunächst in der bisherigen Gruppe und Stufe. Für sie gilt, dass jeweils noch eine Höherstufung nach der alten Struktur erfolgt. Sie bleiben so lange in der dann erreichten Ge- haltsgruppe und -stufe, bis sie eine höhere Vergütung nach dem Berufsjahr der nächsthöheren Stufe oder nach der nächsthöheren Gehaltsgruppe die- ser neuen Gehaltsstruktur erreicht haben. Eine Verrechnung mit zukünfti- gen linearen Tarifanhebungen findet nicht statt. Die bisherigen Gehaltsgruppen und -stufen bleiben zu diesem Zweck be- stehen und sie nehmen ebenfalls an künftigen linearen Änderungen der Ge- haltssätze teil, eine Verrechnung findet ebenfalls nicht statt. Arbeitsverhältnis mit einem Verlag begründen, werden in die folgende Ge- haltsstruktur eingruppiert: Als Regelqualifikation gilt ein Volontariat oder ein abgeschlossenes Studium der Journalistik, ein vergleichbares abgeschlossenes Studium an einer an- erkannten* Fakultät für Journalisten oder der erfolgreiche Abschluss an ei- ner anerkannten* Journalistenschule bis 30.04.2018 ab 01.05.2018 ab 01.05.2019 1. bis 3. Berufsjahr 3.004 € 3.139 € ▇.▇▇▇ € Nach dem dritten Berufsjahr wird die Redakteurin/der Redakteur in der Ta- rifgruppe 2b eingruppiert. Dabei zählt das dritte Berufsjahr in der Tarifgruppe 2a als erstes Berufsjahr der Tarifgruppe 2b.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zu Lasten des ▇▇▇▇▇▇ des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger ange- geben wird.
Begriffsbestimmung. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie die Begriffe, die in der BUX-Kundenvereinbarung angeführt sind, sofern sie im Folgenden nicht näher definiert sind: Kontoeröffnungsprogramm Ein Programm, bei dem neue teilnahmeberechtigte Kunden, die ein Konto bei BUX eröffnen, (eine) Gratisaktie(n) erhalten können BUX App Die mobile Anwendung von BUX Gratisaktie(n) Aktie(n), die BUX im Rahmen dieser Promotionkostenlos ausgeben kann Promo-Geld Der Geldbetrag, den du für den Erwerb der Gratisaktien erhalten kannst Empfehlungsprogramm Ein Programm, bei dem teilnahmeberechtigte Kunden, die einen oder mehrere neue Kunden, die anschließend ein Konto bei BUX eröffnen, erfolgreich empfehlen, eine oder mehrere Gratisaktie(n) erhalten können. Diese Promotion Die Promotion, beschränkt auf die in diesem Dokument genannten Bedingungen für die Ausgabe von Gratisaktien
Begriffsbestimmung. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprech- funkgeräten innerhalb einer baulichen Anlage sowie von außen in die bauliche Anlage und umgekehrt ermöglicht.
