ANLIEFERUNG DER WERBEMITTEL / ERSATZPLAKATE Musterklauseln

ANLIEFERUNG DER WERBEMITTEL / ERSATZPLAKATE. 2.1 Die Anlieferung und Produktion des für die Durchführung der Werbekampagne erforderlichen Plakatmaterials einschließlich der Ersatzmengen gemäß Ziffer 2.5 dieser besonderen Geschäftsbedingungen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Das Plakatmaterial muss spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten ersten Aushangtermin bei der jeweils für das gebuchte Netz benannten Stelle (Versandanschrift) eingegangen sein. Die Versandadressen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in der jeweils aktuellen Fassung unter www.rblmedia abrufbar. 2.2 Das Plakatmaterial ist in den von RBL Media vorgegebenen Formaten, Qualitäten, Falzungen, Mappings etc. anzuliefern. Die Anlieferungsanforderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in der jeweils aktuellen Fassung in den „Technischen Daten“ unter www.rblmedia abrufbar. Die angegebenen DIN-Formate sind unbedingt einzuhalten. 2.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxx für die Nassverklebung geeignet sein müssen. Insbesondere müssen Farben wasserfest sein, damit sie im nassen Zustand nicht verlaufen, und elastisch sein, damit sie beim Falzen nicht brechen. Mehrteilige Plakate müssen in der gleichen Laufrichtung gedruckt werden. 2.4 Plakate für Ganz- und Allgemeinstellen, die größer als DIN A0 sind, müssen im 6/1-Bogenformat 3-teilig und im 8/1-Bogenformat 4-teilig frei Haus geliefert werden. Farbiges Makulatur Papier ist gefalzt auf Europaletten anzuliefern. 2.5 Bei einem Auftragsvolumen von 1 bis 30 Plakaten ist der Auftraggeber zur Lieferung von 20% Ersatzplakaten pro Motiv und Ort verpflichtet, bei mehr als 30 Plakaten zur Lieferung von 10% Ersatzplakaten pro Motiv und Ort. 2.6 Xxxxxxx der Auftraggeber die Werbemittel nicht, verspätet oder nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechend, so gilt Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Führt RBL Media die Werbemaßnahme dennoch durch, so hat der Auftraggeber den Mehraufwand, der durch die verspätete Anlieferung oder die erforderliche Anpassung des Werbemittels entsteht. Diese betragen bei verspäteter Anlieferung (a) 50,00 Euro pro ganze Stelle und (b) 9,00 Euro je Gesamtschaltung. Bei notwendigen Korrekturen kann der besondere Aufwand auch höher sein. RBL Media wird dem Auftraggeber den kalkulierten Sonderaufwand zur Genehmigung mitteilen.
ANLIEFERUNG DER WERBEMITTEL / ERSATZPLAKATE. 3.1 Die Anlieferung und die Produktion des für die Durchführung der Werbekampagne benötigten Plakatmaterials einschließlich Ersatzmengen gemäß Ziff. 3.4 dieser Besonderen Bedingungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. 3.2 Das Plakatmaterial ist in dem/der von WallDecaux vorgegebenen Format, Qualität usw. zu liefern. Die Anlieferungsanforderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung in den „Technischen Daten“ unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx abrufbar. 3.3 Laminierung und Konfektionierung der CLB-Plakate sind bei einer durch WallDecaux zertifizierten Druckerei in Auftrag zu geben. Werden CLB-Plakate in nicht laminiertem 3.4 Bei einem Auftragsvolumen von 1 bis 30 Plakaten ist der Auftraggeber zur Lieferung von 20 % Ersatzplakaten je Motiv und Stadt, bei mehr als 30 Plakaten zur Lieferung von 10 % Ersatzplakaten je Motiv und Stadt verpflichtet. 3.5 Sollte der Auftraggeber die Werbemittel nicht oder verspätet oder nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechend anliefern, gilt Ziff. 8.2 der Allgemeinen Bedingungen. Sollte WallDecaux die Werbekampagne trotzdem durchführen, hat der Auftraggeber den durch eine zu geringe oder verspätete Anlieferung oder erforderliche Anpassung der Werbemittel verursachten Sonderaufwand zu tragen. Im Falle einer verspäteten Anlieferung beläuft sich dieser auf (a) 20,00 Euro je CLP (alle Formen gemäß Ziff. 1.1 (a) dieser Besonderen Bedingungen, auch als ShoppingNet), (b) 40,00 Euro je CLS und (c) 65,00 Euro je CLB (alle Formen gemäß Ziff. 1.1 (c) dieser Besonderen Bedingungen). Im Falle einer erforderlichen Anpassung kann der Sonderaufwand auch höher sein. XxxxXxxxxx wird dem Auftraggeber den kalkulierten Sonderaufwand zur Zustimmung mitteilen.
ANLIEFERUNG DER WERBEMITTEL / ERSATZPLAKATE. 3.1 Die Anlieferung und Herstellung des für die Durchführung der Werbekampagne erforderlichen Plakatmaterials einschließlich der Ersatzmengen gemäß Ziffer 3.2 dieser besonderen Geschäftsbedingungen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Plakatmaterial jeweils spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten ersten Aushangtermin an die für das gebuchte Netz benannte Stelle (Versandanschrift) zu senden. Die Versandadressen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in der jeweils aktuellen Fassung unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar. 3.2 Um einen ordnungsgemäßen Aushang der vertragsgegenständlichen Werbemittel zu gewährleisten, liefert der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmengen und sonstigem Aushangmaterial kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilte Versandanschrift. Die Ersatzmenge beträgt bei 1-20 Plakaten 20%, bei 21-999 Plakaten 10%, bei 1.000-1.499 Plakaten 7,5%, ab 1.500 Plakaten 5%. Auf Wunsch des Auftraggebers übermittelt der Auftragnehmer 2 Wochen vor Aushangbeginn die Standortlisten. Entsprechen Plakate nicht den produktspezifischen oder technischen Vorgaben, erfolgt der Aushang erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.