Gerichtsstand, anwendbares Recht Musterklauseln

Gerichtsstand, anwendbares Recht. 21.1 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts vom 11. April 1980. 21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. Gerichtsstand: Anwendbares Recht:
Gerichtsstand, anwendbares Recht. Gerichtsstand ist, nach unserer Xxxx das für den Sitz des Bestellers oder für Wien, Innere Stadtzuständige Gericht.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 17.1. Bei allen sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erge- benden Streitigkeiten ist, wenn der Auftragnehmer inländischer Kaufmann, eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländisches öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Regensburg, Bundesrepublik Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand. Für Klagen gegen die KRONES AG von Auftragnehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemei- nen Gerichtsstand haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Regens- burg, Bundesrepublik Deutschland. Für Klagen der KRONES AG gegen Auftrag- nehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichts- stand haben, ist zusätzlicher Gerichtsstand, neben den gesetzlichen Gerichts- ständen, auch Regensburg, Bundesrepublik Deutschland. Von den Parteien gegebenenfalls getroffene Schiedsabreden haben Vorrang. 17.2. Bezüglich der Einbeziehung dieser Bedingungen der KRONES AG und für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragsparteien und ihre Rechtsnach- folger aus dem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften und/oder Folgegeschäften ergeben, gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch diese Rechtswahl und die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. Für die Beurteilung aller Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Wien, Österreich zuständig. DAS ist jedoch berechtigt, am Gerichtsstand des Bestellers Klage einzureichen. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen DAS und dem Besteller unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 19.1 Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG; UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Münster. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Kundenbeziehungen im Ausland.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 28.1 Das Vertragsverhältnis (und die in dessen Rahmen erfolgten Be- stellungen) unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Die Anwendbarkeit der Vereinbarung der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, vom 11. April 1980) wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Stadtlohn. 2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 16.1 Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt für den Fall, dass der Geschäfts- oder Wohnsitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. WallDecaux ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem Ort seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen. 16.2 Die Rechtsbeziehungen von XxxxXxxxxx zum Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Bedingungen sowie der Besonderen Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).