App-Thinning und gebündelte Ressourcen Musterklauseln

App-Thinning und gebündelte Ressourcen. Als Teil der Einreichung Ihrer Anwendung an den App Store oder Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen kann Apple Ihre Anwendung für bestimmte Geräte optimieren, indem es bestimmte Funktionen und gelieferte Ressourcen (wie in der Dokumentation beschrieben) in Ihrer Anwendung neu verpackt, so dass sie auf den Zielgeräten effizienter läuft und weniger Speicherplatz benötigt („App-Thinning“). Beispielsweise liefert Apple möglicherweise nur die 32- Bit- oder 64-Bit-Version Ihrer Anwendung an ein Zielgerät, und Apple liefert möglicherweise keine Symbole oder Startbildschirme, die auf dem Display eines Zielgeräts nicht gerendert werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple App Thinning zum Umpacken Ihrer Anwendung verwendet, um eine optimierte Version Ihrer Anwendung für Zielgeräte bereitzustellen. Im Rahmen von App-Thinning können Sie auch anfordern, dass Apple bestimmte Ressourcen für Ihre Anwendung (z. B. GPU-Ressourcen) für Geräte bereitstellt, indem Sie solche gebündelten Ressourcen als Teil Ihrer Codeübermittlung ausweisen („Gebündelte Ressourcen“). Sie können solche gebündelten Ressourcen definieren, um den Zeitpunkt oder die Übermittlung von Assets an ein Zielgerät zu variieren (z. B. wenn ein Benutzer eine bestimmte Stufe eines Spiels erreicht, wird der Inhalt bei Bedarf an das Zielgerät übermittelt). App-Ausdünnung und gebündelte Ressourcen sind nicht für alle Apple Betriebssysteme verfügbar, und Apple stellt möglicherweise weiterhin vollständige Anwendungsbinärdateien für einige Zielgeräte bereit. Wenn Sie Ihre Anwendung für iOS und/oder iPadOS kompilieren und diese Anwendung für den Vertrieb im App Store einreichen, stimmen Sie zu, dass Apple Ihre Anwendung sowohl für macOS als auch für visionOS über den App Store verfügbar macht, es sei denn, Sie entscheiden sich gegen die Bereitstellung Ihrer Anwendung unter macOS und/oder visionOS, indem Sie den Deaktivierungsprozess in App Store Connect ausführen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Vorstehende für eine von Ihnen eingereichte und derzeit im App Store verfügbare Anwendung für iOS und/oder iPadOS sowie für alle zukünftigen Anwendungen gilt, die für iOS und/oder iPadOS kompiliert und von Ihnen an den App Store gesendet wurden. Ungeachtet des Vorstehenden gilt diese Verfügbarkeit im App Store nur, wenn diese Anwendung von Apple gemäß Abschnitt 7 für den Vertrieb im App Store ausgewählt wurde und nur, wenn diese Anwendung unter macOS und/oder visionOS (je nach Fall) ordnungsg...
App-Thinning und gebündelte Ressourcen. Als Teil der Einreichung Ihrer Anwendung an den App Store oder Vertrieb benutzerdefinierter Anwendungen kann Apple Ihre Anwendung für bestimmte Geräte optimieren, indem es bestimmte Funktionen und gelieferte Ressourcen (wie in der Dokumentation beschrieben) in Ihrer Anwendung neu verpackt, so dass sie auf den Zielgeräten effizienter läuft und weniger Speicherplatz benötigt („App-Thinning“). Beispielsweise liefert Apple möglicherweise nur die 32-Bit- oder 64-Bit-Version Ihrer Anwendung an ein Zielgerät, und Apple liefert möglicherweise keine Symbole oder Startbildschirme, die auf dem Display eines Zielgeräts nicht gerendert werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple App Thinning zum Umpacken Ihrer Anwendung verwendet, um eine optimierte Version Ihrer Anwendung für Zielgeräte bereitzustellen. Im Rahmen von App-Thinning können Sie auch anfordern, dass Apple bestimmte Ressourcen für Ihre Anwendung (z. B. GPU-Ressourcen) für Geräte bereitstellt, indem Sie solche gebündelten Ressourcen als Teil Ihrer Codeübermittlung ausweisen („Gebündelte Ressourcen“). Sie können solche gebündelten Ressourcen definieren, um den Zeitpunkt oder die Übermittlung von Assets an ein Zielgerät zu variieren (z. B. wenn ein Benutzer eine bestimmte Stufe eines Spiels erreicht, wird der Inhalt bei Bedarf an das Zielgerät übermittelt). App-Ausdünnung und gebündelte Ressourcen sind nicht für alle Apple-Betriebssysteme verfügbar, und Apple stellt möglicherweise weiterhin vollständige Anwendungsbinärdateien für einige Zielgeräte bereit. Wenn Sie Ihre Anwendung für iOS oder iPadOS kompilieren (für die Zwecke dieses Abschnitts

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.