Applying online Musterklauseln

Applying online. Online applications are required for some PLUSPUNKT courses. Those interested can apply for a place by completing the online application form in the PLUSPUNKT course catalogue. The personal details listed under registering online (see Section 2.2.1) must also be given in this case. - These personal details will only be used for the purpose of organising the course; they will not be forwarded to third parties. - Places are awarded based on certain criteria such as gender, the degree programme, study phase, the results of a preliminary discussion, and so on. The organiser defines the criteria, which will be described in the announcement about the course. - After applying, a confirmation of receipt will automatically be sent to the applicant’s e-mail address. - After the closing date for applications, all applicants will be notified about whether or not their application for a place was successful. - If an application is successful, the applicant is automatically obliged to attend the respective course. - In the event of a successful application, participants agree to accept the Terms and Conditions of Participation. - Nobody may turn up to a course without registering beforehand. - There is no entitlement to demand that a course be held. The organisers reserve the right to cancel courses if there are too few applicants, for example. In this case, those who have registered will be sent an e-mail stating that the course has been cancelled.

Related to Applying online

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Ikano Bank die Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsemp- fängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Ikano Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen folgende Erklärungen des Kunden enthalten sein: - Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA- Basis-Lastschrift einzuziehen, sowie - Weisung an die Ikano Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA- Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - eine Gläubiger-Identifikationsnummer, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, - Name des ▇▇▇▇▇▇, - Bezeichnung der Bank des Kunden und - seine Kundenkennung (siehe 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.