Ausschluss. Ein Mitglied kann aus der Genossenschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres ausgeschlossen werden, wenn
Ausschluss. Die Messe Berlin kann verlangen, dass Aus- stellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die Messe Berlin die Ausstellungsgüter mit gericht- licher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.
Ausschluss. Versicherer können nicht alle denkbaren Schadenereignisse versichern, denn sonst müssten sehr hohe Versicherungsprämien verlangt werden. Deshalb werden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Das bedeutet, dass in einem Schadenfall, der auf den ausgeschlossenen Ereignissen beruht, keine Leistungen im Schadenfall erfolgen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die staatliche Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Insti- tute und Unternehmen. Die BaFin hat im öffentlichen Interesse die Aufgabe, ein funktionsfähiges und stabiles deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Neben der daraus resultierenden finanziellen und rechtlichen Beaufsichtigung der vorgenannten Unternehmen besteht eine weitere Aufgabe der BaFin darin, Kundenbeschwerden zu bearbeiten. Hier erfahren Sie mehr über die BaFin: xxx.xxxxx.xx. Anschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. So nennen wir Ihre erste Prämie, den Sie für Ihre IDEAL HausRat zum Beginn Ihrer Versicherung zahlen müssen. Die Versicherungsprämie, die zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist, wird auch als Einlösungsprämie bezeichnet. Die Zahlung dieser Prämie ist sehr wichtig, da Versicherungsschutz erst dann besteht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Einlösungsprämie erhalten hat. Solange die erste Prämie nicht bezahlt ist, bleibt die Versicherung auch im Schadensfall leistungsfrei. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Ausschluss. Yachtcharter De Drait B.V. ist nicht zur Vergütung verpflichtet:
a. bei Schadensfällen als Folge von Atomreaktorunfällen, Krieg oder ein damit vergleichbarer Zustand, Aufstände oder Unruhen mit Gebrauch von Feuerwaffen mit dem Ziel die bestehende Regierung zu stürzen und unvorhersehbaren Wetterbedingungen wie z.B. Sturm, Eis, Unwettern.
b. bei nicht rechtzeitiger Begleichung des ausstehenden Reservierungsbetrages auf das Konto des Vermieters (innerhalb 1 Woche nach Abschluss des Mietvertrages)
c. falls das Boot doch fährt, verfällt das Recht auf eine Annullierungsrückvergütung.
Ausschluss. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Terrorakte.
Ausschluss. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: • Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen), • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, an denen der Staat, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, als kriegsführende Partei beteiligt ist, oder die auf dem Gebiet dieses Staates stattfinden, ohne dass dieser Staat kriegsführende Partei ist.
Ausschluss. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausschluss. (1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Ausschluss. Die Wartung der eingesetzten Hardware, der Betriebssystemumgebung und des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die Serviceleistungen umfassen nicht: ▪ Installation zum Zwecke der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung der Installationen von Updates ▪ die Entwicklung von Softwareprogrammen, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben ▪ die Einführung und Schulung des Kunden ▪ die Fehlerbeseitigung und Beratung bei Fehlern, die auf eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind ▪ die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden.
3.1. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der EASY durch Dritte ausführen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung der EASY auszuführen und zu protokollieren.
3.3. Grundlage dieses Vertrages und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren.
3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verf...
Ausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE IN ZIFFER 5.1 (BESCHRÄNKTE GARANTIE) RÄUMEN AUTODESK UND SEINE ZULIEFERER DEM LIZENZNEHMER WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND WEITERE GARANTIEN, MÄNGELRECHTE ODER ZUSICHERUNGEN JEDWEDER ART (INSBESONDERE KEINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN ODER ANDEREN MÄNGELRECHTEN AUFGRUND VON GESETZ, REGELMÄSSIGER ÜBUNG ODER HANDELSBRAUCH) IM HINBLICK AUF AUTODESK-MATERIALIEN, ABONNEMENTS ODER DIENSTLEISTUNGEN (EGAL OB UNTER ABONNEMENT ODER NICHT) EIN. JEDWEDE AUSSAGEN ODER ERKLÄRUNGEN BEZÜGLICH DER AUTODESK-MATERIALIEN UND IHRER MERKMALE UND FUNKTIONEN IN DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ODER IN KORRESPONDENZ MIT DEM LIZENZNEHMER DIENEN AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLEN KEINE GARANTIE, ZUSICHERUNG DER BESCHAFFENHEIT ODER EINE BEDINGUNG DAR. INSBESONDERE SICHERT AUTODESK NICHT ZU, (a) DASS DER BETRIEB ODER DIE ERGEBNISSE DER LIZENZIERTEN MATERIALIEN UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI, GENAU, ZUVERLÄSSIG ODER VOLLSTÄNDIG SIND (EGAL OB SIE INNERHALB EINES ABONNEMENTS ODER MIT SUPPORT VON AUTODESK ODER EINER DRITTPARTEI BEREITGESTELLT WERDEN), (b) DASS FEHLER VON AUTODESK ODER EINER DRITTPARTEI BEHOBEN WERDEN ODER