Common use of Arbeitsgruppe für Futtermittelfragen Clause in Contracts

Arbeitsgruppe für Futtermittelfragen. 1. Die gemäss Artikel 6 Absatz 7 des Abkommens eingesetzte Arbeitsgruppe für Futtermittelfragen, nachstehend «Arbeitsgruppe» genannt, prüft alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesem Anhang und ihrer Durchführung ergeben. Ausserdem übernimmt sie alle in diesem Anhang vorgesehenen Aufgaben.

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Samples: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch