Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver- mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte In- formationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben wer- den. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie be- treuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Vo- raussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kom- men. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen ande- ren Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die XX 0000 meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der XX 0000 insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort / Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Hauptverwaltung: Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Briefanschrift: 00000 Xxxxxxx Telefon 089 / 5 51 67 - 0 Telefax 089 / 5 51 67 - 12 12 xxxx@xx0000.xx xxx.xx0000.xx Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx (Sprecher des Vorstands), Dr. Xxxxx Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Sitz München AG München HRB 194 USt-IdNr.: DE 129274608 Anlage gemäß Geldwäschegesetz bei Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft Versicherungsnummer: Versicherungsnehmer: Versicherte Person: Erläuterungen Gemäß Geldwäschegesetz sind Lebensversicherungs-Unternehmen beim Wechsel der Versicherungs- nehmer-Eigenschaft verpflichtet, ihren neuen Vertragspartner zu identifizieren. Zur Identifizierung bedarf es - wenn der neue Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, der Übersendung einer beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses des Versicherungsnehmers. - wenn der neue Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist, der Vorlage aussagekräftiger Informationen zum Unternehmen (z. B. aktueller Handelsregisterauszug). Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sind daher nachfolgende Angaben zu machen. Angaben des neuen Versicherungsnehmers:
1. Die Identifizierungspflicht gilt als erfüllt, weil bei natürlichen Personen: ...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen Unterschrift der zu versichernden Person ab Alter 16 und der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei Minderjährigen HL.157-4 (10.17) Diese Auflage liegt nur als PDF vor.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die SDL meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der SDL insoweit von ihrer Schweigepflicht. Antragsteller/in Person 1 Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in und volljährige mitzuversichernde Person Ort, Datum Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren ** Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters *** 0.027g/12.12 * Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzauf- sichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde. ** Die Unterschrift der minderjährigen Person zwischen 16 und 18 Jahren (frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres) ist im entsprechenden Feld erfor- derlich, sofern bei dieser Einsichtsfähigkeit vorliegt, d. h. Inhalt und Tragweite der abgegebenen Erklärungen können von der Person selbstständig erfasst werden. *** Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist immer zu leisten, sofern ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände an- zugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, ...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Ver- mittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschütz- ten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der Helvetia schwei- zerische Lebensversicherungs-AG insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir arbeiten mit selbständigen Vermittlern zusammen. Diese erhalten Kenntnis von nach § 203 StGB geschützten Informa- tionen Ihres Vertrages. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermit- telt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermitt- lung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Ich willige ein, dass der Versicherer meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erho- ben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt wer- den dürfen. Vereinbarung zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden folgende Regelungen vereinbart:
1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn wird teilweise, und zwar in umseitig angegebener Höhe in einen Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zu einer Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) umgewandelt.
2. Für die Bemessung gehaltsabhängiger Leistungen, wie Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgratifikation, Jubiläumsgeld, Pensions- anspruch, Zuschläge usw., bleiben die Bezüge einschließlich der Direktversicherungsbeiträge maßgebend.
3. Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer gemäß den getroffenen Vereinbarungen bei der Bayerischen abgeschlossen. Die Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten Höhe solange und insoweit entrichten, als er zur Zahlung ungekürzter Bezüge aus dem Dienstverhältnis verpflichtet ist. Endet die Lohnfortzahlungspflicht, ohne dass das Dienstverhältnis beendet wird, so sind die Beiträge, die auf den entsprechenden Zeitraum entfallen, vom Arbeitnehmer zu zahlen.
4. lm übrigen gilt für das Versicherungsverhältnis der Versicherungsvertrag einschließlich der zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Zusatzbedingungen. Nähere Einzelheiten über die Versicherungsleistungen und die Prämienzahlung enthält der Versicherungsschein.
5. Im Versicherungsvertrag wird unwiderruflich vereinbart, dass während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag auf den versicherten Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt, in dem dieser sein 59. Lebensjahr vollendet, insoweit ausgeschlossen ist, als die Beiträge vom Arbeitgeber e...
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Vermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß §203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraus- setzungen Sie zu dem Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach §203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler. Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB ge- schützte Informationen über Ihren Kollektivvertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Antrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Kollektivvertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermitt- ler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kom- men. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Geben Sie uns für den Fall des Vertragsschlusses über einen Vermittler Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe an selbstständige Vermittler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ab, ist der Abschluss des Kollektivvertrags nicht mög- lich. Ein Widerruf nach Begründung des Kollektivvertrags kann von uns nicht berücksichtigt werden, da ein solcher Widerruf treuwidrig ist und die weitere Durchführung des Kollektivvertrags unmöglich macht. Ich/wir willige/n ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG mei- ne/unsere nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich/uns zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und entbinde/n die Mitarbeiter der Continentale Le- bensversicherung AG insoweit von ihrer Schweigepflicht.