Art der vermittelten Finanzanlage Musterklauseln

Art der vermittelten Finanzanlage. Bei der von EVDI vermittelten Finanzanlage handelt es sich um ein unverbrieftes, endfälliges, qualifizier- tes Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG) mit einer festen Laufzeit. Die Nachrangdarlehen gewähren einen qualifiziert nachrangigen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung und Zinszahlung, jeweils in der im Nachrangdarlehensvertrag angegebenen Höhe. Diese Finanzanlage ist sowohl für private Crowd-In- vestoren, als auch für professionelle Crowd-Investo- ren bestimmt.