Aufbauphase Musterklauseln

Aufbauphase. Die Aufbauphase beginnt mit Abnahme der ersten vertragsgegenständlichen Windenergieanlage und endet am Tag vor der Abnahme der letzten Windenergieanlage.
Aufbauphase. (6) Bei Vereinbarung einer Aufbauphase werden für die Versicherungsleistungen Zielwerte und ein Zeitraum ver- einbart, in dem die Versicherungsleistungen in gleichen Schritten im Rahmen der planmäßigen Erhöhungen auf diese Zielwerte angehoben werden. Ausgehend von diesen Leistungserhöhungen erhöhen sich jeweils die Beiträge (siehe § 3).
Aufbauphase. Die Aufbauphase des Teilfonds beginnt mit dem Datum der Zulassung des Teilfonds, an dem der Teilfonds seine Anlagetätig- keit aufnehmen darf, und endet am zweiten Jahrestag nach dem ersten Zeichnungsschluss. Die Aufbauphase kann auf Beschluss der Geschäftsführung vorzeitig beendet werden. Bevor der Teilfonds beginnt in zulässige Anlagewerte zu investieren, wird erwartet, dass die Bareinzahlungen der Anteilseigner hauptsächlich in OGAW-konforme Anlagen investiert werden, bei denen es sich unter anderem um Geldmarktinstrumente, Einlagen und Investmentfonds handelt, die der OGAW-Richtlinie unterliegen. In dieser Hinsicht gilt die in Abschnitt 2.2 (b) des allgemeinen Prospektteils genannte Anlagebeschränkungsgrenze von 20 % nicht für Anlagen in OGAW, da OGAW als offene Instrumente gelten mit Anforderungen an die Risikostreuung, die vergleichbar sind mit denen, die für Teil II des geänderten Gesetzes von 2010 unterliegende OGA gelten, und die in ihrem Herkunftsland einer ständigen Aufsicht durch eine per Gesetz eingerichtete Aufsichtsbehörde für den Anlegerschutz unterliegen. Gemäß Artikel 15 der ELTIF-Verordnung darf der Teilfonds jedoch nicht mehr als 30 % der Anteile ein und desselben OGAW halten.