Der OGAW Musterklauseln

Der OGAW. Der Blockchain Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 14. Dezember 2017 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet. Der OGAW untersteht dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG). Der OGAW hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der OGAW ist ein Singlefonds. Der OGAW kann gemäss seiner Anlagepolitik in Wertpapiere und andere Vermögenswerte investieren. Die Anlagepolitik des OGAW wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Das Nettovermögen des OGAW bzw. einer jeden Anteilsklasse und die Nettoinventarwerte der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklassen werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgedrückt. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. Mit dem Erwerb von Anteilen (die „Anteile“) des OGAW erkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag an, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments.
Der OGAW. LGT Select Fonds (der „OGAW“) wurde am 10. Oktober 2006 gemäß liechtensteinischem Recht errichtet und in das Liechtensteinische Handelsregister in Form einer Treuhänderschaft eingetragen und verfügt über eine Zulassung gemäß UCITSG und UCITSV. Durch eine Kollektivtreuhänderschaft wird eine inhaltlich identisch strukturierte Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Anzahl von Anlegern errichtet, deren Zweck die Vermögensanlage und -verwaltung im Namen der Anleger ist. Einzelne Anleger nehmen gemäß an der Treuhänderschaft teil und haften nur bis zur Höhe des investierten Xxxxxxx persönlich. Der OGAW ist eine Umbrella-Konstruktion, die mehrere Teilfonds umfassen kann, die wiederum das angelegte Kapital gemäß ihren jeweiligen in Anhang A beschriebenen Anlagepolitik zuweisen. Der OGAW wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Die Teilfonds können auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer errichtet werden, wie in Anhang A beschrieben. Jeder Teilfonds umfasst eine oder mehrere Klassen, für die unterschiedliche Bedingungen gelten können, wie beschrieben in Anhang A. Durch Übermitteln des Zeichnungsantrags zum Kauf von Anteilen akzeptiert ein Anteilinhaber die Vorschriften der OGAW-Dokumentation (einschließlich der teilfondsspezifischen Informationen in Anhang A) und etwaige Änderungen, die künftig gemäß den Anforderungen der FMA vorgenommen werden können, und stimmt diesen zu. Die Teilfonds können gemäß ihrer in Anhang A beschriebenen spezifischen Anlagepolitik investieren. Das Nettovermögen eines jeden Teilfonds bzw. einer jeden Klasse und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Teilfonds bzw. Klassen werden in der jeweiligen (in Anhang A dargelegten) Basiswährung ausgedrückt.
Der OGAW. Der Zeus Strategie Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am 19. Juli 2004 als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren des offenen Typs nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein für unbestimmte Dauer gegründet.
Der OGAW. Der Plenum CAT Bond Dynamic Fund (im Folgenden: OGAW) wurde am
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