Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: (1) Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse. (2) Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG. (3) Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. (4) Die Verwaltung der vermittelten Verträge. (5) Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. (6) Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Maklervertrag, Erstinformation, Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) Die Unterstützung des Mandanten im VersicherungsfallVersicherungfall.
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Samples: Maklervertrag, Maklervertrag, Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) : - Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) . - Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) . - Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) . - Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) . - Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Maklervertrag, Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 60, 61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) : · Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) . · Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) . · Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) . · Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) . · Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) . · Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) : • Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 60, 61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) ; • Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) ; • Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) ; • Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) Versicherungsverträge; • Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der einer Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) ; • Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Versicherungsmaklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und BedürfnisseundBedürfnisse.
(2) Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.
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Samples: Versicherungs Maklervertrag
Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten:
(1) Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse.
(2) : Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG.
(3) . Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes.
(4) . Die Verwaltung der vermittelten Verträge.
(5) . Die Verwaltung der bereits bestehenden Verträge des Mandanten nach Vereinbarung. Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten.
(6) . Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.Versicherungsfall (Leistungs- und Schadenfall). Sonstiges:
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Samples: Maklervertrag