Pflichten des Auftraggebers. 6.1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
Pflichten des Auftraggebers. (Art. 24 DSGVO und Art. 13 und 14 DSGVO)
Pflichten des Auftraggebers. 9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne beson- dere Aufforderung rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages er- forderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen, Prüfstücke etc.), Daten, Zahlenangaben und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese bei Ausführung des Vertrages als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit nicht deren Überprüfung durch den Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurde.
Pflichten des Auftraggebers. § 12 § 13 § 14 § 15 § 16
Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich.
Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat folgende Pflichten:
Pflichten des Auftraggebers. 4.1 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Auftraggeber-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Sollten Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Auftraggeber-Daten Ansprüche geltend machen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.
Pflichten des Auftraggebers. 7.1. Der Auftraggeber ist bei Montagen durch den Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals des Auftragnehmers mit den Arbeiten begonnen werden kann.