Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehalten. (2) In der Kooperation zwischen den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstellt, die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern. (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist in Anlage 1 dokumentiert. Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienen. (4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen. (5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen. (6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüft. (7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt sein. (8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) der Hochschule im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziert. (9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtet. (10) Die Hochschule ist gehalten, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Studienangebote und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen in diesem Zusam- menhang die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16. (11) Hinsichtlich der Kooperation des Fachbereichs Wasser- und Kreislaufwirtschaft der Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots. (12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierung. (13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“. (14) Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt und zentral bewirtschaftet. (15) Die CHANGE-Kampagne der Hochschule zur Sensibilisierung für den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführt. (16) Die Hochschule beteiligt sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOne-Einführung.
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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Die Hochschule angehalten wird auf Grundlage der Regelungen unter A.1 zur Auslastung der grundständigen Studiengänge und dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen Ordnung zur Einrichtung und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehaltenSchließung von Studiengängen erstellen.
(2) In Das derzeit modellhaft erprobte Orientierungsstudium der Hochschule wird evaluiert. Auf Basis des Evaluierungsergebnisses wird ein Eingangs- oder Orientierungssemester für weitere Bereiche der Hochschule etabliert. Die Hochschule stellt für diese Konzepterweiterung und Evaluierung die notwen- digen Ressourcen bereit.
(3) Auf der Grundlage des zertifizierten und etablierten Qualitätsmanagement-Systems im Berichtszeit- raum 2020-2024 etabliert die Hochschule die Systemakkreditierung und evaluiert erste Erfahrungen mit dieser Form der internen Akkreditierung. Die Hochschule leitet für alle noch nicht akkreditierten Studiengänge Akkreditierungsverfahren ein, so dass eine Akkreditierung innerhalb des Zielvereinbarungszeitraums gewährleistet ist. Sie wird einmal jährlich dem für Hochschulen zuständigen Ministerium Angaben zum Stand der nicht akkreditierten Stu- diengänge übermitteln. Die Regelung in Teil A.1 Punkt 2 Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Das in Kooperation mit den Hochschulen Harz und Merseburg entwickelte Online-Portal zur Konfi- guration von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis berufsbegleitender Studienange- bote und anderer Angebotsformen wissenschaftlicher Weiterbildung der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt soll um die Etablierung eines Bildungskonfigurators als Onlinewerkzeug aller Hoch- schulen des Landes Sachsen-Anhalt erweitert werden. Das MW unterstützt dieses Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten.
(5) Die Hochschule baut im Rahmen des Budgets die Kurse am Landesstudienkolleg aus und stärkt die Profile entsprechend der Internationalisierungsstrategien der Hochschulen des Landes. Die Diversit ät der Herkunftsländer soll dabei in den Konzepten der Kurse Berücksichtigung finden.
(6) Die Hochschule erklärt, bei entsprechender Nachfrage, ihre Bereitschaft zur Etablierung dualer Stu- diengänge in Kooperation mit landeseigenen Verwaltungen.
(7) Die an der Hochschule aufgebaute Graduiertenakademie zur Qualifikation für Promovierende wird weitergeführt, langfristig verstetigt und, unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel, vom Land mit Graduier- tenstipendien in der bisherigen Höhe unterstützt.
(8) Die im Rahmen des Vorhabens Innovativen Hochschule und weiterer Projekte geschaffenen Trans- ferstrukturen an der Hochschule Anhalt werden verstetigt. Das MW unterstützt die sich daraus ergeben- den Gründungsaktivitäten im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten.
(9) Kooperationsplattformen zwischen den Hochschulen und sowie zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären außer- universitären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstelltVernetzung und sind geeignet, die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich Forschung erforderliche kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen Koopera- tionen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern.
fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist z. B. in Anlage 1 dokumentiertForm gemeinsamer Graduiertenschulen). Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienen.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastungprüft daher die Ein- richtung bzw. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich Beteiligung an entsprechenden Plattformen im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr im Bachelor- und MasterbereichLand, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist insbesondere in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4Bereichen der Agrar-, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes Lebens- und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüft.
(7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt sein.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) der Hochschule im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziert.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtetIngenieurwissenschaften.
(10) Die Bei vorliegenden Voraussetzungen beabsichtigt die Hochschule ist gehalten, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Studienangebote und der Dienstleistungseinrichtungen eigenständig oder in Kooperation mit anderen Hochschulen für forschungsstarke Fachbereiche das Promotionsrecht zu erreichen, dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen in diesem Zusam- menhang die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16beantragen.
(11) Hinsichtlich Die Stiftung Bauhaus und die Hochschule streben eine engere Zusammenarbeit im Bereich Lehre und Forschung an. Dafür sollen der Kooperation des Fachbereichs Wasser- gemeinsame Masterstudiengang Design Research zwischen Hum- boldt Universität Berlin, Stiftung Bauhaus und Kreislaufwirtschaft Hochschule Anhalt weiter ausgebaut, die Einrichtung von Honorarprofessuren für leitende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und/oder eine ge- meinsame Berufung im Rahmen der Zuständigkeit der Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird ermöglicht und die Struktur einer institutionellen Zusammenarbeit zwischen der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für DrittmitteleinwerbungenChinese Academy of Art, der Chancen für Verwertungsoptionen im Hinblick auf Ausgründungen Stiftung Bauhaus, der Hoch- schule und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des Studienangebotsgegebenenfalls weiterer Partner in Dessau zur Durchführung gemeinsamer wissenschaftli- cher Projekte und gemeinsamer Promotionen geschaffen werden.
(12) Aufbauend auf In der Kooperation zwischen den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzwHochschulen Anhalt, Merseburg, der Burg Giebichenstein Kunst- hochschule Halle und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird eine Kooperationsplattform Strukturwandel und Beschäftigung im mitteldeutschen Braunkohlerevier gegründet und betrieben. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie Die Kooperationspartnerinnen entwickeln ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierunggemeinsames Konzept zum Strukturwandel im mitteldeut- schen Braunkohlerevier.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie Das Betreuungs- (Verbundprojekt Sachsen-Anhalts Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre – HET-LSA) und Fachkräftevermittlungsprogramm kickstart für ausländische Absol- venten wird im Zuge Rahmen des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“Karriereservice durch die Hochschule fortgesetzt und verstetigt.
(14) Die In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten an der Flächen- zielzahl an den Festlegungen aus der Zielvereinbarung für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument Jahre 2011-2013 in Höhe von 54.740 m². Dies schließt auch Bau-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Zieles ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt und zentral bewirtschaftetZiel sollte sein, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinbarungsperiode bis 2029 in Einklang mit den Bedarfen der Hochschule zu bringen. Sollte die Hochschule an eine Anpassung der Vorgaben an die aktuellen Bedingungen interessiert sein, so muss diese auf Grundlage der Systematik vom HIS -Institut für Hochschulentwicklung e.V. für die bisher bereits am Begutachtungsverfahren beteiligt en Hochschu- len des Landes erfolgen.
(15) Die CHANGE-Kampagne Das MW unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten die Hochschule bei der Hochschule zur Sensibilisierung Realisierung des Bauvorhabens Grundsanierung des Lyzeums am Standort in Dessau (Gebäude 1, Schwabestr. 3) sowie bei der Beantragung einer Finanzierung im Zusammenhang mit dem Förderpro- gramm Forschungsbauten und Großgeräte des Bundesministeriums für den Verbrauch von Strom- Bildung und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführtForschung.
(16) Die Hochschule beteiligt sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen entwickelt geeignete Instrumente zur Zusammenarbeit der drei Hochschulstand- orte im Rahmen Bereich der HISinOneLehre und der Forschung.
(17) Zur Verbesserung der Effizienz von IT-EinführungRessourcen richtet die Hochschule ein Data-Center ein und treibt die weitere Virtualisierung von Servern sowie virtueller Desktop-Infrastrukturen sowie der besse- ren Verteilung und Verwaltung von Softwarelizenzen voran.
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Samples: Zielvereinbarung
Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen Die Universität berücksichtigt bei ihrer strategischen Weiterentwicklung in Lehre, Forschung und Governance-Struktur die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschul- systems des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2013. Ein Ziel der Universität wird es sein, insbeson- dere die so genannten kleinen Fächer durch eine programmatische Verdichtung des Fächerspektrums gerade in Bezug auf das Lehrangebot verstärkt in Profilierungsbemühungen einzubeziehen. Dabei steht die Universität zu ihrer traditionellen Vielfalt der Fächer, allerdings ist diese kein Selbstzweck, sondern muss zur Profilierung beitragen. Bei ihren Bemühungen um eine Verdichtung u. a. des Lehrangebots wird die Universität eng mit den Partneruniversitäten Jena und Leipzig zusammenarbeiten. Überdies wird die Universität den bereits begonnenen Verdichtungsprozess auf eine zum Teil notwendige Neu- ordnung der Gliederungsebene unterhalb der Fakultäten beziehen. Dies betrifft eine Reihe von Institu- ten, die aufgrund ihres Risikomanagements ist fachlichen Zuschnitts keine – über die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehaltenreine Verwaltungsfunktion hinausgehen- den – abschließend überzeugenden wissenschaftlichen Organisationseinheiten darstellen.
(2) In Im Bereich der Kleinen Fächer prüft die Hochschule ob im Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig eine gemeinsame Strategie entwickelt werden kann. Dies betrifft insbesondre das Gebiet der Berufun- gen sowie die Schnittstellen zwischen den Bachelor- und Masterstudiengängen an den Einrichtungen.
(3) Die Universität leitet für alle noch nicht akkreditierten Studiengänge einschließlich der Kombinati- onsstudiengänge Akkreditierungsverfahren ein, so dass eine Akkreditierung innerhalb des Zielverein- barungszeitraums gewährleistet ist. Innerhalb von zwei Jahren werden für mindestens die Hälfte der noch nicht akkreditierten Studiengänge Anträge auf Akkreditierung gestellt. Die Hochschule wird einmal jährlich dem für Hochschulen zuständigen Ministerium Angaben zum aktuellen Stand der nicht akkredi- tierten Studiengänge übermitteln. Die Regelung in Teil A.1 Punkt 2 Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Die Universität begrüßt die Absichtserklärung der drei Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thü- ringen vom 09. Juli 2019 zum Fortbestand und zur dauerhaften finanziellen Absicherung des Deutschen Zentrums für Integrative Biodiversitätsforschung (iDiv). Unter der Voraussetzung der dort zugesagten finanziellen Förderung u. a. durch das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet sich die Universität, nach Aus- laufen der DFG-Förderung die im Rahmen von iDiv eingerichteten Professuren mit deren Ausstattung in ihre Struktur zu integrieren und auf Dauer weiterzuführen. Dazu wird die Universität spätestens ab dem Jahr 2024 aus dem Budget 1,5 Mio. Euro speziell zweckgebunden für das iDiv ausweisen. Das Land und die Universität werden sich darum bemühen, eine finanzielle Unterstützung des Bundes für iDiv, möglichst in Form einer institutionellen Förderung, einzuwerben, und ihre diesbezüglichen Aktivi- täten eng abstimmen.
(5) Es ist vorgesehen, dass aus finanziellen Mitteln des Strukturwandels im Mitteldeutschen Braunkoh- lerevier ein interdisziplinäres Institut der Martin-Luther-Universität für Strukturwandel und Biodiversität in der Bergbaufolgelandschaft gegründet wird. Das Institut wird sozioökonomische und ökologische Strukturwandelprozesse erforschen und begleiten. Zu seinen Aufgaben werden u.a. die Analyse von Determinanten erfolgreicher Transitionsprozesse im In- und Ausland, die Ausarbeitung und Evaluation strukturentwickelnder Politik sowie entsprechende Entwicklungen in Rechtssystemen, der Transfer von Wissen und Innovation, die Untersuchung der Auswirkungen und Perspektiven von strukturellem Wan- del auf die Biodiversität sowie die Raum- und Landschaftsplanung zählen. Die Universität wird im Laufe des Jahres 2020 hierzu ein Konzeptpapier vorlegen.
(6) Ein Ausbau der Kooperation zwischen unter den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären außeruni- versitären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen bietet die Möglichkeit für die eine weitere Entwicklung der Hochschule und zur Schärfung des Forschungs- profils gesehenForschungsprofils. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstelltDie intensive Vernetzung ermöglicht zudem, die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich er- folgreiche Forschung erforderliche kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen Kooperationen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern.
fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist z. B. in Anlage 1 dokumentiertForm gemeinsamer Graduiertenschulen). Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung Die Universität etabliert eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung als Referenzsystem Kooperationsplattform für die erforderlichen Abstimmungen zu Zusammenarbeit mit den Studienangeboten dienen.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist beteiligten Hochschulen in den Akademischen Gremien über seine Schließung gemBereichen Agrar- und Lebenswissenschaften sowie Polymerwissenschaften sowie eventuellen anderen Bereichen bei gemeinsamen wissenschaftli- chen Interesses. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befindenBei der Entwicklung der strategischen Zielstellung sind die relevanten außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen einzubeziehen. Die Hochschulen legen Universität prüft die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf Anbindung an die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung Plattform In- genieurwissenschaften unter der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit Federführung der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüftMagdeburg.
(7) Die Kooperationsvereinbarungen der Universität mit den Forschungseinrichtungen der Leibniz Ge- meinschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Max-Planck-Gesellschaft werden bis zum Sommersemester 2021 auf ihre Aktualität geprüft und präzisiert. Neben einem gesetzlichen Teil sollen die neuen Verträge auch strategische Aussagen ent- halten. Für eine zielgerichtete Entwicklung der Forschung und erfolgreiche Nachwuchsentwicklung soll- ten zudem gemeinsame Berufungen in strategisch wichtigen Bereichen genutzt werden, um gut ausge- bildete, hochkarätige Wissenschaftler im Land zu halten, ein positives Klima für Ansiedlungen/Ausgrün- dungen zu schaffen sowie die Strukturbildung der Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung zu unterstützen. Darüber hinaus überprüft die Hochschule ihre Verträge mit den An-Instituten auf der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt seinGrundlage regel- mäßiger Evaluationen und passt diese bei Bedarf an.
(8) Die Universität arbeitet auch zukünftig an der Weiterentwicklung ihrer vier profilbildenden For- schungsfelder bzw. Forschungsschwerpunkte Nanostrukturierte Materialien, Makromolekulare Struktu- ren und biologische Informationsverarbeitung, Aufklärung, Religion, Wissen und Gesellschaft und Kultur in Bewegung, insbesondere auch hinsichtlich der Einbeziehung weiterer forschungsstarker Bereiche der Universität. Das MW Land unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) diese Forschungsschwerpunkte der Hochschule Universität durch Mittel der Landesforschungsförderung im Rahmen einer Anschubfinanzierungseiner finanziellen Möglichkeiten. Dazu erhält Die Universität überprüft die Hochschule zusätzliche Mittel aus Entwicklung ihrer Forschungsschwerpunkte regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziertMW.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt Es wird erwartet, dass die Hochschule die Vertiefung Universität ihre Potentiale in der strategischen Kooperation Drittmitteleinwerbung im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) angesamten Port- folio ausschöpft und die durchschnittliche Drittmitteleinwerbung ähnlicher strukturierter Einrichtungen erreicht. Die Universität unterstützt Ihre Wissenschaftler insbesondere bei der Beantragung von Ver- bundprojekten, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind um eine erfolgreiche Antragstellung im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) Rahmen der nächsten Exzellenzinitiative vorzu- bereiten. Sie berücksichtigt Forschungsstärke und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtetEinsatz der Wissenschaftler bei der Drittmittelein- werbung durch eine großzügige Beteiligung an der Programmpauschale.
(10) Die Hochschule ist gehaltenUniversität übernimmt maßgebliche Funktionen im regionalen Innovationssystem und unter- stützt die Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie 2021-2027 des Landes Sachsen-Anhalt. Mit ihren Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer soll wirtschaftlich verwertbares Wissen vorwie- gend gemeinsam mit bestehenden und zu gründenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt in innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführt werden, um die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-strategisch identifizierten Leitmärkte des Landes zu stärken. Die Universität Magdeburg weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung wird hier insbesondere ihre Stärken im Bereich der Studienangebote pflanzenba- sierten Bioökonomie in Kooperation mit den im Land ansässigen pflanzenwissenschaftlichen Instituten und der Dienstleistungseinrichtungen lokalen Wirtschaft einbringen. Bei der Umsetzung ihrer Strategie zum Wissens- und Technologietransfer fördert die Universität unter- nehmerisches Denken und Handeln in Studium und Lehre. Sie unterstützt ihre Studierenden, Wissen- schaftler und Absolventen bei der Umsetzung wissens- und technologiebasierter Gründungen. Die Uni- versität ist Projektträgerin und Koordinatorin vielfältiger Initiativen zur Gründungsförderung im Auftrag des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Sie arbeitet hierbei im Rahmen des Universitätsverbun- des mit den Universitäten Jena und Leipzig zusammen. Die Universität entwickelt ihr Leitbild zum Wis- sens- und Technologietransfer als Richtlinie ihres Handelns als Gründeruniversität stetig weiter. Die Universität kooperiert mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts im Kompetenznetzwerk für Ange- wandte und Transferorientierte Forschung (KAT). Kooperationen und Partnerschaften zwischen der Universität und Wirtschaftsunternehmen werden auf- und ausgebaut, um Transferbeziehungen und nachhaltige Innovationspartnerschaften zum beidseitigen Nutzen zu erreichen, dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen in diesem Zusam- menhang die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16entwickeln.
(11) Hinsichtlich Die Universität wird ihre Internationalisierungsstrategie überarbeiten und aktualisieren. Dabei wird sie insbesondere auf eine strategische Ausrichtung ihrer Internationalisierungsbemühungen in Lehre und Forschung unter Berücksichtigung etablierter Partnerschaften im Ausland achten. Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Kooperation geografische Gürtel, der sich von Asien über Zentralasien und den Kaukasus, unter Einbezug Russlands und des Fachbereichs Wasser- postsowjetischen Raums insgesamt, bis nach Afrika zieht. Ergän- zend sind für die Universität Kooperationen in Forschung und Kreislaufwirtschaft der Hochschule Lehre mit dem Universitäten in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebtNordamerika und im europäischen Forschungsraum wichtig. Ziel der Internationalisierungsbemühungen der Univer- sität ist u.a. eine Steigerung der Anzahl von incoming und outgoing Wissenschaftler*innen und Studie- renden. Dazu gehört die Verbesserung Optimierung der Möglichkeiten für DrittmitteleinwerbungenServiceorientierung, die im Kontext der Chancen für Verwertungsoptionen universitären Hetero- genitäts- und Diversitätsstrategie bereits entwickelt wird. Die Universität wird weiter internationale bzw. englischsprachige Studiengänge bzw. Studienangebote (Module) einrichten. Überdies strebt die Universität an, die Studierbarkeit ihrer Studiengänge im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des StudienangebotsIntegration von Auslandsaufenthalten weiter zu optimieren.
(12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule Magdeburgan der Flächen- zielzahl aus dem Ergebnis der Betrachtung des HIS-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung Institut für Hochschulentwicklung e. V. in Höhe von wissenschaftlichem Nachwuchs 185.190 m². Dies schließt auch Bau- und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierung.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“.
(14) Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument Sanierungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Zieles ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume Am Ende der Zielvereinbarungsperiode werden dem zentralen Raumpool zugeführt der Stand der Umsetzung der Vorgaben sowie anhand maßgeblicher Entwicklungen (Drittmittel; Bedarfe aus Studium, Lehre und zentral bewirtschaftetForschung etc.
(15) Die CHANGE-Kampagne der Hochschule zur Sensibilisierung für die Vorgaben erneut geprüft. Ziel ist es, den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung Bestand nach einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführtweiteren Zielvereinbarungsperiode bis 2029 in Ein- klang mit den Bedarfen zu bringen.
(16) Die Hochschule beteiligt sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOne-Einführung.
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Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen eines internen Diskussionsprozesses ihr Profil weiter schärfen, um ihre Attraktivität gegenüber Studieninteressierten (neue Studienangebote) und zu rekrutierenden Pro- fessor*innen zu erhöhen. Dabei wird geprüft, ob neue Ansätze für die interne Forschungskooperation (z. B. Gesundheits-, Human- und Ingenieurwissenschaften) zu verfolgen und Third Mission-Aktivitäten direkter bei der kommenden Tariferhöhungeninhaltlichen Orientierung von Lehre und Forschung zu nutzen sind. Die Hochschule setzt das landesseitig initiierte Vorreiter-Projekt Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt (In- BiST) um. Das MW wird sich bemühen dessen Finanzierung für die Laufzeit der Vereinbarung sicher- zustellen. Das Kompetenzzentrum Frühe Bildung (KFB) unterstützt das Land bei der Umsetzung von bildungs- und sozialpolitischen Gestaltungsvorhaben, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen wie z. B. im Liegenschafts- Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes, des Starke- Familien-Gesetzes oder der Fachkräfteoffensive, indem es deren Umsetzung fachwissenschaftlich be- gleitet. Mit der Evaluation und Investitionsbereich vorgehaltenProzessbegleitung weitet sich der bisherige Auftrag des KFB auf neue Wirkungsfelder aus. Die Hochschule leistet einen substanziellen Beitrag für die Entwicklung ländlich geprägter Regionen Sachsen-Anhalts insbesondere in der Altmark durch die Fortführung strukturfördernder Projekte (wie z. B. Regionaler Online Marktplatz). Es ist zu prüfen, wie solche Angebote der Hochschule für die Region ausgeweitet werden können. Dabei kommt der Erhöhung der Attraktivität der Studiengänge große Be- deutung für die Regionalentwicklung (Halten regional ansässiger Studieninteressierter) zu.
(2) In der Kooperation Kooperationsplattformen zwischen den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen außeruniversitären Forschungsein- richtungen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstelltVernetzung und sind geeignet, die für eine erfolgreiche For- schung erfolg- reiche Forschung erforderlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen Kooperationen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern.
fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist z. B. in Anlage 1 dokumentiertForm gemeinsamer Graduiertenschulen). Es wird mindestens wäh- rend Die Verbundaktivitäten mit den Hochschulen des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienen.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich Landes, im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr Besonderen mit den Hochschulen für An- gewandte Wissenschaften werden fortgesetzt und ausgebaut. Beispielhaft dafür sind das hochschul- übergreifende Zusammenwirken in der landesweiten Arbeitsgruppe Berufungsordnung sowie die Zu- sammenarbeit im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- seKontext des sich verändernden Promotionsrechts. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüft.
(7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt sein.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) der Hochschule im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziert.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtet.
(10) Die Hochschule ist gehalten, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg Magde- burg zu verstärken und weiter auszubauen. Ziel ist , mit dem Ziel, eine bessere Verzahnung der Studienangebote Studienange- bote und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei . Dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung Verbindung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen Die Hochschule berichtet darüber in den Rektoratsberichten. Die Hochschule intensiviert, nach Möglichkeit auf der Basis gemeinsamer Berufungen, die vorhandenen Kooperationsbeziehungen zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um eine stärkere Vernet- zung von grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung z.B. in den Fächern Wasser und Kreis- laufwirtschaft, Gesundheit, frühkindliche Bildung, etc. zu erreichen. Das Ministerium unterstützt insbe- sondere das Anliegen, die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtung im Bereich der Ingenieurwissenschaften (Schwerpunkt: Lern- und Modellfabrik – Wirtschaft 4.0) auszubauen.
(3) Im Verbund mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaft des Landes wird sich die Hoch- schule am Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen beteiligen.
(4) Das eingeführte Qualitätsmanagement in der Lehre wird weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung der vorhandenen Instrumente der Qualitätssicherung mit ergebnisorientierten und institu- tionalisierten Dialogen über Qualität in Studium und Lehre. Im Ergebnis soll ein Qualitätsmanagement- system in Studium und Lehre stehen, das systemakkreditierungsfähig ist.
(5) Die Hochschule plant die Verstetigung des Zentrums für Hochschuldidaktik und angewandte Hoch- schulforschung (ZHH), um das Lehrpersonal der eigenen und aber auch der Partnerhochschulen des Landes didaktisch weiterzubilden. Dies umfasst das Angebot evaluierter Hochschul-Didaktik-Zertifikat- Programme und die Weiterentwicklung der online Weiterbildungsmodule in Kooperation mit z.B. dem Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(6) Die Konzepte und Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung der Hochschule werden so xxx- xxxxxxxxxxxxx, dass Weiterbildung entschiedener zum Profilmerkmal werden kann. Dazu wird die Hoch- schule die durch interne Steuerung gegebenen Anreize (Leistungsorientierte Mittelvergabe, Zielverein- barungen, didaktische Weiterbildungen u. a.) nutzen, um das Engagement Lehrender in der Weiterbil- dung zu erhöhen. Die Qualitätssicherung der weiterbildenden Angebote wird in die bestehende Lehrevaluation der Hochschule integriert.
(7) Die Vernetzung der Hochschule mit der Region und die Zusammenarbeit mit den Partnern in Wirt- schaft und Gesellschaft werden auf hohem Niveau fortgesetzt. Sie wird ihre Anstrengungen erhöhen, die vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten zugunsten der Region (sog. Third Mission) systemati- scher zum Gegenstand der Berichterstattung machen. Das Informationsangebot im Internet der Hoch- schule wird daher um regionalbezogenen Aktivitäten ergänzt.
(8) Um Innovationen aus der Hochschule in die Gesellschaft zu transferieren, unterstützt die Hochschule Studierende, Alumni, wissenschaftlichen Nachwuchs sowie Professor*innen bei der Realisierung ihrer Gründungsideen. Dafür hält die Hochschule ab dem 01.01.2022 eine halbe Stelle befristet für den Zeit- raum der Zielvereinbarung aus Haushaltsmitteln bereit.
(9) Die Hochschule wird die Internationalisierungsstrategie noch konsequenter umsetzen und dabei die Anforderungen eines internationalen Studierendenmarketings stärker verfolgen. Dazu werden Ansätze implementiert, frühzeitig zu einer Bindung internationaler Studieninteressierter an die Hochschule zu kommen. Die Mobilität und Outgoing-Aktivitäten der Studierenden und Beschäftigten werden aktiv un- terstützt. Die Leitung und Koordinierung des Aufbaus und der Entwicklung der German-Jordanian University in Amman als eines der wichtigsten Projekte der Außenwissenschaftspolitik Deutschlands wird auf hohem Niveau fortgesetzt.
(10) Die Förderung der Diversität auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems und damit die Gleich- stellung aller Hochschulmitglieder im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsange- boten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschule Magdeburg-Stendal. Aufbauend auf den Maßnahmen aus dem Audit Familiengerechte Hochschule wird der Familienservice durch eine zentral gelenkte Koordination der Serviceangebote verbessert. Dazu werden die Bereiche Familie, Gleichstellung und Diversität in den Servicebereich für Chancengleichheit zusammengeführt. Das vorhandene Gleichstellungskonzept wird in diesem Zusam- menhang Zusammenhang zu einem Chancengleichheits- konzept weiterentwickelt. Der Servicebereich wird im Jahr 2022, mit der Aussicht einer dauerhaften Verankerung an der Hochschule, evaluiert. Ein weiteres Ziel ist die Einsetzung Integration entsprechender Aktivitä- ten in den Fachbereichen und der Verwaltung (insbesondere in der Personal- und in der Studierenden- verwaltung) um die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie an der Hochschule zu steigern. Die Hochschule prüft ihre Beteiligung an der Einrichtung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen hochschulübergreifenden Stelle gegen sexualisierte Diskriminierung und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16Gewalt.
(11) Hinsichtlich Die Hochschule schafft mit der Kooperation Errichtung eines hochschulinternen Marketingbeirats unter Leitung des Fachbereichs Wasser- Prorektorats für Hochschulsteuerung und Kreislaufwirtschaft -marketing Voraussetzungen, das zentrale Hochschul- marketing und fachbezogene Marketing besser zu verzahnen, um deren Wirksamkeit der Kommunika- tions- und Marketingstrategie zu erhöhen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Attraktivität als Arbeitge- berin, entwickelt die Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtzeine Arbeitgebermarke. Dieser Employer-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen Branding-Prozess soll im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des StudienangebotsJahr 2022 abgeschlossen sein.
(12) Aufbauend auf Unabhängig von den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils spezifischen Anforderungen in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt Lehre erarbeitet die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs In- formations- und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffenKommunikationsstrategie (IuK), die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen Ausgangspunkt bildet, die infrastrukturellen Voraussetzungen hinsichtlich der besseren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnolo- gien gemäß der gewachsenen organisationalen Anforderung zu stützen schaffen. Hierzu gehört eine effiziente und zu fördernzeitgemäße Hochschulverwaltung, die durch Erneuerung des Campusmanagementsystems (HISinOne) gewährleistet wird. Dazu gehört u.a. Zur außenwirksameren Darstellung geplanter, laufender und zukünftiger Forschungsvorhaben implementiert die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-AuditierungHochschule mittelfristig ein Forschungsinformationssystem, welches auch den Kerndatensatz Forschung abbildet.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie setzt sich aktiv für die Gesundheit ihrer Mitglieder ein und kommt so ihrem politi- schen Auftrag nach, die Lebenswelt Hochschule gesundheitsförderlich zu gestalten. Neben dem Aus- bau gesundheitsförderlicher Strukturen (Verhältnisprävention) wird sie individuelle Gesundheitskompe- tenzen fördern und stärken (Verhaltensprävention) und geeignete Maßnahmen ableiten. Die das Thema betreffenden Angebote werden im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“neu installierten Sport- und Gesundheitszentrum gebündelt und ziel- gruppenspezifisch kommuniziert.
(14) Die In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten an der Flächen- zielzahl aus dem Ergebnis der Betrachtung des HIS-Institut für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument Hochschulentwicklung e. V. in Höhe von 34.226 m². Dies schließt auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Zieles ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt Am Ende der Zielvereinbarungsperiode wird der Stand der Umsetzung der Vorgaben sowie anhand maß- geblicher Entwicklungen (Drittmittel; Bedarfe aus Studium, Lehre und zentral bewirtschaftetForschung etc.) die Vorgaben erneut geprüft. Ziel ist es, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinbarungsperiode bis 2029 in Ein- klang mit den Bedarfen zu bringen.
(15) Die CHANGEDas MW unterstützt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Betrachtung des HIS-Kampagne Instituts für Hochschulentwicklung e. V., die Aufnahme der Hochschule zur Sensibilisierung für den Verbrauch Grundsanierung und Erweiterung von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführtLaborflächen in die Hochschulbauplanung des Landes.
(16) Die Hochschule beteiligt baut das Flächenverteilungsmodell mit einer Bonus-/Malusregelung unter Berück- sichtigung der konkreten Leistungen in Lehre und Forschung als internes Steuerungsinstrument aus. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen aus der HISinOneBewirtschaftung der Räume ergeben, wird die Hochschule ihr Raumnutzungskonzept weiterentwickeln, das stärker als bisher die Möglichkeiten der Arbeit und Kooperation unter Nutzung von IuK-EinführungTechnologie berücksichtigt.
(17) Das Ministerium unterstützt die Hochschule in ihrem Vorhaben, mit den Fachbereichen interne Vereinbarungen zur Umsetzung der Ziele abzuschließen.
Appears in 1 contract
Samples: Zielvereinbarung
Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen eines internen Diskussionsprozesses ihr Profil weiter schärfen, um ihre Attraktivität gegenüber Studieninteressierten (neue Studienangebote) und zu rekrutierenden Pro- fessor*innen zu erhöhen. Dabei wird geprüft, ob neue Ansätze für die interne Forschungskooperation (z. B. Gesundheits-, Human- und Ingenieurwissenschaften) zu verfolgen und Third Mission-Aktivitäten direkter bei der kommenden Tariferhöhungeninhaltlichen Orientierung von Lehre und Forschung zu nutzen sind. Die Hochschule setzt das landesseitig initiierte Vorreiter-Projekt Inklusive Bildung Sachsen-Anhalt (In- BiST) um. Das MW wird sich bemühen dessen Finanzierung für die Laufzeit der Vereinbarung sicher- zustellen. Das Kompetenzzentrum Frühe Bildung (KFB) unterstützt das Land bei der Umsetzung von bildungs - und sozialpolitischen Gestaltungsvorhaben, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen wie z. B. im Liegenschafts- Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes, des Starke- Familien-Gesetzes oder der Fachkräfteoffensive, indem es deren Umsetzung fachwissenschaftlich be- gleitet. Mit der Evaluation und Investitionsbereich vorgehaltenProzessbegleitung weitet sich der bisherige Auftrag des KFB auf neue Wirkungsfelder aus. Die Hochschule leistet einen substanziellen Beitrag für die Entwicklung ländlich geprägter Regionen Sachsen-Anhalts insbesondere in der Altmark durch die Fortführung strukturfördernder Projekte (wie z. B. Regionaler Online Marktplatz). Es ist zu prüfen, wie solche Angebote der Hochschule für die Region ausgeweitet werden können. Dabei kommt der Erhöhung der Attraktivität der Studiengänge große Be- deutung für die Regionalentwicklung (Halten regional ansässiger Studieninteressierter) zu.
(2) In der Kooperation Kooperationsplattformen zwischen den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen außeruniversitären Forschungsein- richtungen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstelltVernetzung und sind geeignet, die für eine erfolgreiche For- schung erfolg- reiche Forschung erforderlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen Kooperationen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern.
fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist z. B. in Anlage 1 dokumentiertForm gemeinsamer Graduiertenschulen). Es wird mindestens wäh- rend Die Verbundaktivitäten mit den Hochschulen des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienen.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich Landes, im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr Besonderen mit den Hochschulen für An- gewandte Wissenschaften werden fortgesetzt und ausgebaut. Beispielhaft dafür sind das hochschul- übergreifende Zusammenwirken in der landesweiten Arbeitsgruppe Berufungsordnung sowie die Zu- sammenarbeit im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- seKontext des sich verändernden Promotionsrechts. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüft.
(7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt sein.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) der Hochschule im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziert.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtet.
(10) Die Hochschule ist gehalten, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg Magde- burg zu verstärken und weiter auszubauen. Ziel ist , mit dem Ziel, eine bessere Verzahnung der Studienangebote Studienange- bote und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei . Dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung Verbindung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen Die Hochschule berichtet darüber in den Rektoratsberichten. Die Hochschule intensiviert, nach Möglichkeit auf der Basis gemeinsamer Berufungen, die vorhanden en Kooperationsbeziehungen zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um eine stärkere Vernet- zung von grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung z.B. in den Fächern Wasser und Kreis- laufwirtschaft, Gesundheit, frühkindliche Bildung, etc. zu erreichen. Das Ministerium unterstützt insbe- sondere das Anliegen, die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtung im Bereich der Ingenieurwissenschaften (Schwerpunkt: Lern- und Modellfabrik – Wirtschaft 4.0) auszubauen.
(3) Im Verbund mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaft des Landes wird sich die Hoch- schule am Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwick lung von professoralem Personal an Fachhochschulen beteiligen.
(4) Das eingeführte Qualitätsmanagement in der Lehre wird weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung der vorhandenen Instrumente der Qualitätssicherung mit ergebnisorientierten und institu- tionalisierten Dialogen über Qualität in Studium und Lehre. Im Ergebnis soll ein Qualitätsmanagement- system in Studium und Lehre stehen, das systemakkreditierungsfähig ist .
(5) Die Hochschule plant die Verstetigung des Zentrums für Hochschuldidaktik und angewandte Hoch- schulforschung (ZHH), um das Lehrpersonal der eigenen und aber auch der Partnerhochschulen des Landes didaktisch weiterzubilden. Dies umfasst das Angebot evaluierter Hochschul-Didaktik-Zertifikat- Programme und die Weiterentwicklung der online Weiterbildungsmodule in Kooperation mit z.B. dem Zentrum für multimediales Lehren und Lernen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(6) Die Konzepte und Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung der Hochschule werden so xxx- xxxxxxxxxxxxx, dass Weiterbildung entschiedener zum Profilmerkmal werden kann. Dazu wird die Hoch- schule die durch interne Steuerung gegebenen Anreize (Leistungsorientierte Mittelvergabe, Zielverein- barungen, didaktische Weiterbildungen u. a.) nutzen, um das Engagement Lehrender in der Weiterbil- dung zu erhöhen. Die Qualitätssicherung der weiterbildenden Angebote wird in die bestehende Lehrevaluation der Hochschule integriert.
(7) Die Vernetzung der Hochschule mit der Region und die Zusammenarbeit mit den Partnern in Wirt- schaft und Gesellschaft werden auf hohem Niveau fortgesetzt. Sie wird ihre Anstrengungen erhöhen, die vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten zugunsten der Region (sog. Third Mis sion) systemati- scher zum Gegenstand der Berichterstattung machen. Das Informationsangebot im Internet der Hoch- schule wird daher um regionalbezogenen Aktivitäten ergänzt.
(8) Um Innovationen aus der Hochschule in die Gesellschaft zu transferieren, unterstützt die Hochschule Studierende, Alumni, wissenschaftlichen Nachwuchs sowie Professor*innen bei der Realis ierung ihrer Gründungsideen. Dafür hält die Hochschule ab dem 01.01.2022 eine halbe Stelle befristet für den Zeit- raum der Zielvereinbarung aus Haushaltsmitteln bereit.
(9) Die Hochschule wird die Internationalisierungsstrategie noch konsequenter umsetzen und dabei die Anforderungen eines internationalen Studierendenmarketings stärker verfolgen. Dazu werden Ansätze implementiert, frühzeitig zu einer Bindung internationaler Studieninteressierter an die Hochschule zu kommen. Die Mobilität und Outgoing-Aktivitäten der Studierenden und Beschäftigten werden aktiv un- terstützt. Die Leitung und Koordinierung des Aufbaus und der Entwicklung der German-Jordanian University in Amman als eines der wichtigsten Projekte der Außenwissenschaftspolitik Deutschlands wird auf hohem Niveau fortgesetzt.
(10) Die Förderung der Diversität auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems und damit die Gleich- stellung aller Hochschulmitglieder im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsange- boten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschule Magdeburg-Stendal. Aufbauend auf den Maßnahmen aus dem Audit Familiengerechte Hochschule wird der Familienservic e durch eine zentral gelenkte Koordination der Serviceangebote verbessert. Dazu werden die Bereiche Familie, Gleichstellung und Diversität in den Servicebereich für Chancengleichheit zusammengeführt. Das vorhandene Gleichstellungskonzept wird in diesem Zusam- menhang Zusammenhang zu einem Chancengleichheits- konzept weiterentwickelt. Der Servicebereich wird im Jahr 2022, mit der Aussicht einer dauerhaften Verankerung an der Hochschule, evaluiert. Ein weiteres Ziel ist die Einsetzung Integration entsprechender Aktivitä- ten in den Fachbereichen und der Verwaltung (insbesondere in der Personal- und in der Studierenden- verwaltung) um die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie an der Hochschule zu steigern. Die Hochschule prüft ihre Beteiligung an der Einrichtung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen hochschulübergreifenden Stelle gegen sexualisierte Diskriminierung und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16Gewalt.
(11) Hinsichtlich Die Hochschule schafft mit der Kooperation Errichtung eines hochschulinternen Marketingbeirats unter Leitung des Fachbereichs Wasser- Prorektorats für Hochschulsteuerung und Kreislaufwirtschaft -marketing Voraussetzungen, das zentrale Hochschul- marketing und fachbezogene Marketing besser zu verzahnen, um deren Wirksamkeit der Kommunika- tions- und Marketingstrategie zu erhöhen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Attraktivität als Arbeitge- berin, entwickelt die Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtzeine Arbeitgebermarke. Dieser Employer-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen Branding-Prozess soll im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des StudienangebotsJahr 2022 abgeschlossen sein.
(12) Aufbauend auf Unabhängig von den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils spezifischen Anforderungen in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt Lehre erarbeitet die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs In- formations- und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffenKommunikationsstrategie (IuK), die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen Ausgangspunkt bildet, die infrastrukturellen Voraussetzungen hinsichtlich der besseren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnolo- gien gemäß der gewachsenen organisationalen Anforderung zu stützen schaffen. Hierzu gehört eine effiziente und zu fördernzeitgemäße Hochschulverwaltung, die durch Erneuerung des Campusmanagementsystems (HISinOne) gewährleistet wird. Dazu gehört u.a. Zur außenwirksameren Darstellung geplanter, laufender und zukünftiger Forschungsvorhaben implementiert die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-AuditierungHochschule mittelfristig ein Forschungsinformationssystem, welches auch den Kerndatensatz Forschung abbildet.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie setzt sich aktiv für die Gesundheit ihrer Mitglieder ein und kommt so ihrem politi- schen Auftrag nach, die Lebenswelt Hochschule gesundheitsförderlich zu gestalten. Neben dem Aus- bau gesundheitsförderlicher Strukturen (Verhältnisprävention) wird sie individuelle Gesundheitskompe- tenzen fördern und stärken (Verhaltensprävention) und geeignete Maßnahmen ableiten. Die das Thema betreffenden Angebote werden im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“neu installierten Sport- und Gesundheitszentrum gebündelt und ziel- gruppenspezifisch kommuniziert.
(14) Die In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten an der Flächen- zielzahl aus dem Ergebnis der Betrachtung des HIS-Institut für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument Hochschulentwicklung e. V. in Höhe von 34.226 m². Dies schließt auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Zieles ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt Am Ende der Zielvereinbarungs periode wird der Stand der Umsetzung der Vorgaben sowie anhand maß- geblicher Entwicklungen (Drittmittel; Bedarfe aus Studium, Lehre und zentral bewirtschaftetForschung etc.) die Vorgaben erneut geprüft. Ziel ist es, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinbarungs periode bis 2029 in Ein- klang mit den Bedarfen zu bringen.
(15) Die CHANGEDas MW unterstützt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Betrachtung des HIS-Kampagne Instituts für Hochschulentwicklung e. V., die Aufnahme der Hochschule zur Sensibilisierung für den Verbrauch Grundsanierung und Erweiterung von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführtLaborflächen in die Hochschulbauplanung des Landes.
(16) Die Hochschule beteiligt baut das Flächenverteilungsmodell mit einer Bonus-/Malusregelung unter Berück- sichtigung der konkreten Leistungen in Lehre und Forschung als internes Steuerungsinstrument aus. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen aus der HISinOneBewirtschaftung der Räume ergeben, wird die Hochschule ihr Raumnutzungskonzept weiterentwickeln, das stärker als bisher die Möglichkeiten der Arbeit und Kooperation unter Nutzung von IuK-EinführungTechnologie berücksichtigt.
(17) Das Ministerium unterstützt die Hochschule in ihrem Vorhaben, mit den Fachbereichen interne Vereinbarungen zur Umsetzung der Ziele abzuschließen.
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Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Die Hochschule bietet künstlerisch begabten jungen Menschen ein breites Spektrum an künstleri- scher und wissenschaftlicher Lehre und einen Ort, an dem sie in geistigem Austausch und praktischer Zusammenarbeit mit an der Hochschule Lehrenden und Kommilitoninnen und Kommilitonen ihre Fähig- keiten erproben und professionalisieren können. Dies soll mit einer Stärkung der postgradualen Phase der Ausbildung einhergehen. Ausgangspunkt bil- den dafür die zu erwartenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates. auf deren Grundlage der Hoch- schule Möglichkeiten eingeräumt werden, entsprechend neue Modelle zu erproben. Die Hochschule bringt sich mit ihrer Kompetenz in den Strukturwandel im mitteldeutschen Braunkohlerevier ein. Im Rahmen ihres Risikomanagements ist Zielvereinbarungszeitraum strebt die Hochschule angehalten zudem eine Rücklage weitere Stärkung in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzlicheden Bereichen der Lehramtsausbildung, noch nicht planbare, Ausgaben der Multimediaausbildung und eine Implementierung des Lehrbereiches Kunst im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehaltenöffentlichen Raum an. Die Hochschule prüft in diesem Zusammenhang die Konzeption eines neuen Studiengangs zur Lehramtsbefähigung für Künstler*innen.
(2) In der Kooperation Zur weiteren Schärfung ihres Profils setzt die Hochschule weiterhin auf Kooperationen zwischen den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehenaußeruniversitären Forschungseinrichtungen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für strukturierte Partnerschaften in der medienbezogenen Ausbildung und Forschung in Kunst und Design sowie eine intensivere VernetzungIntensivierung des Austausches mit den Hochschulen des Landes in diesem Bereich sollen dazu die- nen, die zudem einen geeigneten Weg darstellt, Lehrformate abzustimmen und die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich Forschung erforderliche kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um übernimmt dafür im Land die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichtenFederführung. Die Kooperationsplattformen Kooperationen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördernfördern und wenn möglich, strukturell zu organisie- ren (z. B. in Form gemeinsamer Graduiertenschulen).
(3) Das lehrebezogene Profil Die Hochschule beteiligt sich mit den Hochschulen Anhalt, Merseburg und unter Federführung der Hochschule ist in Anlage 1 dokumentiertMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an einer Kooperationsplattform Strukturwandel und Beschäf- tigung im mitteldeutschen Braunkohlerevier. Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu Die Kooperationspartnerinnen entwickeln ein gemeinsa- mes Konzept, wie sie den Studienangeboten dienenStrukturwandel im mitteldeutschen Braunkohlerevier begleiten und unterstüt- zen können.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich führt kontinuierlich ein Monitoring zu den Daten über Studierende außerhalb der AuslastungRegelstudienzeit durch und berichtet darüber. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist Sie ergreift in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA Abstimmung mit dem Antrag MW ggfs. Maßnah- men, sollte sich die Anzahl der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegenStudierenden außerhalb der Regelstudienzeit wesentlich gegenüber dem Niveau der letzten Jahre verändern.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes gewährleistet eine Aufnahmekapazität von jährlich 20 Studienanfänger*innen für das Schulfach Kunsterziehung im Studiengang Kunst (Lehramt an Sekundarschulen) und Kunst (Lehr- amt an Gymnasien) und verpflichtet sich weiterhin, auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems eine gleichmäßige Verteilung der Qualitätssicherung bzwPlätze zwi- schen den Studiengängen hinzuwirken. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und Über die Entwicklung berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit in den Fachbereichen zu nutzenRekto- ratsberichten.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch In der Grundschullehrerausbildung erklärt sich die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen ferner bereit, die finanzielle Absiche- rung und einer möglichen Zusammenarbeit die inhaltliche Verantwortung für die in der Vereinbarung mit der XxxxMartin-xxx-XxxxxxxxLuther-Universität Magdeburg überprüftHalle-Wittenberg gelisteten Module für das Fach Gestalten im bisherigen Umfang der Ausbildungska- pazität von 20 Studienanfängern*innen zu übernehmen. Sollten darüber hinaus im Landesinteresse weitere Kapazitäten erforderlich sein, nimmt die Hochschule Verhandlungen mit der Xxxxxx-Xxxxxx-Uni- versität Halle-Wittenberg über eine neue Vereinbarung auf.
(7) Die Zur Absicherung der Lehre in den Studiengängen Kunst (Lehramt) und dem Fach Gestalten erhält die Hochschule plant im Jahr 2020 zweckgebundene Mittel aus dem Hochschulpakt 2020. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, ab dem Jahr 2021 der Hochschule auch weiterhin zweckgebundene Mittel aus der Nach- folgevereinbarung des Hochschulpakts 2020, dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für die Absicherung der Lehramtsausbildung unter frühzeitiger Einbeziehung Berücksichtigung der erhöhten Bedarfe zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Regelungen werden dann in der landesinternen Vereinbarung zur Umsetzung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt seinZukunftsvertrages getroffen.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) Die Hochschule gewährleistet - ggf. durch rechtzeitige Umschichtung von Ressourcen - die Erhal- tung der Hochschule Ausbildungskapazität in den genannten Lehramtsstudiengängen im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält genannten Umfang Sollen darüber hinaus die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. IAufnahmekapazitäten im Jahr 2015 beträgt Landesinteresse erhöht werden, so ist die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird Finanzierung zusätzlicher Studienplätze durch das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziertLand sicherzustellen.
(9) Im Der Bereich Frühe Bildung Textilrestaurierung soll weiterhin innerhalb der Strategie der Hochschule entsprechend seiner Potentiale für die zeitgenössische Ausbildung mit Modulangeboten stärker in Lehre und Förderung strebt die For- schung der Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse implementiert werden. Entsprechende Modulbeschreibungen werden hierzu in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW betreffenden Curricula bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtetBeginn des Wintersemesters 2020/2021 aufgenommen.
(10) Die Hochschule ist gehaltenprüft, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Studienangebote und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei sind auch gemeinsame weitere Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen ihr Portfolio aufzunehmen, wie zum Beispiel ei- nen Master- oder Aufbaustudiengang zu Kunst im öffentlichen Raum sowie in diesem Zusam- menhang der Weiterbildung für die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16Lehramtsbefähigung im Bereich Kunst.
(11) Hinsichtlich Die Hochschule überprüft die hochschulspezifischen Standards in der Kooperation des Fachbereichs Wasser- Qualitätssicherung in der Lehre und Kreislaufwirtschaft der Hochschule mit äußert sich gegenüber dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungenden Rektoratsberich- ten, der Chancen für Verwertungsoptionen im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des Studienangebotsinsbesondere zur weiteren Einbeziehung externer Begutachtungen.
(12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen Das Land und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung zu erwartenden Empfehlungen des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere Wissenschaftsrats hinsichtlich der Anteil von Professorinnen Ausgestaltung der sogenannten postgradualen Studienphase in den Fachbereichen, gestalterischen und künstlerischen Studiengängen in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzwihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen Auf Grundlage der Empfehlun- gen werden der Hochschule Möglichkeiten eingeräumt werden, besonders fokussiertentsprechend neue Modelle zu erpro- ben. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, Über die Diversität Umsetzung der Empfehlungen berichtet die Hochschule in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-AuditierungRektoratsberichten.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie prüft im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“Rahmen ihrer Internationalisierungsmaßnahmen die Schaffung struktu- rierten Partnerschaften sowie den Ausbau der Beziehungen vor allem im europäischen Hochschulraum. Das MW unterstützt die Hochschule bei diesen Bemühungen im Rahmen der Möglichkeiten.
(14) Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument einVorprojekt bzgl. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt und zentral bewirtschaftet.
(15) Die CHANGEeiner HISinOne-Kampagne der Hochschule zur Sensibilisierung für Einführung durch. Danach prüft sie ggf. den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung Umfang einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführt.
(16) Die Hochschule beteiligt sich Beteiligung an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOne-Einführung.
(15) In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule an der Flächen- zielzahl an den Festlegungen aus der Zielvereinbarung für die Jahre 2011-2013 in Höhe von 17.874 m². Dies schließt auch Bau-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Erfüllung dieses Zieles ein. Ziel sollte sein, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinba rungsperiode bis 2029 in Einklang mit den Bedarfen der Hochschule zu bringen. Sollte die Hochschule an eine Anpassung der Vorgaben an die aktuellen Bedingungen interessiert sein, so muss diese auf Grundlage der Systematik vom HIS -Institut für Hochschulentwicklung e.V. für die bisher bereits am Begutachtungsverfahren beteiligt en Hochschu- len des Landes erfolgen.
(16) Das MW unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Hochschule bei der Realisierung des Bauvorhabens Neubau eines Mehrzweck gebäudes Seebener Straße.
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Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen Die Universität legt bis zum Wintersemester 2015/2016 auf Grundlage der kommenden TariferhöhungenEmpfehlungen des Wis- senschaftsrates zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt (2013), der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen Hochschulstrukturplanung des Landes sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehaltendes Hochschulentwicklungsplanes ein Konzept zur finanziellen Umsetzung der Strukturplanung gemäß der zu erzielenden Budgetzielgrößen vor. Ist auf Grundlage der Strukturentscheidungen die Grundordnung der Universität betroffen, wird diese bis Ende 2016 angepasst.
(2) In der Kooperation zwischen unter den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils Forschungsprofils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere intensive- re Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstellt, die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich Forschung erfor- derlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule Universität entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten betei- ligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-Ingenieurwissenschaften, Medien-Agrar- und Lebenswissenschaften, Sozi- al- Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften, Kommunikation und Medien sowie Lehrerbil- dung um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le Zukunftspotenziale auszurichten. Bei der Ent- wicklung der strategischen Zielstellung sind die betreffenden außeruniversitären Forschungseinrich- tungen einzubeziehen. Für die agrarwissenschaftliche Kooperationsplattform sowie die Lehrerbildung übernimmt die Universität die Federführung. Die Kooperationsplattformen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern. Die Universität errichtet darüber hinaus gemäß Empfehlung des Wissenschaftsrates eine Plattform für Polymerwissenschaften und Kunststofftechnik gemeinsam mit der Hochschule Merseburg und prüft die Anbindung an die Plattform Ingenieurwissenschaften.
(3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule Universität ist in Anlage 1 dokumentiert. Es wird mindestens wäh- rend dient zunächst bis zum Vorliegen des Vereinbarungszeitraumes Konzeptes zur finanziellen Umsetzung der Zielvereinbarung Strukturplanung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten Studienangeboten. Nach erfolgter Überprüfung sowie ggf. An- passung wird es dann mindestens während des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung weiter als Referenzsystem dienen.
(4) Die Hochschule Universität überprüft regelmäßig ihre Studiengänge Studiengänge/-programme bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich im Allgemeinen an eine Auslastung einer Aus- lastung von 15 Stu- dienanfängern Studienanfängern pro Jahr im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-2- Jährigen Anlaufpha- seAnlaufphase. Erfüllt ein StudiengangStudiengang/-programm, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine seine/dessen Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- denwerden. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen zustän- digen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs Studiengangs/- programms vorzulegen. Das gilt nicht für ein mit dem MW abgestimmten Spektrum kleiner Fächer.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis Bis zum Wintersemester 2017/18 ein werden die hochschulspezifischen Standards in der Qualitätssi- cherung in der Lehre überprüft und berichtet die Universität äußert sich gegenüber dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis Die Universität baut die Qualität der Auswahlverfahren bei NC-Studiengängen kontinuierlich aus. Sie berichtet zum Wintersemester 2016/17 2017/18 über die aktuellen Erfahrungen und prüft, inwieweit die bestehenden Auswahlmethoden z.B. durch weiterentwickelte individuelle Bewerbergespräche ausge- baut werden sollten. Dabei berücksichtigt sie eine zielgerichtete Studienbewerberauswahl zur Erhö- hung der Absolventenzahlen ebenso wie die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen Forderung nach schnellen Auswahlverfahren und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüftkurzen Bearbeitungszeiten.
(7) Zur Qualitätssicherung der Promotion berücksichtigt die Universität die einschlägigen Empfehlun- gen der Hochschulrektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Wissenschaftsra- tes sowie insbesondere des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom Mai 2014. Zur Umsetzung des Beschlusses gewährleistet die Universität:
(a) die Stärkung der kollegialen Verantwortung z. B. durch einen Promotionsausschuss, ins- besondere bei der Entscheidung über die Annahme zur Promotion, um die transparente An- wendung von gleichartigen Auswahlkriterien für die Zulassung zur Promotion an den Fakultä- ten zu ermöglichen.
(b) die Schaffung einer validen Datenbasis, insbesondere über die Zahl der laufenden Promo- tionen durch Registrierung der Promovierenden ab dem Zeitpunkt der Betreuungszusage so- wie jährliche Feststellung über Fortdauer bzw. Beendigung des Promotionsvorhabens mit oder ohne Abschluss.
(c) die Fokussierung der Promotion auf die selbständige wissenschaftliche Forschungsleis- tung. Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung schriftliche Promotionsleistung (Dissertationsschrift) sollte Gegenstand der Fachbe- reichsstrukturenmündli- chen Abschlussprüfung, bspw. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt in einem Kolloquium oder einer Disputation sein.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ d) den Abschluss von Betreuungsvereinbarungen mit xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. In ihnen werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betreuer und der Promovierenden fixiert.
(KFBe) die Stärkung der Unabhängigkeit der Begutachtung der schriftlichen Promotionsleistung durch die Einbeziehung eines Gutachters einer anderen Hochschule oder Forschungseinrich- tung bei entsprechenden Beschlüssen der verfahrensführenden Fakultät in geeigneten Fällen.
(f) die Etablierung von Verfahren zur Konfliktlösung durch Benennung einer Ombudsperson an der Universität und Festlegung ihrer Funktion und Befugnisse im Rahmen einer AnschubfinanzierungSchlichtungsverfahren. Dazu erhält Über die Hochschule zusätzliche Mittel aus hierzu veranlassten Maßnahmen berichtet die Universität mit dem Hoch- schulpaktRektoratsbericht über das Jahr 2016.
(8) Die Kooperationsvereinbarungen der Universität mit den außeruniversitären Forschungseinrich- tungen werden auf ihre Aktualität geprüft und präzisiert. IDabei sollten die gemeinschaftliche Nutzung der Großgeräte sowie eine Abstimmung der mittelfristigen Entwicklung der Gerätebeschaffungen er- folgen. Für eine zielgerichtete Entwicklung der Forschung und erfolgreiche Nachwuchsentwicklung sollten gemeinsame Berufungen in strategisch wichtigen Bereichen auch unterhalb von W3, also W2 und W 1 genutzt werden, auch um gut ausgebildete, hochkarätige Wissenschaftler im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € Land zu halten und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziertein positives Klima für Ansiedlungen/Ausgründungen zu schaffen.
(9) Im Bereich Frühe Bildung Der Innovationsgedanke entlang der Wertschöpfungskette muss erkennbar werden und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW ist bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtetWintersemester 2015/16 durch konkrete Indikatoren zu untersetzen. Damit verbunden sind Erwartun- gen an eine positive Entwicklung des Drittmittelportfolios, insbesondere aus EU- und DFG- Förderungen, sowie vor allem auch Aspekte des Technologietransfers und Ansiedlungsoptionen.
(10) Die Hochschule ist gehaltenUniversität betreibt auch zukünftig ihre vier Forschungsschwerpunkte „Nanostrukturierte Ma- terialien“, „Makromolekulare Strukturen und biologische Informationsverarbeitung“, „Aufklärung, Reli- gion, Wissen“ und „Gesellschaft und Kultur in Bewegung“. Das Land unterstützt diese Forschungs- schwerpunkte der Universität im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Die Universität überprüft in Zusammenarbeit mit dem MW regelmäßig ihre Forschungsschwerpunkte. Es werden nur diejenigen fortgeführt, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-sich bewähren. Langfristig ist zu prüfen, in wieweit auch weitere profilierte For- schungsnetzwerke, wie z.B. die interdisziplinäre Bildungsforschung oder der Bereich "cultural herita- ge“, als neue oder weitere Forschungsschwerpunkte der Universität Magdeburg ausgewiesen werden. Zusätzlich zu den vier o. g. Forschungsschwerpunkten wird die an der Universität und umliegenden Instituten erfolgreiche Pflanzenforschung weiter auszubauengestärkt und ausgebaut. Ziel ist Eine Fortsetzung und Verstärkung dieser Forschung in Kooperation mit den im Land ansässigen pflanzenwissenschaftlichen Instituten unter Einbeziehung des Wissenschaftscampus Pflanzenbasierte Bioökonomie und des Spitzenclus- ters Bioeconomy sowie eine bessere Verzahnung Fortführung der Studienangebote und Integration der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei Pflanzenforschung in den biowissen- schaftlichen Forschungsschwerpunkt sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen in diesem Zusam- menhang die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16vorzusehen.
(11) Hinsichtlich Es wird erwartet, dass die Universität ihre Potentiale in der Kooperation des Fachbereichs Wasser- und Kreislaufwirtschaft der Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen Drittmitteleinwerbung im Hinblick auf Ausgründungen gesamten Portfolio ausschöpft und Technologietransfer, sowie die Erhöhung durchschnittliche Drittmitteleinwerbung ähnlich strukturierter Einrichtun- gen erreicht. Sie berücksichtigt Forschungsstärke und Drittmittelaufkommen der Attraktivität des StudienangebotsWissenschaftler bei der internen leistungsorientierten Mittelvergabe.
(12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Maßnahmen Die Universität übernimmt maßgebliche Funktionen im regionalen Innovationssystem und unter- stützt die Umsetzung der Regionalen Innovationsstrategie 2014-2020 des Landes Sachsen-Anhalt. Mit ihren Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer soll wirtschaftlich verwertbares Wissen vor- wiegend gemeinsam mit bestehenden und zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils gründenden Unternehmen in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung innova- tive Produkte, Prozesse und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen Dienstleistungen überführt werden, besonders fokussiertum die strategisch fixierten Leitmärk- te des Landes zu stärken. Des Weiteren Bei der Umsetzung ihrer Wissens- und Technologietransferstrategie legt die Universität einen Schwerpunkt auf Unternehmertum, d.h. auf die Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns in Studium und Lehre. Die Unterstützung ihrer Studierenden, Wissenschaftler und Alumni bei der Um- setzung wissens- und technologiebasierter Gründungen sowie die Entwicklung und Anwendung grün- derfreundlicher Regelungen bei der Nutzbarmachung von gründungsbezogener Infrastruktur und IP- Rechten ist ein wichtiges Ziel der Universität. Die Universität ist Projektträgerin und Koordinatorin viel- fältiger Initiativen zur Gründungsförderung im Auftrag des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Sie legt die Richtlinien ihres Handels als Gründeruniversität in einem Leitbild zum Wissens- und Technologietransfer fest. Die Universität kooperiert mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts im Kompetenznetzwerk für Ange- wandte und Transferorientierte Forschung (KAT) und bundesweit in der Initiative „Denkfabrik Grün- derhochschulen“. Kooperationen und Partnerschaften zwischen der Universität und Wirtschaftsunter- nehmen werden Maßnahmen getroffenauf- und ausgebaut, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen um Transferbeziehungen und nachhaltige Innovationspartner- schaften zum beidseitigen Nutzen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierungentwickeln.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie wird durch die Universität im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“Jahr 2017 aktualisiert und fortge- schrieben. Dabei wird überprüft, inwieweit ein strukturierter Austausch mit einer ausländischen Part- nerhochschule realisiert werden kann. Das MW unterstützt die Hochschule bei der Realisierung.
(14) Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt und zentral bewirtschaftet.
(15) Die CHANGE-Kampagne der Hochschule zur Sensibilisierung für den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführt.
(16) Die Hochschule Universität beteiligt sich federführend an einem abgestimmten Pilotprojekt zum hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOne-EinführungBerichtswesen.
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Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehalten.
(2) In der Kooperation Kooperationsplattformen zwischen den Hochschulen und sowie zwischen Hochschulen und den außeruniversi- tären außer- universitären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstelltVernetzung und sind geeignet, die für eine erfolgreiche For- schung Forschung erforderlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen Kooperati- onen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördern.
fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (3) Das lehrebezogene Profil der Hochschule ist z. B. in Anlage 1 dokumentiertForm gemeinsamer Graduiertenschulen). Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienen.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastungprüft daher die Ein- richtung bzw. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich Beteiligung an entsprechenden Plattformen im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr Land, insbesondere im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befindenBereich der Inge- nieurwissenschaften. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung Hochschule setzt ihre Zusammenarbeit mit der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im ge- meinsamen Masterstudiengang Polymer Material Sciences und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Univers ität Magdeburg überprüftim gemeinsamen Studiengang Ingenieurpädagogik fort. Weitere gemeinsame Studien- gänge mit den Hochschulen des Landes werden geprüft.
(2) Im Bereich der Informatik prüft die Hochschule die Einführung eines Schwerpunktes Cyber-Sicher- heit im Rahmen des etablierten Studienangebotes.
(3) Hochschule überprüft gemäß den Regelungen unter A.1 regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Sie strebt danach, u.a. durch Bildung von Studiengangsclustern und Verzahnungen von Lehrveranstaltungen, eine effektive Ressourcennutzung umzusetzen.
(4) Die Hochschule entwickelt die Instrumente zur Qualitätssicherung in der Lehre sowie die hochschul- spezifischen Vorgehensweisen fort, insbesondere setzt sie die Aktivitäten zur gezielten Beeinflussung von Qualitätszielen und -kennzahlen (Regelkreise) unter Einbindung externer Expertise (Auditierung) fort.
(5) Die Hochschule nutzt die Plattform Hochschulmedienzentrum als Serviceeinrichtung für E-Learning, Didaktik, Projektmanagement und Medienproduktion zur Erhöhung der Qualität der Lehre sowie zur Digitalisierung der Lehre. In enger Kooperation mit den anderen Hochschulen des Landes wird der Er- fahrungs- und Serviceaustausch im Kontext der Qualitätserhöhung und Digitalisierung intensiviert (ZHH Magdeburg, LLZ Halle). Die Hochschule wird dazu insbesondere ihre Kompetenzen im Bereich der Medienproduktion zur Digitalisierung der Lehre landesweit einbringen. Die Digitalisierung des Biblio- theksservice wird weiter vorangetrieben.
(6) Zur Umsetzung der in den Dokumenten festgelegten Vereinbarungen und Regelungen zur Koordi- nierung und Abstimmung der Studiengänge in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Soziale Arbeit und Wirtschaftswissenschaften stimmt sich die Hochschule bezüglich der gegenseitigen Anschlussfä- higkeit der Bachelorstudiengänge mit den betreffenden Hochschulen ab.
(7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung liegt inmitten des Senats Mitteldeutschen Reviers. Aus diesem Grund kommt ihr beim Struk- turwandel eine Änderung besondere Bedeutung und vor allem auch Verantwortung zu. Das im Eckwertepapier der Fachbe- reichsstrukturenBundesregierung enthaltene Innovative Technologie- und Anwenderzent- rum Merseburg (ITAM) soll umgesetzt werden (vgl. Dabei Anlage 4 - Stellungnahme der Hochschule Merse- burg zum Strukturwandel). Im ITAM sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere Transferprojekte aus den Hochschulforschungsschwerpunkten Digitaler Wandel und Nachhaltige Prozesse zur Stärkung der regionalen Wirtschaft umzusetzen. Eine Kooperation des ITAM mit einem zu gründenden ingenieurtechnischen Zentrum im Süden Sachsen-Anhalts wird angestrebt. In dieses Zentrum sollen ingenieurwissenschaftliche Kompetenzen der Hochschulen des Landes ein- fließen. Das MW unterstützt die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt seinHochschule im Rahmen seiner Zuständigkeit.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) In Kooperation mit den Hochschulen des Landes und unter Federführung der Xxxxxx-Xxxxxx-Uni ve r- sität Halle-Wittenberg beteiligt sich die Hochschule an einem Institut Strukturwandel und Biodiversität. Die Kooperationspartnerinnen entwickeln ein gemeinsames Konzept zum Strukturwandel im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziertmitteldeut- schen Braunkohlerevier.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt Auf Grundlage der erarbeiteten Strategie zur Internationalisierung wird die Hochschule geeignete Maßnahmen ableiten und umsetzen. Die Hochschule prüft dabei die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt Umsetzbarkeit und Funktionalität einer curricularen Regelung, um Auslandsaufenthalte von Studierenden (FFBsog. Outgoings) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtetinstitutionell zu befördern.
(10) Die Vor dem Hintergrund des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt sowie im Kontext des eigenen Gleichstellungskonzepts wird die Hochschule ist gehaltenim Rahmen der HoMe-Akademie zur Vermittlung von Gender- und Diversity-Kompetenz aller Hochschulangehörige (Weiterbildungs-) An- gebote entwickeln, die Kooperationsbeziehungen zur Xxxxdurchführen und evaluieren. Orientierungs- und Unterstützungsangebote für Stu- dieninteressierte in der Vor-xxxStudienphase (u.a. Schnupperstudium, Praktika für junge Frauen) sowie für Studentinnen im Verlauf des Studiums (Mentoring- und Tutoren-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Studienangebote Programme) werden fortgeführt und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen in diesem Zusam- menhang die Einsetzung einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen und externen Experten bis zur Wintersemester 2015/16weiterentwickelt.
(11) Hinsichtlich Zur Umsetzung der Kooperation digitalen Agenda des Fachbereichs Wasser- Landes entwickelt die Hochschule ein Strategiekonzept für die Digitalisierung der Hochschule. Dieses umfasst die Zielstellungen, die Strategie zur Erreichung dieser Ziele und Kreislaufwirtschaft der die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. Das MW unterstützt die Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des StudienangebotsRahmen seiner Möglichkeiten.
(12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Die Hochschule entwickelt Strukturen und leitet Maßnahmen zu Erhalt bzwzur Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Umweltverträglichkeit ab. Erhöhung Das Handlungsfeld wird strategisch verankert. Die Aspekte der Nach- haltigkeit und des Frauenanteils in Leitungsfunktionen und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung Strukturwandels werden im Leitbild der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierungberücksichtigt.
(13) Die In ihrem neuen Flächennutzungs-/-entwicklungsplan orientiert sich die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie im Zuge an der von den zuständigen Ministerien festgelegten Flächenzielzahl aus dem Ergebnis der Betrachtung des Hochschulrekto- renkonferenzHIS-Audits „Internationalisierung Insti- tut für Hochschulentwicklung e. V. in Höhe von Hochschulen“24.675 m². Dies schließt auch Bau- und Sanierungs- maßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Situation zum sogenannten Verbindungsbau Ost zur Erfüllung dieses Zieles ein. Am Ende der Zielvereinbarungsperiode wird der Stand der Umsetzung der Vorgaben sowie anhand maßgeblicher Entwicklungen (Drittmittel; Bedarfe aus Studium, Lehre und For- schung etc.) die Vorgaben erneut geprüft. Ziel ist es, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinb a- rungsperiode bis 2029 in Einklang mit den Bedarfen zu bringen.
(14) Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für prüft die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt Einführung eines umfassenden Campus-Management Systems sowie zur Entlastung der Verwaltung eine mögliche Anbindung an das gemeinsame Pilotprojekt der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg und zentral bewirtschaftet.
(15) Die CHANGEder Otto-Kampagne der Hochschule zur Sensibilisierung für den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegt. In jedem Fachbereich werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept der Hochschule Magdeburgvon-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführt.
(16) Die Hochschule beteiligt sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Guericke-Universität Magdeburg zum hochschulüber- greifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOne-EinführungBerichterstattung gemäß Anlage 3 - Hochschulen im Ver- gleich.
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Samples: Zielvereinbarung
Aufgabenbezogene Vereinbarungen der Hochschule. (1) Im Rahmen ihres Risikomanagements ist Bezüglich der Anschlussfähigkeit der Bachelorstudiengänge in den Bereichen Ingenieurwissen- schaften, Soziale Arbeit, Medien- und Wirtschaftswissenschaften stimmt sich die Hochschule angehalten eine Rücklage in ihrer Haus- haltsführung aufzubauen. Diese Rücklage wird für zusätzliche, noch nicht planbare, Ausgaben im Rahmen der kommenden Tariferhöhungen, der Energiepreissteigerungen und sonstigen Preissteige- rungen sowie möglicher Ersatzbeschaffungen im Liegenschafts- und Investitionsbereich vorgehaltenUniversität mit den betreffenden Hochschulen ab.
(2) In Die Universität baut die Qualität der Kooperation zwischen den Hochschulen Auswahlverfahren von Studierenden mit ausländischer Hoch- schulzugangsberechtigung kontinuierlich aus. Sie berichtet über die aktuellen Erfahrungen und zwischen Hochschulen prüft, inwieweit die bestehenden Auswahlmethoden z.B. durch weiterentwickelte individuelle Bewerberge- spräche ausgebaut werden sollten. Dabei berücksichtigt sie eine zielgerichtete Studienbewerbera us- xxxx zur Erhöhung der Absolventenzahlen ebenso wie die Forderung nach schnellen Auswahlverfa hr en und den außeruniversi- tären Forschungseinrichtungen werden gute Entwicklungschancen für die Schärfung des Forschungs- profils gesehen. Vor allem institutionalisierte Kooperationsplattformen bieten das Potential für eine intensivere Vernetzung, die zudem einen geeigneten Weg darstellt, die für eine erfolgreiche For- schung erforderlich kritische Masse zu erreichen. Die Hochschule entwickelt in Kooperation mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen für Ingenieur-, Medien-, Sozi- al- und Wirtschaftswissenschaften, um die verfügbaren Ressourcen strategisch auf Zukunftspotenzia- le auszurichten. Die Kooperationsplattformen sollen auch dazu dienen, die kooperativen Promotionen zu fördernkurzen Bearbeitungszeiten.
(3) Das lehrebezogene Profil Zur Verbesserung der Hochschule ist in Anlage 1 dokumentiert. Es wird mindestens wäh- rend des Vereinbarungszeitraumes Absolventenzahlen unterstützt das MW die Universität bei der Zielvereinbarung als Referenzsystem für die erforderlichen Abstimmungen zu den Studienangeboten dienenEinführung einer neu gestalteten Studieneingangsphase im Rahmen seiner Zuständigkeit.
(4) Die Hochschule überprüft regelmäßig ihre Studiengänge bezüglich der Auslastung. Hinsichtlich der quantitativen Mindestvoraussetzung orientiert sie sich im Allgemeinen an eine Auslastung von 15 Stu- dienanfängern pro Jahr im Bachelor- und Masterbereich, mit Ausnahme einer 2-Jährigen Anlaufpha- se. Erfüllt ein Studiengang, ausgenommen einer Anlaufphase, über drei Jahre nicht die vereinbarten Kriterien, ist in den Akademischen Gremien über seine Schließung gem. § 67 Abs. 3 Ziff. 4, § 9 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) zu befinden. Die Hochschulen legen die Detailregelungen hochschulintern fest. In begründeten Fällen kann auf die Schließung verzichtet wer- den. Die Begründung der Entscheidung ist dem zuständigen Ministerium gem. § 9 Abs. 4 HSG LSA mit dem Antrag der Hochschule auf Feststellung des Einvernehmens über die Schließung oder den Verzicht auf die Schließung eines Studiengangs vorzulegen.
(5) Die Hochschule führt vor dem Hintergrund ihres Leitbildes und auf Grundlage ihres gut ausgebau- ten Systems der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmonitorings während der Laufzeit der Zielver- einbarung ein Qualitätsmanagement bis zum Wintersemester 2017/18 ein und berichtet dem MW bezüglich deren Weiterentwicklung, insbesondere der weiteren Einbeziehung externer Expertise. Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des Qualitätsmanagements und die Ziele-Maßnahmen- Kataloge. Hierzu wird die Hochschule aufgefordert, als Mittel auch die Leistungsorientierte Mittelvertei- lung sowie die Zielvereinbarungen der Hochschule mit den Fachbereichen zu nutzen.
(6) Der Studiengang Gesundheitsförderung und -management wird bis zum Wintersemester 2016/17 durch die Hochschule auf seine Anschlussmöglichkeit zur Lehramtsausbildung an berufsbildenden Schulen und einer möglichen Zusammenarbeit mit der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg überprüft.
(7) Die Hochschule plant unter frühzeitiger Einbeziehung des Senats eine Änderung der Fachbe- reichsstrukturen. Dabei wird die Anzahl der Fachbereiche von 7 auf 5 reduziert. Der Umstrukturie- rungsprozess einschließlich der Gremienbefassungen sollte bis 2017 umgesetzt sein.
(8) Das MW unterstützt weiterhin das „Kompetenzzentrum Frühe Bildung“ (KFB) der Hochschule im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Dazu erhält die Hochschule zusätzliche Mittel aus dem Hoch- schulpakt. Im Jahr 2015 beträgt die Höhe dieser Mittel 000.000 € und in den Folgejahren während der Laufzeit der Zielvereinbarung jährlich 000.000 €. Ab dem Jahr 2020 wird das Zentrum innerhalb der budgetierten Struktur durch die Hochschule finanziert.
(9) Im Bereich Frühe Bildung und Förderung strebt die Hochschule die Vertiefung der strategischen Kooperation im „Forschungsnetz Frühe Bildung“ in Sachsen-Anhalt (FFB) an, das auf Initiative des KFB mit dem Ziel der landesweiten Abstimmung von Forschungsaktivitäten, der systematischen Ver- mittlung neuester Forschungserkenntnisse in die Fachausbildung und wissenschaftliche Lehre sowie des Praxistransfers gegründet wurde. Neben der Hochschule Magdeburg-Stendal und Einrichtungen beider Universitäten sind im FFB das Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) und weitere außerhoch- schulische Institutionen organisiert. Über die Ergebnisse des Austauschs wird dem MW bis zum Win- tersemester 2016/17 berichtet.
(10) Die Hochschule ist gehalten, die Kooperationsbeziehungen zur XxxxHochschule Magdeburg-xxx-Xxxxxxxx-Universität Magdeburg Stendal zu verstärken und weiter auszubauen. Ziel ist eine bessere Verzahnung der Studienangebote und der Dienstleistungseinrichtungen zu erreichen, dabei . Dabei sind auch gemeinsame Studienangebote in Verbin- dung mit gemeinsamen Lehrleistungen einzubeziehen. Beide Einrichtungen prüfen Die Universität berichtet darüber in den Rekto- ratsberichten.
(5) Ein Ausbau der Kooperation unter den Hochschulen und zwischen Hochschulen und den außeruni- versitären Forschungseinrichtungen bietet die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung der Universit ät und zur Schärfung des Forschungsprofils. Die intensive Vernetzung ermöglicht zudem, die für eine er- folgreiche Forschung erforderliche kritische Masse zu erreichen. Die Universität entwickelt in Koopera- tion mit den anderen beteiligten Hochschulen institutionelle Kooperationsplattformen und übernimmt für die Ingenieurwissenschaften (z. B. im Bereich Industrie 4.0) die Federführung. Darüber hinaus prüft sie die Bildung von Kooperationsplattformen in den Wirtschaftswissenschaften und der Lehrerbildung an der Schnittstelle zu den Ingenieurwissenschaften. Die Kooperationen sollen auch dazu dienen, die ko- operativen Promotionen zu fördern und wenn möglich, strukturell zu organisieren (z. B. in Form gemein- samer Graduiertenschulen).
(6) Die Universität hat die Anregung zur Entwicklung strukturierter strategischer Partnerschaften aufge- griffen und baut diese aus. Die Kooperation mit der Technischen Universität Chemnitz und der Techni- schen Universität Ilmenau wird fortgesetzt. Im Fokus des Verbands universitäre Wissenschaftsallianzen steht die besondere Rolle der Universit ä- ten in der Gesellschaft, als Schnittstellen zwischen Bildung und Arbeit sowie Forschung und Innovat ion und der Wunsch, die Sichtbarkeit der Akteure als Wissenschaftsallianzen gegenüber der Politik, Wirt- schaft aber auch auf internationaler Ebene gegenüber den Studierenden weiter zu stärken. Die Univer- sität wird ihre Mitarbeit in diesem Zusam- menhang Verbund weiter verstärken.
(7) Die Medizin/Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sind die Einsetzung einer Lenkungsgruppeprofilbildenden Bereiche der Universität. Die etablierten Forschungsschwerpunkte, bestehend aus Vertretern beider Hochschulen das Forschungs- zentrum Dynamische Systeme (CDS) und externen Experten das Center for Behavioral Brain Sciences (CBBS) werden auch zukünftig erfolgreich weitergeführt und bilden eine Basis für die Einwerbung weiterer strukturierter Förderprogramme (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs ). Die Universität prüft die Einrichtung von zwei zusätzlichen, leistungsfähigen Schwerpunkten nach § 99 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG-LSA). Die Medizintechnik soll in enger Kooperation mit der Me- dizinischen Fakultät unter struktureller Integration des Forschungscampus STIMULATE zu einem Schwerpunkt ausgebaut werden. Gleiches gilt für den Gesundheitscampus Immunologie, Infektiologie und Inflammation (GC-I3), der in enger Kooperation mit den Ingenieur-, Natur- sowie den Sozialwissen- schaften basierend auf der zukünftigen strategischen Ausrichtung Prävention – Intervention – Präzision (PIP) der Magdeburger Universitätsmedizin entwickelt werden soll. Die Universität verpflichtet sich zur Integration des neuen Hirnscanner CONNECTOM in den Bereich der bildgebenden Verfahren. Hierzu legt sie bis zum Wintersemester 2020/2021 ein geeignetes Be- triebskonzept vor. Es wird erwartet, dass sich der Transferschwerpunkt Automotive weiterentwickelt. Die Universität legt bis zum Beginn des Wintersemesters 2020 ein entsprechendes Konzept vor, welches auch die Integra- tion des Center for Method Development (CMD) umfasst.
(8) Die Universität legt zur Wintersemester 2015/16besseren Ausnutzung ihre Potentiale in der Drittmitteleinwerbung bis zum Beginn des Wintersemesters 2022 ein neues Drittmittelkonzept vor. Ziel ist, die durchschnittliche Dritt- mitteleinwerbung fachlich ähnlich strukturierter und finanziell vergleichbar ausgestatteter Einrichtungen zu erreichen.
(9) Die Kooperationsvereinbarungen der Universität mit den außeruniversitären Forschungseinrichtun- gen werden bis zum Sommersemester 2021 auf ihre Aktualität geprüft und präzisiert. Neben einem gesetzlichen Teil sollen die neuen Verträge auch strategische Aussagen enthalten. Beispielgebend hier- für ist der bereits neu geschlossene Vertrag mit dem Leibniz-Institut für Neurobiologie Magdeburg. Da- bei sollten Lösungen für die gemeinschaftliche Nutzung der Großgeräte sowie eine gegenseitige Ab- stimmung der mittelfristigen Entwicklung der Gerätebeschaffungen gefunden werden.
(10) Gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt die Universit ät ein Forschungskonzept in Bezug auf das Drohnenzentrum auf dem ehemaligen Flughafen Cochstedt und trifft entsprechende vertragliche Regelungen.
(11) Hinsichtlich Die Universität prüft eine Beteiligung am Projekt Nationale Forschungsdateninfrastruktur der Kooperation des Fachbereichs Wasser- und Kreislaufwirtschaft der Hochschule mit dem in Magdeburg angesiedelten Standort des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Wintersemester 2017/18 angestrebt. Ziel ist die Verbesserung der Möglichkeiten für Drittmitteleinwerbungen, der Chancen für Verwertungsoptionen im Hinblick auf Ausgründungen und Technologietransfer, sowie die Erhöhung der Attraktivität des StudienangebotsDeut- schen Forschungsgemeinschaft.
(12) Aufbauend auf den bereits vorhandenen Maßnahmen zu Erhalt bzw. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen Die strategische Ausgründungspolitik wird durch die Universität gestärkt und an Professuren; zur Förderung von Gleichstellung und zur Frauenförderung bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, bei den drittmittelbeschäf- tigten Mitarbeiter/innen und bei den Studierenden sowie zur Förderung der familiengerechten Hoch- schule strebt die Hochschule Magdeburg-Stendal weiterhin eine geschlechtergerechte Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Fachkräften für das Land Sachsen-Anhalt an. Dabei werden bis 2019 die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wissenschaft, ins- besondere der Anteil von Professorinnen in den Fachbereichen, in denen Frauen deutlich unterreprä- sentiert sind; die Gestaltung von geschlechtergerechten Berufungsverfahren sowie ein geschlechter- gerechtes Studierendenmarketing, durch dessen Darstellung Frauen von MINT-Fächern bzw. mehr Männer in frauendominierten Fächern angesprochen werden, besonders fokussiert. Des Weiteren werden Maßnahmen getroffen, die Diversität in den unterschiedlichen Statusgruppen zu stützen und zu fördern. Dazu gehört u.a. die Fortschreibung des Programms Familiengerechte Hoch- schule und die Prüfung einer Re-Auditierungfortgesetzt.
(13) Die Hochschule verabschiedet eine Internationalisierungsstrategie im Zuge des Hochschulrekto- renkonferenz-Audits „Internationalisierung von Hochschulen“wird durch die Universität fortgeschrieben. Dabei wird überprüft, inwieweit ein strukturierter Austausch mit ausländischen Partnerhochschulen realisiert werden kann. Das MW unterstützt die Universität bei ihren Bemühungen.
(14) Nach 2021 soll eine Regelprofessur mit der Teildenomination Geschlechterforschung wiederbe- setzt werden. Der Ausbau des erkenntnisgewinnenden Potenzials der Genderforschung in den profil- gebenden MINT-Bereichen könnte die Attraktivität des Universitätsstandorts Magdeburg und die natio- nale Sichtbarkeit erhöhen. Die Hochschule führt ein Flächenmodell mit Bonus-/Maluseffekten für die einzelnen Fachbereiche als internes Steuerungsinstrument ein. Sämtliche Lehrveranstaltungsräume werden dem zentralen Raumpool zugeführt Universität prüft ihre Beteiligung an der Einrichtung einer hochschulüber- greifenden Stelle gegen sexualisierte Diskriminierung und zentral bewirtschaftetGewalt.
(15) Die CHANGE-Kampagne Universität prüft die Einrichtung eines Masterstudiengangs Psychotherapie spätestens zum Wintersemester 2021/2022 unter der Hochschule zur Sensibilisierung für Voraussetzung, dass die mit einem solchen Lehrangebot verbun- dene zusätzlichen Ressourcen durch den Verbrauch von Strom- und Wärmeenergie wird neu aufgelegtBund und/ oder das Land kompensiert werden. In jedem Fachbereich die Über- legungen zur Psychotherapeutenausbildung werden Energieverantwortliche benannt. Das Abfallkonzept die Medizinische Fakultät der Universität und die Hochschule Magdeburg-Stendal wird überarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung einer möglichen Umweltzertifizierung und deren Umsetzung durchgeführteingebunden.
(16) Die Hochschule beteiligt Universität legt bis zum 31.12.2020 eine auch an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtete Campus- entwicklungsplanung vor. Diese beinhaltet auch ein Flächennutzungs-/-entwicklungsplan. Die Planung orientiert sich an einem abgestimmten hochschulübergreifenden Berichtswesen im Rahmen der HISinOneFlächenzielzahl aus dem Ergebnis der Betrachtung des HIS-EinführungInstitut für Hochschul- entwicklung e. V. in Höhe von 103.314 m². Campusplanung, Flächennutzungs -/-entwicklungsplan und Flächenzielzahl bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung der Hochschulbauplanung 2030 sowie für einen angemessenen laufenden Bauunterhalt. Am Ende der Zielvereinbarungsperiode werden der Stand der Umsetzung der Vorgaben sowie anhand maßgeblicher Entwicklungen (Drittmittel; Bedarfe aus Studium, Lehre und Forschung etc.) die Vorgaben erneut geprüft. Ziel ist es, den Bestand nach einer weiteren Zielvereinbarungs periode bis 2029 in Ein- klang mit den Bedarfen zu bringen.
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