Aufrechnung, Gutschrift. B.2.4.1 Der Kunde kann gegenüber NewCoTec nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. B.2.4.2 Gutschriften können mit zukünftigen Abrechnungen verrechnet werden. B.2.4.3 Es besteht seitens NewCoTec keine Rückerstattungspflicht für bereits erfolgte Leistungen.