Preise und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise gelten freibleibend in Euro. Sie schließen Kosten für FCA-Lieferungen Versendungsort (siehe Angaben im Angebot/der Auftragsbestätigung), gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Porto nicht ein. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten, so behalten wir uns vor, unsere Preise ohne Berechnung zusätzlichen Gewinns entsprechend anzupassen. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet den Aufpreis zu den banküblichen Zinsen zu zahlen, mindestens jedoch mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB Absatz 2 BGB. Dasselbe gilt im Falle der verspäteten Akzepthergabe. Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachte Kosten wie Mahnspesen, Anwaltskosten und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel müssen diskont- und rediskontfähig sein und werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Xxxx zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgelegt oder unstreitig sind. Sofern sich die Grundlage der Kalkulation ändert, behalten wir uns Preisanpassungen vor. Beauftragt uns der Besteller, Ware zu einem festen Termin anzuliefern und ist dann nicht bereit, diese Ware abzunehmen, setzen wir ihm eine angemessene Nachfrist. Danach sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers in einem Lagerhaus zu lagern und den Warenwert in vollem Umfang zu berechnen. Die auf unseren Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer berechnen wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden, gesetzlich festgelegten Höhe gemäß § 12 Abs. 1 UStG.
Preise und Zahlungsbedingungen. (1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinb...
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Preise und Zahlungsbedingungen. 1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und aller anderen zusätzlichen Gebühren (wie z.B. Lagerung, Inspektionen durch Dritte), soweit nicht anderweitig vereinbart. Der vom Kunden für die Lieferungen nach diesem Vertrag zu zahlende Preis wird als „Vertragspreis“ bezeichnet.
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind, falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist, als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und im Fall von Bauleistungen bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit des Auftragnehmers. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in Verhandlungen über neue Preisvereinbarung einzutreten. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß ent- sprechend den DIN-Vorschriften (Nr. 18365, 18366), die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) enthalten sind. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge. Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – sofort nach ihrer Abnahme bzw. Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlungs statt, angenommen, wobei deren Annahme ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung erfolgt. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 p.a. berechnet. Kann der Auftragnehmer aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt. Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Raumausstatter Janssen GmbH & Xx.XX beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. ...