Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise gelten freibleibend in Euro. Sie schließen Kosten für FCA-Lieferungen Versendungsort (siehe Angaben im Angebot/der Auftragsbestätigung), gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Porto nicht ein. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Lohn- oder Materialkostenerhöhungen eintreten, so behalten wir uns vor, unsere Preise ohne Berechnung zusätzlichen Gewinns entsprechend anzupassen. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet den Aufpreis zu den banküblichen Zinsen zu zahlen, mindestens jedoch mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB Absatz 2 BGB. Dasselbe gilt im Falle der verspäteten Akzepthergabe. Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachte Kosten wie Mahnspesen, Anwaltskosten und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel müssen diskont- und rediskontfähig sein und werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Xxxx zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgelegt oder unstreitig sind. Sofern sich die Grundlage der Kalkulation ändert, behalten wir uns Preisanpassungen vor. Beauftragt uns der Besteller, Ware zu einem festen Termin anzuliefern und ist dann nicht bereit, diese Ware abzunehmen, setzen wir ihm eine angemessene Nachfrist. Danach sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers in einem Lagerhaus zu lagern und den Warenwert in vollem Umfang zu berechnen. Die auf unseren Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer berechnen wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden, gesetzlich festgelegten Höhe gemäß § 12 Abs. 1 UStG.
Preise und Zahlungsbedingungen. (1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Preise und Zahlungsbedingungen. 1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. 1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise in der Schweiz verstehen sich – mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – netto (inklusive Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken oder der abgemachten Währung. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist im Preis inbegriffen, wenn nicht offen ausgewiesen. Die MwSt ist jeweils separat ausgewiesen. Für Lieferungen ins Ausland gilt bezüglich Mehrwertsteuer und Zölle das Nachbelastungsrecht. Alle Preise gelten pro Preislistenposition und für Lieferung in einer Sendung, an einen Empfänger und an einen Bestimmungsort. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Änderungen der Preise und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten. Die Preisstellung erfolgt nach produktspezifischen Kriterien und Mengen-Einheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von ILB nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten müssen ILB innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, ansonsten sie als vom Kunden akzeptiert gelten. Die Zahlungen sind vom Kunden entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Sitz von ILB ohne Abzüge zu leisten. Die Annahme von Bestellungen oder die Lieferung von Waren kann von ILB in freiem Ermessen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung oder LC Bedingungen abhängig gemacht werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist ILB berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unberührt. Mahn- und Inkassospesen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ab der dritten Mahnung wird ein Mahn- und Unkostenzuschlag von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Vor Bestätigung eines Auftrags kann ILB Informationen über den Kunden zu Bonität und Kreditwürdigkeit einholen. Sodann ist ILB berechtigt, die Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden an Inkassofirmen und Kreditauskunftsinstitute weiterzugeben. Folgende Daten gibt ILB in diesen Fällen weiter: Name des Kunden, Rechnungs-Nr./-Datum/-Betrag und Zahlungskondition. Informationen über die Empfänger der Daten können bei ILB eingeholt werden. ILB wird dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes beachten. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb der Vertraglich abgemachten Frist ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinb...
Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und aller anderen zusätzlichen Gebühren (wie z.B. Lagerung, Inspektionen durch Dritte), soweit nicht anderweitig vereinbart. Der vom Kunden für die Lieferungen nach diesem Vertrag zu zahlende Preis wird als „Vertragspreis“ bezeichnet.
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. (a) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise und Zahlungsbedingungen. Fördermittelberatung 197,00 € inkl. 19 % MwSt.* • Im Nachgang werden alle besprochenen Fördermittel von uns beantragt und die Fördermittelanträge erstellt. Sollte es weitere kombinierbare Zuschussprogramme bei der Sanierung geben, so müssen diese, auch aus Gründen der Kombinierbarkeit, über uns mit beantragt werden. Die Kosten belaufen sich zusätzlich in Höhe von 8 % der auszahlbaren Fördermittelzuschüsse. (Diese werden aufgeteilt auf 4 % zzgl. 19 % MwSt. der in Aussicht gestellten Fördermittelzuschüsse bei Beantragung und werden per Rechnung und Rechnungs-Link angefordert, worüber bezahlt werden kann. Die restlichen 4 % zzgl. 19 % MwSt. werden vor Fertigstellung der Verwendungsnachweise auf Grundlage der bei uns eingereichten Rechnungen und der daraus zu berechnenden Fördermittelzuschüsse per Rechnung und Rechnungs-Link beim Kunden angefordert. Der Antragsteller der Fördermittel (Kunde) verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auszahlungsschreiben von den entsprechenden Fördermittelgebern, diese als Kopie uns zu übersenden, damit eine Kontrolle der ausgezahlten Fördermittel und der daraus errechneten Kosten erfolgen kann. Sollte sich eine Differenz herausstellen, so wird je nach Ergebnis nachberechnet oder sogar erstattet. Der Geldbetrag für die Beratung in Höhe von 147 € inkl. MwSt. ist sofort fällig und ist bei Buchung des Termins zu zahlen. Geschieht dies nicht, so wird an die Bezahlung mit einer Mail nach 2 Stunden erinnert. Dieser versendete Bezahllink in der Mail ist nur 24 Stunden aktiv. Danach wird der Termin im Kalender per Mail abgesagt, wieder freigegeben und der von Ihnen gewünschte Termin findet nicht statt. Nach Buchung eines Termins sollte(n) das/die Angebot(e) der geplanten Sanierung als PDF-Datei per Mail zur Verfügung gestellt werden. Gebuchte Termine, die nicht stattfinden oder nicht mindestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden kostenpflichtig so dem buchenden Kunden in Rechnung gestellt als hätten sie stattgefunden. Rücklastschriften werden dem Buchenden mit 12 € in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Fachhandwerker den Rechnungsbetrag für die Beratung nach Auftragserteilung erstatten wollen, dann legen Sie diesem die Rechnung nach Bezahlung Ihrerseits zur Erstattung bitte vor. Bei den Beratungsgründen KfW-Darlehen, KfW- Investitionszuschüsse & andere evtl. sogar kombinierbare Fördermittel kann nur ein Beratungstermin gebucht werden, wenn der Fachhandwerker sich in unserem Beratungsnetzwerk befindet und in der ...