Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.
5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden.
5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu.
5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf ein...
Preise und Zahlungsbedingungen. 7.1 Die vereinbarten Preise sind in Euro zuzüg- lich allfälliger Lieferkosten, der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstigen Steuern, Ge- bühren und Abgaben.
7.2 Falls Behörden nachträglich Steuern, Ab- gaben oder Gebühren vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Vertragspart- ners.
7.3 Sofern in Bedingungen des Technologiean- bieters nicht anders geregelt, gilt bei Dauer- schuldverhältnissen (z.B. Wartung, Sub- scription) folgende Wertsicherung: Ab dem zweiten Vertragsjahr werden die Preise nach dem von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarten Verbraucherpreis- index 2005 oder des an seine Stelle treten- den Index gegenüber der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl wertgesichert. Die neuen Preise gelten jeweils ab dem der Verlautbarung der Indexänderung folgenden Monatsersten. RI-C behält sich die rückwirkende Geltend- machung der Indexanpassung vor. Die An- nahme von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines Erhöhungs- anspruches.
7.4 Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich bei Lieferung bzw. Leistung, bei Dauer- schuldverhältnissen (z.B. Wartung, Sub- scription) aber gemäß den Bedingungen des Technologieanbieters bzw. vor Beginn der Leistungserbringung.
7.5 Die Rechnungen sind nach Erhalt binnen 20 Tagen ohne Abzug und spesenfrei zur Zah- lung fällig. Überschreitet der Vertrags- partner die Zahlungsfristen, werden ab Ein- tritt der Fälligkeit Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.
7.6 RI-C stellt Rechnungen nach eigener Xxxx in Papierform oder elektronisch aus. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Über- mittlung elektronischer Rechnungen einver- standen.
7.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit gegen RI-C bestehende Forderungen gegen Forderungen der RI-C aufzurechnen oder diese an Dritte abzutreten bzw. zu ver- pfänden (Aufrechnungs- und Abtretungs- verbot).
7.8 Zugunsten gegen RI-C bestehenden Forderungen oder Ansprüchen steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungs- recht zu.
7.9 RI-C ist berechtigt, Lieferungen bzw. Leis- tungen nur gegen Vorauskasse oder ausrei- chende Sicherheit auszuführen, wenn Gründe vorliegen, die die Erfüllung des Zahlungsanspruches der RI-C gegen den Vertragspartner als gefährdet erscheinen lassen.
7.10 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner verbleiben die Produkte bzw. Services im Eigentum der RI-C.
7.11 RI-C kann die Durchführung eines Vertra- ges bzw. mehrerer zeitlich und sachlich mit einander verbundener Verträge einstellen, ...
Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Preise Nettopreise ohne Skonto, Provision oder Rabatt für Lieferungen ab Werk oder ab Zentrallager, ausgenommen Fracht-, Zoll- und Einfuhrzölle, einschließlich normaler Verpackung. Die Mehrwertsteuer und alle zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuern werden zusätzlich berechnet.
3.2. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren (Löhne, Kosten für Rohstoffe oder andere Materialien und Betriebskosten) und die Marktbedingungen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung ändern. Widerspricht der Käufer einer solchen Preisanpassung, so hat er das Recht, auf eigene Kosten einen von der Industrie- und Handelskammer am Erfüllungsort benannten Sachverständigen zu beauftragen, um eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Preisanpassung abzugeben . Die anfängliche Verpflichtung zur Zahlung des angepassten Preises bleibt hiervon unberührt. Wir werden das Ergebnis einer solchen Stellungnahme jedoch als verbindlich anerkennen und Überzahlungen (falls vorhanden) an den Käufer zurückerstatten.
3.3. Soweit gesetzlich zulässig, können sich zwischen der Annahme der Bestellung und der Lieferung der Ware andere außergewöhnliche Umstände ergeben, die das wirtschaftliche Gleichgewicht des Kaufvertrags beeinträchtigen. Preis- und Zahlungsbedingungen können sich in genau dem Maß ändern, das zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich ist. In diesem Fall werden wir den Käufer benachrichtigen, der dann von seiner Bestellung innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Mitteilung des neuen Preises zurücktreten kann. Unterlässt der Käufer dies innerhalb dieser Frist, so gelten die neuen Bedingungen als vom Käufer akzeptiert und sind auf den Verkauf anzuwenden.
3.4. Zahlungen erfolgen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum, sofern von uns nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.5. Die Nichtzahlung einer Rechnung gilt als grundlegender Verstoß des Käufers, wodurch wir berechtigt sind, jede weitere Lieferung auszusetzen oder den Vertrag aufgrund des Verschuldens des Käufers unverzüglich als sofort beendet zu betrachten. Bei verspäteter Zahlung werden unabhängig von sonstigen Schäden automatisch Verzugszinsen auch ohne gesonderte Mahnung beginnend mit dem Tag nach dem Zahlungsdatum oder dem Ende der auf der Rechnung angegebenen oder im Vertrag festgelegten ...
Preise und Zahlungsbedingungen. 5.1 Unsere Rechnungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur möglich, wenn diese vereinbart wurden oder in der Rechnung angeboten werden.
5.2 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung mindestens 10 Tage im Verzug befindet.
5.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Verladung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
5.4 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteuer oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt.
5.5 Wechsel und Schecks werden nur in Ausnahmefällen und dann nur zahlungshalber angenommen.
5.6 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend machen.
5.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, sind wir berechtigt, an allen weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB auszuüben.
5.8 Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und unsere Ansprüche nach § 323 BGB geltend zu machen.
5.9 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelhafte Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, steht uns die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB zu. In diesem Fall können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx seine Gegenleistung bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Rechte nach § 323 BGB geltend zu machen.
5.10 Hat der Kunde unseren Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, ist er zum Schadensers...
Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1 Sämtliche Preise für Leistungen der FAUSER AG ergeben sich aus der Auf- tragsbestätigung der FAUSER AG auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.
3.2 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
3.3 Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den bei Auftragserteilung gültigen Honorarsätzen der FAUSER AG nach Zeit- aufwand gem. Dienstleistungsnachweis vergütet. Reisezeiten und Reisekosten werden separat abgerechnet.
3.4 Sofern nicht anderweitiges vermerkt, sind alle Rechnungen innerhalb 14 Ta- gen nach Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug fällig.
3.5 Die Vergütung für von der FAUSER AG erbrachte Leistungen / Lieferungen ist zur Zahlung fällig, sobald sie vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind bzw., falls erforderlich, eine Abnahme (siehe Punkt 6) erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung zuge- gangen ist. Ist ein Zahlungsplan vereinbart so findet der Zahlungsplan analog Anwendung. Die letzte Zahlung darf nicht zurückbehalten werden, wenn die Leistung im Wesentlichen erbracht wurde. Im Wesentlichen bedeutet, dass der Kunde das Produkt bereits produktiv nutzt.
3.6 Im Falle des Verzuges ist die FAUSER AG berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
3.7 Die vereinbarte Vergütung ist auch dann zu entrichten, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug gerät oder die vertragliche Leistung nicht nutzen kann, sofern dies nicht auf einen von der FAUSER AG zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist.
Preise und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte setzen sich aus einem einmaligen Bereitstellungsentgelt und einer monatlichen Grundgebühr, sowie ggf. für Telefondienste den Kosten für einen Pauschaltarif und den Verbindungsentgelten, die nicht von einem Pauschaltarif erfasst sind, sowie ggf. weiteren Kosten für gesondert beauftragte Dienste und Services zusammen.
2.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Internet- bzw. Telefonanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten.
2.3 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser taggenau berechnet.
2.4 Durch den Nutzer ist eine Kontoverbindung zu benennen, über die durch die Kabel- und Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG das regelmäßig anfallende Nutzungsentgelt monatlich eingezogen werden kann. Es ist für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Möchte der Nutzer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder sollten sich Umstände ergeben, wodurch keine Kontodeckung besteht, kann bis spätestens drei Tage vor Beginn des jeweiligen Nutzungszeitraumes in der Geschäftsstelle der Kabel- und Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG der fällige Betrag bar eingezahlt werden. Für den aus dieser manuellen Bearbeitung resultierenden erhöhten Verwaltungsaufwand werden pro Buchung € 2,50 berechnet
2.5 Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig erfolgen, wird durch die Kabel- und Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG eine Zahlungserinnerung zugestellt, in der zusätzlich zur rückständigen Gebühr eine Bearbeitungspauschale von € 2,50 + Porto aufgeführt sind. Zur 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von € 5,00 in Rechnung gestellt. Bei weiterem Zahlungsverzug wird nach der 2. Mahnung ein Rechtsanwalt oder eine Inkassogesellschaft mit der Beibringung der ausstehenden Beträge beauftragt. Alle durch Zahlungsverzug entstandenen und der Kabel- und Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG belasteten Kosten (z.B. auch Buchungskosten und Rücklastschriftgebühren der Bank) sind vom Nutzer zu tragen.
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis die Lieferung „frei Haus“ und insoweit alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Der Lieferant ist allein zuständig und verantwortlich für die Ladungssicherung.
6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Zahlungen mit 3 % Skonto innerhalb von 14 Tagen oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Wareneingang und Erhalt der Rechnung folgt. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
6.4 Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer (bei Abrufen zusätzlich mit der Abruf-Nr.) und der Lieferantennummer zu erstellen und an uns zu senden. Geht die Ware später ein als die Rechnung oder ist die Rechnung unvollständig, so ist für die Berechnung der Skontofrist der Eingangstag der Ware bzw. der Eingangstag der ordnungsgemäßen Rechnung maßgebend.
6.5 Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
6.6 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
6.8 Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
Preise und Zahlungsbedingungen. 1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.
1.5 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Ab- schlagszahlungen in Höhe von 90 des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Ab- schlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich - zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer - frei Empfangsstelle einschließlich sämtlicher Nebenkosten, wie insbesondere Verpackung, Transport, Auslösung, Entladung und Versicherung. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Ist ausdrücklich ein Preis „ab Werk“ vereinbart, übernehmen wir nur die günstigsten Frachtkosten, sofern wir die Versandart nicht ausdrücklich vorschreiben; im Zweifel trägt der Lieferant alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehende Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld.
3.2 Der Zahlungsanspruch des Lieferanten wird ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Voraussetzungen fällig nach vollständiger Auslieferung der Ware und nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang binnen 14 Tagen mit 3 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto. Bankgebühren und Spesen gehen zu Lasten des Lieferanten.
3.3 Rechnungen sind uns in 2-facher Ausfertigung zu übersenden und müssen - getrennt nach Bestellungen - insbesondere die Auftragsnummer, die Bestellkennzeichnen, unsere Artikelnummer je Einzelposition und die Steuernummer des Lieferanten ausweisen. Sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise etc.) sind beizufügen. Zweitschriften sind als solche zu kennzeichnen.
3.4 Zahlungen durch uns bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung, der Mangelfreiheit oder der Rechtzeitigkeit der Lieferung und erfolgen nach unserer Xxxx durch Banküberweisung oder Scheckübergabe.
3.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu, auch bei Vereinbarung von Kasse-Klauseln.
Preise und Zahlungsbedingungen. 6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.