Aufsicht bei Gruppenbesuchen. 1. In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die oben genannten Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Appears in 2 contracts
Samples: www.thermeamade.at, www.thermeamade.at
Aufsicht bei Gruppenbesuchen. (1. ) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die oben genannten diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: www.kristallbadwald.at
Aufsicht bei Gruppenbesuchen. (1. ) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Benützungs- und Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die oben genannten Aufsichtspersonen diesbezüglichen eigenen Aufsichts-personen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: www.seecamping.co.at
Aufsicht bei Gruppenbesuchen. (1. ) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige AufsichtspersonAufsichtperso- nen, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die oben genannten diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: www.therme-geinberg.at
Aufsicht bei Gruppenbesuchen. 1. a. In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die oben genannten diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Appears in 1 contract
Samples: moorquell.at