Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsprodukten, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- gen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren Vertragsbestimmungen.
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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇, ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsprodukten, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- gen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren Vertragsbestimmungen.
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Sources: Hausratversicherung, Conceptif Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇, ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsproduktenProduktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- genVersicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- genVereinbarungen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen diesen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren VertragsbestimmungenVertragsbestim- mungen.
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Sources: Conceptif Rechtsschutzversicherung
Aufsichtsbehörde. Zuständige Die Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFinBaFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇ ▇, ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Versicherungsbedingungen / Merkmale der Versicherungsleistung Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsproduktenProduktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- genAllgemei- nen Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- genwei- teren Vereinbarungen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen diesen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein Versicherungs- schein und den weiteren weiter Vertragsbestimmungen.
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Sources: Fahrrad/E Bike Vollkaskoversicherung
Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇, ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsproduktenProduktinformationsblatt, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- genVersicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- genVereinbarungen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen diesen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren VertragsbestimmungenVertragsbestim- mungen.
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Sources: Conceptif Unfallversicherung