Ausfall der Wohnung Musterklauseln

Ausfall der Wohnung. Wird der versicherte Haushalt durch Feuer-, Elementar- oder Wasser- schaden unbewohnbar, organisieren wir a) eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dgl.) und übernehmen die Übernachtungskosten für zwei Nächte bis max. EUR 75,- pro Nacht.
Ausfall der Wohnung. Wird das versicherte Objekt durch Feuer-, Elementar- oder Wasserschaden unbenutzbar, - organisiert der Versicherer eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung und dgl.) und übernimmt die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das versicherte Objekt wieder bewohnbar ist, maximal jedoch 500,-€ je Versicherungsfall, - organisiert der Versicherer innerhalb Deutschlands die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die im Haushalt des Kunden leben, wenn dieser oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen, so lange bis diese anderweitig, z. B. durch einen Verwandtenübernommen werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis maximal 500,-€ je Versicherungsfall übernommen, - organisiert der Versicherer innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen, die im Haushalt des Kunden leben, wenn dieser oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis zu 500,- € je Versicherungsfall, - organisiert der Versicherer die Einlagerung der Kunden-Möbel und benennt ein geeignetes Speditionsunternehmen. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen. - organisiert der Versicherer die Bewachung und Sicherung des versicherten Objektes. Es wird ein auf Bewachung bzw. Sicherung spezialisiertes Unternehmen beauftragt. Die Kosten für die Bewachung und Sicherung werden nicht übernommen. Der Versicherer erbringt keine Leistungen für Schäden, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren oder/und wenn der Kunde nicht der ▇▇▇▇▇▇ des Risikos sind (Gefahrtragung). 1.7.10.Versuchter oder vollendeter Einbruch Werden infolge eines versuchten oder vollendeten, polizeilich gemeldeten Einbruchs in das versicherte Objekt Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um das versicherte Objekt vor weiteren Schäden zu schützen, - organisiert der Versicherer die provisorische Sicherung der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst). Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Sicherung der Wohnungstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch den versuchten oder vollendeten Einbruch funktionsunfähig wurde, insgesamt jedoch maximal 500,-€ je Versicherungsfall, - organis...