Beschwerdeverfahren Musterklauseln

Beschwerdeverfahren. Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Beschwerdeverfahren. Der Versicherungsnehmer und Société Générale Insurance sind bestrebt, allen Kunden einen hervor- ragenden Service zu bieten. Sollten Sie dennoch einen Grund zur Beschwerde haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu Société Générale Insurance auf. Alle Beschwerden werden ernst genommen, um Ihr Anliegen umgehend zu lösen. Sie können sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post an uns wenden. Schreiben Sie Ihre Beschwerde an xxxxxxx@xxxxxx.xxx Rufen Sie uns an unter +00 00 000 000 000 an (Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Faxen Sie uns Ihre Beschwerde unter +00 00 000 000 000 Schreiben Sie uns an folgende Adresse: Société Générale Insurance, Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx Denken Sie daran, alle unten genannten Angaben zu machen - so können Sie uns helfen, Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten: · Ihr vollständiger Name · Ihre Adresse · Ihre Barclays Kontonummer · Leistungsfallnummer, falls vorhanden · Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde · Einzelheiten dazu, was Sie sich von uns wünschen, um das Problem zu lösen · Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können Es kann vorkommen, dass wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen abschließend bearbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information mit dem aktuellen Stand der Beschwerde. Selbstverständlich können Sie sich mit einer Beschwerde auch an folgende Beschwerdestellen wenden: · Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx · L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Resolution (französische Aufsichtsbehörde), 0 Xxxxx xx Xxxxxxxx XX 00000, 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Beschwerdeverfahren. Der Kontoinhaber hat die Möglichkeit, unbeschadet seines Rechts, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kontovertrag zum Tagesgeldkonto die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx zu kontaktieren.
Beschwerdeverfahren. 1. Der Unternehmer hat ein gut bekanntes Beschwerdeverfahren und kümmert sich darum die Beschwerde gemäß diesem Beschwerdeverfahren. 2. Reklamationen über die Erfüllung der Vereinbarung müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem eingereicht werden Der Verbraucher hat die Mängel entdeckt, wird vollständig und klar beschrieben und eingereicht der Unternehmer. 3. Reklamationen, die beim Unternehmer eingereicht werden, werden innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen ab berechnet das Datum des Eingangs. Als Reklamation eine vorhersehbar längere Bearbeitungszeit fragt, wird der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen mit einer Nachricht von antworten Quittung und Angabe, wann der Verbraucher eine detailliertere Antwort erwarten kann. 4. Eine Beschwerde über ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Dienstleistung des Unternehmers kann ebenfalls sein über ein Beschwerdeformular auf der Verbraucherseite der Website Xxxxxxxxxxx.xxx eingereicht xxx.xxxxxxxxxxx.xxx. Die Beschwerde wird dann an den jeweiligen Unternehmer sowie an gesendet Xxxxxxxxxxx.xxx. 5. Der Verbraucher muss dem Unternehmer in jedem Fall 4 Wochen Zeit geben, um die Beschwerde einzureichen im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Nach dieser Frist entsteht ein Streit, der für die Streitbeilegung.
Beschwerdeverfahren. 1. Führt ein Anbieter Beschwerde darüber, dass im Rahmen einer Beschaffung gegen dieses Kapitel verstossen worden ist, so fordern die Vertragsparteien den Anbieter auf, in Konsultation mit der Beschaffungsstelle nach einer Lösung zu suchen. In einem solchen Fall nimmt die Beschaffungsstelle rechtzeitig eine unpar- teiliche Überprüfung der Beschwerde vor, und zwar in einer Weise, welche der Anwendung von Korrekturmassnahmen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht entgegensteht. 2. Jede Vertragspartei richtet nichtdiskriminierende, rasche, transparente und wirk- same Verfahren ein, damit die Anbieter gegen angebliche Verletzungen dieses Kapitels im Rahmen von Beschaffungen, an denen sie ein Interesse haben oder hatten, Beschwerde erheben können. 3. Jede Vertragspartei legt ihr Beschwerdeverfahren schriftlich fest und macht es allgemein zugänglich. 4. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass Unterlagen über alle Aspekte der unter dieses Kapitel fallenden Beschaffungen während drei Jahren aufbewahrt werden. 5. Von dem interessierten Anbieter kann verlangt werden, innerhalb einer bestimm- ten Frist ab dem Zeitpunkt, in dem die Grundlage der Beschwerde bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, frühestens aber nach zehn Tagen, ein Be- schwerdeverfahren einzuleiten und die Beschaffungsstelle davon in Kenntnis zu setzen. 6. Eine Vertragspartei kann gesetzliche Regelungen festlegen, welche die Einlei- tung eines Beschwerdeverfahrens erst dann vorsehen, wenn die Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht wurde oder, ohne Veröffentlichung, wenn die Ausschrei- bungsunterlagen zugänglich gemacht wurden. In diesem Fall beginnt die Frist von zehn Tagen gemäss Absatz 5 erst ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntma- chung oder des Zugangs zu den Unterlagen. Die Rechte des Anbieters auf eine gerichtliche Überprüfung bleiben von dieser Bestimmung unberührt. 7. Für Beschwerden ist eine unparteiliche und unabhängige Prüfinstanz zuständig, die kein Interesse am Ergebnis der Beschaffung hat und deren Mitglieder für die Dauer ihres Mandats keinem externen Einfluss unterliegen. Eine Prüfinstanz, die kein Gericht ist, unterliegt entweder einer gerichtlichen Überprüfung oder wendet Verfahren an, die gewährleisten, dass (a) die Teilnehmer angehört werden, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird oder ein Beschluss gefasst wird; (b) die Teilnehmer vertreten und begleitet werden können; (c) die Teilnehmer Zugang zu allen Verfahren erhalten; (d) die Verfahren öffentlich sta...
Beschwerdeverfahren. Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Guest Relations Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz. Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben. Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden. Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx. Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, ...
Beschwerdeverfahren. (1) Die Vertragsparteien richten nichtdiskriminierende, rasch greifende, transpa- rente und wirksame Verfahren ein, damit Lieferanten oder Dienstleistungserbringer gegen angebliche Verletzungen dieses Abkommens bei Beschaffungen, an denen sie ein Interesse haben oder hatten, Beschwerde erheben können. Es gelten die Beschwerdeverfahren des Anhangs V. (2) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass ihre Vergabestellen die einschlägigen Unterlagen über die unter dieses Abkommen fallenden Beschaffungsverfahren für die Dauer von mindestens drei Jahren aufbewahren. (3) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Beschlüsse der für die Beschwerde- verfahren zuständigen Instanzen wirksam durchgesetzt werden.
Beschwerdeverfahren. 1. Das Unternehmen verfügt über ein Beschwerdeverfahren, das angemessen kommuniziert wurde, und bearbeitet Beschwerden gemäß diesem Verfahren. 2. Beschwerden über die Vertragsdurchführung sind dem Unternehmen so schnell wie möglich nach Entdeckung der Mängel durch den Verbraucher und mit ihrer vollständigen und klaren Beschreibung zu übermitteln. 3. Dem Unternehmen übermittelte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingangsdatum beantwortet. Wenn zu erwarten ist, dass eine Beschwerde einen längeren Bearbeitungszeitraum erfordert, antwortet das Unternehmen innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Eingangsbestätigung und der Angabe, wann der Verbraucher mit einer detaillierteren Antwort rechnen kann. 4. Eine Beschwerde über ein vom Unternehmen geliefertes Produkt oder eine vom Unternehmen erbrachte Dienstleistung kann auch unter Verwendung des Beschwerdeformulars erhoben werden, das auf der Verbraucherseite der Website der Foundation Webshop Trustmark (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/) zu finden ist. Die Beschwerde kann sowohl an das betreffende Unternehmen als auch an die Foundation Webshop Trustmark übersandt werden. 5. Webshop Trustmark wird einen Streitfall nicht bearbeiten oder die Bearbeitung eines Streitfalls einstellen, wenn dem Unternehmen eine Zahlungsaussetzung gewährt wurde, wenn es für insolvent erklärt wurde oder wenn es seine Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt hat oder wenn der Webshop von Webshop Trustmark suspendiert oder ausgeschlossen wurde. 6. Ein Streitfall wird von Webshop Trustmark nur bearbeitet, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuerst dem Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat. 7. Der Streitfall muss Webshop Trustmark spätestens 12 Monate nach seiner Entstehung schriftlich vorgebracht werden. 8. Es ist ebenfalls möglich, Beschwerden über die Europäische Plattform zur Online- Streitbeilegung (xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/xxxx/xxxxx.xxx?xxxxx=xxxx.xxxx.xxxxxxXxxxxxxx) zu erheben.
Beschwerdeverfahren. 55 Verfahrensbeschwerde Vierter Teil – Schlussvorschriften – § 56 In-Kraft-Treten
Beschwerdeverfahren. Artikel 17 -