Beschwerdeverfahren Musterklauseln

Beschwerdeverfahren. Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Beschwerdeverfahren. Der Kontoinhaber hat die Möglichkeit, unbeschadet seines Rechts, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kontovertrag zum Tagesgeldkonto die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx zu kontaktieren.
Beschwerdeverfahren. 1. Der Unternehmer verfügt über ein gut bekanntes Beschwerdeverfahren und bearbeitet Beschwerden gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
Beschwerdeverfahren. 1. Führt ein Anbieter Beschwerde darüber, dass im Rahmen einer Beschaffung gegen dieses Kapitel verstossen worden ist, so fordern die Vertragsparteien den Anbieter auf, in Konsultation mit der Beschaffungsstelle nach einer Lösung zu suchen. In einem solchen Fall nimmt die Beschaffungsstelle rechtzeitig eine unpar- teiliche Überprüfung der Beschwerde vor, und zwar in einer Weise, welche der Anwendung von Korrekturmassnahmen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht entgegensteht.
Beschwerdeverfahren. Der Versicherungsnehmer und Société Générale Insurance sind bestrebt, allen Kunden einen hervor- ragenden Service zu bieten. Sollten Sie dennoch einen Grund zur Beschwerde haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu Société Générale Insurance auf. Alle Beschwerden werden ernst genommen, um Ihr Anliegen umgehend zu lösen. Sie können sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post an Société Générale Insurance wenden. Schreiben Sie Ihre Beschwerde an xxxxxxx@xxxxxx.xxx Rufen Sie uns unter +00 00 000 000 000 an (Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Faxen Sie uns Ihre Beschwerde unter +00 00 000 000 000 Schreiben Sie uns an folgende Adresse: Société Générale Insurance, Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx Denken Sie daran, alle unten genannten Angaben zu machen. So können Sie uns helfen, Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten: – Ihr vollständiger Name – Ihre Adresse – Ihre Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx – Leistungsfallnummer, falls vorhanden – Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde – Einzelheiten dazu, was Sie sich von uns wünschen, um das Problem zu lösen – Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können Es kann vorkommen, dass wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen abschließend bear- beiten können. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information mit dem aktuellen Stand der Beschwerde. Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich Versicherungen-, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Resolution (französische Aufsichtsbehörde), 0 Xxxxx xx Xxxxxxxx XX 00000, 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Beschwerdeverfahren. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer Société Générale Insurance sind bestrebt, allen Kunden einen hervorragenden Service zu bieten. Allerdings kann es vorkommen, dass Dinge gelegentlich falsch laufen. Alle Beschwerden werden deshalb ernst genommen mit dem Ziel, bestehende Probleme umgehend zu lösen. Soll- ten Sie mit einer von uns erbrachten Leistung nicht zufrieden sein, können Sie sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post an uns wenden, damit Ihre Beschwerde bearbeitet werden kann. Schreiben Sie Ihre Beschwerde an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Rufen Sie uns unter +00 00 00 00 00 00 an. Montags – freitags 8 – 20 Uhr Faxen Sie uns Ihre Beschwerde unter +00 000 00 00 00 00 Schreiben Sie uns an folgende Adresse: ISON Care im Auftrag von Société Générale Insurance Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxx SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx Denken Sie daran, alle unten genannten Angaben zu machen – so können Sie uns helfen, Ihre Anfrage schneller zu bearbeiten: – Ihr vollständiger Name – Ihre Adresse – Ihre Barclays Kontonummer; nicht Kartennummer – Leistungsfallnummer, falls vorhanden – Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde – Einzelheiten dazu, was Sie sich von uns wünschen, um das Problem zu lösen – Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können Es kann vorkommen, dass wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von einer Woche abschließend bearbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information mit dem aktuellen Stand der Beschwerde. Sollte Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit reguliert werden, ist die SOGESSUR S. A. Deutsche Niederlassung zudem Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit kann das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Der Ombudsmann der Versicherungen ist per Post „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu erreichen. Die Entscheidung des Versicherungsombuds- mannes ist nicht verbindlich. Der Rechtsweg steht der versicherten Person jederzeit offen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (französische Aufsichtsbehörde), 0 Xxxxx xx Xxxxxxxx CS 92459, 75436 Paris Cedex 09, Frankreich oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx oder Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx (xxx.xxxxx.xx) zu wenden.
Beschwerdeverfahren. Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Guest Relations Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz. Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben. Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden. Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx. Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, ...
Beschwerdeverfahren. (1) Die Vertragsparteien richten nichtdiskriminierende, rasch greifende, transpa- rente und wirksame Verfahren ein, damit Lieferanten oder Dienstleistungserbringer gegen angebliche Verletzungen dieses Abkommens bei Beschaffungen, an denen sie ein Interesse haben oder hatten, Beschwerde erheben können. Es gelten die Beschwerdeverfahren des Anhangs V.
Beschwerdeverfahren. 1. Wir geben ein Beschwerdeverfahren hinreichend bekannt und werden mit Beschwerden in Übereinstimmung dessen umgehen.
Beschwerdeverfahren. 55 Verfahrensbeschwerde Vierter Teil – Schlussvorschriften – § 56 In-Kraft-Treten