Rabattleistungen Musterklauseln

Rabattleistungen. Reparaturrabatt: Der Haushalts-Schutz-Kunde erhält 25 % Rabatt auf Elektrogeräte-Reparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass die Reparatur im Novanet Telecommunication Ltd. ServiceCenter angemeldet wird. Die Novanet Telecommunication Ltd. nennt anschließend einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde die auf seinen Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im Novanet Telecommunication Ltd. ServiceCenter einsenden. 25 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,- € pro Jahr, werden dem Kunden innerhalb von vier Wochen erstattet. Tankrabatt: Der Kunde kann seine Tank-Quittungen gesammelt in Kopie von einem Kalenderjahr – ab Gültigkeit des Novanet Telecommunication Ltd. Vertrages - bis zum 15.02. des darauffolgenden Jahres an das Novanet Telecommunication Ltd. ServiceCenter senden. Erst nach diesem Einsendeschluss werden 5 % auf den Kraftstoff-Einkauf (ausschließlich Kraftstoffe, keine Lebensmittel, Tabakwaren, etc.) zurückerstattet, maximal 30,- EUR pro Jahr. Eingereichte Quittungen werden von der Novanet Telecommunication Ltd. nach Auszahlung der Rückvergütung vernichtet und werden nicht an den Kunden zurückgeschickt.
Rabattleistungen. Als Kunde des HausEngel24 erhalten Sie eine Erstattung von 25 % auf Reparaturkosten von elektronischen Haushaltsgeräten (sog. weißer Ware) und Unterhaltungselektronik (sog. brauner Ware). Im Falle einer benötigten Reparatur an einem Elektrohaushaltsgerät, wenden Sie sich an das am Ende dieser AGB genannte HausEngel24 ServiceCenter. Ein Reparaturdienst in Ihrer Nähe wird Ihnen genannt und Sie beauftragen dort die Reparatur. Im Anschluss senden Sie den Reparaturbeleg (Rechnung, ausgestellt auf Ihren Namen) an das HausEngel24 ServiceCenter und Sie erhalten 25 % (maximal 300,– EUR pro Schadensfall und insgesamt pro Jahr) des Netto-Rechnungsbetrages zurückerstattet. Die Rabattleistungen nach diesem Punkt 3.1 b. stehen Ihnen nur zu, sofern Sie den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Rabattleistungen werden zudem nicht gewährt, wenn die Schäden an den Geräten bei Abschluss des Vertrages bereits vorhanden waren.
Rabattleistungen. Als Schutzengel Plus-Kunde erhalten Sie 25% Rabatt auf Elektrogeräte- Reparaturen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur im Schutzengel Plus-Service-Center anmelden. Wir nennen Ihnen dann einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie bitte anschließend die auf Ihren Namen ausgestellte Original-Reparaturrechnung im Service Center ein. 25% des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 300,— € pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen erstattet.
Rabattleistungen. Als Kunde des HausEngel 24 Miete erhalten Sie eine Erstattung von 25 % auf Reparaturkosten von elektronischen Haushaltsgeräten (sog. weißer Ware) und Unterhaltungselektronik (sog. brauner Ware). Im Falle einer benötigten Reparatur an einem Elektrohaushaltsgerät, wenden Sie sich an das am Ende dieser AGB genannte HausEngel 24 ServiceCenter. Ein Reparaturdienst in Ihrer Nähe wird Ihnen genannt und Sie beauftragen dort die Reparatur. Im Anschluss senden Sie den Reparaturbeleg (Rechnung, ausgestellt auf Ihren Namen) an das HausEngel 24 ServiceCenter und Sie erhalten 25 % (maximal 300,– EUR pro Schadensfall und insgesamt pro Jahr) des Netto-Rechnungsbetrages zurückerstattet. Die Rabattleistungen nach diesem Punkt 3.1 b. stehen Ihnen nur zu, sofern Sie den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Rabattleistungen werden zudem nicht gewährt, wenn die Schäden an den Geräten bei Abschluss des Vertrages bereits vorhanden waren. Reise-Service mit 5% Rückvergütung Wir übernehmen für Sie die Preisrecherche für Reisen und ermitteln nach Ihren Wunschvor- gaben die günstigsten Reiseangebote innerhalb unseres Sortiments. Sofern Sie das ermittelte Angebot direkt über das HausEngel 24 ReiseCenter buchen, treten die Städtischen Werke AG als Vermittler auf und Sie erhalten gegen Ende des Folgemonats nach Reiseantritt auf jede Buchung 5 % Rückvergütung auf den Reisepreis. Bei Hotelbuchungen über die vom Rei- se-Service zur Verfügung gestellte Booking-Hoteldatenbank wird die Rückerstattung i. d. R. im übernächsten Monat nach Abreise und Bezahlung im Hotel überwiesen. Ausgenommen sind Steuern und Gebühren, Tourismusabgaben, Servicepauschalen, Um- und Zubuchungen vor Ort, Treibstoff- und Kerosinzuschläge, Einzeln gebuchte Versicherungen, Bahntickets, An- und Abreisepakete sowie Ausflugs- und Getränkepakete bei Kreuzfahrten, Fährtickets, persönliche Ausgaben (Verpflegung, Pay-TV, Parkgebühren, Minibar, u. dgl.), stornierte Reisen, ggf. erhobene Kreditkartengebühren, Nur-Flüge, Kosten bei Insolvenz des Reiseveranstalters. Voraussetzung ist, dass Sie selbst Teilnehmer der Reise sind oder für Ihr minderjähriges Kind buchen. Kommt eine Buchung zustande, entsteht der Vertrag, der die Reise betrifft, ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reise-veranstalter bzw. Anbieter (z.B. Hotelbetreiber) unter Ein- beziehung von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die hiermit verwiesen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisepartners könn...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.